Zum Inhalt springen
IGNORED

Frage zur sicheren aufbewahrung von Waffen und Mun


Sphinx19

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

nun ist es also auch bei mir soweit. Das Ordnungsamt fordert Aufklärung über die ordnungsgemäße Verwarung meiner Waffen (Großkaliber: 2 Kurzwaffen, 2 Langwaffen, Sportschütze).

Ursprünglich hatte ich einen kleinen B-Schrank für die Kurzwaffen und ein A-Schrank für die Gewehre. Die Aufbewahrung der Schlüssel war mir ein Dorn im Auge - wer steht schon mit zwei Tresorschlüsseln unter der Dusche ;-)

Deshalb habe ich einen weiteren kleinen Burgwächter B-Schrank mit Zahlenschluss gekauft.

Nun liegen im alten B-Schrank die meiste Munition, im A-Schrank die Gewehre und in dem B-Schrank mit Zahlenschloss liegen die beiden Kurzwaffen mit

1) überzähliger Lang(!!!)waffenmunition, die nicht mehr in den B-Schrank gepasst hat.

2) Die Schlüssel zu den beiden anderen Tresoren.

Ich denke -was ich so im Internet gefunden habe, diese "Überkreuzaufbewahrung" von Munition bei 1) ist legal.

Ist aber wegen 2) die getrennte Aufbewahrung im gesetzliche Sinne noch gegeben.

Ich habe eine Seite gefunden, auf der steht, dass der B-Schrank (der wiegt so 35 kg) mit Schwerlastankern an die Wand geschraubt werden muss. Ansonsten darf man keine Kurzwaffen darin aufbewaren:

http://www.kreis-oh.de/media/custom/335_1528_1.PDF

Bei euch im Form habe ich gefunden: Besser verankern. Mein Burgwächter hat aber gar keine Bohrungen für so etwas. Ich will jetzt nicht beim Amt nachfragen, wer weiß was die in der aufgeheizten Stimmung gleich anstellen. Muss das mit dem Veranken aus sicht des Amtes sein?

Kennt sich da jemand von euch aus?

Gruß,

"Sphinx"

Geschrieben
Kennt sich da jemand von euch aus?

Nach dem, was ich noch so aus meinem Sachkundelehrgang (11Jahre her) behalten habe, müssen Tresore mit einem Gewicht von weniger als 200Kg stabil mit einer massiven Wand verschraubt werden.

Ob das der aktuelle Stand der Dinge ist, kann ich aber auch nicht sagen.

ROMAK

Geschrieben

@ Sphinx19:

Was meinst Du, wozu die große Überschrift in dem Forum ("Aktuellles zum Waffenrecht"), in dem Du Deinen Thread erstellt hast, eigentlich dasteht ? Damit Du einem Mod Arbeit machst, weil der ihn dann verschieben muß ?

Gleichzeitig steht dort, daß nicht geantwortet werden kann. Romaks Antwort war daher automatisch unsichtbar und ich mußte sie manuell sichtbar schalten .....

Manchmal frag ich mich wirklich ...

Geschrieben

Also nach dem aktuellen WaffG und AWaffV ist

1. Die Überkreuzlagerung von Mun zulässig.

2. Dürfen in einem B-Schrank unter 200 KG bis zu 5, über 200 KG oder bei Verankerung mit Abreißwiderstand

> 200KG bis zu 10 Kurzwaffen gelagert werden.

Wobei eine Befestigung bei einem so leichten Würfel schon sinnvoll wäre.

Geschrieben
@ Sphinx19...Manchmal frag ich mich wirklich ...

Habe es selber zu spät bemerkt und Sphinx19 dann per PN auf das falsche Forum hingewiesen.

Entschuldigung.

Aber Mods sind doch für´s moderiern da, oder?

Geschrieben
Aber Mods sind doch für´s moderiern da, oder?

Schon. Aber manches artet in Verarsche aus, und dafür sind wir nicht da ...

Gruß

PS: Damit's klar ist: damit mein ich nicht Dich, sondern den TE. Auch für einen Neueinsteiger ist es nicht unmoralisch, erstmal zu lesen, was da steht.

Geschrieben

Überkreuzlagerung ist legal. Dübeln auf 200Kg-Abrissgewicht musst du den B-Schrank nur, wenn du mehr als 5 Kurzwaffen darin verwahren willst. Ob es zulässig ist, beide Schlüssel in einem Extra-B-Schrank zu verwahren, ist nicht ausdrücklich geregelt. Dazu werden hier alle möglichen Meinungen vertreten. Ich würde es im Zweifel als nicht ausreichend ansehen.

