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IGNORED

wbk-antrag durch arbeitslosigkeit ja/nein?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Also aus einer Quelle, die null Rechtskraft hat, damit juristisch anfechtbar ist und somit meilenweit unter einem bestehenden Gesetz (Datenschutzgesetz) rangiert.

Das Datenschutzgesetz hat jedenfalls einen Passus, dass es durch ein anderes Gesetz eingeschränkt werden kann, aber nicht durch irgendwelche Verwaltungsrichtlinien.

Habe das jetzt auch noch mal alles durchgekaut und stimme dir zu. Die rein waffenrechtlichen Regeln geben das nicht her.

Nun zum Datenschutzgesetz, da hat jedes Bundesland noch ein eigenes. Soll uns aber auch nicht interessieren denn da steht die Antwort auf unsere Frage nicht drin.

Es gibt noch eine Möglichkeit aus der sich diese Datenerhebung ergeben könnte (in Berlin nicht der Fall). Die Meldegesetze der Länder, Stichwort Waffenregister.

Geschrieben
Es gibt noch eine Möglichkeit aus der sich diese Datenerhebung ergeben könnte (in Berlin nicht der Fall). Die Meldegesetze der Länder, Stichwort Waffenregister.

Meldegesetze folgen anderen Richtlinien. Da könnte der Beruf natürlich für die Entwicklung regionaler Prognosen oder Statistiken für die Arbeitswelt erforderlich sein. Aber eine Datenerfassung und Speicherung des Berufes lediglich zur Entscheidung über waffenrechtliche Erlaubnisse dürfte schwer zu begründen sein.

Wohlgemerkt: Es geht hier um Erlaubnisanträge für Sportschützen und nicht etwa Erlaubnisse für Waffenhändler. Die müssen ja sowieso ganz andere Sachen beibringen. Ein kleiner Wink an die Datenschutzbeauftragten dürfte hier einige Behörden ins Schwitzen und in Erklärungsnot kommen lassen.

Geschrieben

Hallo

nicht alles, was in einem amtlichen Formular abgefragt wird, muß auch beantwortet werden.

Bei mir kam vor 2 Jahren ein Vordruck vom Finanzamt, darin sollte ich, mit Belegen, begründen, was ich mit meinem gekauften Grundstück und meiner Lebensversicherung vorhabe. Nachdem ich nicht darauf reagiert habe, kam einige Wochen später ein Schreiben, in dem stand, daß wenn ich nicht antworte, nach Aktenlage entschieden wird. Bisher ist nichts mehr passiert.

Steven

Geschrieben
§ 2 Meldegesetz Berlin

...

(2) Die Meldebehörde darf folgende weitere Daten des Einwohners einschließlich

der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise im

Melderegister zu dem jeweils angegebenen Zweck speichern:

Nr 1.

...

d) Wahlbewerbungen einschließlich der Angabe des erlernten und ausgeübten

Berufs,

...

8. die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist,

sowie die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe der erstmaligen

Erteilung zum Zweck der Durchführung waffenrechtlicher Verfahren,

...

Schau mal einer an, bei bestimmten Sachverhalten wird doch der erlernte und der ausgeübte Beruf erfasst. Was geht das die Meldebehörde an, wenn ich mich z.B. in eine Kommunalvertretung wählen lassen möchte?

Und es dürfte, wenn der Weg über andere als explizit waffenrechtliche Gesetze/Verordnungen beschritten wird, auch nicht um Statistiken an sich gehen.

Die sogenannten "Zombie-Szenarien" werden hier ja hin und wieder angesprochen. Also malen wir uns den Deibel an die Wand. Wer steht zur Zeit mit geballter Faust in der Tasche und mächtig Druck auf dem Kessel buchstäblich auf der Straße? Genau, die Arbeitslosen, die Hartz-Opfer...

Ob sich der eine oder andere im Staatsapparat wohl Gedanken macht, ob sich da was anbahnt, was über Steine und Mollies hinausgehen könnte?

Geschrieben

Gerüchte in diese Richtung gab es schon des öfteren - irgendwelche Belege dafür finden sich aber nirgends....

Also Spekulation - aber keine absolut abwegige....

Geschrieben
Hallo

nicht alles, was in einem amtlichen Formular abgefragt wird, muß auch beantwortet werden.

Bei mir kam vor 2 Jahren ein Vordruck vom Finanzamt, darin sollte ich, mit Belegen, begründen, was ich mit meinem gekauften Grundstück und meiner Lebensversicherung vorhabe. Nachdem ich nicht darauf reagiert habe, kam einige Wochen später ein Schreiben, in dem stand, daß wenn ich nicht antworte, nach Aktenlage entschieden wird. Bisher ist nichts mehr passiert.

