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IGNORED

Überkreuzlagerung


BlueFace

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

.........die ist doch noch Erlaubt, oder nicht?

Sprich Kurzwaffe im B und Munition, die nicht für dieses Waffe passt.

z.B. 45 ACP Waffe und 9mm Munition

Gruss

Blue

Geschrieben
.........die ist doch noch Erlaubt, oder nicht?

Sprich Kurzwaffe im B und Munition, die nicht für dieses Waffe passt.

z.B. 45 ACP Waffe und 9mm Munition

Gruss

Blue

Richtig!

Gruß vom befolgenden

Geschrieben
Hi,

gibt es dieses auch irgend wo schriftlich zu lesen?

Danke

Blue

Erklärt sich aus dem Waffengesetz!

Munition ist getrennt von der Waffe zu lagern,

ausser in einem 0er oder 1er Tresor

da darfst du alles zusammenpacken!

Gruß vom verlinkungsfaulen

P.S.: Schon Sachkundig?

Geschrieben
Hi,

gibt es dieses auch irgend wo schriftlich zu lesen?

Danke

Blue

Nicht im WaffG, aber in der AWaffV - dort im § 13 (4):

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.
Geschrieben
P.S.: Schon Sachkundig?

Hi, jo, schon etwas länger :eclipsee_gold_cup:

Wollte es halt gerne mal "schriftlich" haben.

Aber OK, getrennt von der Waffe, passt schon.

Gruss

Blue

Nicht im WaffG, aber in der AWaffV - dort im § 13 (4):

Vielen Dank, das wollte ich.

Gruss

Blue

Geschrieben

Sorry wenn ich jetzt nochmal frage, aber was bedeutet Absatz 1 Satz 1 aus ?

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.

Heisst das ich kann bei Besitz eines A-Schrankes mit B-Innenfach in diesem B-Innenfach Pistole und Munition (gleiches Kaliber) zusammen lagern?

Vielen Dank für eine Atnwort.

Matze

Geschrieben

Ja, ist die Ausnahme beim sog. Jägerschrank.

Bedeutet also dann praktisch:

A/B Schrank: Unten stehen die Langwaffen drin, OHNE irgendeine Munition, oben im extra B-Fach lagert die LW-Munition und die geladene Kurzwaffe und weitere Kurzwaffenmunition.

Eigentlich praktischer als ein kompletter B-Schrank.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Grünen Lack - sonst ists kein Jägerschrank, sondern nur ein Anscheinsjägerschrank!

Muss es eigentlich ein richtiges Jägergrün sein oder darf man ausnahmsweise auch NATO Oliv verwenden?

Geschrieben

interesant finde ich in diesem Zusammenhang, dass das Waffengesetz in §36 (2) den Schrank nach Sicherheitsstufe B dem Schrank Widerstandsgrad 0 gleichstellt:

".....Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad

0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als

gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3)

24992 (Stand Mai 1995)......."

Geschrieben
Muss es eigentlich ein richtiges Jägergrün sein oder darf man ausnahmsweise auch NATO Oliv verwenden?

Bloß nicht!

Dann hast Du doch einen Kriegswaffenschrank!

Geschrieben
Bloß nicht!

Dann hast Du doch einen Kriegswaffenschrank!

Mist, ich wollte jetzt aktuell sein und hab den grünen umlackiert in "Flecktarn". Dann darf ich doch jetzt auch ne G36 und MG aufbewahren, oder? :rolleyes:

Geschrieben
interesant finde ich in diesem Zusammenhang, dass das Waffengesetz in §36 (2) den Schrank nach Sicherheitsstufe B dem Schrank Widerstandsgrad 0 gleichstellt:

".....Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad

0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als

gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3)

24992 (Stand Mai 1995)......."

Der 0-Schrank ist zweifellos besser. Deshalb wird zumindest hinsichtlich der gemeinsamen Waffen- und Munitionsverwahrung passender Kaliber eine Unterscheidung getroffen (im 0-Schrank generell möglich, bei B-Schrank nur wenn es sich um ein Innenfach wie z.B. beim handelsüblichen Jägerschrank handelt).

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