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IGNORED

Was ist unerlaubt Verwahrt?


barrelnut

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich habe heute den Artikel gefunden. Darin kommt der Begriff "unerlaubt Verwahrt" vor. Kann man das überhaupt? Wenn die Waffen in seiner Wohnung sind?

In der Wohnung ist gar nichts Relevantes.

Wenn die Aufbewahrung in richtigen , klassifizierten Schränken fehlt ist unerlaubt verwahrt bereits gegeben.

Schon ein frei zugängliches Luftgewehr in einem Haushalt mit Personen unter 18 Jahren ist unerlaubt verwahrt .

Da gibt es Varianten ohne Ende .

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Grundsätzlich muß der Verwahrer im Besitz einer waffenrechtlichen Befürwortung sein.

Diese bekommt er im zivilen Leben nur wenn er Jäger oder SpoSchü ist.

Jetzt kommts: Ist der Sportschütze zu Hause, kann er seine Waffen offen, ohne jedwede

Sicherheitsmaßnahme hinlegen oder bei sich führen. Es gibt in diesem Moment keine Verwahrung.

Ist er nicht zu Hause, muß er seine Waffen lt. WaffGes. verbarikadieren. Es muß unter allen Umständen

sichergestellt sein das kein Unbererchtigter an seine Waffen kommt. Das ist in unseren gesetzlichem

Regelwerk so verankert, das die Waffen wenn sie kurz sind in einem B-Schrank oder höher,

wenn sie lang sind in einem A-Schrank oder höher zu liegen/stehen haben! Was lang und

was kurz ist schreibt unser Gesetz ebenfalls vor.

In dem o.g. Artikel geht es allerdings darum, das unerlaubter Kram gefunden wurde!

Dafür hat man als Sportschütze und Jäger keinerlei Haben-Berechtigung. Niemals

würde ich mir als Sportschütze meinen grünen Schriebs gefährden mit so 'nem Equipment.

Wer entgegen jeder abgelegter Sachkunde dennoch Kriegsmunition oder illegale Waffen

lagert, braucht sich nicht wundern wenn ihm die Basis der waffenrechtlichen Befürwortung

entzogen wird. Unser Waffengesetz ist nunmal so wie es ist da und da müssen sich alle

dran halten. (wir können nur hoffen, das es sich nicht weiter verschlimmert)

Außerdem sollte man mit 63 alt genug sein um zu erkennen was man darf und was nicht.

Schade ist allerdings das wir, die sowieso schon geprüft und gegängelt sind und alles richtig machen,

immer weiter eingeschränkt werden.Zu danken haben wir es den o.g. Leuten.

-----------------------------------------------

Edit: aaa bbb ccc ddd eee fff ggg hhh iii jjj kkk ,,, ... !!! ???

Schei$$ Schreibfehler! Hab noch ein paar Zeichen eingefügt, die sich jeder hinsetzen kann, wo er will...

Geschrieben

Ob der Schreiberling des Artikels nun den korrekten, waffenrechtlichen Begriff benutzt hat ist völlig egal. In den Wohnungen wurden "illegale" Waffen und Handgranaten gefunden. Von daher ist es doch müssig über das Thema unerlaubte Verwahrung zu diskutieren.

Es wird ja auch nicht diskitiert ob eine Vergewaltigung nun liebevoll oder brutal war. Das eine schließt das ander aus. Damit meine ich, es ist völlig egal ob ich eine Panzerfaust in einem B-Waffenschrank verwahrt habe. Also was soll die Diskussion.

Nur meine Meinung!

Gruss

SWJ

Geschrieben
Ob der Schreiberling des Artikels nun den korrekten, waffenrechtlichen Begriff benutzt hat ist völlig egal. In den Wohnungen wurden "illegale" Waffen und Handgranaten gefunden. Von daher ist es doch müssig über das Thema unerlaubte Verwahrung zu diskutieren.

Es wird ja auch nicht diskitiert ob eine Vergewaltigung nun liebevoll oder brutal war. Das eine schließt das ander aus. Damit meine ich, es ist völlig egal ob ich eine Panzerfaust in einem B-Waffenschrank verwahrt habe. Also was soll die Diskussion.

Nur meine Meinung!