Steven

Die Gesichter hätte ich gerne gesehen, wenn du ihnen erklärt hättest, daß sowohl die Lebensversicherung als auch das Grundstück zur Errichtung einer UFO-Landebahn zu verwenden gedenkst...oder zum Bau eines Stargates :rotfl2:

Wahrscheinlich wars nur dazu gedacht, dich steuerlich einzuschätzen (Unternehmer/Vermieter/Konsul auf zukünftig exterritorialem Gebiet) :00000733: Aber wer blöd fragt...

Geschrieben
Schau mal einer an, bei bestimmten Sachverhalten wird doch der erlernte und der ausgeübte Beruf erfasst. Was geht das die Meldebehörde an, wenn ich mich z.B. in eine Kommunalvertretung wählen lassen möchte?

Und es dürfte, wenn der Weg über andere als explizit waffenrechtliche Gesetze/Verordnungen beschritten wird, auch nicht um Statistiken an sich gehen.

Die sogenannten "Zombie-Szenarien" werden hier ja hin und wieder angesprochen. Also malen wir uns den Deibel an die Wand. Wer steht zur Zeit mit geballter Faust in der Tasche und mächtig Druck auf dem Kessel buchstäblich auf der Straße? Genau, die Arbeitslosen, die Hartz-Opfer...

Ob sich der eine oder andere im Staatsapparat wohl Gedanken macht, ob sich da was anbahnt, was über Steine und Mollies hinausgehen könnte?

und dass einfach nur nach den Personalien gefragt wird ist in diesem Szenario nicht vorstellbar? siehe auch § 111 OWiG

Karl

Geschrieben

Ich habe mir damals mal den Spass erlaubt, mir so einen Harz IV Antrag zu besorgen. Es wird dort nicht nur nach dem Besitz von Vermögenswerten in Form von Schmuck, Kunstgegenständen etc. gefragt. Es gibt einen extra Abschnitt, in dem explizit nach dem Besitz von Waffen gefragt wird! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! :P

Geschrieben

Nicht nur bei Hartz 4,

wird danach gefragt, auch beim Nachlassgericht (obwohl die Unterlagen ja alle schon vorhanden waren) nach Kunstwerken, Antiqitäten, Schmuck und Waffen nochamals nagefragt. Ich antwortete der guten Frau, ja eine Waffe haben wir beim Nachlass gefunden (ein Anschütz LG vemutlich BJ 80), und schon kam das ganze mit in die Akten. Nur leider hatte der Spass mir dann viel Arbeit beschert, denn die wollten dann den Wert zuerst von einem Gutachter wissen, wo ich dann der guten Frau mal die Meinung sagte (na der Ton war dann nicht mehr spassig), dann einigten wir uns auf die Wertfestellung durch einen BÜMA. Wegen dann geschätzter 30€ hatte ich dann doch einen richtigen Aufwand. Die Aufstellung die dann vom Nachlassgericht gemacht wurde war lustig, Land xxx wert, Haus und Nebengebäude xxx wert, Wald xxx, Auto 10.000,- und zum Schuss Anschütz Luftgewehr mit Nr xxxx (weis ich jetzt nicht mehr) 30,€ und dann wurde der Erbschein ausgestellt.

Sieht halt so aus, als das die bei Waffen gleich meinen, hier sind immense Summen zu holen.

Geschrieben
und dass einfach nur nach den Personalien gefragt wird ist in diesem Szenario nicht vorstellbar? siehe auch § 111 OWiG

Karl

Die "Personalien" werden aufgrund einer gesetzlichen Befugnis erhoben. Wer das verweigert kann gegen § 111 OwiG verstoßen. Nur - die Datenerhebung, ihr Umfang, ist in jeden Fall einzeln zu regeln. Und hier reden wir von Angaben zum Beruf im Zusammenhang mit dem Waffenrecht. Ich kann die Befugnis dazu nirgendwo finden.

Geschrieben

Es geht ja nicht nur

ums verweigern, sondern wenn die Formulare nicht komplett ausgefüllt sind, dann kommen die halt wieder zurück.

Habe im Dez die UB für Wiederlader bantragt, und auch gleich erhalten, aber da wird auch nach dem Arbeitgeber gefragt. Siehe hier.

Und was die mit den Daten machen, können wir wh nicht nachvollziehen.

Geschrieben

Im Sprengstoffgesetz wird weder nach dem Beruf, noch nach dem Arbeitgeber gefragt. Auch die drei Verordnungen zum SprengG geben nichts dazu her. Ich würde da mal ganz vorsichtig nach einer Rechtsgrundlage fragen.

