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IGNORED

Juristisch gegen Waffenrechtsverschärfung vorgehen ?


ganz_Wilder

Empfohlene Beiträge

Servus Leute,

bei den aktuellen Diskussionen über die Verschärfung des Waffenrechts geht es mir wahrscheinlich nicht besser als dem Rest von Euch.

Mir rollt es die Zehennägel hoch ! Ich finde es schlicht und ergreifend zum :bad: , was da manche Dünnbrettbohrer unter den Volksvertretern fordern.

Da sich hier ja nun schon mehr Leute mit dem Thema befassen, meine Frage an die Juristen unter Euch:

Ist es möglich gegen ein Gesetz Verfassungsbeschwerde, Klage etc. einzureichen ?

Ich meine, in meinem kleinbürgerlichen Empfinden muss ein Gesetz doch bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

z.B. Nutzen für die Allgemeinheit. Also nutzen die ergriffenen Maßnahmen gegen das zu lösende Problem ?

Daß angesichts der u.A. hier geposteten BKA-Statistiken dem nicht so ist, steht ja außer Frage.

Aber kann man wegen sowas ein Gesetz kippen ? Ich bin kein Jurist, deswegen Frage ich so naiv ?

Ich bin zwar Jäger und vorerst nicht so hart betroffen von den reißerischen Forderungen "Verbietet Großkaliber", aber ich stehe

an Eurer Seite ! Heute Sportschützen, morgen Jäger.... Das muss aufhören !

Wenn dieser Ansatz nicht funktioniert, dann Klage wegen Enteignung. Klage wegen ungleichbehandlung. Wasweisich....

Ich denke, daß ist auf lange Sicht, die einzige Möglichkeit.

Sie innerhalb des Systems auf den Boden des Grundesetztes zurück zu holen.

Was meinen die Juristen unter Euch ?

Gruß,

Manuel, ein ganz Wilder, der dank dieser Sch@iße noch Fuchsteufelswild wird...

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Hallo,

ich bin kein Jurist, aber mit meinem begrenzten Wissen glaube ich nicht, dass es zu einer Enteignung kommen wird. Der Staat müsste entschädigen und wenn der Einzelne mit der Entschädigung nicht zufrieden ist, dann kann er dagegen klagen. Das könnte eine Vielzahl einzelner Prozesse geben. Ich jedenfalls wäre dabei. Außerdem hat der Staat kein Geld. Viel wirkungsvoller wäre es immer noch mehr und noch mehr Auflagen zu machen, damit der Einzelne dann aus finanziellen Gründen aufgibt.

Aber ich denke die Juristen sollten sich wirklich mal dazu äußern.

Gruß YiZhiYang

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Hallo,

ich bin kein Jurist, aber mit meinem begrenzten Wissen glaube ich nicht, dass es zu einer Enteignung kommen wird. Der Staat müsste entschädigen und wenn der Einzelne mit der Entschädigung nicht zufrieden ist, dann kann er dagegen klagen. ...

Gruß YiZhiYang

:rolleyes: Ich hoffe zwar auch das es nicht dazu kommen wird.... aber möglich wär's schon, auch ohne Entschädigung! Bei den zu kurz geratenen Repetierflinten hat es zumindest sehr gut funktioniert

Da haben zwar auch einige große Sprüche gerissen.... aber letztendlich wurden alle schön brav abgegeben oder entsprechend geändert.... von Klagen war dann plötzlich nichts mehr zu hören.... warum wohl?

Gruß

Hunter

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Da haben zwar auch einige große Sprüche gerissen.... aber letztendlich wurden alle schön brav abgegeben oder entsprechend geändert.... von Klagen war dann plötzlich nichts mehr zu hören.... warum wohl?

Klar, da war ja die Möglichkeit gegeben, die Flinten abzuändern. Das hat wenig gekostet und war einer Klage nicht wert. Bei PSM & Co. sah es schon anders aus, aber da wurden bei etwas hartnäckigeren Besitzern dann auch Lösungen vom BKA angeboten, sodass sich eine Klage erübrigte. Werden alle GK verboten, sieht die Sache anders aus: abändern geht nicht (nachdem im WaffG hinsichtlich waffenrechtlichem Erwerb&Besitz dem Zustand vor Umbau gleichgestellt bliebe) , also bleibt defacto NUR die Enteignung. Einziger ASusweg wäre die Abgabe an Berechtigte, wenn z.B. Jäger weiter GK-Kurzwaffen besitzen dürften. Aber letzteres ist ja nun auch fraglich. Falls sie es dürften, wäre allerdings ein Riesenmarkt billiger GK-Kurzwaffen für Jäger im Entstehen...

Grüße

Schwarzwälder

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Naja, die Sache mit der "Enteignung" der PSM und Kurzflintenbesitzer wurde ja vermieden....

Auch bei einer Abgabe (Verkauf ?) an eine berechtigte Person, entstünden ja gewisse Probleme.

Denn allzu viele Jäger, die auf Ihren 2 KW-Plätzen Sportwaffen eintragen lassen werden sich wohl nicht finden lassen.

Jedenfalls nicht, um die Masse an Sportwaffen unter zu bringen.

