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IGNORED

wbk-antrag durch arbeitslosigkeit ja/nein?


Gast

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hallo,

kann auf grund der arbeitslosigkeit der antrag auf wbk (grün+gelb) von den behördennicht genehmigt werden, obwohl zuverlässigkeit und bedürfnis usw. vorhanden sind?ich muß noch betonen:"es betrifft nicht mich"sondern einen schützenbruder.habe in "WO" gesucht leider nichts gefunden.sorry,wenn diese frage schon öfters vorher gestellt worden ist.vielleicht kann jemand von euch meinen schützenbruder durch die beantwortung dieser frage weiter helfen?oder wem ist schon einmal so etwas auch passiert?

gruß

jtl-revolver

p.s:ich muß noch hinzufügen, dass er den antrag erst anfang april abgeben wird (12 monate mitgliedschaft vorhanden).doch er hat angst das es ihm NICHT genehmigt wird.danke im voraus für all die gut gemeinten antworten.

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Hi jtl-revolver,

da Arbeitslosigkeit eher als "Pech/Schiksal" und nicht als Straftat zu betrachten ist, sehe ich da kein Problem!?!

Wenn man als Hatz IV - Empfänger dann allerdings mit Waffen aus dem obersten Preissegment aufläuft, könnte das Frage nach sich ziehen...

Belehrt mich gegebenenfalls eine Besseren,

Gruß,

Michael

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Wie soll denn die Waffenbehörde das wissen, dass der Antragsteller arbeitslos ist?

Arbeitslosigkeit hat nichts mit den möglichen Verlust von Zuverlässigkeit oder Eignung zu tun.

Einzig die geforderte Aufrechterhaltung des Bedürfnisses könnte aus finanziellen Gründen knapp werden.

Außerdem sind Schusswaffen doch Wertgegenstände, die irgendwie bei Beantragung von Arbeitslosengeld bzw. Harts 4 angegeben werden müssen. Aber da kenne ich mich nicht so aus.

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Wie soll denn die Waffenbehörde das wissen, dass der Antragsteller arbeitslos ist?

Weil der derzeit ausgeübte Beruf im WBK- Antrag angegeben werden muss.

Arbeitslosigkeit hat nichts mit den möglichen Verlust von Zuverlässigkeit oder Eignung zu tun.

Richtiger geht's nicht. :)

Einzig die geforderte Aufrechterhaltung des Bedürfnisses könnte aus finanziellen Gründen knapp werden.

Außerdem sind Schusswaffen doch Wertgegenstände, die irgendwie bei Beantragung von Arbeitslosengeld bzw. Harts 4 angegeben werden müssen.

Wer arbeitslos wird, erhält zunächst ALG I. Da haben wir noch kein Problem mit dem Bedürfnis. Wenn der ALG I- Anspruch erschöpft ist, gibt es ALG II (Hartz IV), das ist ganz sicher zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Es genügt jedoch, um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, dass der WBK- Inhaber 18 mal im Jahr je 20 Schuss macht. Darzulegen, dass es dafür noch reicht, dürfte nicht so schwierig sein. Der Antragsteller hat beim Antrag auf ALG II seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Hierbei wäre eine teure Waffe vielleicht anzugeben (so einen Fall hatte ich noch nicht, bei mir ging es bisher immer um Autos). Dem Antragsteller steht jedoch ein so genanntes "Schonvermögen" in Höhe von € 200,- je Lebensjahr, maximal € 6.000,- zu. Die ARGE Sozial kann also in diesem Rahmen nicht verlangen, dass der Antragsteller erst die Waffe verkauft und sich vom Erlös ernährt, bis er ALG II erhält. Sollte die WBK- Behörde argumentieren, der Antragsteller könne ja gar keine Waffe kaufen, weil er arbeitslos ist, muss dargelegt werden, dass dies nicht so ist (etwa, weil die Puste vom Schonvermögen bezahlt wird).

Noch Fragen?