Geschrieben
Es geht ja nicht nur

ums verweigern, sondern wenn die Formulare nicht komplett ausgefüllt sind, dann kommen die halt wieder zurück.

Habe im Dez die UB für Wiederlader bantragt, und auch gleich erhalten, aber da wird auch nach dem Arbeitgeber gefragt. Siehe hier.

Und was die mit den Daten machen, können wir wh nicht nachvollziehen.

Wo ist das Probelm? Als Arbeitsloser trägst du bei der Frage nach deinem Brötchengeber einfach "Olaf Scholz" ein! :rolleyes:

Geschrieben
Wo ist das Probelm? Als Arbeitsloser trägst du bei der Frage nach deinem Brötchengeber einfach "Olaf Scholz" ein! :rolleyes:

Wiso nicht die Anschrift des zuständigen Arbeitsamtes,

es gibt doch eigentlich keinen Grund, wo hier dagegen sprechen kann.

Geschrieben
Schau mal einer an, bei bestimmten Sachverhalten wird doch der erlernte und der ausgeübte Beruf erfasst. Was geht das die Meldebehörde an, wenn ich mich z.B. in eine Kommunalvertretung wählen lassen möchte?

Genau das ist der springende Punkt. Solltest du z.B. bei der Kommune beschäftigt sein, in deren Rat du dich wählen lassen willst - so ist dies nicht zulässig.

Geschrieben

Habe mir mal von vier umliegenden Landkreisen die Formulare runtergeladen, nachdem bei meinem Formular nur nach dem erlernten Beruf gefragt wurde. Ich habe gesehen, die Antragsformulare sind von LK zu LK verschieden. Dann habe ich mal in meinen Unterlagen gestöbert, bis ich die uralten Formulare gefunden habe, als es noch nicht auf jedem SB-Schreibtisch einen PC ga und die Formulare noch von einer Firma (vermutlich landesweit) gedruckt wurden. Und da wird nach "Beruf" gefragt. Damals konntest du also eintragen, was du wolltest, deinen erlernten, deinen derzeitig ausgeübten oder irgendeinen, den du inzwischen mal ausgeübt hast.

Bei den neuen Formularen im Internet findest du alle Varianten:

1. Beruf

2. Erlernter Beruf

3. Derzeitiger Beruf

4. Erlernter Beruf und derzeitiger Beruf

5. Berufswunsch (ne, Quatsch, dass war ein anders Formular)

Habe aber neulich für eine Bekannte, die während des Studiums geheiratet hat und seither zum Beruf Ehefrau hat, mit JJS einen Antrag auf WBK zur KW ausgefüllt, und bei erlernter Beruf ---- und bei derzeitiger Beruf auch ----- eingefügt und es gab keine Rückfragen vom Amt.

Meinen ersten Antrag auf eine WBK war, wie gesagt noch ein richtig gedrucktes zweifarbiges Exemplar aus einer Druckerei. Hat damals 25 Pfennig gekostet. Als ich später den Antrag auf dem Atari und einem DTP-Programm nachgestaltete um nicht jedesmal so einen Vordruck holen zu müssen, gab es eine Rüge: Sie können doch nicht ein "amtliches" Formular nachdrucken. Die Behörde hat das Formular aber fleißig kopiert. Später, habe ich dann das Formular in WORD erstellt und der SB fragte mich, ob er nicht die Datei haben könnte. Habe ich ihm gerne gegeben. Zunächst hat er die unverändert benutzt, dann kamen noch Fragen dazu - vielleicht war ihm nur langweilig. Später kam dann noch das Wappen des Landkreises drauf - nachdem der Sb einen Computerkurs gemacht hatte...

Soviel dazu ...

Grüsse

SWJ

Geschrieben
Es genügt jedoch, um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, dass der WBK- Inhaber 18 mal im Jahr je 20 Schuss macht.

Seit wann muss man denn für die Aufrechterhaltung des Bedürfnisses 18x schießen?

Habe aber neulich für eine Bekannte, die während des Studiums geheiratet hat und seither zum Beruf Ehefrau hat,

Da frag ich mich, warum man studiert um dann Hausfrau zu werden. :00000733:

Geschrieben
Da frag ich mich, warum man studiert um dann Hausfrau zu werden. :00000733:

Na, der Beruf wird halt auch immer komplizierter, sie möchte doch die Antwort ihres Mannes verstehen, wenn sie ihn fragt, wie der Arbeitstag war. Dann noch die Hausaufgaben der lieben Kleinen... :rolleyes:

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