Toni Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 Hallo, Ein spezielle Frage hätte ich: Auf wieviele genehmigungspflichtige Schußwaffen kann eine WBK maximal ausgestellt werden, ohne daß der Waffenbesitzer besondere Auflagen an die Waffen-Verwahrung erfüllen muß. p.s. Einen Tresor habe ich natürlich ... Danke und Grüße Toni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 Es wäre mir neu, daß die Aufbewahrung etwas mit der Anzahl der Kat.B - Waffen zu tun hätte (sofern die sowieso schon in Ordnung ist, wie bei Dir). Etwas anderes ist die GESAMTZAHL der besessenen Waffen. Hier muß ab 20 Stk der Behörde gemeldet werden - und die KANN sich das dann mal anschauen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Hier muß ab 20 Stk der Behörde gemeldet werden - und die KANN sich das dann mal anschauen ... Hey Sniper Ich dachte ab 16 Waffen?! Bist du sicher, dass man "erst" ab 20 Stk die Behörde verständigen muss? Lg, Tom EDIT: Mit Waffen meine ich Langwaffen + Kurzwaffen Besitze gültige Jagdkarte und Waffenpass mit 2 Stellen, falls das relevant ist! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Servus, ja, 20 war und ist mein Wissensstand. Lasse mich aber gern korrigieren, wenn sich da was geändert haben sollte. Es geht nur um die Summe aller Waffen, unabhängig ihrer Kategorie. Da zählen auch "D" dazu. Es spielt auch keine Rolle, welche Waffendokumente vorhanden sind. Gruß - und WH Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Es geht nur um die Summe aller Waffen, unabhängig ihrer Kategorie. Da zählen auch "D" dazu. Es spielt auch keine Rolle, welche Waffendokumente vorhanden sind. Ja genau so ist es, das habe ich mit dem Edit gemeint! Also ich hab erst vor kurzem mit nem Büma geredet und der hat mir gesagt ab 16 sollte man es melden. Um ehrlich zu sein denk ich dass dein Wissenstand veraltet ist, obwohl mir natürlich 20 eh lieber wären Naja man weiß ja nie, man muss immer mehrere Meinungen einholen...die Quersumme ist meist korrekt...deshalb hab ich auch so gefragt... Am besten wirds sein ich frag mal bei der BH direkt nach wenns soweit ist... Wird ja nicht mehr lang dauern, wenn ich so weitersammel... Lg, Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Steht eh im Waffengesetz, ab 20 Stück. Aller 4 Kategorien. Habe ich auch schon gemacht, halb so schlimm ... Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 9, 2009 Share Posted March 9, 2009 Steht eh im Waffengesetz, ab 20 Stück. Aller 4 Kategorien. Habe ich auch schon gemacht, halb so schlimm ... Danke für den Hinweis! Werd trotzdem sicherheitshalber nochmal bei der BH nachfragen, obs eh noch aktuell ist... Link to comment Share on other sites More sharing options...
cdab Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 Danke für den Hinweis! Werd trotzdem sicherheitshalber nochmal bei der BH nachfragen, obs eh noch aktuell ist... Das kannst du gerne machen, Promo hat dir aber schon die vollinhaltlich richtige Auskunft erteilt. Du kannst auch selbst im Waffengesetz nachlesen und dir den Anruf sparen: siehe http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnorme...NOR40033886.pdf Oder einfach: § 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Varminter Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 Servus,ja, 20 war und ist mein Wissensstand. Lasse mich aber gern korrigieren, wenn sich da was geändert haben sollte. Es geht nur um die Summe aller Waffen, unabhängig ihrer Kategorie. Da zählen auch "D" dazu. Es spielt auch keine Rolle, welche Waffendokumente vorhanden sind. Gruß - und WH Hi Folks, Ergänzung: es müssen nicht mal Waffendokumente vorhanden sein. Wer zb. 21 Stück K98 oder alte Mannlicher Gradzugrepetierer sammelt, braucht keine Dokumente, muss es aber ab 20 Stück der Behörde angeben. Die kann die Aufbewahrung dann prüfen, muss es meines Wissens nach aber nicht. Bei der Meldung reicht es, anzugeben, dass man mehr als 20 Stück Waffen hat, eine kurze Angabe der Aufbewahrungsart - zb. Waffentresor der Fa. XXX , ist sinnvoll, weil es Nachfragen erspart. Ich gehe ohnehin davon aus, dass jemand, der mehr als 20 Waffen hat, die schon im Eigeninteresse nicht in einem Schuhkarton aufbewahrt... Varminter Link to comment Share on other sites More sharing options...
