Henk Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Bin mir unsicher Kann ich mein NC-Pulver auch von Schützenkollegen beziehen? - Natürlich habe ich die notwendige Berechtigung (§27) . - Der Schützenkollege hat auch "nur" die Berechtigung nach §27. - Spricht etwas dagegen, wenn er mir von seinem Pulver etwas überlässt? - und kann/darf er/ich die Menge in meine Sprengstoffbescheinigung eintragen? Vielen Dank für die fachmännischen Antworten. Gruß Henk Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kitukitu Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Bin mir unsicher Kann ich mein NC-Pulver auch von Schützenkollegen beziehen? - Natürlich habe ich die notwendige Berechtigung (§27) . - Der Schützenkollege hat auch "nur" die Berechtigung nach §27. - Spricht etwas dagegen, wenn er mir von seinem Pulver etwas überlässt? - und kann/darf er/ich die Menge in meine Sprengstoffbescheinigung eintragen? Vielen Dank für die fachmännischen Antworten. Gruß Henk Hi Henk, Du kannst auch Pulver von deinem Freund - Bekannten ( alle Inhaber §27 ) bekommen, für Versuche u.s.w. Das kann Laut meiner Behörde mal gemacht werden, aber es sollte "nicht" zum Dauerzustand werden....Und ganz "wichtig" tragt das benötigte Pulver und die Menge in die E.§27 ein! Link to comment Share on other sites More sharing options...
emmi2 Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Und ganz "wichtig" tragt das benötigte Pulver und die Menge in die E.§27 ein! wird die Menge dann bei seinem Bekannten wieder ausgetragen,.. oder wie soll ich das verstehen,........... gruß emmi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Huskydoc Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 wird die Menge dann bei seinem Bekannten wieder ausgetragen,.. oder wie soll ich das verstehen,...........gruß emmi Der Bezug wird eingetragen, der Entzug nicht.......... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Peader Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Moin, man kann sich sein Wiederladeleben auch unnötig kompliziert und schwer machen. Ein kopfschüttelnder Piet Link to comment Share on other sites More sharing options...
mike5 Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Moin,man kann sich sein Wiederladeleben auch unnötig kompliziert und schwer machen. Ein kopfschüttelnder Piet :icon14: Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Der Bezug wird eingetragen, der Entzug nicht.......... Servus ! Das habe ich aber anders in Erinnerung ! Die Menge muss bein Überlasser ausgetragen und beim Übernehmer wieder Eingetragen werden. Naja, zumindest verlangt das GEsetz es so. Man könnte aber auch "den kurzen Dienstweg" beschreiten Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted March 16, 2009 Share Posted March 16, 2009 Nein, die Menge wird bei Abgeber nicht ausgetragen! Der Geber muss dem Empfänger das Pulver in seine Erlaubnis eintragen. Quelle: Wiederladelergang bei Frankonia von Samstag Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.