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IGNORED

Waffe beim Transport verschwunden


Michel1966

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Man glaubt es nicht, wie leicht so eine Waffe in Deutschland verschwinden kann und wie wenig das irgendjemanden (außer mir) interessiert.

Also von Anfang an:

Ich habe über eG.n bei einem großen Händler eine neue SigSauer P226 X-Five zu einem sensationellen Preis ersteigert (ca. 800 Euro unter EVP).

Da ich die Waffennummer vom Händler erhalten habe, lies ich die Waffe komplett auf die grüne WBK eintragen. Die Kohle hatte ich überwiesen und freute mich letztes Jahr vor Weihnachten auf die neue Waffe. Der Händler hat mir die Paketnummer von DHL mitgeteilt - dort ist nur folgender Eintrag:

Status: Die Abholung der Sendung war erfolgreich.

Status von: 10.12.08 14:03

Nächster Schritt: Die Sendung wurde abgeholt.

Nachdem der Status sich 6 Tage nicht veränderte, habe ich den Verkäufer kontaktiert und ihn gebeten einen Nachforschungsantrag zu stellen.

Dies wurde auch gemacht.

DHL hat sich 6 Wochen Zeit gelassen um zu ermitteln. Und als Empfänger hat man keine Chance denen Dampf zu machen.

Der Händler bleibt cool.

Die Behörde reagiert auch sehr cool: "Die Waffe ist sicherlich weg, die taucht nicht mehr auf."

Der SB von der Behörde meinte, dass entweder DHL oder der Händler eine Anzeige über den Verlust der Waffe bei der Polizei machen soll / muß.

Mittlerweile glaube ich auch nicht mehr daran, dass die Waffe wieder auftaucht.

Was denkt Ihr ???

Geschrieben

Bin auch der Meinung, aber was soll der Sachbearbeiter machen? Hatte einen ähnlichen Fall: Habe von einem verstorbenen Schützenkollegen für seine vollkommen überforderte Frau die Formalien mit dem Amt geregelt. Bei der Bestandsaufnahme der waffen, hat sich herausgestellt, dass 2 Kurzwaffen fehlen. Dies wurde von mir der Sachbearbeiterin mitgeteilt. Die Frau musste eine Erklärung abgeben, dass die Waffen nicht auffindbar sind. Auf meine Frage an die Sachbearbeiterin was nun geschehe, meinte diese, dass die Meldung noch an die Polizei weitergeht um abzuprüfen ob die Waffe bei einem Delikt verwendet wurde oder wird, ansonsten haben die Behörde keine Möglichkeit hier weiter tätig zu werden. Dies leuchtet mir auch ein. Auch hier blieb die Sachbearbeiterin völlig cool und ich hatte den Eindruck als ob dies etwas völlig normales sei.

gruß

sts

Geschrieben
Was ich über, "naja dann ist sie halt weg", denke??

Das kann doch nicht wahr sein!!??!!

........Na Ja,es gibt wohl halt nichts was es nicht gibt :confused:

Geschrieben
Hallo Michel 1966

Zum Thema Waffenversand kann ich nur eines sagen: DHL schließt den versand von Waffen nach dem gültigen Waffengesetz aus. Laut WaffGes haftet der Versender. Wenn nun der Sachbearbeiter senen Hintern hochbringen würde und der Sache nachgehen würde hätten wir bald einen Händler weniger.

Genaueres unter http://www.vdb-waffen.de/pdf/Versandartikel_Pirsch.pdf

Grüße AS.H

Hast Du überhaupt gelesen, was in dem von Dir verlinkten Artikel steht?? :peinlich:

Jürgen

Geschrieben

Hallo

@ JürgenS: Ich weiß nicht was da Peinlich sein soll?

@ Gottfried Tabor: Wenn wir uns nicht an das Gesetz halten hat dies eine Verschärfung des Gesetzes zur folge. Vieleich nicht sofort aber spätestens nach einem Amoklauf oder ähnlichem,. Wenn diese auch noch mit einer Waffe begangen wurde die beim Versand abhanden gekommen ist, dann ist es mit Sicherheit soweit. Nur das die Politiker dann sagen können " Wir haben darauf reagiert."

Und nein mich freut es nicht wenn Kollegen schließen müssen aber einige lernen erst wenn es richtig weh tut.

Grüße AS.H

Geschrieben

Die Post schließt nur nicht die Übergabe an einen Verteter des Berechtigten Empfängers aus. In diesem Fall ist aber die Sendung auf dem Weg abhanden gekomme und wurde nicht falsch zugestellt. Die Post hat da eindeutig den SchwarzenPeter.

Geschrieben
Und nein mich freut es nicht wenn Kollegen schließen müssen aber einige lernen erst wenn es richtig weh tut.

