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Gemeinsame Aufbewahrung von Kurzwaffen


jbezorg

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Hallo

Meine Frau ist Polizeibeamtin und nimmt hin und wieder ihre dienstliche Waffe mit nach Hause, ist aber keine Sportschützin (hat also auch keine WBK). Ich bin Sportschütze und habe eine grüne WBK. In meinem Waffenschrank darf ich 5 Kurzwaffen lagern, da liegen 2 von mir drin. Sinnvoll wäre es ja, dass meine Frau ihre Waffe auch in den Tresor legt (sind zwar immer nur ein paar Stunden, aber immerhin).

Allerdings stelle ich mir seit kurzem die Frage, ob es zulässig ist, dass sie den Schlüssel zum Waffenschrank hat. Hat da jemand eine Idee, wo das stehen könnte? Oder gibt es jemand in einer ähnlicher Situation, und wie habt ihr das gelöst?

Viele Grüße

Markus

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@micgrote: Den Beitrag habe ich gefunden, aber da geht's um 2 Menschen mit JS und WBK, das ist meiner Meinung nach eine andere Ausgangslage

@IMI: auf der Dienststelle wird das kontrovers diskutiert, ich hätte da gerne etwas mehr Sicherheit

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@micgrote: Den Beitrag habe ich gefunden, aber da geht's um 2 Menschen mit JS und WBK, das ist meiner Meinung nach eine andere Ausgangslage

@IMI: auf der Dienststelle wird das kontrovers diskutiert, ich hätte da gerne etwas mehr Sicherheit

Bei solchen Fragen wende dich vertrauensvoll an deine zuständige Behörde!!! Dann kannst du dich auch immer darauf beziehen!

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Klar kann ich bei der Behörde nachfragen. Und dann dumm dreinschauen, wenn die sagen "nö, das darf man nicht" und das dann als Anlass für eine Kontrolle nehmen, bei der sie dann genau das feststellen.

Und was bringt's mir, wenn der eine vom Revier sagt "klar, das darf man" und der nächste sagt "auf gar keinen Fall".

Die Hoffnung, dass sich hier jemand damit besser auskennt habe ich noch nicht aufgegeben...

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Gast God of Hellfire
Die Hoffnung, dass sich hier jemand damit besser auskennt habe ich noch nicht aufgegeben...

Was erwartest Du hier? Eine positive Auskunft mit Rechtssicherheit?

Frag Deine zuständige Waffenbehörde und lass Dir von denen schriftlich geben, daß die nichts gegen die gemeinsame Waffenaufbewahrung hat.

Wenn die Behörde dagegen ist muss deine Frau sich eben einen eigenen Tresor kaufen und gut ists.

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Klar kann ich bei der Behörde nachfragen. Und dann dumm dreinschauen, wenn die sagen "nö, das darf man nicht" und das dann als Anlass für eine Kontrolle nehmen, bei der sie dann genau das feststellen.

Und was bringt's mir, wenn der eine vom Revier sagt "klar, das darf man" und der nächste sagt "auf gar keinen Fall".

Die Hoffnung, dass sich hier jemand damit besser auskennt habe ich noch nicht aufgegeben...

Ich bin damit immer gut gefahren. Nach dem Motto: "Sie sind doch diejenigen, die sich damit auskennen" oder "ich will da nichts falsch machen"!

Das ist kein Grund für eine Kontrolle. Vor allem nicht da es sich um eine Polizeiwaffe handelt!!!

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Gast God of Hellfire
Egal ob positiv oder negativ, aber halt 'ne klare Aussage. Ist das so schwer?

Die wird Dir hier keiner geben können.

Worauf willst Du Dich im Zweifelsfall beziehen?

"...aber der Supersniper0815123 im Forum hat gesagt, ich darf das."?

PS

der gewählte Nick ist fiktiv und hoffentlich hier nicht vorhanden.