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Weil der derzeit ausgeübte Beruf im WBK- Antrag angegeben werden muss.

eine in heutigen tagen ziemlich obsolete information. kann sich jederzeit ändern, erfüllt keinerlei irgendiwe gearteten zweck der deiner genaueren identifizierung dient, ist nicht mal irgendwie normiert, dient der reinen neugier.

man könnte hier ja durchaus wahre aber kreativ formulierte angaben machen, als arbeitsloser zB:

- Stelleninserat-Archivar

- Eigendienstleistungs-Verkäufer

- Personalisten-Prüfer

- ...

lg

Martin

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12 monate im verband, oder nur im verein?

der alg-mensch muss leider auch mitglied (sportpass) im verband sein,

wbk´s werden nur frühestens nach 12monaten verbandszugehörigkeit bewilligt!

früher war der verein dafür zuständig

ob alg oder nicht, sollte unwichtig sein.

ich kenne keine waffenrechtliche risikogruppe alg.

mfg

oeyni

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Weil der derzeit ausgeübte Beruf im WBK- Antrag angegeben werden muss.

Stimmt tatsächlich. Ist auch auf den Vordrucken von unserem Ordnungsamt drauf. Wenn ich mir jetzt mal das Datenschutzgesetz betrachte, sind das Daten, die mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis in keinerlei Zusammenhang stehen und somit auch nicht erhoben werden dürfen.

Da werde ich morgen mal in Ruhe das Gesetz lesen.

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12 monate im verband, oder nur im verein?

der alg-mensch muss leider auch mitglied (sportpass) im verband sein,

wbk´s werden nur frühestens nach 12monaten verbandszugehörigkeit bewilligt!

früher war der verein dafür zuständig

ob alg oder nicht, sollte unwichtig sein.

ich kenne keine waffenrechtliche risikogruppe alg.

mfg

oeyni

er ist in einen sehr guten anerkannten verein mitglied(schießbuch vorhanden,schießt mehr als 18 x / jahr) der einen verband angehört.

mfg

jtl-revolver

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Weil der derzeit ausgeübte Beruf im WBK- Antrag angegeben werden muss.

Richtiger geht's nicht. :)

Wer arbeitslos wird, erhält zunächst ALG I. Da haben wir noch kein Problem mit dem Bedürfnis. Wenn der ALG I- Anspruch erschöpft ist, gibt es ALG II (Hartz IV), das ist ganz sicher zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Es genügt jedoch, um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, dass der WBK- Inhaber 18 mal im Jahr je 20 Schuss macht. Darzulegen, dass es dafür noch reicht, dürfte nicht so schwierig sein. Der Antragsteller hat beim Antrag auf ALG II seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Hierbei wäre eine teure Waffe vielleicht anzugeben (so einen Fall hatte ich noch nicht, bei mir ging es bisher immer um Autos). Dem Antragsteller steht jedoch ein so genanntes "Schonvermögen" in Höhe von € 200,- je Lebensjahr, maximal € 6.000,- zu. Die ARGE Sozial kann also in diesem Rahmen nicht verlangen, dass der Antragsteller erst die Waffe verkauft und sich vom Erlös ernährt, bis er ALG II erhält. Sollte die WBK- Behörde argumentieren, der Antragsteller könne ja gar keine Waffe kaufen, weil er arbeitslos ist, muss dargelegt werden, dass dies nicht so ist (etwa, weil die Puste vom Schonvermögen bezahlt wird).

Noch Fragen?

hallo Col.Hahti,

danke für deine hilfe und für deine ausführliche beschreibung.da wäre noch etwas uzw. ist noch nicht argumentiert worden , ob mein freund-" antragsteller der WBK "seinen arbeitgeber im antragsformular irgenwie angeben muß(den er natürlich nicht hat)? oder müsste er vieleicht vom arbeitgeber eine bescheinigung ausstellen lassen die für die entsprechende behörden vorlegt werden müßte?

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Die Rechtsgrundlage dazu scheint sich aus der AWaffV zu ergeben, also beides lesen.

Also aus einer Quelle, die null Rechtskraft hat, damit juristisch anfechtbar ist und somit meilenweit unter einem bestehenden Gesetz (Datenschutzgesetz) rangiert.

Das Datenschutzgesetz hat jedenfalls einen Passus, dass es durch ein anderes Gesetz eingeschränkt werden kann, aber nicht durch irgendwelche Verwaltungsrichtlinien.

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...oder müsste er vieleicht vom arbeitgeber eine bescheinigung ausstellen lassen die für die entsprechende behörden vorlegt werden müßte?

