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IGNORED

Eine Entschädigungspflicht ... wird ... nicht ausgelöst.


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Geschrieben
Durch Änderung in § 46 Absatz 5 Satz 1 WaffG wird den Waffenbehörden die Möglichkeit eingeräumt, auf den Verkauf von eingezogenen Waffen verzichten zu können. Dies hat den Vorteil, dass sich staatliche Stellen nicht mehr als „Waffenhändler" gerieren müssen und sich die Anzahl der im „Umlauf" befindlichen Waffen reduzieren würde. Eine Entschädigungspflicht im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG wird durch eine Vernichtung nicht ausgelöst. Zum einen geht das Eigentum bereits durch die Einziehung kraft Gesetzes an die einziehende Körperschaft über, zum anderen entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind.

http://www.cducsu.de/Titel__modifizierung_...62/Inhalte.aspx

Bin ich jetzt paranoid wenn ich das im Kontext der anderen Änderungen so interpretiere:

- Aberkennung des Bedürfnis für die Waffe

- Kontrollbesuch der Behörde und Einziehung der Waffe

- Vernichtung der Waffe ohne Entschädigung

Beste Grüße!

PS

p.s.: @Mods: Falls das Thema schon existiert oder in einem anderen Thread ausdiskutiert wurde bitte schließen oder verschieben. Danke!

Geschrieben
Bin ich jetzt paranoid wenn ich das im Kontext der anderen Änderungen so interpretiere:

- Aberkennung des Bedürfnis für die Waffe

- Kontrollbesuch der Behörde und Einziehung der Waffe

- Vernichtung der Waffe ohne Entschädigung

Das dürfte so richtig interpretiert sein. In Verbindung mit der bereits erfolgten http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=985527 Änderung des Waffengesetzes im April 2008. Ergibt sich eine Entwaffung und Vernichtung auf kaltem Weg. Die Behörde kann dann Waffen, ohne eine Entscheidung abwarten zu müssen Vernichten. Und muss dann nach verlorenem Rechtsstreit (was ja häufig der Fall ist) keine Entschädigung leisten.

Damit wäre dann folgendes Szenario abgesichtert

Das BMI erlässt für Waffe X einen Bescheid zur Sicherung mit Amatrix.

Amatix kann nicht liefern. (da keine X Millionen Schützen mit einem Mal bedient werden können)

Die Länder machen Hausbesuche und finden Waffe X ohne Sicherung.

Waffe X wird eingezogen und Vernichtet.

Die Klage hat (natürlich) Erfolg, da die Vorraussetzungen zur Sicherung nicht gegeben waren.

Aber die Waffen sind weg und Entschädigung gibt es auch nicht.

Geschrieben
Bin ich jetzt paranoid wenn ich das im Kontext der anderen Änderungen so interpretiere...

Das möchte man dem deutschen Waffenbesitzer einreden. Heute Gespräche mit mehreren Anwälten dazu. O-Ton der beiteiligen Volljuristen: "Denen haben sie ins ... und vergessen umzurühren".

Kommentar meiner Anwältin: "Wenn das wirklich von Kollegen und nicht von der Raumpflegerin ersonnen wurde, muss man sich wirklich als Juristin für solchen groben Unfug schämen".

Im Ernst: Das funktioniert so nicht. Weder bei Grundstücken mit Altlasten, noch mit Kraftfahrzeugen (auch hiervon können Gefahren für andere Rechtsgüter ausgehen) und auch nicht mit Waffen.

Darum: Lasst Euch nicht veräppeln.

Anscheinend hat die Regierung den Archetyp eines bundesrepublikanischen Mehrheitsdeppen vor Augen, dem man alles erzählen kann.

Wer Lust auf Unsinn hat, braucht offenbar keine Commedy-Sendungen mehr - es reicht, im Parlament reinzuschauen.

PS: Im Extremfall wird die untere Waffenbehörde Waffen beschlagnahmen und vielleicht die Wiedereinsetzung von aufschiebenden Wirkungen vereiteln, um zeitnah den Schredder anzuwerfen.

Um Entschädigungen kommt sie aber nicht herum (was wiederum der Bundesregierung gleichgültig ist, darum redet sich es dort leicht).

Geschrieben
Das möchte man dem deutschen Waffenbesitzer einreden. Heute Gespräche mit mehreren Anwälten dazu. O-Ton der beiteiligen Volljuristen: "Denen haben sie ins ... und vergessen umzurühren".

Kommentar meiner Anwältin: "Wenn das wirklich von Kollegen und nicht von der Raumpflegerin ersonnen wurde, muss man sich wirklich als Juristin für solchen groben Unfug schämen".

Exakt! Ich denke aber das ist auch eine Fehlinterpretation des dort geschriebenen.

Geschrieben
Das möchte man dem deutschen Waffenbesitzer einreden. Heute Gespräche mit mehreren Anwälten dazu. O-Ton der beiteiligen Volljuristen: "Denen haben sie ins ... und vergessen umzurühren".

