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IGNORED

Übernahme von Waffen von Senior - vermutlich ohne WBK


november

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Moin

"Du bist doch Jäger, du weißt das doch..." So fängt das ja meist an. Ich weiß es allerdings nicht.

Folgender hypothetischer Fall:

Ein Freund berichtet mir, dass die Oma seiner Freundin ins Altersheim solle und zuhause Waffen habe. Die hingen wohl an der Wand, seien auch "echte." Seien wohl auch mal angeschaut und für "Top in Schuss" befunden worden- von wem keine Ahnung, klang nach Büchsenmacher.

Es wären wohl 3-4 Langwaffen, "eins is von der Wehrmacht" und eine KW "ein echter Colt."

Ob es für die Waffen eine WBK gäbe bzw. die irgendwo eingetragen seien, wisse man nicht so genau.

Mir würde nun angeboten "Wenn du die haben willst, sind's deine."

Das würde mich schon reizen, Waffen geschenkt zu bekommen ist ja nicht das schlechteste. Bis allerdings die rechtliche Lage geklärt wäre, würde ich die Waffen nicht anfassen, selbstverständlich.

Nun meine Fragen:

- Wie findet man heraus, ob die Waffen irgendwo eingetragen sind? Da die Waffen wohl an der Wand hängen, gehe ich davon aus, dass sie nirgends eingetragen sind, Behörden würden ja irgendwann mal einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung verlangen.

- Falls die Waffen nun in einer WBK eingetragen sind, kann ich sie ja problemlos übernehmen (Voreintrag für KW, LW auf Jagdschein).

- Sollten die Waffen nirgends eingetragen sein, bekommt man die "legalisiert"? Wenn ja, wie?

Vielen Dank im Voraus.

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1. Natürlich können illegale Waffen legalisiert werden. Das geschieht ja dauernd. Im übrigen dient es auch dem vom Gesetzgeber verfolgten Interesse.

2. Die beliebte Option "Fund" ist natürlich auch bei Behörden bekannt. Wenn das hinreichend glaubhaft vorgetragen wird, geht es auch.

3. Praktisch empfehlenswerter ist allerdings der Weg über ein Waffenhandelsbuch. Der Händler wird seinerseits sinnvollerweise eine polizeiliche Anfrage laufen lassen, ob die Waffen in irgendeiner Sachfahndung sind.

Carcano

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Da die Waffen an der Wand hängen, oder hingen, gehe ich erst einmal davon aus, dass es sich um Deko-Waffen handelt, also unbrauchbar gemachte echte Schußwaffen.

Diese unterliegen aber nur der Alterserfordernis.

Das Problem ist allerdings, dass sich die Bestimmungen über die Art und Weise der Unbrauchbarmachung ständig verändert haben.

Wenn Du die Waffen zum Büchsenmacher selbt schleppst und es handelt sich um echte Waffen, bzw. nicht geetzeskonform umgebaute Wafen, hast Du ein Problem, da Du ja nun schon im Besitz der Waffen bist, also die tatsächliche Gewalt ausübst.

In meinem Bereich läuft das so:

1. die Polizei wird zum Waffenfund nach Sterbefall (oder wie in diesem Fall bei der Oma) gerufen

2. entweder es sind Beamte dabei, die sofort erkennen, dass es sich um erlaubnisfreie Waffen handelt, (was ich aus Erfahrung bezweifle), oder sie ziehen gleich Sachbearbeiter von KT hinzu die die Waffen noch vor Ort begutachten (habe ich schon oft praktiziert)

3. ergeben sich Zweifel, wird erst einmal eine Strafanzeige wegen Verdacht Verst. WaffG gegen den Verstorbenen (oder auch gegen die Oma)geschrieben und die Waffen werden beschlagnahmt (das Verfahren gegen den Verstorbenen wird nach Untersuchung der Waffen d. den StA eingestellt)

4. die Waffen landen erst einmal in der Asservatenkammer und werden in Ruhe begutachtet und Du kannst erst einmal in Ruhe die Beantragung der waffenrechtlichen Erlaubnis beantragen, falls sich erlaubnispflichtige Waffen darunter befinden

5. sollte es sich um Deko-Waffen handeln, die nach den heutigen Bestimmungen nicht unbrauchbar gemacht wurden, besteht nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft die Möglcihkeit diese Waffen bei einem Büchsenmachen nachträglich gesetzeskonform unbrauchbar zu machen und Du (oder Dein Bekannter) kannst sie gefahrlos in Besitz nehmen, wenn kein Erbrecht dagegen spricht.

