BlueFace Posted March 26, 2009 Posted March 26, 2009 .........die ist doch noch Erlaubt, oder nicht? Sprich Kurzwaffe im B und Munition, die nicht für dieses Waffe passt. z.B. 45 ACP Waffe und 9mm Munition Gruss Blue
Terrex Posted March 26, 2009 Posted March 26, 2009 .........die ist doch noch Erlaubt, oder nicht?Sprich Kurzwaffe im B und Munition, die nicht für dieses Waffe passt. z.B. 45 ACP Waffe und 9mm Munition Gruss Blue Richtig! Gruß vom befolgenden
BlueFace Posted April 2, 2009 Author Posted April 2, 2009 Hi, gibt es dieses auch irgend wo schriftlich zu lesen? Danke Blue
Terrex Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Hi,gibt es dieses auch irgend wo schriftlich zu lesen? Danke Blue Erklärt sich aus dem Waffengesetz! Munition ist getrennt von der Waffe zu lagern, ausser in einem 0er oder 1er Tresor da darfst du alles zusammenpacken! Gruß vom verlinkungsfaulen P.S.: Schon Sachkundig?
SeinePestilenz Posted April 2, 2009 Posted April 2, 2009 Hi,gibt es dieses auch irgend wo schriftlich zu lesen? Danke Blue Nicht im WaffG, aber in der AWaffV - dort im § 13 (4): (4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.
BlueFace Posted April 2, 2009 Author Posted April 2, 2009 P.S.: Schon Sachkundig? Hi, jo, schon etwas länger Wollte es halt gerne mal "schriftlich" haben. Aber OK, getrennt von der Waffe, passt schon. Gruss Blue Nicht im WaffG, aber in der AWaffV - dort im § 13 (4): Vielen Dank, das wollte ich. Gruss Blue
guessi Posted April 4, 2009 Posted April 4, 2009 Sorry wenn ich jetzt nochmal frage, aber was bedeutet Absatz 1 Satz 1 aus ? (4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Heisst das ich kann bei Besitz eines A-Schrankes mit B-Innenfach in diesem B-Innenfach Pistole und Munition (gleiches Kaliber) zusammen lagern? Vielen Dank für eine Atnwort. Matze
IMI Posted April 4, 2009 Posted April 4, 2009 Ja, ist die Ausnahme beim sog. Jägerschrank. Bedeutet also dann praktisch: A/B Schrank: Unten stehen die Langwaffen drin, OHNE irgendeine Munition, oben im extra B-Fach lagert die LW-Munition und die geladene Kurzwaffe und weitere Kurzwaffenmunition. Eigentlich praktischer als ein kompletter B-Schrank.
Düsenstock Posted April 4, 2009 Posted April 4, 2009 und gilt jeder A/B Schrank als Jägerschrank oder muss der noch was extra haben?
IMI Posted April 4, 2009 Posted April 4, 2009 Jo! Grünen Lack - sonst ists kein Jägerschrank, sondern nur ein Anscheinsjägerschrank!
8bravo Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 Grünen Lack - sonst ists kein Jägerschrank, sondern nur ein Anscheinsjägerschrank! Muss es eigentlich ein richtiges Jägergrün sein oder darf man ausnahmsweise auch NATO Oliv verwenden?
sail Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 interesant finde ich in diesem Zusammenhang, dass das Waffengesetz in §36 (2) den Schrank nach Sicherheitsstufe B dem Schrank Widerstandsgrad 0 gleichstellt: ".....Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995)......."
Fyodor Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 Muss es eigentlich ein richtiges Jägergrün sein oder darf man ausnahmsweise auch NATO Oliv verwenden? Bloß nicht! Dann hast Du doch einen Kriegswaffenschrank!
Heliklaus Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 Bloß nicht!Dann hast Du doch einen Kriegswaffenschrank! Mist, ich wollte jetzt aktuell sein und hab den grünen umlackiert in "Flecktarn". Dann darf ich doch jetzt auch ne G36 und MG aufbewahren, oder?
Beretta_92 Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 Mist, ich wollte jetzt aktuell sein und hab den grünen umlackiert in "Flecktarn". Dann darf ich doch jetzt auch ne G36 und MG aufbewahren, oder? Aber nur als Airsoftvariante...
Fyodor Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 Aber nur als Airsoftvariante... Wobei da wieder ein "air-soft" Tresor reichen würde.
Waffen Tom Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 Gibts denn schon den 6mm Plastik Sperrelement? Greetz, Tom
Fyodor Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 Gibtsdenn schon den 6mm Plastik Sperrelement? Greetz, Tom Ja, aber nicht von Armatix, sondern von Fischer...
Sachbearbeiter Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 interesant finde ich in diesem Zusammenhang, dass das Waffengesetz in §36 (2) den Schrank nach Sicherheitsstufe B dem Schrank Widerstandsgrad 0 gleichstellt:".....Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995)......." Der 0-Schrank ist zweifellos besser. Deshalb wird zumindest hinsichtlich der gemeinsamen Waffen- und Munitionsverwahrung passender Kaliber eine Unterscheidung getroffen (im 0-Schrank generell möglich, bei B-Schrank nur wenn es sich um ein Innenfach wie z.B. beim handelsüblichen Jägerschrank handelt).
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