otto Posted March 10, 2009 Share Posted March 10, 2009 §41 ist übrigens auch ab 5000 Schuß Munition fällig. DVC otto Link to comment Share on other sites More sharing options...
steyrfan Posted March 11, 2009 Share Posted March 11, 2009 ...Bei der Meldung reicht es, anzugeben, dass man mehr als 20 Stück Waffen hat, eine kurze Angabe der Aufbewahrungsart - zb. Waffentresor der Fa. XXX , ist sinnvoll, weil es Nachfragen erspart. Würde (um Ärger mit der Behörde zu ersparen) in der Meldung schreiben, dass man vor hat mehr als 20 Waffen (bzw. Munition in größeren Mengen) an einem Ort sicher zu verwahren. Schöne Grüße steyrfan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted March 12, 2009 Share Posted March 12, 2009 Vorauseilender Gehorsam Das ist genau das katzbuckln, das kein Mensch mit Hirn will. Muß ich dann auch schon melden, daß ich vor habe, 20 Stk + zu lagern, wenn ich grad die erste Kanone angeschafft habe ? Vor hätte ich es ja ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
cdab Posted March 12, 2009 Share Posted March 12, 2009 Vorauseilender Gehorsam Das ist genau das katzbuckln, das kein Mensch mit Hirn will. Allein schon die Formulierung "um Ärger zu vermeiden". Hallo? Ich bin ein unbescholtener, steuerzahlender Bürger der halt zufällig ein/mehere Hobbys hat die mit Waffen zu tun haben. Und weiter? Muss ich da jetzt schon ein Seelen-Striptease machen "um Ärger zu vermeiden"? Ich erfülle die (mehr oder weniger schlechten) Gesetze, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jangili Posted March 12, 2009 Share Posted March 12, 2009 §41 ist übrigens auch ab 5000 Schuß Munition fällig. Auf die krause Idee seine Patronen zu zählen muss einer auch erst mal kommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted March 12, 2009 Share Posted March 12, 2009 Auf die krause Idee seine Patronen zu zählen muss einer auch erst mal kommen. Das ist meschugge, stimmt. Aber ich erinnere mich auch an ein Urteil, wo diese Zahl genannt wurde. Ich würde sie also schon ernst nehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jangili Posted March 12, 2009 Share Posted March 12, 2009 Ich würde sie also schon ernst nehmen. Ich auch. Ich würde mit jeder Behörde sofort wetten dass ich 4723 Patronen eingelagert habe. Dann sollnse nachzählen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
steyrfan Posted March 13, 2009 Share Posted March 13, 2009 Vorauseilender Gehorsam ... Hallo Sniper, hallo cdap, da wir uns privat nicht kennen, sehe ich über eure letzten Einträge hinweg. Die Leute die mich (nicht nur aus dem Netz) kennen, wissen über meine Einstellung zu Behörden und zu sinnlosen Gesetzen, vorauseilenden Gehorsam habe ich in Zusammenhang mit meinem Namen noch nie gehört. Habe deshalb beruflich und privat schon einige "Kämpfe" mit Behörden ausgetragen müssen,.... Mir ging es darum, Leute zu schützen, die brav ihre Meldung abgeben, frei nach dem Motto.: "So, habe jetzt 21 Waffen sicher an einem Ort verwahrt". Und dann einen auf den Deckel bekommen, weil sie nicht schon vor einem Jahr (beim Bestand von 20 Stück) die Meldung an die Behörde vorgenommen haben. Diesen Rat (eben die Meldung vor dem Kauf der 20igste abzugeben ) habe ich von einem Rechtsanwalt, der mit der Materie sehr vertraut ist. Übrigens, gerade zur Verwahrung von Munition in größeren Mengen, gab es schon Prozesse, die klar gegen die Schützen ausfielen. So schauts leider aus,... Steyrfan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Toni Posted March 13, 2009 Author Share Posted March 13, 2009 Hallo, Nach meiner Mail-Anfrage an die Behörde bezüglich WBK- Erweiterung auf xx Stück