Gruss

SWJ

Der Meinung schließe ich mich uneingeschränkt an!!! :appl::icon14:

Geschrieben
Der Meinung schließe ich mich uneingeschränkt an!!! :appl::icon14:

Auf den Punkt gebracht! :icon14:

Geschrieben

Also ich lese aus dem Beitrag des Themenstarters keinen Diskussionsversuch heraus sondern die schlichte Frage ,

Darin kommt der Begriff "unerlaubt Verwahrt" vor. Kann man das überhaupt? Wenn die Waffen in seiner Wohnung sind?

die ihm auch beantwortet wurde :rolleyes:

Geschrieben

Mit Pressemitteilungen sollte man etwas vorsichtig umgehen.

Bei uns gab es mal ein Artikel in dem stand:

"Bei einer Hausdurchsuchung wurde ein kleinkalibriges Gewehr und mehrere hundert Schuß Munition gefunden"

Gemeint war ein Luftgewehr und eine angebrochene Dose Diabolos!!!!!

Ansonsten hat Jörgi eigentlich schon alles gesagt, was zu sagen ist.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Mit Pressemitteilungen sollte man etwas vorsichtig umgehen.

Bei uns gab es mal ein Artikel in dem stand:

"Bei einer Hausdurchsuchung wurde ein kleinkalibriges Gewehr und mehrere hundert Schuß Munition gefunden"

Gemeint war ein Luftgewehr und eine angebrochene Dose Diabolos!!!!!

Ansonsten hat Jörgi eigentlich schon alles gesagt, was zu sagen ist.

Gruß

Rainer

Wenn jemand ein Luftgewehr als kleinkalibriges Gewehr bezeichnet ist das gerade noch ok. Irre ich mich, aber ich dachte das Diabolos im waffenrechtlichen Sinne keine Munition sind sondern Projektile. :confused: Ich finde so eine pauschale Aussage der Medien schlichtweg unter der Gürtellinie und nichts weiter als eine weitere Hetze gegen das Sportschützenwesen. :boese040:

Geschrieben

Um auf die Berichterstattung zu kommen, bei uns stand mal in der Zeitung: Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde eine Waffe gefunden, sie wird nun in ein Balistik labor geschickt um zu überprüfen ob es sich um eine Scharfe oder eine Schreckschusswaffe handelt.

Eigentlich sollte man doch erwarten das ein Polizist der ne Waffe führt auch direkt sehen kann ob es ne echte ist.

Manchmal habe ich das gefühl das die Medien uns für total blöd halten!

MfG

Hecktor

Geschrieben
Danke, das heisst es also dann. Wenn ich zum Beispiel nur einen B-Schrank habe aber mehr als 10 Pistolen. Ist eine Ordungswidrigkeit oder?

barrelnut,

Kurzwaffen mindestens B

B = bis 5 Stück wenn der Schrank weniger als 200 kg wiegt.

Wenn er schwerer ist, bis 10 KW (LW dürfen neben den Kurzwaffen unbegrenzt (soviel wie Platz) darin aufbewahrt werden.

Klasse 0 ist für die Aufbewahrung von Kurzwaffen gleichgestellt.

Lediglich Munition darf auch ohne Innenfach darin aufbewahrt werden.

Klasse 1 ist unbegrenzt. (soviel wie Platz). KW, LW und Mun.

Ich weiß (ohne nachzusehen) jetzt nicht, ob es nur eine OWI oder sogar schon als Vergehen eingestuft wird.

Im Prinzip kann sich ein legaler Waffenbesitzer auch eine OWI nicht leisten.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Kurzwaffen mindestens B

B = bis 5 Stück wenn der Schrank weniger als 200 kg wiegt.

Wenn er schwerer ist, bis 10 KW

Und wenn man es ganz exakt erklären will , dann weist man noch darauf hin ,

daß auch ein B-Schrank der weniger als 200 Kilo wiegt ,

aber

mit einer Abrißkraft von mehr als 200 kilo verankert wird ,

ebenfalls für 10 KW zulässig ist.

Wobei es für Abrißkraft sicher einen physikalisch richtigeren Ausdruck gibt.

