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IGNORED

Schenkung Kurzwaffen an Jagdscheinanwärter


xamoel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hi,

ich hab eine rechtliche frage: wie schon im titel steht, bin ich jagdscheinanwärter, will heissen ich mach diesen september meine jägerprüfung, hab schon eine WBK mit voreintrag für eine bockflinte, aber noch keine gekauft.

jetzt wurde ein bekannter vom KVR angeschrieben, dass er einen nachweis für die waffenaufbewahrung erbringen muss.

seine idee war, dass er mir die waffe schenkt.

ist das rechtlich zulässig? wenn ja, brauch ich dann eine voreintragung vorher vom KVR?

mfg

Geschrieben

Wenn Du den JS in der Tasche hast, dann darf Dir dein bekannter die KW schenken.

Vorher nicht. Und die BDF ist ja auch nur befristet fürs jagdliche Übungsschießen.

Svenni

Geschrieben

Naja- streng juristisch gesehen darf dein Bekannter dir die Waffe zwar schenken. Er darf dir allerdings die tatsächliche Gewalt darüber nicht verschaffen, da du (noch) über keine waffenrechtliche Berechtigung verfügst.

Somit nützt deinem Bekannten eine Schenkung nichts. Dir jedoch schon, da du bei Erhalt einer WBK dann die Waffe von deinem Bekannten einfordern kannst :D

Du musst nur darauf dringen, dass das Schenkungsversprechen deines Bekannten notariell beurkundet wird, § 518 I1 BGB. B) B)

Dann hast du am Ende einen guten Bekannten weniger, jedoch eine Waffe mehr :lol:

Geschrieben
... , hab schon eine WBK mit voreintrag für eine bockflinte, ...

Seltsam das Du dann hier fragst. Die waffenrechtlichen Erwerbsregeln sollten Dir da eigentlich bestens bekannt sein. Die zivilrechtliche Schenkung ist wie oben dagestellt ein anderer Teil.

Geschrieben

...zumindest sollte sich Dein "Bekannter" mal schleunigst einen geeigneten Schrank zulegen.

Erschreckend dass es immer noch D****n ohne gibt...

Geschrieben

Nachdem die Erwerbserlaubnisse nun klar sein sollten: Wenn Du den JS hast - schau Dir die Waffen gut an. Was nützen Dir zwei jagdlich wenig brauchbare Waffen, die Deine beiden KW-Möglichkeiten blockieren? Zumindest die Kosten für Voreintrag und Austrag hast Du auf jeden Fall, und bei manchem was in den Schränken vor sich hingammelt sind die deutlich höher, als der Wert der Waffen!

Geschrieben
hi,

ich hab eine rechtliche frage: wie schon im titel steht, bin ich jagdscheinanwärter, will heissen ich mach diesen september meine jägerprüfung, hab schon eine WBK mit voreintrag für eine bockflinte, aber noch keine gekauft.

jetzt wurde ein bekannter vom KVR angeschrieben, dass er einen nachweis für die waffenaufbewahrung erbringen muss.

seine idee war, dass er mir die waffe schenkt.

ist das rechtlich zulässig? wenn ja, brauch ich dann eine voreintragung vorher vom KVR?

mfg

Kaufe Dir einen vernünftigen Trsor, lagere den Tresor bei deinem Bekanten, der lagert seine Waffe bei sich in deinem Tresor. Wenn´s soweit ist, hole deinen Tresor mit der geschenkten Waffe ab. Um den Tresor kommst Du eh nicht rum...

MfG Ice :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
hi,

ich hab ....... schon eine WBK .......

mfg

§12 WaffG

(1)Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1.

als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a)

lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b)

vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

könnte bei Vorhandensein entsprechender Unterbringungsmöglichkeiten eine Möglichkeit sein - dauerhafte Übertragung, dann halt erst wenn mit dem JS alles in Sack und Tüten ist.

nach Buchstabe a) könnte im Rahmen des Übungsschiessens (gucke mal beim DJV unter jagdl. Fertigkeitsschießen) auch denkbar sein.

ist aber auch ein Eiertanz - fahrt zum Baumarkt holt nen Schränkchen(B-Würfel z.B.) und übernimmst den dann nach JS-Lösen gleich mit.

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