speedhaus Posted March 17, 2009 Posted March 17, 2009 Hallo Leute, Ich war die Tage bei der Behörde und habe meine erste Büchse, die über den JJ erworben wurde in eine neu auszustellende WBK eintragen lassen. Nun meine Frage: Ich wollte ebenfalls gleich einen Voreintrag für eine Fangschusswaffe haben, Ist es normal das für einen Kurzwaffen Voreintrag eine Bearbeitungszeit von ca. 5 Wochen gennant werden. Trotz besitz des JJ?? Wie sind eure Erfahrungen? Gruß SpeedhauS
Howkins Posted March 17, 2009 Posted March 17, 2009 Ist es normal das für einen Kurzwaffen Voreintrag eine Bearbeitungszeit von ca. 5 Wochen gennant werden. Normal ist das nicht. Aber es kann passieren. Evtl. wird Dich die Behörde jetzt erst mal anschreiben um die lagerung der Waffe zu überprüfen. Da bleibt nur warten....
stormsapper Posted March 17, 2009 Posted March 17, 2009 Hallo, sehe das auch so wie Howkins. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, wo seitens der Behörde ein Nachweis über die Aufbewahrung verlangt wurde. Zudem wurde zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis vom Sachbearbeiter angefordert, bevor die WBK ausgestellt wurde. Das alles bei einem Erwerb auf Jagdschein. Der Antragsteller hatte im Mai seine Prüfung und wollte im Juni eine Langwaffe eintagen lassen. ciao stormsapper
Kirrmeister Posted March 17, 2009 Posted March 17, 2009 Seit wann hast Du denn den JJ? Kann sein, dass Deine Zuverlässigkeit über BZR-Anfrage nochmal gemacht werden muss. Das dauert etwa so lange, wenn die Behörde nicht schon online zum BZR ist. Gruss Kirrmeister
speedhaus Posted March 17, 2009 Author Posted March 17, 2009 Seit wann hast Du denn den JJ? Kann sein, dass Deine Zuverlässigkeit über BZR-Anfrage nochmal gemacht werden muss. Das dauert etwa so lange, wenn die Behörde nicht schon online zum BZR ist.Gruss Kirrmeister Hab den JJ Seit dem 11.03.09, Was hat den die Sichere lagerung mit dem Voreintrag zu tun? Habe der SB bereits eine Rechnung über einen A/B Schrank nachgereicht.
osaft Posted March 17, 2009 Posted March 17, 2009 ich bekam meine wbk nach 5 wochen, musst einen personalisierten kaufbleg eines entsprechenden schranks beilegen, und das ohne einen gleichzeitigen voreintrag. das ist bestimmt der 5 thread wos um dieses thema voreintrag oder wbk antrag geht und meistens läufts auf selbe drauf raus. beim einen dauerts 2 wochen, der anderen bekommt den eintrag sofort, der andere bekommt vom sb ne ansage von paar wochen.
speedhaus Posted March 17, 2009 Author Posted March 17, 2009 @all: Vielen Dank für eure Antworten! Es bleibt ja eh nichts anderes übrig als abwarten. Gruß, SpeedhauS
Sachbearbeiter Posted March 19, 2009 Posted March 19, 2009 Zudem wurde zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis vom Sachbearbeiter angefordert, bevor die WBK ausgestellt wurde. Du hast ja eine Fantasie. Das würde eine Waffenbehörde niemals tun, weil der Knabe als Privater eh nur eine beschränkte Auskunft bekommt. 5 Wochen für einen Voreintrag bei kompletten Unterlagen ist ein bissl happig, kann aber je nach Personalstand und Arbeitsanfall bei der Behörde schon mal vorkommen... Die Prüfung der Waffenverwahrung durch Vorlage eines Kaufbeleges über den Tresor darf aber nicht als Genehmigungsvoraussetzung herhalten. Sie kann aber nach § 36 Abs. 3 WaffG in diesem Zuge erfolgen, was viele Waffenbehörden auch schon seit Jahren tun.
