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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Ringo58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Donnerstag 09. April 2009

Polizei überprüft Waffenbesitzer

Landrat Friedel Heuwinkel hat eine Überprüfung der Waffenbesitzer im Kreis Lippe angekündigt. Dazu sollen diese nach Ostern angeschrieben werden.

Rund 8.000 privaten Waffenbesitzer in Lippe bekommen Post: Darin fordert sie die Kreispolizeibehörde auf, die sichere Verwahrung der Waffen nachzuweisen. Der Nachweis kann in Form einer Rechnung des Waffenschranks oder mit einem Foto des Schranks geschehen. Sollten die Waffenbesitzer auf den Brief nicht reagieren, werden Beamte der Behörde die ordnungsgemäße Lagerung vor Ort überprüfen, sagte Landrat Friedel Heuwinkel im Radio Lippe-Interview.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben

Ich finde daran auch nichts verkehrt. Wir sind per Gesetz verpflichtet die Waffen sicher zu verwahren, also kann da der Gesetzgeber auch gerne prüfen.

Mich würde es jedenfalls nicht stören.

Nur meine pers. Meinung

Gast God of Hellfire
Geschrieben
So ein Mist, ich habe doch meine Waffen dem Schwarzmarkt zugeführt. Was mache ich nun als Waffennarr?

Beruhige Dich. Du wirst sicher einen Sportschützen, Sammler oder Jäger finden, der Dir eine aus seinem Arsenal unter der Hand verkauft.

Geschrieben
Donnerstag 09. April 2009

Polizei überprüft Waffenbesitzer

Landrat Friedel Heuwinkel hat eine Überprüfung der Waffenbesitzer im Kreis Lippe angekündigt. Dazu sollen diese nach Ostern angeschrieben werden.

Rund 8.000 privaten Waffenbesitzer in Lippe bekommen Post: Darin fordert sie die Kreispolizeibehörde auf, die sichere Verwahrung der Waffen nachzuweisen. Der Nachweis kann in Form einer Rechnung des Waffenschranks oder mit einem Foto des Schranks geschehen. Sollten die Waffenbesitzer auf den Brief nicht reagieren, werden Beamte der Behörde die ordnungsgemäße Lagerung vor Ort überprüfen, sagte Landrat Friedel Heuwinkel im Radio Lippe-Interview.

Finde ich völlig in Ordnung - wenn es dann nur dabei bleiben würde wäre es super. Wir sind ja auch zu Auskunft verpflichtet.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Finde ich völlig in Ordnung - wenn es dann dabei bleiben würde wäre es super. Wir sind ja auch zu Auskunft verpflichtet.

Genau das ist der Knackpunkt. Keiner hat ein Problem damit kurz einen Beleg und/oder Foto einzuschicken oder vorbeizubringen.

Was mich stört ist die Forderung nach unangemeldeten Kontrollen und Waffenbesitzer, die den "Ich hab nix zu verbergen" Schmonsens ablassen.

Mit Anforderung eines Nachweises der sicheren Aufbewahrung (Foto, Beleg,...) kommen die Behörden doch derzeit nur medienwirksam ihrer Verpflichtung nach, die offensichtlich in den letzten Jahren von vielen Sachbearbeitern versäumt wurde.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Das wird dann das nächste sein was kommen wird... warten wir es ab ;)

In dem Moment hoffe ich, daß eine derartige Gesetzesänderung vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird.

Wir haben immer noch ein Grundgesetz und Richter, die über dessen Einhaltung wachen.

Nur klagen muss man dann.

Geschrieben
In dem Moment hoffe ich, daß eine derartige Gesetzesänderung vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird.

Wir haben immer noch ein Grundgesetz und Richter, die über dessen Einhaltung wachen.

Nur klagen muss man dann.

Von mir aus können die auch unangemeldet kommen. Nur bitte dann mit einem Ausweis der auch fälschungssicher ist und einer Anleitung worauf ich als WBesitzer zu achten habe. Probleme hätte ich nämlich mit spontanen Besuchen von Besitzern "schwarzer WBKs" (besser bekannt als Kriminelle) die mal kurz mit gefälschtem Ausweis meinen Bestand übernehmen (und ggf. mir noch das Licht auspusten).

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Von mir aus können die auch unangemeldet kommen.

Nein.

Geschrieben

ich mußte schon vor nun 10 jahren nachweisen wie ich meine waffen lager!

kopie der rechnung und gut war es!

mein sb hat auf die akte geschrieben 7 langwaffen 5 kurzwaffen ... wenn ich mehr möchte brauche ich noch einen schrank ...

so einfach war es schon vor 10 jahren ...

daher verstehe ich den aufwand jezt nicht von den behörden.

