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IGNORED

Rechtslage Erbwaffen


i-shoot

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hallo zusammen,

ich hab mal ein paar fragen an unsere rechtsexperten hier-

was meint ihr zu diesen fragen:

angenommen ein sportschütze erbt mehrere waffen -

benutzt aber aktiv für ipsc und seine favorit aktivitäten seine bereits vorhanden und

eingetragenen waffen -

brauch er für die geerbten waffen trotzdem einen bedürfniss nachweis ?

bzw. wird er auch für den 6 Monatserwerb gesperrt ?

oder kann die einfach auf die bestehende WB zutragen lassen ??

muss er um die waffen behalten zu dürfen sich entscheiden ob er die erbwaffen bzw.

seine aktiv waffen abgibt ??

gerade wenn die erbwaffen eigentlich mehr als emotionalen bedingungen aufgehoben werden sollen...

danke für euere hilfe

gruss

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danke für den empfang...

bin schon lang angemeldet - aber immer leise :rolleyes:

wbk hab ich ....

der erbe aber auch - zwar kurz - aber hat er ...

- hatte vorhin auch nochmal mit meiner sachbearbeiterin gesprochen - die meinte auch, dass dies einfach auf die grüne mit dazugeschrieben werden kann -

problem wäre nur, wenn keine mun-erwerbsberechtigung fürs kaliber waere- dann bräuchte er ein bedürfnisnachweis über verband-

aber die erwerbsberechtigung hat er ja -

aber es scheint wieder von SB zu SB unterschiede zu geben ...

da könnt ich mich mal wieder kringeln ... :peinlich:

darum was meint ihr ...

danke

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wbk hab ich ....

der erbe aber auch - zwar kurz - aber hat er ...

Das heißt wohl Du bist der Erblasser?

Hoffentlich noch bei bester Gesundheit.

- hatte vorhin auch nochmal mit meiner sachbearbeiterin gesprochen - die meinte auch, dass dies einfach auf die grüne mit dazugeschrieben werden kann -

problem wäre nur, wenn keine mun-erwerbsberechtigung fürs kaliber waere- dann bräuchte er ein bedürfnisnachweis über verband-

aber die erwerbsberechtigung hat er ja -

aber es scheint wieder von SB zu SB unterschiede zu geben ...

da könnt ich mich mal wieder kringeln ... :peinlich:

darum was meint ihr ...

danke

Die Aussage Deiner SB-in ist aber korrekt.

Der Eintrag in eine bestehende WBK ist kein Problem. (Sollte es zumindest nicht sein.)

Der Mun. - erwerb ist aber abhängig vom eigenen Bedürfnis.

Gruß

Rainer

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Ich (Jäger und Sportschütze) habe vor ein paar Jahren ein paar Lang- und Kurzwaffen geerbt.

Wurden einfach in meine grüne WBK eingetragen, selbstverständlich ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche Kontingente.

Der Mun-Erwerb wurde NICHT mit eingetragen, was aber nicht nötig ist, da ich für fast alle ererbten Waffen bereits Munition auf Grund früherer Waffenerwerbe habe.

Ich benutze die Erbwaffen sowohl jagdlich als auch sportlich.

IMI

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Ich (Jäger und Sportschütze) habe vor ein paar Jahren ein paar Lang- und Kurzwaffen geerbt.

Wurden einfach in meine grüne WBK eingetragen, selbstverständlich ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche Kontingente.

Der Mun-Erwerb wurde NICHT mit eingetragen, was aber nicht nötig ist, da ich für fast alle ererbten Waffen bereits Munition auf Grund früherer Waffenerwerbe habe.

Ich benutze die Erbwaffen sowohl jagdlich als auch sportlich.

IMI

War bei mir ganz genau so. Nur habe ich mir den Munitionserwerb für die KW-Kaliber für die ich noch keinen Eintrag hatte zwischenzeitlich nachtragen lassen. Auch ich benutze meine Erbwaffen sowohl zur Jagd als auch sportlich, oder einfach nur zum Spaß auf dem Schießstand.

---

Tom

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Erwerb und Besitz von Erbwaffen ist mit Sachkunde + Bedürfnis als Sportschütze problemlos möglich. Für Munitionserwerb muss allerdings wie sonst auch ein spezielles Bedürfnis für das Kaliber bestehen.

War ein Bedürfnisnachweis bei Erbschaftserwerb durch Sportschützen und Jäger bei der Novelle 2008 nicht ausgeschlossen worden? Wir hatten dies hier schon umfangreich im Zusammenhang mit der Erbwaffensicherung durch Sportschützen und Jäger diskutiert und waren da zu dem Ergebnis - wenn ich mich richtig erinnere - gekommen, dass Sportschützen und Jäger über ausreichende Sachkunde verfügen und ein Bedürfnis nicht nachweisen müssen, da die Annahme der Erbschaft selbst schon ein waffenrechtliches Bedürfnis darstellt!

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Erwerb und Besitz von Erbwaffen ist mit Sachkunde + Bedürfnis als Sportschütze problemlos möglich. Für Munitionserwerb muss allerdings wie sonst auch ein spezielles Bedürfnis für das Kaliber bestehen.

Wiederladeschein machen!

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War ein Bedürfnisnachweis bei Erbschaftserwerb durch Sportschützen und Jäger bei der Novelle 2008 nicht ausgeschlossen worden? ...

Das Bedürfnis "Sportschütze/Jäger/Sammler mit WBK-pflichtigen Waffen" an sich reicht. Man muss halt Waffen mit "Bedürfnis" besitzen, dann kann man die Erbwaffen ohne Blockierung erwerben und eintragen. Für den Munitionserwerb muss man dann wieder ein Bedürfnis vom Verband/Jagdschein/etc. nachweisen. Oder Wiederladen.

Als Bedürfnis gilt meiner Meinung nach nicht der Besitz von 4mm-Waffen (da bedürfnisfrei), obwohl der Besitzer WBK-pflichige Waffen und Sachkunde besitzt. Er kann aber kein Bedürfnis nachweisen, und müsste Erbwaffen also Blockieren lassen.

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