stormsapper Posted March 19, 2009 Posted March 19, 2009 Du hast ja eine Fantasie. Das würde eine Waffenbehörde niemals tun, weil der Knabe als Privater eh nur eine beschränkte Auskunft bekommt. Hallo Sachbearbeiter, mit Phantasie hat das bisweilen wenig zu tun. Mein Freund hatte vor 2 Jahren in Recklinghausen seinen Jagdschein gemacht. Nach bestandener Prüfung hat er dann im Juni einen Repetierer gekauft. Bei Beantragung der WBK meinte man zu ihm, dass ihm diese postalisch mit dem Gebührenbescheid zugestellt wird. Da nach einer Woche noch nichts in der Post war, erklärte man ihm auf Rückfrage, daß noch ein Nachweis für die Aufbewahrung fehlt. Diesen hat er einvernehmlich per Fax erbracht. Dann war wieder Sendepause. Bei der nächsten Rückfrage erklärte man ihm, daß der Nachweis für die Aufbewahrung ja noch fehlt und das jetzt stichprobenartig noch ein Führungszeugnis seitens der Behörde angefordert wird. Nachdem er angeboten hat Faxprotokoll und Kaufnachweis gerne persönlich vorbeizubringen war die WBK dann kurze Zeit später in der Post. Insgesamt hat man dafür dann aber knapp 4 Wochen benötigt. Fazit: Alles eine Frage des Sachbearbeiters. Ich hatte hier in den vergangenen 10 Jahren noch nie ein Problem. Einträge und Voreinträge wurden immer sofort durchgeführt. Gruß stormsapper
Guest Posted March 19, 2009 Posted March 19, 2009 Bei uns: Lokales Formular ausm Internet laden, ausfuellen, hingehen, kurzer netter Smalltalk mit der SB, zum Kassenautomat gehen, mit Quittung zurueckkommen, fertig voreingetragene WBK abholen.
Michael Grote Posted March 19, 2009 Posted March 19, 2009 Bei uns: Lokales Formular ausm Internet laden, ausfuellen, hingehen, kurzer netter Smalltalk mit der SB, zum Kassenautomat gehen, mit Quittung zurueckkommen, fertig voreingetragene WBK abholen. So kenne ich das auch, aber was hilft diese Erkenntnis den Threadstarter? Gruß Michael
SeinePestilenz Posted March 19, 2009 Posted March 19, 2009 ...mit Phantasie hat das bisweilen wenig zu tun. Doch, denn z.B. dies: … jetzt stichprobenartig noch ein Führungszeugnis seitens der Behörde angefordert wird. ist hanebüchener Unsinn! Siehe § 5 Abs. 5 WaffG: Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister; 2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten; 3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.
HangMan69 Posted March 20, 2009 Posted March 20, 2009 was mich hier bei wundert: als ich meinen jj gemacht habe durfte ich erst zur prüfung antreten als der behörde zur prüfungsanmeldung durch die jägerschaft ein führungszeugnis vorlag... wird das heute anders gehandhabt? dürft ihr alle die prüfung ablegen und bekommt den jj (soweit bestanden) ausgehändigt ohne vorherige überprüfung?
stormsapper Posted March 20, 2009 Posted March 20, 2009 was mich hier bei wundert: als ich meinen jj gemacht habe durfte ich erst zur prüfung antreten als der behörde zur prüfungsanmeldung durch die jägerschaft ein führungszeugnis vorlag...wird das heute anders gehandhabt? dürft ihr alle die prüfung ablegen und bekommt den jj (soweit bestanden) ausgehändigt ohne vorherige überprüfung? Hallo, genau deswegen gab es Diskussionen mit der Sachbearbeiterin, da der Kram ja im Mai für die Zulassung zur Prüfung schon nachgewiesen wurde. @ SeinePestilenz "… jetzt stichprobenartig noch ein Führungszeugnis seitens der Behörde angefordert wird." Das war die fernmündliche Aussage der Sachbearbeiterin und nicht meine. Gruß stormsapper p.s. Was meinst du was mir hier von Bauamt alles für ein Sch... im Zuge eines Bauantrages mitgeteilt wurde - natürlich nur mündlich. Die wurden erst aktiv, nachdem ich dem Amtsleiter und zwei Sachbearbeitern die entsprechenden Auszüge aus der Landesbauordnung vorgelegt habe. War dann alles nur ein Missverständnis...