Nein, natürlich nicht. smiley_emoticons_klugscheisser.gif

Einen Arbeitgeber zu haben, ist keine Voraussetzung für die Erteilung einer WBK und braucht daher auch nicht bescheinigt zu werden.

Ich habe mich ein bisschen auf den Homepages einiger LRAs herumgetrieben und stelle fest, dass tatsächlich nicht überall nach dem ausgeübten Beruf gefragt wird. Wenn die Frage gesetzlich vorgeschrieben wäre, würden alle Behörden danach fragen. Daher ist dem Freunde des Fredstarters zu raten, sich erst einmal das Antragsformular zu holen. Möglw. kann es sogar von der Homepage der Behörde seines Vertrauens heruntergeladen werden. Vielleicht fragen die ja gerade nicht danach und wir streiten hier um Kaiser's Bart.

Sollte die Behörde fragen und auf der Beantwortung der Frage bestehen, kann der Freund immer noch entscheiden, ob er mit der Behörde herumzanken oder eben angeben möchte, dass er derzeit keine Arbeit hat.

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Die Frage nach dem Arbeitgeber,

hatten wir schon vor 4 Jahren, im Antrag stehen. Hat mich auch ein wenig verwundert, und den SB nach dem Grund hierzu gefragt, jedoch meinte er, es gäbe halt Tätigkeiten, wo eine WBK auch zu Konflikten führen könne. Doch genau lies er sich nicht aus, sondern meinte nur, bei mir wäre der Beruf (Sicherheitstechnik, und Zusammenarbeit mit den Behörden) ein positver Aspekt. Glaube nur, das man hier nicht Schummeln sollte, denn es wär ja ein leichtes festzustellen ob die Angabe richtig ist (bei Kfz Versicherungen, weis ich, das die einfach beim Arbeitgeber anrufen, und sich mit dem Mitarbeiter verbinden lassen, so macht es zum Teil die Alianz).

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Zur Berufsangabe

Verwechselt ihr da nicht was ?

Ein arbeitsloser Elektriker z.B. ist immer noch ein Elektriker.

Arbeitslosigkeit ist (noch) kein Beruf.

Servus

hi,

lies mal oben nach -> da geht es um den ausgeübten beruf, nicht um den erlernten.

(hab auch erst gedacht, daß mann so den SB austricksen könnte *G*)

bernd

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hi,

lies mal oben nach -> da geht es um den ausgeübten beruf, nicht um den erlernten.

(hab auch erst gedacht, daß mann so den SB austricksen könnte *G*)

bernd

Hier gehts nicht ums Austricksen !

Auf dem Formular hier bei uns wird auch der Beruf abgefragt.

Nicht die momentan ausgeübte (un-) Tätigkeit.

Es bleibt dabei :

Ein Beruf ist z.B. Elektriker, Schreiner etc.

Verliert jemand, dem gekündigt wurde damit auch seine Ausbildung ????

Wenn die Frage im Formular lautete:

"Momentan ausgeübte Tätigkeit"

wäre das was anderes.

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er ist in einen sehr guten anerkannten verein mitglied(schießbuch vorhanden,schießt mehr als 18 x / jahr) der einen verband angehört.

mfg

jtl-revolver

solange die sport-person nicht beim verband gemeldet ist (mitgliedsbeitrag, sportpass ect.), gibt es keine wbk!

100x/jahr im verbandszugehörigen verein zu schiessen, ist nicht relevant.

es zählt einzig mindestens 12 monate verbandszugehörigkeit!

nach eintritt in einem verein erfolgt nicht automatisch die meldung beim verband.

ohne meldung beim verband, sind teilnahmen an meisterschaften auch nicht möglich.

(vereinsmeisterschaften ... spassschiessen ect. mal ausgenommen)

der verband bestätigt einem sportschützen idr. die mitgliedschaft anhand des sportpasses.

mfg

oeyni

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solange die sport-person nicht beim verband gemeldet ist (mitgliedsbeitrag, sportpass ect.), gibt es keine wbk!

100x/jahr im verbandszugehörigen verein zu schiessen, ist nicht relevant.

es zählt einzig mindestens 12 monate verbandszugehörigkeit!

nach eintritt in einem verein erfolgt nicht automatisch die meldung beim verband.

ohne meldung beim verband, sind teilnahmen an meisterschaften auch nicht möglich.