Das ist eigentlich die sauberste Lösung.

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Im übrigen dient es auch dem vom Gesetzgeber verfolgten Interesse.

...es sei denn, man wohnt in NRW. Dort weigern sich die Behörden standhaft und seit Jahren erfolgreich, einkassierte illegale Waffen an Sammler mit entsprechender Genehmigung zu verkaufen - die werden dann grundsätzlich verschrottet, oft trotz wirklich hohem Wert und historischer Bedeutung.

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Wenn Du die Waffen zum Büchsenmacher selbt schleppst und es handelt sich um echte Waffen, bzw. nicht geetzeskonform umgebaute Wafen, hast Du ein Problem, da Du ja nun schon im Besitz der Waffen bist, also die tatsächliche Gewalt ausübst.

Moment, der TE ist doch Jäger, damit Berechtigter, der darf sicherlich Waffen , die er gefunden hat zum Büchsenmacher schleppen. Außerdem ist er als Sachkundiger dann zur Anzeige des Funds verpflichtet.

Das Problem, das ich sehe, ist ja, daß nun beim "Erben" gefordert wird, daß die Waffen bereits registriert sind. Das müsste dann ja auch für eine "Schenkung" gelten. Hier hat doch jetzt der Gesetzgeber eine Mauer zwischen legalen und illegalen Waffen aufgebaut. It's Quark, so what ?

Die Oma hat ja das Eigentum, und damit das wirtschaftliche Interesse. Sie könnte ja die Waffen an den Jäger verkaufen, nach meiner Meinung hängt das aber davon ab, ob die Waffen sauber sind. (Glaub' ich nicht...) Bessere Ausgangslage wäre ein Zufallsfund beim Entrümpeln der Wohnung, da wird dann irgendwo im Keller der seit langem verstaubte Koffer geöffnet.....

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3. Praktisch empfehlenswerter ist allerdings der Weg über ein Waffenhandelsbuch. Der Händler wird seinerseits sinnvollerweise eine polizeiliche Anfrage laufen lassen, ob die Waffen in irgendeiner Sachfahndung sind.

Carcano

Sei mir ruhig, ich bin Händler und weil jemand das so gemacht hat, sprich mir ne Fundpistole gegeben hat, hat der nun die Staatsanwaltschaft am Hals.

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Das ist eigentlich die sauberste Lösung.

und wahrscheinlich auch die sicherste Lösung, die Waffen niemals mehr legalisiert zu bekommen.

Carcano, hat doch bereits den richtigen Weg aufgezeigt!

§ 37 WaffG - Anzeigepflichten

(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,

in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die

zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass

sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen

werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird.

Einen ziemlich ähnlichen Fall, gab es letztes Jahr hier bei mir im Bekanntenkreis und der wurde so abgewickelt:

Nach dem Tod des Ehemanns erzählte die Witwe, dass es da noch 3 Gewehre und zwei Pistolen geben würden, die ihr Mann in seinem Arbeitszimmer aufbewahrt hätte. Eine WBK wurde nicht gefunden. Sie wollte wissen, was damit zu tun sei und fragte einen Jäger bei uns im Hegering, der wiederum fragte bei mir und einem BM nach.

- Wir haben den SB im LRA über den Waffenfund informiert und ihm die Situation beschrieben, gleichzeitig vorgeschlagen, dass der BM die Waffen sofort abholt und solange bei sich verwahrt. Der SB war damit einverstanden und hat einen Aktenvermerk darüber angefertigt.

- Der SB hat geprüft, ob es waffenrechtliche Unterlagen über den Verstorbenen gibt und wurde fündig. Zwei Gewehre und eine Pistole waren eingetragen. Ein Gewehr (M 1 Karabiner) und die zweite Pistole waren nicht eingetragen.