Grüße AS.H

Das erklärt dann auch dem unbedarften Leser Deine objektive und freundliche Einstellung B)

Die Post transportiert jederzeit Waffen , wenn es die richtige und ordnungsgemäße Versandform ist

und dagegen hat auch keine Behörde und kein Gesetz etwas einzuwenden .

Im Gegenteil , das ist waffenrechtlich sogar eindeutig zulässig , daß gewerbliche Transporteure wie die Post das dürfen.

Und davon , daß es hier um Päckchenversand ging war auch nicht die Rede :rolleyes: .

Geschrieben
Hallo

@ JürgenS: Ich weiß nicht was da Peinlich sein soll?

Grüße AS.H

Die Post/DHL schließt den Transport eben nicht aus, per "Express Ident" muss es halt sein

Jürgen

Geschrieben
Die Post/DHL schließt den Transport eben nicht aus, per "Express Ident" muss es halt sein

Jürgen

OK muß ich eingestehen habe ich überlesen. Ich gehe davon aus das das Paket nicht mit Express /Ident Versendet wurde. Da diese Art ca 50,- Euro kostet. Die anderen sind fast um die hälfte billiger.

Hier noch das WaffGes das dafür zuständig ist.

Ein typischer Fall, wie er anscheinend zuhauf noch jeden Tag beim Versand von Waffen vorkommt. Ein Waffenhersteller oder –händler will seinem Kunden eine Waffe zusenden. Hierzu beauftragt er einen gewerblichen Transporteur. Da dieser den eigentlich waffenrechtlich berechtigten Empfänger nicht antrifft, gibt er die Waffe beim Nachbarn ab oder stellt sie in den Hausflur. Wie ist diese Verfahrensweise waffenrechtlich zu beurteilen? Es ist hier auf § 34 Abs. 1 WaffG zu verweisen. Abs. 1 enthält die Grundnormen für das Überlassen von Waffen und Munition. Waffen und Munition dürfen demnach nur überlassen werden, wenn die ausreichende Berechtigung des Empfängers entweder offensichtlich oder aber gegenüber dem Überlassenden nachgewiesen worden ist. Für die Fälle der gewerbsmäßigen Beförderung durch einen Anderen an einen Dritten kommt § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG zum Tragen. Dort heißt es: „Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr.1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.“ Damit wird deutlich, dass in diesem Fall der Versender (z. B. Hersteller oder Händler) für das Überlassen an den Berechtigten und somit für die Prüfung der ausreichenden Berechtigung des letztendlich empfangenden Dritten waffenrechtlich weiter verantwortlich ist, wobei eine Identitätsprüfung einen unverzichtbaren Bestandteil der Berechtigungsprüfung darstellt. Daraus ergibt sich, dass auch bei einer „Zwischenschaltung“ eines gewerblichen Transporteurs, die waffenrechtliche Verantwortung, dass die Waffen oder Munition nur an den Berechtigten übergeben werden, beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) bleibt. Das bedeutet: Übergibt der gewerbliche Transporteur Waffen oder Munition nicht an den Berechtigten, sondern an einen „Ersatzempfänger“ z.B. einen Nachbarn, stellt dies ein Überlassen an einen Nichtberechtigten und somit ein Verstoß gegen § 34 WaffG dar. Dieses Vergehen gem. § 52 Abs. 3 Nr. 4 WaffG, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, hat aufgrund der o.g. Ausgestaltung des § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG aber nicht der gewerbliche Transporteur zu verantworten, sondern der Versender (z.B. der Hersteller oder Händler). Dieser kann einer entsprechenden strafrechtlichen Verurteilung, die eventuell auch zu der Entziehung der waffenrechtlichen Hersteller- oder Handelserlaubnis führen kann, nur entgehen, wenn er den Nachweis erbringen kann, dass er den gewerblichen Transporteur vertraglich angewiesen hatte, nur an den waffenrechtlich Berechtigten die Waffen oder Munition auszuliefern und der gewerbliche Transporteur sich vertragswidrig nicht daran gehalten hat. Weisen die AGB´s des gewerblichen Transporteurs (z.B. bei DHL) aber ausdrücklich darauf hin, dass eine Übergabe auch an „Ersatzempfänger“ wie z.B. Nachbarn möglich ist, bliebe die waffenrechtliche Verantwortung beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) und eine Entlastung wäre nicht möglich. Fazit: Die waffenrechtliche Verantwortung, dass beim Versand von Waffen oder Munition diese nur an den Berechtigten überlassen werden, liegt ausschließlich beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) und nicht beim gewerblichen Transporteur. Diese Tatsache scheinen viele Hersteller und Händler zu verkennen oder bewusst zu ignorieren.