Kommentar meiner Anwältin: "Wenn das wirklich von Kollegen und nicht von der Raumpflegerin ersonnen wurde, muss man sich wirklich als Juristin für solchen groben Unfug schämen".

Im Ernst: Das funktioniert so nicht. Weder bei Grundstücken mit Altlasten, noch mit Kraftfahrzeugen (auch hiervon können Gefahren für andere Rechtsgüter ausgehen) und auch nicht mit Waffen.

Darum: Lasst Euch nicht veräppeln.

Anscheinend hat die Regierung den Archetyp eines bundesrepublikanischen Mehrheitsdeppen vor Augen, dem man alles erzählen kann.

Wer Lust auf Unsinn hat, braucht offenbar keine Commedy-Sendungen mehr - es reicht, im Parlament reinzuschauen.

PS: Im Extremfall wird die untere Waffenbehörde Waffen beschlagnahmen und vielleicht die Wiedereinsetzung von aufschiebenden Wirkungen vereiteln, um zeitnah den Schredder anzuwerfen.

Um Entschädigungen kommt sie aber nicht herum (was wiederum der Bundesregierung gleichgültig ist, darum redet sich es dort leicht).

Im Moment will man mehrere Grundrechte den Legalwaffenbesitzern "aberkennen". Da wird das sowieso schon überlastete Bundesverfassungsgericht einiges zu tun bekommen.

Populismus der übelsten Sorte! Da wundert sich die politische Welt über Wahlverdruss und mangelndes Vertrauen.

Mir wird echt ganz übel bei dem Gedanken, dass ich aus "taktischen" Gründen eine Partei wählen MUß (Erststimme), die gegen meine Interessen ist und meine Grundrechte einschränken will......Und das alles nur, weil die anderen Parteien noch mehr meiner Grundrechte mit Füßen treten wollen.

Sind das scheiß Zeiten....

Geschrieben
Im Ernst: Das funktioniert so nicht. Weder bei Grundstücken mit Altlasten, noch mit Kraftfahrzeugen (auch hiervon können Gefahren für andere Rechtsgüter ausgehen) und auch nicht mit Waffen.

Darum: Lasst Euch nicht veräppeln....

Um Entschädigungen kommt sie...nicht herum...

:icon14:

In der Tat.

Leute, lasst euch - bei aller vielleicht entstandenen Panik - nicht vollends verrückt machen.

Für den Erwerb eurer Waffen hat man euch waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt. Bestandskräftige Genehmigungen.

Wenn man euch die Jahre später aufgrund einer allgemeinen Änderung der Rechtslage im Nachhinein entzieht, ist ein Vertrauens-/Vermögensschaden

entstanden, im Zweifelsfall sogar in Höhe des Kaufpreises. Dieser wäre zu entschädigen.

Was würdet ihr zu folgendem Szenario sagen:

Ihr erhaltet eine baurechtliche Genehmigung für euer Einfamilienhaus. Entsprechend dieser Genehmigung errichtet ihr dieses Haus.

Zehn Jahre später erfolgt eine Gesetzesänderung, die den weiteren Bestand derartiger Gebäude allgemein verbietet.

Ihr werdet auf dieser Grundlage gezwungen, das Haus abzubrechen...

Ich denke, unter anderem dieses ist/war für "die Politik" bislang ein triftiger Grund, von Waffenverboten auf breiter Basis (z.B.: "alle Großkaliberwaffen"..) abzusehen. Wir würden hier nicht von Millionen-, sondern von Milliardenbeträgen reden.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
...

Im Ernst: Das funktioniert so nicht. Weder bei Grundstücken mit Altlasten, noch mit Kraftfahrzeugen (auch hiervon können Gefahren für andere Rechtsgüter ausgehen) und auch nicht mit Waffen.

Darum: Lasst Euch nicht veräppeln.

...

Genau an diese Dinge habe ich als erstes gedacht, als ich den Schwachsinn las. Nicht einmal die Autos, nein zuerst kam mir der Gedanke an die Grundstücke, die mit Altlasten "verseucht" sind. Man stelle sich vor, es wäre der Neubau einer Umgehungsstraße geplant. Der Eigentümer macht Rabatz und weigert sich, das Grundstück abzugeben. Es folgt die Enteignung und bei einer Beprobung des Bodens werden Altlasten festgestellt. Es erfolgt dann die Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit aber zum Schaden des Eigentümers? :gaga:

Geschrieben
Ich denke, unter anderem dieses ist/war für "die Politik" bislang ein triftiger Grund, von Waffenverboten auf breiter Basis (z.B.: "alle Großkaliberwaffen"..) abzusehen. Wir würden hier nicht von Millionen-, sondern von Milliardenbeträgen reden.

100% d`accord. Das ist der einzige Grund, warum wir noch unserem Hobby nachgehen können.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Hallo

Es ist leider so dass wir wohl xxx Politikern ausgeliefert sind die wohl in ihrer

xxx Weise ständig Gesetze verabschieden die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind,

sowie auf technischem Gebiet nichts können und nichts begreifen.

