Raiden Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 Hallo, wie sieht es eigentlich aus, wenn man z.B. mit einer vollständig "aufgemotzten" Glock antritt? Klar kann man ein Rotpunktvisier montieren - ist ja von verschiedenen Sportordnungen gedeckt. Auch ist mir klar, dass nicht strikt nach Sportordnung geschossen werden muss, das voll aufmunitionierte 33er-Magazin oder anderes Zubehör tut man dann unter Funktionsprüfung oder Abzugstraining ab. Aber nehmen wir mal am Glöckchen sitzt jetzt ein Schaft (kein Problem soweit, durch Disziplinen gedeckt), ein Reddot, ein Zweibein oder Vordergriff und zusätzlich noch ein 16"-Lauf. Passen hier vielleicht NPA oder PP vom Bdmp? Oder braucht frei erwerbbares Zubehör -was dies alles zweifelsfrei ist- in keine Sportordnung passen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 ... das voll aufmunitionierte 33er-Magazin... Bei Kurzwaffen gibt es keine waffenrechtliche Magazinkapazitätsbeschränkung für das sportliche Schießen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Col. Hahti Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 Oder braucht frei erwerbbares Zubehör -was dies alles zweifelsfrei ist- in keine Sportordnung passen? Bahnhof? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted February 5, 2009 Author Share Posted February 5, 2009 Bei Kurzwaffen gibt es keine waffenrechtliche Magazinkapazitätsbeschränkung für das sportliche Schießen! Ja, das weiß ich, schrieb ich doch sogar in ählicher Weise Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted February 5, 2009 Author Share Posted February 5, 2009 Bahnhof? Ich meine die voll aufgerüstete Waffe. Muss diese zwingend in eine Sportordnung passen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tupperwarefan Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 Ich meine die voll aufgerüstete Waffe. Muss diese zwingend in eine Sportordnung passen? Wenn Du damit Wettkämpfe schießen willst: Ja. Ansonsten... tja... ääähh... who cares? Wie weit sind wir in D eigentlich schon wieder? "Ja Herr Gauleiter... OK Herr Gauleiter... Nein, ist nicht montiert Herr Gauleiter..." Oder was!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted February 5, 2009 Author Share Posted February 5, 2009 Wenn Du damit Wettkämpfe schießen willst: Ja.Ansonsten... tja... ääähh... who cares? Ja, eben und wenn sich mal einer cared? Wie weit sind wir in D eigentlich schon wieder?"Ja Herr Gauleiter... OK Herr Gauleiter... Nein, ist nicht montiert Herr Gauleiter..." Oder was!? Auf keinen Fall! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 Das Thema wird gerade in dem Thread: Link Glock-Forum diskutiert. Natürlich gilt der Anscheinswaffenparapgraph auch für Kurzwaffen. Es gibt Schaftsets, die aus der Glock 17 optisch eine UZI machen - einen BKA-Bescheid dafür habe ich aber noch nicht gesehen... und Link+Bild wurden aus jenem Thread wieder gelöscht... Manche meinen auch, der Anscheinsparagraph 6 AWaffV beträfe nur Veränderungen an wesentlichen Teilen, was m.E. ebenfalls Quatsch ist. Und dann noch die gattungstypischen Anscheinsmerkmale... Grüße Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
Col. Hahti Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 Ich meine die voll aufgerüstete Waffe. Muss diese zwingend in eine Sportordnung passen? Ich bin immer noch nicht sicher, ob ich Dich verstanden habe. Du willst wissen, ob es verboten ist, frei erwerbbare Teile an eine Glock oder was auch immer zu schrauben, obwohl du mit den montierten Teilen an keinem Wettkampf teilnehmen dürftest, weil die Puste mit den montierten Teilen nicht mehr der Sportordnung entspricht, ja? Mal schön der Reihe nach: 1. Es gibt Teile, die Du zwar frei erwerben kannst, mit denen Deine Puste allerdings zum verbotenen Gegenstand wird. Klassisches Beispiel: Der berühmt- berüchtigte Feuerwahlhebel für die Glock. Also Finger weg. 2. Es gibt Teile, die aus der Glock so etwas wie eine halbautomatische Langwaffe machen (die von Schwarzwälder angesprochenen Schaftsets). Wenn die Glock hinterher aussieht wie eine vollautomatische Kriegswaffe, ist sie für einen Sportschützen verboten, weil sie Munition mit einer Hülsenlänge unter 40 mm verschießt und keine 42 cm Lauflänge hat. Also auch Finger weg. 3. Was noch bleibt, ist das Bedürfnisproblem. Du hast, um eine WBK zu bekommen, angegeben, Du möchtest die Disziplin X des Verbandes Y schießen. Dann ist es nicht schlau, sich eine Waffe zu kaufen, die gemäß Sportordnung dafür gar nicht geeignet ist (Beispiel: SpO schreibt mindestens 100 mm Lauflänge vor und Du kaufst was kürzeres) oder eine Waffe zu kaufen, die die Anforderungen der SpO erfüllt und sie so abzuändern, dass sie dauerhaft die Anforderungen der SpO nicht mehr erfüllt (Beispiel: 6"- Revolver wird auf 3" gekürzt). In diesem Sinne unproblematisch ist jedoch alles, was sich wieder abschrauben lässt, sodass die Puste wieder der Sportordnung entspricht. 