Verstehen wird man`s aber auch so :rolleyes:

Geschrieben
Und wenn man es ganz exakt erklären will , dann weist man noch darauf hin ,

daß auch ein B-Schrank der weniger als 200 Kilo wiegt ,

aber

mit einer Abrißkraft von mehr als 200 kilo verankert wird ,

ebenfalls für 10 KW zulässig ist.

Wobei es für Abrißkraft sicher einen physikalisch richtigeren Ausdruck gibt.

Verstehen wird man`s aber auch so :rolleyes:

Wie stellt man eigentlich sicher, dass diese Abrisskraft hoch genug ist? Momentan habe ich einen B-Schrank mit 280kg, da ist das nicht relevant, da er aber überquillt, will ich mir vor Kauf der nächsten LW noch einen A-Schrank (evtl. mit b-Innenfach zulegen. Da so ein Ding nur ca. 85 kg wiegt, muss ich ihn an Wand oder Boden andübeln. Gibt es da eine Relation von Dübelart/-größe und Abrisskraft? Müsste nicht auch die Festigkeit der Mauer in Betracht gezogen werden? :confused:

Geschrieben
Irre ich mich, aber ich dachte das Diabolos im waffenrechtlichen Sinne keine Munition sind sondern Projektile. :confused: Ich finde so eine pauschale Aussage der Medien schlichtweg unter der Gürtellinie und nichts weiter als eine weitere Hetze gegen das Sportschützenwesen. :boese040:

Stimmt practiceking,

Aber bring mal einem Zeitungsschm....Tschuldigung Reporter das kleine Einmaleins des Waffenrechtes bei.

Eigentlich sollte man doch erwarten das ein Polizist der ne Waffe führt auch direkt sehen kann ob es ne echte ist.

Ich wurde einmal von einer Polizeistreife mit einem ziemlich gewagten Manöver aus dem Verkehr gezogen.

Ich stand als erster vor einer roten Ampel.

Rechts neben mir noch eine Spur, die wie meine für den Geradeausverkehr bestimmt war.

Links neben mir auf der Linksabbiegerspur der Streifenwagen.

Als die Ampel auf grün schaltete fuhr der geradeaus, schnitt mich und zwang mich dazu ohne Rücksicht die Fahrspur nach rechts zu wechseln und dann schließlich auf einem Grasstreifen neben der Fahrbahn anzuhalten.

"Fahrzeugkontrolle, Führerschein, KFZ-Schein, Warndreieck, Verbandkasten."

"Was haben Sie denn Da?"

Er hatte bei geöffneter Wagentür meinen Gasrevolver im Ablagefach der Tür entdeckt. Die Hand des Beamten näherte sich der Dienstwaffe.

Ich sagte ihm um welche Waffe es sich handelte, Gasrevolver Marke Mercury Kal. 9mm

"Darf ich mal?" und grabschte nach der Waffe.

"Nein, das kann ich auch."

"Aber ganz vorsichtig!" Seine Hand war jetzt an der Dienstwaffe.

Ich zog den Revolver aus dem Seitenfach heraus und gab ihn ihm.

"Dann brauche ich auch noch Ihren Personalausweis."

War noch vor 2003. Es gab noch keinen kleinen Waffenschein, aber der Perso war zum Führen erforderlich.

Dann begann das Schauspiel.

Jede Patrone wurde einzeln herausgefummelt und genau betrachtet, (könnte ja ein Geschoß drin sein, so a´ la WC) jede Kammer genau durchgeschaut, (könnte ja vielleicht eine Kammer aufgebohrt sein) Lauf von vorne und hinten genauestens betrachtet, dann wurde der Revolver von allen Seiten noch mal genauestens angeschaut. Schließlich steckte er die Patronen wieder in die Kammern, schwenkte die Trommel wieder ein und legte den Revolver auf das Autodach meines PKW´s.

"Lassen sie ihn da liegen"

sagte er, als ich den Revolver wieder an mich nehmen wollte.

"Ich denke nicht daran, der macht mir vielleicht noch Kratzer auf dem Lack."

Wollte hingreifen...........aber sein Kollege, der auf der anderen Seite des PKW´s stand war schneller!

Der grabschte sich den Revolver.

Und bei dem ging die ganze Prozedur von vorne los.

Jede Patrone, jede Kammer, Lauf , jede Seite des Revolvers wurde genauestens, fast andächtig betrachtet, man hätte meinen können, der Mann hat noch nie in seinem Leben einen Revolver gesehen, während der Andere jetzt endlich dazu kam meine Papiere zu kontrollieren.