.... oh Hans-Martin war schneller ;)

Gast Nightingale
Geschrieben
Bei euch im Form habe ich gefunden: Besser verankern. Mein Burgwächter hat aber gar keine Bohrungen für so etwas. Ich will jetzt nicht beim Amt nachfragen, wer weiß was die in der aufgeheizten Stimmung gleich anstellen. Muss das mit dem Veranken aus sicht des Amtes sein?

Nein. Das Gesetz verlangt für bis zu 5 Kurzwaffen einen Tresor Klasse B, Verankerung oder Gewicht über 200 kg werden nur bei Lagerung von 6~10 KW gefordert. Wenn Du Löcher hinein bohrst verliert er seine Zertifizierung.

Geschrieben
Hallo,

nun ist es also auch bei mir soweit. Das Ordnungsamt fordert Aufklärung über die ordnungsgemäße Verwarung meiner Waffen (Großkaliber: 2 Kurzwaffen, 2 Langwaffen, Sportschütze).

Ursprünglich hatte ich einen kleinen B-Schrank für die Kurzwaffen und ein A-Schrank für die Gewehre. Die Aufbewahrung der Schlüssel war mir ein Dorn im Auge - wer steht schon mit zwei Tresorschlüsseln unter der Dusche ;-)

Deshalb habe ich einen weiteren kleinen Burgwächter B-Schrank mit Zahlenschluss gekauft.

Nun liegen im alten B-Schrank die meiste Munition, im A-Schrank die Gewehre und in dem B-Schrank mit Zahlenschloss liegen die beiden Kurzwaffen mit

........

Kennt sich da jemand von euch aus?

Gruß,

"Sphinx"

Da im WaffG nix zur Aufbewahrung der Schlüssel aufgeführt ist, denke ich, es ist auch von gesetzlicher Seite o.k. wie Du das handelst.

(Meine Meinung, bin kein Jurist)

Der Abreisswiderstand ist ja nur dazu da, dass niemand den Schrank mit den Waffen entwenden kann. Wenn jemand deinen Burgwächter mit den Schlüsseln entwendet, dann hat er halt nur die Schlüssel, nicht die Waffen. Nach dem gewaltsamen öffen, was lange dauern könnte, müsster er zum Tatort zurück. Ist unwahrscheinlich!

Wenn Du die Möglichkeit hast, schraub den Burgwächter an, ist auf jeden Fall nicht verkehrt, wenn auch vielleicht vom Gesetz nicht gfordert

Gruss

SJ

Geschrieben
Wenn Du Löcher hinein bohrst verliert er seine Zertifizierung.

Ist nicht gesagt, bei meinem Burwächter waren in der Innenhülle die Löcher vorhanden.

Mußten dann nur durchgebohrt werden.

Gruß

Geschrieben
Wenn Du Löcher hinein bohrst verliert er seine Zertifizierung.

Das würde ich so pauschal nicht sagen. Manche B-zertifizierte Schränke haben durchgebohrte Löcher, manche halbdurchgebohrte, manche gar keine. Dürfte eigentlich keinen Unterschied machen, ob man nun selber Löcher durchbohrt oder auf vorgebohrte Löcher zurückgreift. Wenn du deine Schränke zusätzlich befestigt, dürfte dir da niemand ein Strick draus drehen. Würde mich schon sehr wundern.

Geschrieben
@ Sphinx19:

Was meinst Du, wozu die große Überschrift in dem Forum ("Aktuellles zum Waffenrecht"), in dem Du Deinen Thread erstellt hast, eigentlich dasteht ? Damit Du einem Mod Arbeit machst, weil der ihn dann verschieben muß ?

Gleichzeitig steht dort, daß nicht geantwortet werden kann. Romaks Antwort war daher automatisch unsichtbar und ich mußte sie manuell sichtbar schalten .....

Manchmal frag ich mich wirklich ...

Hallo Sniper,

kurz eine Entschuldigung von mir - habe ich als Neuling im Forum nicht gelesen. Sorry, kommt ganz sicher nicht mehr vor.

Gruß,

Sphinx

Geschrieben
Da im WaffG nix zur Aufbewahrung der Schlüssel aufgeführt ist, denke ich, es ist auch von gesetzlicher Seite o.k. wie Du das handelst.

(Meine Meinung, bin kein Jurist)

Der Abreisswiderstand ist ja nur dazu da, dass niemand den Schrank mit den Waffen entwenden kann. Wenn jemand deinen Burgwächter mit den Schlüsseln entwendet, dann hat er halt nur die Schlüssel, nicht die Waffen. Nach dem gewaltsamen öffen, was lange dauern könnte, müsster er zum Tatort zurück. Ist unwahrscheinlich!