- Der SB bot an, für die eingetragenen Waffen der Witwe eine WBK auszustellen, was diese aber ablehnte, weil sie die Waffen nicht haben wollte. Alle Waffen wurden in das Waffenhandelsbuch des BM eingetragen, auch die illegalen - mit dem Hinweis, dass die "illegalen" zunächst nicht verkauft werden dürfen. Dann wurde vom LRA eine polizeiliche Anfrage gemacht, die negativ verlief. Daraufhin wurde der "Sperrvermerk" auch für diese Waffen entfernt.

- Inzwischen sind die Waffen bis auf eine Pistole, die niemand haben will (Kal. 6,35) verkauft. Der BM hat für seinen Aufwand die andere Pistole für sich behalten.

Alle sind zufrieden!

Es mag in anderen Bundesländern oder Landkreisen anderst sein, aber bei uns sind sowohl die Landratsämter, als auch die Polizei froh, wenn sie keine "Waffenfunde" aufbewahren müssen und überlassen dies gerne einem BM/Waffenhändler. Die gefundene Munition wurde vom BM entsorgt.

Gruss

SWJ

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und wahrscheinlich auch die sicherste Lösung, die Waffen niemals mehr legalisiert zu bekommen.

Würde ich so nicht unterschreiben!

Carcano, hat doch bereits den richtigen Weg aufgezeigt!

Wer ist denn die zuständige Behörde?

1. für Erteilung von Erlaubnissen die Verwaltungsbehörde (Waffenbehörde)

- wie ich aus Erfahrung und auch aus Kontakten mit anderen BL habe, wird sicherlich unterschiedlich verfahren

- allerdings gibt es in Waffenbehörden auch "Krümelk......er" (bei der Polizei sicherlich auch)

2. bei illegalen Waffen die Landespolizei

Mit Sicherheit schickt die Ordnungsbehörde der örtlich zuständigen Polizei eine Strafanzeige, wenn eine nicht eingetragene Waffe dabei ist! (zumindestens hier in Berlin)

Ich würde niemanden empfehlen seine waffenrechtliche Erlaubnis bzw. seine Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen.

m1collector hat es schon beschrieben, wie es laufen kann!

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...es sei denn, man wohnt in NRW. Dort weigern sich die Behörden standhaft und seit Jahren erfolgreich, einkassierte illegale Waffen an Sammler mit entsprechender Genehmigung zu verkaufen - die werden dann grundsätzlich verschrottet, oft trotz wirklich hohem Wert und historischer Bedeutung.

Ja... das Problem haben wir auch in Hessen. Da besteht offenbar Moralin-induzierte Verstopfung.

Sinnvolle und vermutlich wirksame Abhilfe: Beschwerde an den Landesrechnungshof.

Carcano

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und wahrscheinlich auch die sicherste Lösung, die Waffen niemals mehr legalisiert zu bekommen.

In der Tat. Deshalb war Uwes Antwort vielleicht nicht rechtlich unrichtig, aber sicherlich die falsche. Wie man's vernünftig macht, habe ich geschrieben.

Der SB bot an, für die eingetragenen Waffen der Witwe eine WBK auszustellen, was diese aber ablehnte, weil sie die Waffen nicht haben wollte. Alle Waffen wurden in das Waffenhandelsbuch des BM eingetragen, auch die illegalen - mit dem Hinweis, dass die "illegalen" zunächst nicht verkauft werden dürfen. Dann wurde vom LRA eine polizeiliche Anfrage gemacht, die negativ verlief. Daraufhin wurde der "Sperrvermerk" auch für diese Waffen entfernt.

Genauso läuft das meistens, wenn man es umsichtig angeht.

Carcano

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@Uwe: Ich sagte ja bereits: Andere (Bundes)Länder andere Sitten.

Und was die von dir beschriebene Strafanzeige anbelangt, wer soll denn da angezeigt werden? Der Verstorbene?

Gruss

SWJ

Natürlich der Verstorbene!

Dass das Verfahren dann eingestellt wird, ist ja kein Hinderungsgrund, er war doch der letzte Gewahrsamsinhaber.