Ich kann Euch sagen, das war ein Riesenspaß die beiden Polizisten zu beobachten, wie sie so ehrfürchtig meinen Gasrevolver betrachtet haben.

Die Autofahrer, die da vorbei gefahren sind haben sicherlich gedacht:

Da ham se wieder einen erwischt, und sogar ne Waffe abgenommen.

Das Ende vom Lied.

Einer hat mir den Revolver wieder in die Hand gegeben, hat mir eine gute Fahrt gewünscht, und beide sind abgestiefelt.

Die Kontrolle hat so ca. ½ Stunde gedauert, und wurde fast ausschließlich mit der Betrachtung des Gasrevolver verbracht.

Von direkt erkennen kann da keine Rede sein.

Und ich hab mir danach n Ast gelacht. :021:

Geschrieben
Und wenn man es ganz exakt erklären will , dann weist man noch darauf hin ,

daß auch ein B-Schrank der weniger als 200 Kilo wiegt ,

aber

mit einer Abrißkraft von mehr als 200 kilo verankert wird ,

ebenfalls für 10 KW zulässig ist.

Wobei es für Abrißkraft sicher einen physikalisch richtigeren Ausdruck gibt.

Verstehen wird man`s aber auch so :rolleyes:

OK Gottfried,

wo Du Recht hast, hast Du Recht.

War eine Unterlassungssünde von mir.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Warum immer auf die "armen" Ordnungshüter hauen ?

Das sind einfach auch nur Menschen und weder haben sie einen besonders

niedrigen oder besonders hohen IQ, nur weil sie eine Uniform tragen. In deren

Reihen ist genausoviel gutes, wie negatives Potential. Eben ein Spiegel der

Gesellschaft. Vielleicht aufgrund der Ausbildung ein wenig mehr gutes, da

in DE die Rambos doch schon ein wenig ausgefiltert werden. Beim Bund nannte

man das wohl "innere Führung" und jeder der dabei war, weiss was für gute und

schlechte Typen sich da in Uniform rumtreiben.....

Und ehrlich gesagt kann ich mich schon in deren Situation hinein denken.

Sie halten einen wildfremden an und wissen nicht wer und was da auf einem

zukommt. Solange die Situation mit Gegenseitigem Respekt abläuft und nicht

mit einem preußischem Befehlston, den manche an den Tag legen finde ich

das OK.

Mal ehrlich. Die Frage an die Herren in Grün... äh Blau. WIE OFT hat denn ein

Schutzpolizist mit unerlaubten Waffen zu tun ? Ich denke persönlich das liegt

im Promillebereich.... wenn man seinen Dienst nicht gerade in einem Hamburger

oder Berliner Ghetto verdingt..... Nichts gegen Hamburg und Berlin.....

Geschrieben
Warum immer auf die "armen" Ordnungshüter hauen ?

Sicher Tobo,

sollte ja auch kein Beispiel für "böse Ordnungshüter" sein, sondern nur ein Beispiel für das sofort Erkennen einer Gaswaffe.

Mich hat der Vorfall ehr amüsiert.

Bleibt aber die Frage wie es um die Ausbildung mancher Polizisten steht, wenn sie ziemlich ratlos mit einer Gaswaffe hantieren müssen, um endlich nach ½ Stunde zu der Überzeugung zu kommen, daß es sich um eine solche handelt.

Ich glaube unsere Polizisten sind sehr häufig überfordert.

Sie versuchen es meistens mit dem Obrigkeitsgehabe zu übertünchen.

Wenn sich aber jemand auskennt, ist die Luft recht schnell raus.

Geschrieben
Und wenn man es ganz exakt erklären will , dann weist man noch darauf hin ,

daß auch ein B-Schrank der weniger als 200 Kilo wiegt ,

aber

mit einer Abrißkraft von mehr als 200 kilo verankert wird ,

ebenfalls für 10 KW zulässig ist.

Wobei es für Abrißkraft sicher einen physikalisch richtigeren Ausdruck gibt.