Wenn Du die Möglichkeit hast, schraub den Burgwächter an, ist auf jeden Fall nicht verkehrt, wenn auch vielleicht vom Gesetz nicht gfordert

Gruss

SJ

Oh, da hast Du mich Missverstanden. In dem Burgwächter mit Zahlenschloss liegen die beiden Kurzwaffen und die Schlüssel.

Gruß,

Sphinx

P. S. Wie gesagt, mein Burgwächter hat kein Löcher, weder vorgebort noch halb noch sonst etwas. Und wenn ich das Ding nicht andübeln MUSS, ist mir das nur Recht. Ein Mitglied hat es in einem älteren Beitrag so ähnlich geschrieben und das ist auch meine priv. Meinung. Alles, was jemand braucht um an Waffen, Mun, Geld, Autos, Kreditkarten zum kommen ist ein Taschenmesser für 99 cent und - nur um 100% sicher zu gehen, meine Tochter aus dem Sandkasten. Iss es.

Geschrieben

Hallo,

wenn wir beim Thema sind, mein kürzlich eingetroffenen "Liebesbrief" vom Ordnungsamt verlangt eine Bestätigung, daß:

"sämtliche Waffen (nicht Munition :confused: ) ordnungsgemäß in entsprechend zugelassenen Schränken/Tresoren untergebarcht sind".

Danach muss ich folgendes ankreuzen: Tresor/Waffenschrank und die "Zulassung" ausfüllen.

Was ist der feine Unterschied zwischen einem Tresor und einem Waffenschrank, und was wird erwartet unter "Zulassung", z.B. Klasse B nach VDMA 2XXXXX ?

Danach geht es weiter mit:

"und dass nur der Unterzeichnete Zugriff auf die Waffen hat.

Mir ist bekannt, dass eine falsche Angabe zu einem Widerruf der WBK führt." (und werden die sich Mühe geben irgendetwas zu finden :contra: ) .

Gruss,

Bianchi

Geschrieben

Also,

ich habe nen Hartmann Tresor Stufe B mit zulassung für 10 Kurzwaffen. 1 Loch im Boden und 2 in der Rückwand durchgebort. Laut Anleitung erreicht er erst seine max. Schutzstufe wenn er so im Boden / Wand verankert ist das ein Abreisgewicht von größer 200kg erreicht wird. Ich habe ihn dann im Boden und in der Wand verankert. :D Sicher ist sicher.

Der Stabilit B-Schrank aus dem Bauhaus hatte innen 2 Schöne Bohrungen für ne Wandbefestigung mit Schrauben und Dübeln dabei. Schock, die dinger waren nicht durchgebohrt. Ich habe gekotzt bis ich 2 schei... löcher in 10mm in die Außenwand gebohrt hatte. Über nen Akkuschrauber lacht der Schrank mal. Mit ner ordentlichen Bohrmaschine (220V) und Titannitrierten Bohrern habe ich über eine Stunde gebraucht um die 2 Löcher da rein zu kriegen.

Also so einen B Schrank den Bohrt man nicht eben mal schnell mit nem Akkuschrauber auf.

Und im Boden oder der Wand Festschrauben würde ich jeden Schrank egal ob A oder B oder ein Tresor vom Bauhaus ohne Klassifizierung für Munitionsaufbewahrung.

Außer das ist ein Watz mit 300 oder mehr KG.

PS: Mein blöder A-Schrank muss so oder so an der Wand festgeschraubt werden, sonst fällt mir das blöde ding auf die Füße wenn ich den aufmache weil die Tür schwerer ist als der rest von dem Ding.

Geschrieben
Also so einen B Schrank den Bohrt man nicht eben mal schnell mit nem Akkuschrauber auf.

Naja, da hab ich andere Erfahrungen gemacht, das Durchbohren ging bei mir überraschen einfach.

Mein blöder A-Schrank muss so oder so an der Wand festgeschraubt werden, sonst fällt mir das blöde ding auf die Füße wenn ich den aufmache weil die Tür schwerer ist als der rest von dem Ding.

:rotfl2: Das kenn ich auch.

Geschrieben
PS: Mein blöder A-Schrank muss so oder so an der Wand festgeschraubt werden, sonst fällt mir das blöde ding auf die Füße wenn ich den aufmache weil die Tür schwerer ist als der rest von dem Ding.

Das ist bei vielen A Schränken der Fall. Wenn er nicht angeschraubt wird fällt er um.