Darum ist es doch besser die Polizei zu rufen, die die Waffen dann einsackt, als sie selbst an sich zu nehmen und zur Polizei zu bringen.

Verstöße gegen das Waffengesetz verjähren doch nicht.

Wäre doch Blödsinn den Finder einzutragen.

Ist zwar auch schon vorgekommen, wurde aber "begradigt".

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Natürlich der Verstorbene!

Von vornherein nicht mehr verfolgbare Straftaten unterfallen nicht dem Legalitätsprinzip. Sinnvollerweise macht man dann einen TgbNr-Eintrag, und gut ist.

Verstöße gegen das Waffengesetz verjähren doch nicht.

Sie verjähren wie (fast) alles andere auch. Was du meinst, ist vermutlich, dass unerlaubter Waffenbesitz ein Dauerdelikt ist.

Carcano

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Vielleicht könnte man ja denjenigen ermitteln, der dem Verstorbenen die illegale Waffe beschafft hat?

Und mal zum Verständnis, in Berlin ist die Ordnungsbehörde, also Waffenbehörde, eine Unterabteilung des polizeilichen Staatsschutzes beim LKA Berlin.

Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin)

...

Ordnungsaufgaben der Sonderbehörden

Nr. 23

Polizeipräsident in Berlin

Zu den Ordnungsaufgaben des Polizeipräsidenten in Berlin gehören:

Aus dem Bereich Inneres:

(1) die Ordnungsaufgaben in Angelegenheiten des Waffenrechts und nach § 9 Abs. 1 des Beschussgesetzes

sowie den in diesem Zusammenhang ergangenen Rechtsvorschriften, soweit

nicht nach Waffen- oder Beschussrecht anderen Behörden zugewiesen;

...

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Von vornherein nicht mehr verfolgbare Straftaten unterfallen nicht dem Legalitätsprinzip.

Soso.

Sinnvollerweise macht man dann einen TgbNr-Eintrag, und gut ist....

...

In Strafsachen wird hier kein Tätigkeitsbericht gefertigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen das in anderen Bundesländern derartig verfahren wird. Korrekterweise wird eine Strafanzeige zumindest unter der Überschrift "Verdacht einer Straftat" gefertigt, sofern man vermuten kann, das weitere Personen, hier der Überlasser der illegalen Waffe, involviert sind (es geht ja wohl nicht um was selbst gebasteltes), dann wird natürlich wegen eines strafbaren Verstoßes gegen das WaffG ermittelt.

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In Strafsachen wird hier kein Tätigkeitsbericht gefertigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen das in anderen Bundesländern derartig verfahren wird. Korrekterweise wird eine Strafanzeige zumindest unter der Überschrift "Verdacht einer Straftat" gefertigt, sofern man vermuten kann, das weitere Personen, hier der Überlasser der illegalen Waffe, involviert sind (es geht ja wohl nicht um was selbst gebasteltes), dann wird natürlich wegen eines strafbaren Verstoßes gegen das WaffG ermittelt.

:good:

Genau!

Die Waffen werden ja auch beschossen und müssen daher auch einer Vorgangsnummer zugeordnet werden.

Der Weg der Waffe ist nun mal nachzuvollziehen, sie kann ja auch für eine Straftat benutzt worden sein.

Ein Tätigkeitsbericht wird beim Fund von Legalwaffen gefertigt, um dann der Nachlaßsicherung zugeführt werden zu können.

Hier handelt es sich dann ja auch nicht um eine "Verdachtswaffe".

Alle Straftaten sind nun mal aufzunehmen und zu untersuchen, ob sie dann verfolgbar sind oder nicht, entscheidet die Staatsanwaltschaft und kein Pol.-Beamter, oder auch kein Rechtsanwalt.

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Mein Gott war das früher doch alles einfach. Einer meiner Waffenhändler hatte in seinem Waffenbuch diese Waffen immer in roter Farbe drin stehen, ohne Namen etc.. Die wurden dann der Behörde gemeldet und das war es dann. Nur gut, daß er schon lange tot ist, sonst würde er vermutlich ... :rolleyes:

Vielleicht graben Sie ihn zwecks Strafverfolgung auch wieder aus...