Guest Posted March 20, 2009 Posted March 20, 2009 So kenne ich das auch, aber was hilft diese Erkenntnis den Threadstarter?Gruß Michael Er koennte ja mal nachfragen, warum auf seinem Amt so eine Schlamperte Arbeit gemacht wird, wenns anders ebenso legal weit besser gehandhabt werden kann.
IMI Posted March 20, 2009 Posted March 20, 2009 Threadstarter: Wie lange hast Du Deinen JS schon? Hast Du bisher noch keine Waffe gekauft? Dann dauert es tatsächlich länger. Auch wenn man jahrelang nichts mehr gekauft hat, wird wieder eine "Überprüfung" gemacht bei einem "Kauf". Hättest alles abkürzen können, wenn Du Deiner Behörde gesagt hättest, dass Du demnäcsht einen Kauf planst. Meine Behörde macht dann die Überprüfung im Vorhinein. Manchmal macht meine Bheörde auch stichprobenartige "Zentralregisteranfragen". Hatte mal den Fall und da hieß es: "Gerade überprüft..."
Duncan Posted March 20, 2009 Posted March 20, 2009 was mich hier bei wundert: als ich meinen jj gemacht habe durfte ich erst zur prüfung antreten als der behörde zur prüfungsanmeldung durch die jägerschaft ein führungszeugnis vorlag...wird das heute anders gehandhabt? dürft ihr alle die prüfung ablegen und bekommt den jj (soweit bestanden) ausgehändigt ohne vorherige überprüfung? dies wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, in einigen ist die Vorlage eines Führungszeugnisses Prüfungsvoraussetzung in anderen nicht (siehe die jeweiligen JägerPrüfungsVO) - aber überall gleich ist, dass du den Jagdschein erst nach Überprüfung erhälst - in BL ohne vor der Prüfung abzugebendes Prüfungszeugnis kannst du auch als Schwerverbrecher die Prüfung ablegen - einen Jagdschein wirst du trotzdem nicht erhalten (wenn die involvierten Behörden ordentlich arbeiten). In diesen BL ist es Vorteilhaft kurz vor oder während der Prüfungszeit mal einen kleinen Plausch mit dem SB zu halten, so konnte ich am ersten Tag mit Behördensprechzeit nach der Prüfung meinen Jagdschein in Empfang nehmen, während einer der mit mir gemeinsam die Prüfung abgelegt hatte und neben mir im Büro saß nur seinen Antrag abgeben durfte. er erhielt ihn dann ca. 4-5 Wochen später. PS: übliche Bearbeitungszeit bei meinem SB: "Alle Papiere beisammen? Hier ist der Zahlschein, gehen sie schon mal zur Kasse, ich mach das den mal eben." PPS: er liebt die "Waffensachen" - relativ hohe Anzahl an bearbeiteten Anträgen/Vorgängen bei geringem Arbeits-/Zeitaufwand.
IMI Posted March 29, 2009 Posted March 29, 2009 Seit wann hast Du denn den JJ? Kann sein, dass Deine Zuverlässigkeit über BZR-Anfrage nochmal gemacht werden muss. Das dauert etwa so lange, wenn die Behörde nicht schon online zum BZR ist.Gruss Kirrmeister Echt? Gibts mittlerweile den BZR Auszug auch schon online? Welche Behörden in Bayern haben denn schon derart aufgerüstet? Wie oft wird denn eigentlich so ein BZR Auszug benötigt? Wenn man den JS besipielsweise im Jahr 2006 gemacht hat und 2007 eine Kurzwaffe kaufte, brauchts dann jetzt wieder ne Überprüfung, vor dem Voreintrag, wenn man sich ne weitere KW kaufen will? Wie sind diesbezüglich bitte Eure Erfahrungen? Gruß IMI
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.