Außerdem hätte der Staat ja dann nichts erreicht, denn es befindet sich -rein theoretisch- die gleiche Menge Waffen in den Händen

von weniger Leuten. Da mir das alles ziemlich Praxisfremd erscheint, lasst uns nicht mit dem B-Plan rumspielen...

Was haltet ihr von dem Ansatz: "Gesetz dient nicht der Allgemeinheit / verfehlt seinen Zweck - Klage dagegen"

Hat sowas Aussicht auf Erfolg, bzw. ist irgendjemandem etwas bekannt, daß mit einer solchen Argumentation jemals

ein Gesetz durch ein Gericht aufgehoben wurde ?

Gruß,

Manuel

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Gast Einzellader

Mich nervt es auch, dass Politiker und selbsternannte Experten gezielt Falschinformationen über das Schützenwesen,

die Jagd, das Waffensammeln und die Waffengesetze verbreiten. Dies führt zu einer unbegründeten Sorge in der

Bevölkerung. Diese Sorge sowie die Vorfälle in Winnenden werden gezielt instrumentalisiert, um die eigene Ideologie

durchzusetzen. Um eine Verringerung der Gefahr von Amokläufen geht es schon gar nicht mehr, da werden ganz andere

Ziele verfolgt, nämlich die Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer.

Im Fall eines Kurzwaffen- oder Großkaliberverbots im Allgemeinen sollten wir Sportschützen, Jäger, Waffensammler

und Erben eine Sammelklage einreichen.

Zu einer Zwangsenteignung wird es wohl nicht kommen. Ich denke der Staat würde -wie auch in England geschehen-

eine Entschädigung zahlen. Ob dabei nur eine Pauschale gezahlt oder auch der Marktwert der Waffe bzw. Überarbeitungs- und Tuningmaßnahmen berücksichtigt würden, ist die andere Frage. Da bliebe dem Einzelnen bei zu niedrig angesetzter Entschädigung nur der Klageweg.

Ihr Jäger solltet Euch nicht zu sicher fühlen. Ein Kurzwaffenverbot könnte genauso auch Euch treffen.

In England gehen die Jäger ja schließlich auch ohne Kurzwaffe auf die Jagd. Ebenso sind z.B. in Kanada Kurzwaffen

bei der Jagd nicht erlaubt.

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Der Staat müsste entschädigen und wenn der Einzelne mit der Entschädigung nicht zufrieden ist, dann kann er dagegen klagen.

"Ich bin kein Jurist" - das ist leider augenscheinlich das einzige was an der Aussage stimmt (sorry...)

Ich bin zwar auch kein Experte für Verfassungsrecht, fakt ist aber, dass das Grundgesetz durchaus eine solche ""Enteignung"" hergibt (in Anführungszeichen deswegen, weil es sich dabei nach dem BVerfG - soweit ich mich da düster an meine Studienzeiten erinnere - nur um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handelt, sie sehr wohl ohne Entschädigung machbar ist)

Die Aktion gegen die kurzläufigen Repetierflinten war nur der Auftakt um ein bißchen vorfühlen, mit wieviel Widerstand zu rechnen ist. Leider haben es alle betroffenen hingenommen, und sicher sauber vom BKA ver******en lassen ("wird als Anfrage gewertet, damit für sie keine Kosten entstehen...")

Wir können uns warm anziehen, auch die Jäger...

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Denkt mal weiter, die "anderen" tun es auch. Es muss nicht enteignet werden, wird es auch nicht. Es genügt vollkommen, wenn die bisher genehmigten Sportordnungen widerrufen werden. Werden dann die neuen Entwürfe vorgelegt, wird eben nur genehmigt, was genehm ist. Nichts mit Enteignung, nichts mit Entschädigung. Jeder kann seine dann nicht mehr von einem Bedürfnis (merkt ihr was?) gedeckte und somit unerlaubte Waffe/n an Berechtigte abgeben. Findet sich kein solcher mangels Masse, kann er das Ding ja ins Ausland verscherbeln, die entsprechenden Papiere, dann bestimmt mit wesentlich höheren Gebühren (soooooooooo ein Arbeitsaufwand!!) belastete Genehmigungen für das Verbringen/die Ausfuhr beantragen und guit is. Oder er kann für wesentlich weniger Aufwand und Kosten die Teile bei der Behörde abgeben......... B)

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Ich würde einen etwas anderen Ansatz verfolgen - allerdings auch ohne Jurist zu sein.

Beim kürzlich ergangenen Urteil zum Hartz-IV Satz von Kindern hat das Gericht (BverfG oder BVG ?) sehr interessant argumentiert: Der Staat darf Leistungen kürzen, dies aber nicht willkürlich tun.

Würde der Staat nun GK verbieten, wäre dies objektiv gesehen reine Willkür, denn alle entsprechenden Gutachten werden sagen, dass erstens Legalwaffenbesitzer strafrechtlich kaum in Erscheinung treten und dass zweitens hinsichtlich der Gefährlichkeit kein Unterschied zwischen KK und GK existiert.

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@chris_3

Sorry. Artikel 14(3) GG sagt folgendes:

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Somit kann ich also gegen eine Entschädigungszahlung von Null Euro durchaus klagen. Mit vorhandener Rechtsschutzversicherung rentiert sich das allemal, selbst wenn es bei Null Euro bleiben sollte. Hauptsache die Justiz ist beschäftigt.

Gruß YiZhiYang

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