Erst verbieten, dann wieder nicht, Kontrollen aus Personalmangel nicht möglich, Biometrie obwohl sie nichts

taugt. Selbst Herr Scheuble ignoriert, dass seine Fingerabdrücke an jeder Wurstbude zu erwerben sind.

Es ist erschütterlich wie im Augenblick hier mit uns umgegangen wird.

Gruß

Royal

Geschrieben
Was würdet ihr zu folgendem Szenario sagen:

Ihr erhaltet eine baurechtliche Genehmigung für euer Einfamilienhaus. Entsprechend dieser Genehmigung errichtet ihr dieses Haus.

Zehn Jahre später erfolgt eine Gesetzesänderung, die den weiteren Bestand derartiger Gebäude allgemein verbietet.

Ihr werdet auf dieser Grundlage gezwungen, das Haus abzubrechen...

Das kann ich toppen... sogar mit einem aktuellen Fall aus der Realität:

In den 60'ern wurde ein Grundstück in der Gemeinde E. erworben und ein Haus darauf gebaut. Mit allen nötigen Genehmigungen.

Wenige Jahre später kam die Gemeinde E auf die Idee, dass sich vor den Häusern in diesem kleinen Sträßle ein Bürgersteig (sowie

Verkehrs- Beruhigungs- Einbuchtungen- aber die Idee kam erst in den 80'ern) doch recht gut machen würde... Nur, leider ist die

Straße zu schmal dafür. Von allen späteren Häuslebauern (ab Anfanger der 70'er) verlangt man die kostenlose Abtretung von ein

paar Metern, um die künftige Umgestaltung der Straße ermöglichen zu können. Es gibt also keine Neubaugenehmigungen mehr ohne

"freiwilliger, entschädigungsloser Abtretung". Dann kamen die 90'er.... und siehe da, es wurden wieder Genehmigungen erteilt ohne

Abtretungspflicht (wieso entzieht sich meiner Kenntnis). Doch jetzt, im neuen Jahrtausend, muss in dieses kleine Sträßle auf einmal

doch wieder ein Bürgersteig (den KEINER der Anwohner haben will). Nicht nur dass alle Anwohner das anteilig zahlen sollen, auch wird

von den Alt- Besitzern (60'er Jahre) verlangt dass Sie auf Ihre eigenen Kosten 1,x m ihres Grundstückes der Gemeinde schenken, und

sämtliche Umbaukosten selbst tragen. Entschädigung: Klar, der schöne Bürgersteig (den diese Leute natürlich auch anteilig mitzahlen

sollen)..... (Fazit: Klage anhängig... mal sehen was draus' wird)

Und ich habe noch weitere solche Beispiele!!!

Und von solchen Zuständen ist's zu der Begründung bei der Enteignung von Waffen nicht mehr weit.

Genaugenommen sind wir da eigentlich schon angelangt. Es trifft aber halt immer zu wenige als dass mal ein Aufschrei durch die

Bevölkerung gehen würde. Wer geht schon für das Häusle eines Nachbarn auf die Straße? Oder dafür dass jemandem seine

M.o.r.d.waffen *sick* nicht entschädigungslos eingezogen werden. Oder gar für das Hobby eines anderen? - Ich will's Euch sagen:

KEINER. Nicht in diesem Land!

Geschrieben

Hallo

Ich denke wir haben alle sehr viel Geld in unser Hobby oder die Sammlung gesteckt.

Letztlich betrifft das ganze 1,5 Millionen Schützen und Sammler, und sicher auch Jäger.

Wenn es dann gemeinsam 1,5 Millionen Klagen geben wird bricht das Justizsystem zusammen.

Wenn mann regierungsseitig dann eine halbseidene Entschädigung anbieten sollte, sollte man diese

geschlossen ablehnen. Mindestens der Kaufpreis, drunter geht nix!!

Ich hoffe es kommt nicht soweit.

Gruß

Royal

Geschrieben
Hallo

Ich denke wir haben alle sehr viel Geld in unser Hobby oder die Sammlung gesteckt.

Letztlich betrifft das ganze 1,5 Millionen Schützen und Sammler, und sicher auch Jäger.

Wenn es dann gemeinsam 1,5 Millionen Klagen geben wird bricht das Justizsystem zusammen.

Wenn mann regierungsseitig dann eine halbseidene Entschädigung anbieten sollte, sollte man diese

geschlossen ablehnen. Mindestens der Kaufpreis, drunter geht nix!!

Ich hoffe es kommt nicht soweit.

Gruß

Royal

Was, wer bricht zusammen? Schau dir bitte die Harz IV Klagen an!!! Ist doch den Politikern egal, ob die Gerichte zusammenbrechen. Schau dir an, wie oft das Verfassungsgericht "Gesetzgeber" spielen MUß und schwachsinnige Politikerideen korrigieren muß!

Ein Bsp.: Berlin, Klage beim Verwaltungsgericht, Termin in 3 Jahren!!! Kein Witz.

Außerdem träumen wir nur von "Gemeinsamkeit". Du glaubst doch nicht wirklich, dass alle Legalwaffenbesitzer mitziehen.

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