Deswegen schreiben dann viele Hersteller: Schrank muß angedübelt werden. Das haben dann viele Käufer in den falschen Hals bekommen. Das mit dem verankern wird nur erforderlich wenn es so ist wie von Nighti beschrieben:

Nein. Das Gesetz verlangt für bis zu 5 Kurzwaffen einen Tresor Klasse B, Verankerung oder Gewicht über 200 kg werden nur bei Lagerung von 6~10 KW gefordert. Wenn Du Löcher hinein bohrst verliert er seine Zertifizierung.

Aber wer hat schon mehr als 5 Kurzwaffen. :s75:

Geschrieben

Ehrlich gesagt, sind alle eure Kommentare wenig hilfreich, da sie nicht durch verlässliche Quellen belegt sind. Diese sind für mich

1. Zitate mit Quellenangaben aus Waffenrecht und/oder Verwaltungsvorschriften.

2. Hinweise von Mitarbeitern der zuständigen Behörden auf Anfragen. Diese hier mal zu veröffentlichen wäre sinnvoll, dann könnte man sich bei Problemen mit den Behörden darauf berufen.

Moni

Geschrieben
Ehrlich gesagt, sind alle eure Kommentare wenig hilfreich, da sie nicht durch verlässliche Quellen belegt sind. Diese sind für mich

1. Zitate mit Quellenangaben aus Waffenrecht und/oder Verwaltungsvorschriften.

2. Hinweise von Mitarbeitern der zuständigen Behörden auf Anfragen. Diese hier mal zu veröffentlichen wäre sinnvoll, dann könnte man sich bei Problemen mit den Behörden darauf berufen.

Moni

Das Thema ist hier schon zig Mal durchgekaut worden und mittlerweile erschöpft. Hier sind sich doch auch eigentlich alle einig. Du kannst das aber gerne nochmal nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

PS: Hinweise von Sachbearbeitern sind rechtlich völlig unverbindlich, das sagt der Begriff "Hinweis" doch schon. Außerdem stehen auch Sachbearbeiter nicht über dem Gesetz.

Geschrieben

Das ist bei vielen A Schränken der Fall. Wenn er nicht angeschraubt wird fällt er um.

Deswegen schreiben dann viele Hersteller: Schrank muß angedübelt werden. Das haben dann viele Käufer in den falschen Hals bekommen. Das mit dem verankern wird nur erforderlich wenn es so ist wie von Nighti beschrieben:

Aber wer hat schon mehr als 5 Kurzwaffen.

Ich

Gruss Manfred

Geschrieben

Also im § 13 Aufbewahrung von Waffen und Munition steht nichts von wegen das kein Loch in den Schrank gebort werden darf um ihn im Boden oder der Wand zu verankern.

Insbesondere dann nicht wenn wenn eh die Löcher schon innen vorgebohrt sind und einfach nur die äußere Platte durchbohrt werden muss.

Korrigiert mich bitte wenn ich mich irre. Dann aber bitte mit Quellenangabe wo es steht das ich kein Loch fertig bohren darf.

http://www.fwr.de/index.php?id=121

klick auf "Waffenaufbewahrung".

Geschrieben
Alles, was jemand braucht um an Waffen, Mun, Geld, Autos, Kreditkarten zum kommen ist ein Taschenmesser für 99 cent und - nur um 100% sicher zu gehen, meine Tochter aus dem Sandkasten. Iss es.

So ein Versuch könnte ins Auge gehen. Im wahrsten Sinne des Wortes. Gibt einfachere Möglichkeiten. Und Gefahrenlosere. Also keine Sorge um die Kleine.

Geschrieben

Was mich jetzt aber noch interessieren würde,

Wo muss ich den Schlüssel zum Waffenschrank aufbewahren?

Ich kann doch den nicht dauernd mit mir rumschleppen, und den Ersatzschlüssel muss ich ja auch irgendwo aufbewahren, aber wo?

Danke.

Geschrieben
Was mich jetzt aber noch interessieren würde,

Wo muss ich den Schlüssel zum Waffenschrank aufbewahren?

Ich kann doch den nicht dauernd mit mir rumschleppen, und den Ersatzschlüssel muss ich ja auch irgendwo aufbewahren, aber wo?

Danke.

entweder geldkasette und den kleinen schlüssel an den schlüsselbund, oder wenn ganz ohne schlüssel, dann tresor mit zahlenschloss (mechanisch, elektrisch). entweder das schloss nachrüsten, oder nen möbeltresor mit dem schloss besorgen. wie auch immer, entweder wirds teuer, oder du "schleppst" den schlüssel mit dir rum.

Geschrieben

Das ist ja mal total umständlich, und es reicht wirklich nicht aus wenn ich den Schlüssel an einen Ort im Haus verstecke den nur ich weiß?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.