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Hier stellen sich zwei Fragen:

- Darf deine Frau Zugriff auf deine Waffen haben? § 55 Abs. 1 WaffG besagt das sie im Zusammenhang mit dem Führen und dem Besitz innerhalb und außerhalb des Dienstes nur dann von den Vorschriften des WaffG befreit ist, wenn es sich um dienstliche Waffen handelt. Also Nein!

- Darfst Du Zugriff auf ihre Dienstwaffe haben? Nein!

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.......that´s it, Deine Frau sollte als POLIZEIBEAMTIN eigentlich wissen, daß weder Du noch sonstwer in Eurem Haushalt Zugriff auf Ihre Dienstwaffe haben darf...Mann, oh Mann.......Und was den Zugriff auf den Inhalt Deines Tresors durch die verehrte Gattin angeht, ist anzumerken, daß selbige im Sinne des WaffG (unter der Voraussetzung der geschilderten Umstände) selbstredend nicht dazu berechtigt ist, auf erlaubnispflchtige Waffen eines Dritten Zugriff zu haben.

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anscheinend hast du meine frage nicht im zusammenhang mit dem thread verstanden!

warum muss sie die waffe mit nach hause nehmen wenn sie die da nicht korrekt verwaren kann?!

und ja, warum muss sie die waffe mitnehmen? hofft sie unterwegs noch schnell irgend welche verbrechen zu verhindern?

hier sollte auch der "vom bedürfnis unfassende zweck" gelten! ein polizist hat nur im dienst ein bedürfnis für seine waffe!!!

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...

und ja, warum muss sie die waffe mitnehmen? hofft sie unterwegs noch schnell irgend welche verbrechen zu verhindern?

hier sollte auch der "vom bedürfnis unfassende zweck" gelten! ein polizist hat nur im dienst ein bedürfnis für seine waffe!!!

PVBs sind "immer im Dienst". Genauer gesagt, sie können sich bei Bedarf jederzeit selbst in den Dienst versetzen, in manchen Fällen müssen sie das sogar. Z.B. wenn sie Zeuge einer Straftat werden.

"Bedürfnis" ist in diesem Zusammenhang Blödsinn, siehe § 55 Abs. 1 WaffG. Darüberhinaus wird dieses Thema für die Polizeien des Bundes und der Länder intern in verschiedenen Geschäftsanweisungen durchaus unterschiedlich geregelt.

Generell kann man sagen: Jeder PVB erhält nach Beendigung der Ausbildung den Status des Dauerwaffenträgers (zuvor Waffenträger auf Anordnung) und kann seine Dienstwaffe, die ihm auf Dauer ausgehändigt wurde, rund um die Uhr im Dienst wie auch in der Freizeit führen. Es sei denn der Dienstherr schränkt das durch eine GA ein.

Bei uns galt die Regel das die Waffe nur während des Urlaubs in der Waffenkammer zu lagern ist, und das selbstverständlich auch beim privaten Führen Alkohol außen vor ist.

Und es gibt dann sogar noch verschiedene Dienststellen deren Angehörige verpflichtet sind ihre Waffe ständig zu führen, weil die z.B. direkt zum Einsatzort alarmiert werden.

Reicht dir diese Auskunft?

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Oh je, da habe ich ja ein Wespennest getroffen... Irgendwie ist das Thema jetzt ein bisschen emotional geworden, und mit meiner ursprünglichen Frage hat's eigentlich auch kaum mehr etwas zu tun. Sehr schade, bisher habe ich hier andere Erfahrungen gemacht.

Viele Grüße

Markus

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wozu MUSS sie den unbedingt die dienst-waffe mit nach hause nehmen?

Hast du das in grün geschrieben?

anscheinend hast du meine frage nicht im zusammenhang mit dem thread verstanden!

warum muss sie die waffe mit nach hause nehmen wenn sie die da nicht korrekt verwaren kann?!

Oder das? Davon einmal abgesehen, auch deine Fragestellung im Ironiemodus schreit geradezu nach einer Antwort.

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