Geschrieben
ich mußte schon vor nun 10 jahren nachweisen wie ich meine waffen lager!

kopie der rechnung und gut war es!

mein sb hat auf die akte geschrieben 7 langwaffen 5 kurzwaffen ... wenn ich mehr möchte brauche ich noch einen schrank ...

so einfach war es schon vor 10 jahren ...

daher verstehe ich den aufwand jezt nicht von den behörden.

Reine Schikane - für die sind wir die schwarzen Schafe bzw. der Dorn im Auge - mehr nicht !

Geschrieben

Ich lach mich jetzt schon tot....

meine SB hat wenige Tage vor Winnenden Bilder meines Waffenschrankes in meine Akte aufgenommen, sonst hätte ich die nicht bekommen.

Wenn die jetzt - 6 Wochen später - wieder ein Bild von mir fordern kriegt der Herr Polizei-Kreisobermeister von mir richtig Lack.

Weil das lasse ich mir nicht gefallen. Das endet dann sicherlich mal wieder in einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Dies ist auch die einzige Maßnahme die Beamte verstehen. Die steht - selbst wenn sie abgeschmettert wird - erstmal in der

Personalakte und wird bei der nächsten Beförderung bzw. Gehaltserhöhung wohlwollend berücksichtigt.

Übrigens sitzen Finanzbeamte auch in solch einer Klemme:

- Lassen sie dir etwas durchegehen was grenzwertig ist, gibt es Ärger mit dem Chef.

- Verlieren Sie aber einen Prozeß weil die Grenze überschritten war gibt es genauso Ärger mit dem Chef.

Denen also immer schön klar machen: Meine Rechtschutzversicherung übernimmt gerne und sie suchen sich

ihre weitere Karriere JETZT aus.

Ist also wie mit meinem Chef: Egal wie ich es mache, mache ich es verkehrt.

Grüsse aus Ostwestfalen, knapp an der Lippischen Exklave - dirkt von der Lippe.

Geschrieben
Ich lach mich jetzt schon tot....

meine SB hat wenige Tage vor Winnenden Bilder meines Waffenschrankes in meine Akte aufgenommen, sonst hätte ich die nicht bekommen.

Wenn die jetzt - 6 Wochen später - wieder ein Bild von mir fordern kriegt der Herr Polizei-Kreisobermeister von mir richtig Lack.

Weil das lasse ich mir nicht gefallen. Das endet dann sicherlich mal wieder in einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

...und genau dann heißt es wieder: die bösen, bösen Waffenbesitzer - fahren gleich bei jeder Gelegenheit aus der Haut...da steckt bestimmt das Potential zum...bla bla bla - genau das werden die denken.

Wenn die das verlangen, solltest du das ohne murren machen - wirft nur ein schlechtes Licht auf Dich...

Geschrieben
.

Wenn die jetzt - 6 Wochen später - wieder ein Bild von mir fordern kriegt der Herr Polizei-Kreisobermeister von mir richtig Lack.

Weil das lasse ich mir nicht gefallen. Das endet dann sicherlich mal wieder in einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Dies ist auch die einzige Maßnahme die Beamte verstehen. Die steht - selbst wenn sie abgeschmettert wird - erstmal in der

Personalakte und wird bei der nächsten Beförderung bzw. Gehaltserhöhung wohlwollend berücksichtigt.

[...]

Schonmal überlegt, daß dein SB auch nur auf Anweisung von oben handelt?

Wenn manche Waffenbesitzer mit ihren Gegenübern so umgehen wie du das andeutest, wundert mich das nicht, wenn manche hier von "Schikanen" ihrer SB berichten.

Wie man in den Wald hineinruft...

Geschrieben

Dienstaufsichtsbeschwerden sind frist-, form und fruchtlos ;)

Sich nicht alles gefallen lassen- aber auch Verständnis und Fingerspitzengefühl haben - ein schmaler Grat....

Geschrieben
...

Sich nicht alles gefallen lassen- aber auch Verständnis und Fingerspitzengefühl haben - ein schmaler Grat....

Den man aber auch beschreiten sollte. :gutidee:

Nicht selten ist in administrativ festgefahrenen Situation eine vorwurfsfrei gestelltete Petitionsbeschwerde der Klärung einer suboptimalen Verwaltungsituation hilfreich. Wozu gibt es unsere Volksvertreter, wenn nicht um uns zu vertreten. :AZZANGEL:

... und eine Entscheidung von oben hilft unten i.d.R. bei der Ausführung. B)

Euer

Mausebaer

.

