Guest lespaulmann Posted May 27, 2009 Share Posted May 27, 2009 Guten Morgen Freunde! Gestern am Stammtisch erzählte mir jemand, dass er jemanden kenne der seinerseits auch wieder jemanden kennt der ein altes Jagdgewehr besitzt. Dieses Jagdgewehr ist von seiner Behörde wohl schon vor Jahren irrtümlich aus seiner WBK ausgetragen worden. Aufgefallen ist ihm das erst jetzt weil er wohl eine weitere Waffe austragen lassen wollte. Der Bekannte des Bekannten meines Bekannten... ...den ich eigentlich aber nicht kenne... hat nun vor, seiner Behörde darüber Mitteilung zu machen. Hat der Bekannte des Bekannten meines Bekannten da nicht im Zweifelsfall mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?? Wir sind da gestern auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen. Das er über diesen bedauerlichen Irrtum seine Behörde informieren muss ist klar. Aber die Frage ist ja, ob dieses Vorhaben von der Behörde wohlwollend aufgenommen würde oder nicht. Habt ihr eine Meinung dazu?? Gruß L.P.-Mann (...der immernoch nen schwerden Schädel hat!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Putti Posted May 27, 2009 Share Posted May 27, 2009 Forum Waffenrecht anrufen ? Visier-Telephonsprechstunde nutzen ? Anwalt fragen ? Dürfte m.E.n. nicht zur Deportation führen, weil ja der alte Austrag zu sehen ist. Vielleicht kleines Ordnungsgeld ? Hängt natürlich sehr vom SB ab. Schreib`doch mal, wie es ausgegangen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ComefromHell Posted May 27, 2009 Share Posted May 27, 2009 Hmmm... wenn ich einen Waffe austrage, wollen die ja wissen warum und wohin das gute Stück gekommen ist... Defekt, verkauft oder was auch immer... verbunden mit dem üblichen Papierkram. Warum also ist die Waffe ausgetragen ? Wollte er sie verkaufen... So einfach ist das ja nun auch wieder nicht, und es muss nachvollziehbar sein, wer, wann und warum die Waffe ausgetragen hat. Zumindest sollte sich so ja auch einfach ein "versehentliches" Austragen aufklären lassen. Weil wenn das so einfach geht lass ich auch mal alle austragen, dann gibts Platz für neue Na, und ein gefundenes Fressen für die Medien wär das ja auch wieder.... Ein Amt das Waffen einfach austrägt !!!! P.S. Das Amt wird sich hüten hier Wellen beim wiedereintrag zu machen, schließlich haben die es auch verbockt ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Col. Hahti Posted May 27, 2009 Share Posted May 27, 2009 ... schweren Schädel ... Ich empfehle Alka Seltzer... Mit Wohlwollen seitens der Behörde ist erstmal nur zu rechnen, wenn diese es selbst verbockt hat. Wenn der Bekannte des Bekannten dagegen unabsichtlich falsche Angaben gemacht hat, ist dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Absatz 1 Ziffer 5 WaffG/ § 55 Absatz 1 Ziffer 3 WaffG a.F., die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000/ 10.000 Flocken geahndet werden kann. Unter günstigen Umständen ist hinsichtlich dieser OWi Verjährung eingetreten. Hierzu kann ich aber keine Ausführungen machen, ohne den Fall zu kennen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest lespaulmann Posted May 28, 2009 Share Posted May 28, 2009 Jau! Danke für eure Antworten! Ich werde auf alle Fälle posten, wie es ausgegangen ist. Erstmal wird der gute zur Behörde wackeln und sich dann melden. Nächste Woche ist wieder Stammtisch und wir werden das ganze dann auch nochmals etwas intensiver diskutieren. Bin selber gespannt wie das ausgeht. Ich melde mich dann einfach nochmal. Gruß L.P.-Mann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Blast Posted May 28, 2009 Share Posted May 28, 2009 Für Ein- oder Austrag unterschreibt man ja dieses Blatt (Antrag?). Wenn Dein Um-Sieben-Ecken-Bekannter nichts unterschrieben hat kann die Behörde den Fehler auch nicht auf ihn abwälzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mayor Posted May 28, 2009 Share Posted May 28, 2009 Guten Morgen Freunde! Gestern am Stammtisch erzählte mir jemand, dass er jemanden kenne der seinerseits auch wieder jemanden kennt der ein altes Jagdgewehr besitzt. Dieses Jagdgewehr ist von seiner Behörde wohl schon vor Jahren irrtümlich aus seiner WBK ausgetragen worden. Aufgefallen ist ihm das erst jetzt weil er wohl eine weitere Waffe austragen lassen wollte. Der Bekannte des Bekannten meines Bekannten... ...den ich eigentlich aber nicht kenne... hat nun vor, seiner Behörde darüber Mitteilung zu machen. Hat der Bekannte des Bekannten meines Bekannten da nicht im Zweifelsfall mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?? Wir sind da gestern auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen. Das er über diesen bedauerlichen Irrtum seine Behörde informieren muss ist klar. Aber die Frage ist ja, ob dieses Vorhaben von der Behörde wohlwollend aufgenommen würde oder nicht. Habt ihr eine Meinung dazu?? Gruß L.P.