Verstehen wird man`s aber auch so :rolleyes:

Hallo Gottfried, wenn ich mich nicht irre sollen die Schränke doch dann verdübelt oder verschraubt ..... was auch immer werden. In diesem Fall wäre dann das sogenannte Anzugsmoment der Schraube/des Dübels ausschlagebend für die Beurteilung. Gemessen in Newton.

Mfg Practice

Geschrieben
Warum immer auf die "armen" Ordnungshüter hauen ?
Sicher Tobo,

sollte ja auch kein Beispiel für "böse Ordnungshüter" sein, sondern nur ein Beispiel für das sofort Erkennen einer Gaswaffe.

Eben, ich habe nichts gegen Polizisten, in meiner Familie habe ich auch welche.

Worauf ich hinaus wollte war eben, das wenn es zum Beruf gehört eine Waffe zu tragen sollte man die dinger so gut kennen das man inner halb von 1-2 min sagen kann ob es ne echte ist oder nicht. Das könnte ich dir in der Zeit auch sagen, einfach magazin rausnehmen, kammer überprüfen ob geladen, Munition begutachten, aufschrift prüfen z.B. PTB, etc. usw.

Naja war nich Bös gemeint

MfG

Hecktor

Geschrieben
Hallo Gottfried, wenn ich mich nicht irre sollen die Schränke doch dann verdübelt oder verschraubt ..... was auch immer werden. In diesem Fall wäre dann das sogenannte Anzugsmoment der Schraube/des Dübels ausschlagebend für die Beurteilung. Gemessen in Newton.

Mfg Practice

Nein .

Der Anzugdrehmoment wird in N(ewton)M(eter) gemessen. Aber der sagt nichts über die Belastbarkeit der Schraubverbindung aus.

Ich glaube bei 2000Nm Anzugmoment gibt selbst eie M16 Schraube nach :rolleyes:

Man sollte sowas schon mit einem Schwerlastanker in der Wand/Boden verschrauben. Da sind dann auch die 200Kg gewährleistet. Ausserdem sollte beid en Ankern auch eine Beschreibung dabei sein aus der hervorgeht welche Last sie aushalten.

Geschrieben
Nein .

Der Anzugdrehmoment wird in N(ewton)M(eter) gemessen. Aber der sagt nichts über die Belastbarkeit der Schraubverbindung aus.

Ich glaube bei 2000Nm Anzugmoment gibt selbst eie M16 Schraube nach :rolleyes:

Man sollte sowas schon mit einem Schwerlastanker in der Wand/Boden verschrauben. Da sind dann auch die 200Kg gewährleistet. Ausserdem sollte beid en Ankern auch eine Beschreibung dabei sein aus der hervorgeht welche Last sie aushalten.

Klar, hat bei meiner Antwort gefehlt. Das Anzugsmoment wird in Newtonmeter angegeben. Das ist richtig. Jedoch die Haltekraft wird dann in Newton angegeben, da hier mit einer linearen Kraft gemessen wird und nicht mit einem Drehmoment. . Die Tresore haben meistens mehrere Löcher zum Verdübeln in der Rückwand. Wenn ich jetzt 200kg erreichen will muss das durch die Anzahl der Dübel geteilt werden. Macht bei 4 Stück etwa 50kN pro Stück, und die erreichst du mit jedem 12' Plastikdübel mit 10' Schraube. ( Natürlich je nach Untergrund), Ist aber eigentlich nicht Thema des Fred, trotzdem schön drüber gesprochen zu haben. :rolleyes: MfG Practice

Geschrieben
Wenn ich jetzt 200kg erreichen will muss das durch die Anzahl der Dübel geteilt werden. Macht bei 4 Stück etwa 50kN pro Stück, und die erreichst du mit jedem 12' Plastikdübel mit 10' Schraube. ( Natürlich je nach Untergrund), Ist aber eigentlich nicht Thema des Fred, trotzdem schön drüber gesprochen zu haben. :rolleyes: MfG Practice

Sehe ich auch so !

Zwei von diesen Schraubbolzen aus dem Sanitärbereich (14er Dübel , 12er Schrauben) für WC Aufhängunmg, Waschbecken u.ä. , in ordentlichem Mauerwerk versenkt , oder gar in Beton ,

und man ist kostengünstig auf der sicheren Seite der gesetzlichen Anforderungen .

Gruß

Gottfried

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