4. Wenn Du mit Deinem montierten Zubehör lediglich an keinem Wettkampf teilnehmen kannst (Beispiel: Du hast die Puste für DSB- Gebrauchspistole 9 mm beantragt und ein Rotpunktvisier montiert), ist das unbedenklich, da für Dein Bedürfnis die Teilnahme an Wettkämpfen nicht erforderlich ist. Alle Klarheiten beseitigt? 5. Ein Rat von mir: Gib Deine Kohle lieber für Munition aus! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tupperwarefan Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 Ja, eben und wenn sich mal einer cared?.... Hast Du derlei Leute im Verein, die meinen alles auf die Goldwaage legen zu müssen!? Wenn ja-> Lass es. Wenn nein-> Viel Spaß beim verbasteln. Dinge wie die AWaffV sind natürlich zu beachten... Aber die menschliche Neugierde schwappt natürlich auch hin und wieder über, gell? Generell: Wenn Du meinst alles richtig machen zu müssen, dann schmeiß bitte schnell Dein 33er für die Glock weg, wer weiß ob deswegen nichtmal das SEK bei Dir die Tür einrammt... ...Auf keinen Fall! Na siehste. Dann schreibste jetzt den Mod an, damit dieses Thema in die Tonne kommt. Alleine das eröffnen eines solchen Themas zeigt schon, daß das Blockwartdenken irgendwo im Busch sein muß... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted February 5, 2009 Author Share Posted February 5, 2009 Ich bin immer noch nicht sicher, ob ich Dich verstanden habe. Du willst wissen, ob es verboten ist, frei erwerbbare Teile an eine Glock oder was auch immer zu schrauben, obwohl du mit den montierten Teilen an keinem Wettkampf teilnehmen dürftest, weil die Puste mit den montierten Teilen nicht mehr der Sportordnung entspricht, ja? Genau! Mal schön der Reihe nach: 1. Es gibt Teile, die Du zwar frei erwerben kannst, mit denen Deine Puste allerdings zum verbotenen Gegenstand wird. Klassisches Beispiel: Der berühmt- berüchtigte Feuerwahlhebel für die Glock. Also Finger weg. 2. Es gibt Teile, die aus der Glock so etwas wie eine halbautomatische Langwaffe machen (die von Schwarzwälder angesprochenen Schaftsets). Wenn die Glock hinterher aussieht wie eine vollautomatische Kriegswaffe, ist sie für einen Sportschützen verboten, weil sie Munition mit einer Hülsenlänge unter 40 mm verschießt und keine 42 cm Lauflänge hat. Also auch Finger weg. 3. Was noch bleibt, ist das Bedürfnisproblem. Du hast, um eine WBK zu bekommen, angegeben, Du möchtest die Disziplin X des Verbandes Y schießen. Dann ist es nicht schlau, sich eine Waffe zu kaufen, die gemäß Sportordnung dafür gar nicht geeignet ist (Beispiel: SpO schreibt mindestens 100 mm Lauflänge vor und Du kaufst was kürzeres) oder eine Waffe zu kaufen, die die Anforderungen der SpO erfüllt und sie so abzuändern, dass sie dauerhaft die Anforderungen der SpO nicht mehr erfüllt (Beispiel: 6"- Revolver wird auf 3" gekürzt). In diesem Sinne unproblematisch ist jedoch alles, was sich wieder abschrauben lässt, sodass die Puste wieder der Sportordnung entspricht. 4. Wenn Du mit Deinem montierten Zubehör lediglich an keinem Wettkampf teilnehmen kannst (Beispiel: Du hast die Puste für DSB- Gebrauchspistole 9 mm beantragt und ein Rotpunktvisier montiert), ist das unbedenklich, da für Dein Bedürfnis die Teilnahme an Wettkämpfen nicht erforderlich ist. Alle Klarheiten beseitigt? 5. Ein Rat von mir: Gib Deine Kohle lieber für Munition aus! Danke, gut erklärt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raiden Posted February 5, 2009 Author Share Posted February 5, 2009 Hast Du derlei Leute im Verein, die meinen alles auf die Goldwaage legen zu müssen!? Nein Wenn ja-> Lass es. Wenn nein-> Viel Spaß beim verbasteln. Dinge wie die AWaffV sind natürlich zu beachten... Aber die menschliche Neugierde schwappt natürlich auch hin und wieder über, gell?Generell: Wenn Du meinst alles richtig machen zu müssen, dann schmeiß bitte schnell Dein 33er für die Glock weg, wer weiß ob deswegen nichtmal das SEK bei Dir die Tür einrammt... Das 33er ist zweifelsfrei "unbedenklich", Aktion Mülltonne findet so nicht statt.. Na siehste. Dann schreibste jetzt den Mod an, damit dieses Thema in die Tonne kommt. Alleine das eröffnen eines solchen Themas zeigt schon, daß das Blockwartdenken irgendwo im Busch sein muß... Ich denke nicht, dass das unbeding was mit Blockwartmentalität zu tun hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.