(vereinsmeisterschaften ... spassschiessen ect. mal ausgenommen)

der verband bestätigt einem sportschützen idr. die mitgliedschaft anhand des sportpasses.

mfg

oeyni

hallo oeyni,

selbstverständlich hat er die 12 monatige vereinszugehörigkeit und verbandszugehörigkeit.

mfg

jtl-revolver

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hallo oeyni,

selbstverständlich hat er die 12 monatige vereinszugehörigkeit und verbandszugehörigkeit.

mfg

jtl-revolver

ahh .. ok.

ist jetzt schon mehrfach vorgekommen ... möchte gerne wbk beantragen, bin ja schon 12 monate im verein am schiessen ....

im antrag fragt der verband nach mitgliedsnummer und eintritsdatum im verband .... uups ..... keine mitgliedsnummer vorhanden,

also nicht gemeldet ..... nochmal 12 monate warten.

bei befürwortung des bedürfnisses durch den verband .... strafrechtlich alles ok ...... gibt es dann auch ne wbk!

mfg

oeyni

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Ich frage mich, warum hier einige zweifeln, dass man mit Harz IV das Bedürfnis nicht aufrecht erhalten kann. Muss ja nicht die 3000€ Waffe sein. Tut ja auch nen alter Nagant für 100€. Verband und oder Vereinsbeitrag ist auch sehr unterschiedlich. Einmal im Monat schießen (wie kommt hier jemand auch vorgeschriebene 20 Schuß? Rein rechtlich tut es ja auch einer :D ), muss auch nicht die Welt kosten. Außerdem wird einem guten Kameraden auch vom ein oder anderen unter die Arme gegriffen. So gehört sich das meiner Meinung nach einfach.

Gerade in den heutigen Zeiten, sollte man mit der Ausgrenzung von HIV'lern vorsichtig sein.

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Bleibt noch anzumerken das es Geringverdiener gibt die ALG I oder ALG II (Hartz IV) beziehen und zusätzlich noch legal 400€ hinzuverdienen wovon ihnen effektiv maximal 165€ bleiben (der Rest wird angerechnet).

Eine Behörde dürfte also keine Chance haben wegen Arbeitslosigkeit den WBK-Antrag abzulehnen. Tut sie es doch, weil ein SB einen schlechten Tag hat, dürften vor dem zuständigen Gericht gute Chancen für den Schützen bestehen.

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Hallo,

bin selbst jedes Jahr 1 bis 2 Monate Witterungsbedingt arbeitslos gemeldet, bei mir gab es noch kein Problem mit einer WBK.

Warum auch? Es ändert weder was an der Zuverlässigkeit, noch an sonst irgend was.

Man muss ja auch nicht angeben wieviel man verdient, um evtl. daraus abzuleiten, ob sich einer das regelmässige Schießen leisten kann oder nicht.

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Moin,

warum immer solche wirren Gedanken??

Da kommt unter "aktuell ausgeübte Tätigkeit" halt rein: KEINE

Bei Frage, wovon man den aktuell Lebt (obwohl diese Frage an sich schon eine Frechheit wäre) sagt man einfach: "vorübergehend von meiner Versicherung"

Wer arbeitet, hat ein Recht auf ALG1. (Wir sind durch die einseitige Vertragsänderung des Staates durch seinen Erfüllungsgehilfen Harz sowieso schon angeschissen genug).

Man braucht sich nicht zu schämen wenn man mal arbeitslos ist/war/wird. Es hat nichts mit der Zuverlässigkeit zu tun!! Auch ist es kein Grund die WBK zu versagen, eher im Gegenteil, wer nicht arbeitet hat mehr Zeit zum schiessen ;-)

Ich kenne auch Leute, die haben ALG1 in Höhe von 2100€ bekommen. Das ist mehr als die meisten Arbeitnehmer haben.

Also schreib was rein.... oder lass es frei und warte, bis sich der SB meldet und nachfragt.

Gruß

Thomas

(der auch mal arbeitssuchend war)

P.S.: da war es wieder!! niemand ist "arbeitslos", Arbeit haben wir alle und sei es nur Socken waschen.

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