Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffe vor Jahren irrtümlich ausgetragen


Gast lespaulmann

Empfohlene Beiträge

Gast lespaulmann

Guten Morgen Freunde!

Gestern am Stammtisch erzählte mir jemand, dass er jemanden kenne der seinerseits auch wieder jemanden kennt

der ein altes Jagdgewehr besitzt. Dieses Jagdgewehr ist von seiner Behörde wohl schon vor Jahren irrtümlich aus

seiner WBK ausgetragen worden. Aufgefallen ist ihm das erst jetzt weil er wohl eine weitere Waffe austragen lassen

wollte. Der Bekannte des Bekannten meines Bekannten... ...den ich eigentlich aber nicht kenne... hat nun vor, seiner

Behörde darüber Mitteilung zu machen. Hat der Bekannte des Bekannten meines Bekannten da nicht im Zweifelsfall

mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?? Wir sind da gestern auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen. Das er

über diesen bedauerlichen Irrtum seine Behörde informieren muss ist klar. Aber die Frage ist ja, ob dieses Vorhaben

von der Behörde wohlwollend aufgenommen würde oder nicht. Habt ihr eine Meinung dazu??

Gruß L.P.-Mann (...der immernoch nen schwerden Schädel hat!)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Forum Waffenrecht anrufen ?

Visier-Telephonsprechstunde nutzen ?

Anwalt fragen ?

Dürfte m.E.n. nicht zur Deportation führen, weil ja der alte Austrag zu sehen ist. Vielleicht kleines Ordnungsgeld ? Hängt natürlich sehr vom SB ab. Schreib`doch mal, wie es ausgegangen ist. :icon14:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmmm...

wenn ich einen Waffe austrage, wollen die ja wissen warum und wohin das gute Stück gekommen ist... Defekt, verkauft oder was auch immer... verbunden mit dem üblichen Papierkram. Warum also ist die Waffe ausgetragen ? Wollte er sie verkaufen...

So einfach ist das ja nun auch wieder nicht, und es muss nachvollziehbar sein, wer, wann und warum die Waffe ausgetragen hat. Zumindest sollte sich so ja auch einfach ein "versehentliches" Austragen aufklären lassen. Weil wenn das so einfach geht lass ich auch mal alle austragen, dann gibts Platz für neue :00000733:

Na, und ein gefundenes Fressen für die Medien wär das ja auch wieder.... Ein Amt das Waffen einfach austrägt !!!!

P.S. Das Amt wird sich hüten hier Wellen beim wiedereintrag zu machen, schließlich haben die es auch verbockt !

:peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... schweren Schädel ...

Ich empfehle Alka Seltzer... :huh:

Mit Wohlwollen seitens der Behörde ist erstmal nur zu rechnen, wenn diese es selbst verbockt hat.

Wenn der Bekannte des Bekannten dagegen unabsichtlich falsche Angaben gemacht hat, ist dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Absatz 1 Ziffer 5 WaffG/ § 55 Absatz 1 Ziffer 3 WaffG a.F., die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000/ 10.000 Flocken geahndet werden kann. Unter günstigen Umständen ist hinsichtlich dieser OWi Verjährung eingetreten. Hierzu kann ich aber keine Ausführungen machen, ohne den Fall zu kennen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast lespaulmann

Jau! Danke für eure Antworten! Ich werde auf alle Fälle posten, wie es ausgegangen ist.

Erstmal wird der gute zur Behörde wackeln und sich dann melden. Nächste Woche ist wieder

Stammtisch und wir werden das ganze dann auch nochmals etwas intensiver diskutieren.

Bin selber gespannt wie das ausgeht. Ich melde mich dann einfach nochmal.

Gruß L.P.-Mann

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen Freunde!

Gestern am Stammtisch erzählte mir jemand, dass er jemanden kenne der seinerseits auch wieder jemanden kennt

der ein altes Jagdgewehr besitzt. Dieses Jagdgewehr ist von seiner Behörde wohl schon vor Jahren irrtümlich aus

seiner WBK ausgetragen worden. Aufgefallen ist ihm das erst jetzt weil er wohl eine weitere Waffe austragen lassen

wollte. Der Bekannte des Bekannten meines Bekannten... ...den ich eigentlich aber nicht kenne... hat nun vor, seiner

Behörde darüber Mitteilung zu machen. Hat der Bekannte des Bekannten meines Bekannten da nicht im Zweifelsfall

mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?? Wir sind da gestern auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen. Das er

über diesen bedauerlichen Irrtum seine Behörde informieren muss ist klar. Aber die Frage ist ja, ob dieses Vorhaben

von der Behörde wohlwollend aufgenommen würde oder nicht. Habt ihr eine Meinung dazu??