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Vielleicht könnte man ja denjenigen ermitteln, der dem Verstorbenen die illegale Waffe beschafft hat?

Und mal zum Verständnis, in Berlin ist die Ordnungsbehörde, also Waffenbehörde, eine Unterabteilung des polizeilichen Staatsschutzes beim LKA Berlin.

Jaja. 45 Jahre Besatzungsregime hinterlassen halt mentale Spuren, die verschwinden nicht so einfach und schnell...

Carcano

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Jaja. 45 Jahre Besatzungsregime hinterlassen halt mentale Spuren, die verschwinden nicht so einfach und schnell...

Carcano

Kannst du mir diesen geistigen Dünn***** mal erklären? Danke.

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Natürlich der Verstorbene! Dass das Verfahren dann eingestellt wird, ist ja kein Hinderungsgrund, er war doch der letzte Gewahrsamsinhaber.

Achso! Und ich Unwissender dachte schon die Toten lässt man am besten ruhen. Naja, solange die Berliner Polizei dann keine Täterbefragung mehr machen will, ist ja alles gut ...

Närrische Grüße

SWJ

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Achso! Und ich Unwissender dachte schon die Toten lässt man am besten ruhen. Naja, solange die Berliner Polizei dann keine Täterbefragung mehr machen will, ist ja alles gut ...

Närrische Grüße

SWJ

Darum gräbt man ja auf der Suche nach einem Toten seit Tagen in Schildow rund um ein Einfamilienhaus bis in 5,50 m Tiefe das komplette Grundstück um! :confused::peinlich:

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Kannst du mir diesen geistigen Dünn***** mal erklären? Danke.

Ich kann dir deine und Uwes Postings nicht weiter erklären, nein.

Sie stehen hier als abschreckende Beispiele, möchte ich meinen, und erfüllen so einen Zweck in der Diskussion.

Für die Mitlesenden: in den meisten anderen (westdeutschen) Bundesländern verfahren Polizisten durchaus normal und vernünftig, also kein Anlaß zur Besorgnis. Ist wohl ein Berliner Phänomen. Aber da ist eh' so manches anders.

Carcano

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Hallo November,

Fälle wie der hypothetische, den du geschildert hast, kommen hier öfter vor.

Gib einfach mal "legalisieren" in die SuFu ein- ein Haufen Threads. Liest man sich die durch, findet man neben unglaublich viel MIST auch ein paar fundierte Postings.

Beispielhaft einmal das von "steven"

Ich pflege in so einem Fall mit meinem SB vorher zu reden, ohne Namen zu nennen. Danach geht von der Witwe ein Schreiben an den SB, daß sie eine Waffe im Keller, Speicher, Schlafzimmerschrank oder wo auch immer gefunden hat, die sie ihrem verstorbenen Mann zuschreibt. Ein Schreiben zurück, daß sie die Waffe in meinem Schrank lagern soll, bis die Halbjahresfrist für Fundwaffen um ist und danach an einen Berechtigten weitergeben muß. Ging bisher problemlos. In solchen Sachen ist mein SB vernünftig. Ist doch tausendmal besser, als daß die Waffe in dunkle Kanäle verschwindet.

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...st&p=736836

Oder der von carcano beschriebene Weg über einen Händler....

Es sollte m.E. vermieden werden, die Waffe in die Fänge einer Behörde zu geben...

Aber ist ja sowieso alles rein hypothetisch hier...

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Ich kann dir deine und Uwes Postings nicht weiter erklären, nein.

Sie stehen hier als abschreckende Beispiele, möchte ich meinen, und erfüllen so einen Zweck in der Diskussion.

Für die Mitlesenden: in den meisten anderen (westdeutschen) Bundesländern verfahren Polizisten durchaus normal und vernünftig, also kein Anlaß zur Besorgnis. Ist wohl ein Berliner Phänomen. Aber da ist eh' so manches anders.

Carcano

Ah, auf die eigentliche Frage nicht antworten können oder wollen und weiter Unsinn schreiben, kenne ich doch aus einem anderen Forum. Jetzt verstehe ich auch wieso der Schinkenknochen dich da aufs Korn genommen hat.

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