Geschrieben

Was muß man denn eigentlich bei einer solchen Kontrolle zulassen? Ist man verpflichtet den Schrank zu öffnen? Muß man die Lagerung einer jeden Waffe einzeln nachweisen oder zeigen? wie geht man selber vor? Ich hätte keine Ahnung wie ich reagieren müßte..................

Geschrieben
Was muß man denn eigentlich bei einer solchen Kontrolle zulassen? Ist man verpflichtet den Schrank zu öffnen? Muß man die Lagerung einer jeden Waffe einzeln nachweisen oder zeigen? wie geht man selber vor? Ich hätte keine Ahnung wie ich reagieren müßte..................

Ich denke es reicht, wenn du den Schrank zeigst, die Waffe wirst du ja wohl im Holster tragen wenn du zu Hause bist ;)

Spaß bei Seite, momentan gibt es da etliche Fragen. Werd bei nächster Gelegenheit mal meine zuständige Sachbearbeiterin befragen, ob es von Seiten der Behörde Verhaltensratschläge gibt.

Meine Hauptsorge ist schlicht, dass sich jemand bei mir vorstellt den ich nicht kenne und der gerne mal meine Waffen sehen möchte, woher soll ich jetzt wissen wohin der Herr/ die Frau gehört ?? Meine Sachbearbeiterinnen kenn ich, sind jederzeit herzlich eingeladen mich zu besuchen, bei Fremden wäre ich sehr mißtrauisch.

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Schonmal überlegt, daß dein SB auch nur auf Anweisung von oben handelt?

Wenn manche Waffenbesitzer mit ihren Gegenübern so umgehen wie du das andeutest, wundert mich das nicht, wenn manche hier von "Schikanen" ihrer SB berichten.

Wie man in den Wald hineinruft...

Kann ich nur zustimmen, es hat noch nie geschadet freundlich mit anderen umzugehen. Ich komme persönlich sehr gut mit meiner SB zu recht. Was leider nicht heißt, dass man alle bekommt was man gerne möchte :traurig_16:

Aber ein tut mir leid, das geht leider nicht ist immer noch besser als ein raus hier und mal sehen wie ich ihnen zu Leid leben kann :rolleyes:

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Was muß man denn eigentlich bei einer solchen Kontrolle zulassen? Ist man verpflichtet den Schrank zu öffnen? Muß man die Lagerung einer jeden Waffe einzeln nachweisen oder zeigen? wie geht man selber vor? Ich hätte keine Ahnung wie ich reagieren müßte..................

Wenn die Kontrolle vor Ort stattfindet, legal und berechtigt ist:

  • Schränke haben oder benennen können, wo sonst die gestzeskonforme Aufbewahrung stattfindet.
  • ggf. Klassifikation der Schränke nachweisen. Hierzu müssen sie i.d.R. geöffnet werden (sich dabei nicht beim Tippen der Kombination über die Schulter gucken lassen oder zeigen, wo der Schlüssel ist, wenn er nicht am mann ist! Ich könnte mir sogar vorstellen, dass man verständnisvoll auch vorübergehend die Örtlichkeiten verließe, damit man Sicherheitsmaßnahmen treffen kann, um auch in Gegenwart nicht näher bekannter Personen die Schränke zu öffen. Ob es jedoch der künftigen Zusammenarbeit zuträglich ist, wenn sich der Amtsvertreter von der Klassifizierung auf den Typenschildern überzeugt, während eilig herbei gerufene berechtigte Personen des eigenen Vertrauens und der Besitzer bzw. Besitzerin mit aufgesetztem aktiven Gehörschutz und fertiggeladenen und entsicherten G3-Klonen oder geladenen M44 mit ausgeklappten Bajonetten im Anschlag auf ihn zielen, lasse ich einmal dahin gestellt. Aber sicher wär's. ;))
  • Auskunft über den aktuellen Verbleib gerade nicht im Besitz befindlicher Waffen geben (z.B beim Büxer oder ausgeliehen an XYZ)

Aber immer erst einmal abwarten, was die denn überhaupt wollen, und immer nur auf Gespräche übers Wetter, Fußball etc. einlassen - nie übers eigentliche Thema. Dann kann man sicher weder verplappern noch etwas mißverständlich ausgelegt werden. :gutidee:

Eigentlich langt es, sich vorher einmal ein Paar zielführende Gedanken zum Verhalten zu machen. :)

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