erhielt ich als Antwort: ... Die Erweiterung der WBK ist auch auf 8 Stück möglich. Allerdings müsste die sichere Verwahrung für diese Stückanzahl gesichert sein. Dies wird dann im Zuge des Ermittlungsverfahrens kontrolliert. Irgendwo klar, daß dann abhängig von der gewünschten Stückanzahl der WBK- Erweiterung kontrolliert wird, inwieweit die sichere Verwahrung gegeben ist. Interessant ist, daß anscheinend bei einer Erweiterung der WBK auf 6 Waffen die sichere Verwahrung nicht extra kontrolliert wird; halt erst wieder beim nächsten Überprüfungstermin. Ist euch da ein Stückzahl-Limit bei Kategorie B bekannt, wo die Behörde "genauer" hinschaut ? Aber ... ich hätte kein Problem damit, wenn ein extra Überprüfungstermin nötig ist. Grüße Toni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted March 13, 2009 Share Posted March 13, 2009 Bei jeder Erweiterung ist eine Verwahrungskontrolle nötig, egal wieviele Stück. Das ist Standardprozedur, ebenso wie die Sachkunde nachgewiesen werden muss (-> Waffenführerschein). Achja, wegen der Munition - das Gesetz spricht von einem Ort. Deshalb mein Tipp, verteilt das ganze am besten auf mehrere Wohnsitze! Gerade bei Munition kommt sonst jemand auf die Idee und schreibt Hitzeschutz und antistatischen Boden etc. vor, da ist die Waffenverwahrung noch einfach dagegen! Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
cdab Posted March 13, 2009 Share Posted March 13, 2009 Ich hab 10 Plätze auf meiner WBK, bei Erweiterung weder eine Waffenführerscheinsüberprüfung (bzw Nachweis des regelmäßigen Gebrauchs) noch eine Verwahrungskontrolle, noch ein Nachweis über die Möglichkeit 10 Kat. B Waffen sicher zu verwahren. Das ist also sehr behördenabhängig, man sollte keine schlafenden Hunde wecken. Ad steyrfan: So wie du JETZT formuliert hast, klingt das auch deutlich weniger nach vorauseilendem Gehorsam wie in dem von Sniper/mir kommentierten Posting. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted March 17, 2009 Share Posted March 17, 2009 Ad steyrfan: So wie du JETZT formuliert hast, klingt das auch deutlich weniger nach vorauseilendem Gehorsam wie in dem von Sniper/mir kommentierten Posting. Genau ! @ steyrfan: woher soll ich Dich auch kennen ? Ich nehme nur ernst, was Du hier schreibst, und da bist halt schon auch selber dafür zuständig ... Daß es zweifellos eine gute Idee ist, bei Vorhandensein von bereits 19 Kanonen und einer weiteren in Bestellung befindlichen eine nette Meldung an die Behörde zu schreiben - keine Frage. Das hat nichts mehr mit vorauseilendem Gehorsam zu tun. Es kann einem dann keiner einen Strick draus drehen, daß man ein paar Tage lang 20 besessen und die Behörde darüber nicht informiert hätte. Dein ursprüngliches Posting war aber nicht so zu verstehen ... Friede ? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
steyrfan Posted March 18, 2009 Share Posted March 18, 2009 Werd' mich in Zukunft bemühen, deutlicher zu schreiben. Friede ? Gerne! Gruß steyrfan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted March 18, 2009 Share Posted March 18, 2009 @Sniper: Wieso, bei dem >20Stk-Melden gilt doch auch die 4 Wochen Frist, oder? Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted March 18, 2009 Share Posted March 18, 2009 @Sniper: Wieso, bei dem >20Stk-Melden gilt doch auch die 4 Wochen Frist, oder?Gruß Georg Jo eh. Ich seh's aber ein, wenn einer, um die nicht zu übersehen, die Bestellung der zwanzigsten zum Anlaß für einen formlosen Einzeiler nimmt. Von einem MUSS redet eh keiner. LG Link to comment Share on other sites More sharing options...
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