Gruß L.P.-Mann (...der immernoch nen schwerden Schädel hat!)

Der Bekannte des unbekannten Bekannten, den Du gar nicht kennst und von dem Du nur von einem Bekannten eines Bakannten unbekannterweise am Stammtisch gehört hast, besitzt eine schwarze Waffe. Über Ein/Austräge wird beim Amt akribisch genau Buch geführt und das verlangt man auch vom Inhaber einer WBK, so wie vom unbekannten Bekannten des fernen Bekannten... Die Sache mit dem peinlichen Versehen wird also wohl nicht funktionieren... :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist doch eigentlich ganz einfach....

Schau mal in die WBK des Freundes des Bekannten...da muss ja drinnenstehen, werr die Waffe erworben hat.

Steht nichts drinnen, wurde die Waffe auch nicht ausgetragen....oder ?

Wenn sie ausgetragen ist und der Erwerber der vermerkt ist hat die Waffe gar nicht bekommen und auch nicht eintragen lassen.....

Dann hat sich die Behörde schwer verzettel-wirtschaftet....

Gott ist das kompliziert....

Jedenfalls sind alle fein raus !

Mir ging es mal ähnlich....

Die Erwaffen meines Vaters waren teilweise falsch in meiner Erben-WBK eingetragen worden, aus Langwaffen-Mehrladern wurden EL-Büchsen und umgekehrt.

Als ich diese verkaufte konnte ich diesen Umstand mit den alten, ungültigen WBK´s meines Dad´s aber easy aufklären...

Keine Kosten, kein Stress mit den SB´s....

Govt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast lespaulmann

Hi Leute!

Habe mich eben nochmal erkundigt. Anscheinend sieht es so aus, dass auf der WBK

tatsächlich kein weiterer Erwerber der Waffe eingetragen ist. Die Waffe ist GLEICHZEITIG

mit einer anderen, wirklich verkauften Waffe, ausgestempelt worden! Gleiches Datum

aber in der Spalte "Überlassen an:" ...gähnende Leere. Ich selber habe die WBK

noch nicht gesehen aber ich denke, wenn der entfernte Bekannte des Bekannten

meines Bekannten es so sagt, glaube ich es jetzt einfach mal. Er geht näxte Woche zum Amt!

Bin ja mal gespannt was dabei heraus kommt. Ich habe ihm aber geraten vorher zu

checken, ob im Zweifelsfall seine Rechtsschutzversicherung greift. Das will er jetzt

erstmal abklären... Naja, wie dem auch sei... Ich halte euch auf dem laufenden!

Gruß L.P.-Mann

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast lespaulmann

Ist doch eigentlich ganz einfach....

Schau mal in die WBK des Freundes des Bekannten...da muss ja drinnenstehen, werr die Waffe erworben hat.

Steht nichts drinnen, wurde die Waffe auch nicht ausgetragen....oder ?

Hi Govt!

Es ist ein sauberer Strich auf der gesamten Position der Eintragung incl. Stempel "Amtl. geändert"!!

Die Kniffte ist meiner Meinung nach damit wechvonnekarte, oder??

Gruß L.P.-Mann

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

so Austräge gibt es. Mir ist einer bekannt, da ist der gute Mann, es mag etwas über 10 Jahre her sein, zum Amt und hat denen gesagt, sein .30 M1 Carbine wäre zur Deko umgeändert worden. Das Amt hat den daraufhin ausgetragen. Bescheinigung vom BüMa gabs nicht.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wo ist das Problem, wenn die Behörde ohne ein Dokument der WBK-Inhabers eine Waffe ausgetragen hat und er noch in Besitz dieser Waffe ist, liegt auf der Hand, dass die Behörde Mist gemacht hat?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für Ein- oder Austrag unterschreibt man ja dieses Blatt (Antrag?).

Wenn Dein Um-Sieben-Ecken-Bekannter nichts unterschrieben hat kann die Behörde den Fehler auch nicht auf ihn abwälzen.

bei uns gibt es kein blatt.

ich sage nur zeile so und so an den und den....

und unterschreibe das ich meine wbk zurückbekommen habe

fehler passieren allerdings auch da .

habe mal ne waffe austragen lassen und die adresse notiert , eine egun auktion lief aus und musste zur post also adresse auf selbes blatt papier nur auf die rückseite , ich war schon aus dem amt raus als ich sah das die waffe auf die adresse der egun auktion ausgetragen war und nicht auf den der die waffe übernommen hat. die adresse in der wbk war sogar in italien was meinem amt keine probleme bereitete einfach raus aus deu. wurde natürlich handschriftlich nachgebessert und das teil ging dann an wendy hier aus wo...........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.