-Mann (...der immernoch nen schwerden Schädel hat!) Der Bekannte des unbekannten Bekannten, den Du gar nicht kennst und von dem Du nur von einem Bekannten eines Bakannten unbekannterweise am Stammtisch gehört hast, besitzt eine schwarze Waffe. Über Ein/Austräge wird beim Amt akribisch genau Buch geführt und das verlangt man auch vom Inhaber einer WBK, so wie vom unbekannten Bekannten des fernen Bekannten... Die Sache mit dem peinlichen Versehen wird also wohl nicht funktionieren... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Government71 Posted May 28, 2009 Share Posted May 28, 2009 Ist doch eigentlich ganz einfach.... Schau mal in die WBK des Freundes des Bekannten...da muss ja drinnenstehen, werr die Waffe erworben hat. Steht nichts drinnen, wurde die Waffe auch nicht ausgetragen....oder ? Wenn sie ausgetragen ist und der Erwerber der vermerkt ist hat die Waffe gar nicht bekommen und auch nicht eintragen lassen..... Dann hat sich die Behörde schwer verzettel-wirtschaftet.... Gott ist das kompliziert.... Jedenfalls sind alle fein raus ! Mir ging es mal ähnlich.... Die Erwaffen meines Vaters waren teilweise falsch in meiner Erben-WBK eingetragen worden, aus Langwaffen-Mehrladern wurden EL-Büchsen und umgekehrt. Als ich diese verkaufte konnte ich diesen Umstand mit den alten, ungültigen WBK´s meines Dad´s aber easy aufklären... Keine Kosten, kein Stress mit den SB´s.... Govt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest lespaulmann Posted May 30, 2009 Share Posted May 30, 2009 Hi Leute! Habe mich eben nochmal erkundigt. Anscheinend sieht es so aus, dass auf der WBK tatsächlich kein weiterer Erwerber der Waffe eingetragen ist. Die Waffe ist GLEICHZEITIG mit einer anderen, wirklich verkauften Waffe, ausgestempelt worden! Gleiches Datum aber in der Spalte "Überlassen an:" ...gähnende Leere. Ich selber habe die WBK noch nicht gesehen aber ich denke, wenn der entfernte Bekannte des Bekannten meines Bekannten es so sagt, glaube ich es jetzt einfach mal. Er geht näxte Woche zum Amt! Bin ja mal gespannt was dabei heraus kommt. Ich habe ihm aber geraten vorher zu checken, ob im Zweifelsfall seine Rechtsschutzversicherung greift. Das will er jetzt erstmal abklären... Naja, wie dem auch sei... Ich halte euch auf dem laufenden! Gruß L.P.-Mann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest lespaulmann Posted May 30, 2009 Share Posted May 30, 2009 Ist doch eigentlich ganz einfach.... Schau mal in die WBK des Freundes des Bekannten...da muss ja drinnenstehen, werr die Waffe erworben hat. Steht nichts drinnen, wurde die Waffe auch nicht ausgetragen....oder ? Hi Govt! Es ist ein sauberer Strich auf der gesamten Position der Eintragung incl. Stempel "Amtl. geändert"!! Die Kniffte ist meiner Meinung nach damit wechvonnekarte, oder?? Gruß L.P.-Mann Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted May 30, 2009 Share Posted May 30, 2009 Hallo so Austräge gibt es. Mir ist einer bekannt, da ist der gute Mann, es mag etwas über 10 Jahre her sein, zum Amt und hat denen gesagt, sein .30 M1 Carbine wäre zur Deko umgeändert worden. Das Amt hat den daraufhin ausgetragen. Bescheinigung vom BüMa gabs nicht. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 30, 2009 Share Posted May 30, 2009 Wo ist das Problem, wenn die Behörde ohne ein Dokument der WBK-Inhabers eine Waffe ausgetragen hat und er noch in Besitz dieser Waffe ist, liegt auf der Hand, dass die Behörde Mist gemacht hat? Link to comment Share on other sites More sharing options...
liger Posted May 30, 2009 Share Posted May 30, 2009 Für Ein- oder Austrag unterschreibt man ja dieses Blatt (Antrag?).Wenn Dein Um-Sieben-Ecken-Bekannter nichts unterschrieben hat kann die Behörde den Fehler auch nicht auf ihn abwälzen. bei uns gibt es kein blatt. ich sage nur zeile so und so an den und den.... und unterschreibe das ich meine wbk zurückbekommen habe fehler passieren allerdings auch da . habe mal ne waffe austragen lassen und die adresse notiert , eine egun auktion lief aus und musste zur post also adresse auf selbes blatt papier nur auf die rückseite , ich war schon aus dem amt raus als ich sah das die waffe auf die adresse der egun auktion ausgetragen war und nicht auf den der die waffe übernommen hat. die adresse in der wbk war sogar in italien was meinem amt keine probleme bereitete einfach raus aus deu. wurde natürlich handschriftlich nachgebessert und das teil ging dann an wendy hier aus wo........... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest lespaulmann Posted June 11, 2009 Share Posted June 11, 2009 Waffe wurde gestern ohne Probleme neu eingetragen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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