Wurde die Waffe mit Express versendet oder nicht?

@ sts: Der Sachbearbeiter muß dies dem BKA melden und die forschen dann nach.

Gast We are Borg
Geschrieben

Ach was soll's denn?

Wir haben eh schon 20 Mio illegale Waffen im Umlauf, jetzt ist es halt eine mehr. :rolleyes:

Natürlich ist es für den Käufer schwer ärgerlich, dass seine schöne, günstige Waffe futsch ist :traurig_16: , aber deshalb wird D nicht untergehen.

Da verschwinden täglich noch ganz andere Sachen! :rolleyes:

Geschrieben
Wurde die Waffe mit Express versendet oder nicht?

@ sts: Der Sachbearbeiter muß dies dem BKA melden und die forschen dann nach.

Einerseits: Mein OA15 wurde mir nachmittags von meiner 82jährigen Nachbarin mit Gebrummel und Geschimpfe auf den Postboten übergeben...

Andererseits: Ein FSK-18 Computerspiel wurde mir beim Dritten (!!!) Versuch tatsächlich von DHL persönlich übergeben....

Solange jemand dafür unterschreibt ist der Versender aus dem Schneider und der Transporteur hat im Fall der Fälle die Arschkarte, oder?

Jürgen

Geschrieben
Einerseits: Mein OA15 wurde mir nachmittags von meiner 82jährigen Nachbarin mit Gebrummel und Geschimpfe auf den Postboten übergeben...

Hat es die Omi ausprobiert?

Andererseits: Ein FSK-18 Computerspiel wurde mir beim Dritten (!!!) Versuch tatsächlich von DHL persönlich übergeben....

Daran hätte Omi bestimmt mehr Spaß gehabt.

Solange jemand dafür unterschreibt ist der Versender aus dem Schneider und der Transporteur hat im Fall der Fälle die Arschkarte, oder?

Jürgen

So einfach hat es der Paketdienst nun nicht. Die müssen dann schon nachweisen, an wen sie die Lieferung übergeben haben. Dieser Nachbarschaftsdienst ist mit Sicherheit eine rechtlich wackelige Sache, denn an sich übergibt der Paketdienst eine Lieferung an eine formal andere Person, als der Empfänger, an den die Sendung bestimmt war.

Nun kann auch die Konstellation auftauchen, dass Adressat mit dem tatsächlichen Empfänger spinnefeind ist, was der Paketdienst nicht weiß.

Nach meiner Auffassung ist der Dienstleister nicht so einfach aus der Verantwortung. Er muss im Zweifelsfall nachweisen, dass er das Paket ordnungsgemäß zugestellt hat und das schleißt auch ein, an wen er das tat.

Zusatz: Es war mal ein Artikel in der Visier oder DWJ, dass die Post sehr wohl Waffen versendet, das aber eigenhändig an den Empfänger zu geschehen hat.

Geschrieben
Einerseits: Mein OA15 wurde mir nachmittags von meiner 82jährigen Nachbarin mit Gebrummel und Geschimpfe auf den Postboten übergeben...

Andererseits: Ein FSK-18 Computerspiel wurde mir beim Dritten (!!!) Versuch tatsächlich von DHL persönlich übergeben....

Solange jemand dafür unterschreibt ist der Versender aus dem Schneider und der Transporteur hat im Fall der Fälle die Arschkarte, oder?

Jürgen

Das waren bei beiden kein Identversand. Dabei wird die Personalausweisnummer notiert und dem Versender mitgeteilt. Zuvor wird natürlich geprüft ob der Name auch mit der Anzeige und dem Ausweis übereinstimmen. Das was bei dir ankam war "Persönliche Übergabe" . Denn bei Ident lässt keiner mit sich handeln.

Geschrieben
Das waren bei beiden kein Identversand. Dabei wird die Personalausweisnummer notiert und dem Versender mitgeteilt. Zuvor wird natürlich geprüft ob der Name auch mit der Anzeige und dem Ausweis übereinstimmen. Das was bei dir ankam war "Persönliche Übergabe" . Denn bei Ident lässt keiner mit sich handeln.

Bei dem Spiel war es tatsächlich so, Personalausweis mit Nr. aufschreiben. Wenn Waffen auf dem Transportweg wirklich in nennenswerter Zahl verschwänden gäbe es bestimmt schon lange einen Riegel dafür oder die Versender machten es nicht mehr.

Jürgen

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Nächster Schritt: Die Sendung wurde abgeholt.

Was denkt Ihr ???

Dann hat ja sicher jemand unterschrieben...

Geschrieben

Komisch,

ordert jemand eine Handykarte, schlägt das Imperium mit voller Härte zu:

Nur Auslieferung an den angegebenen Empfänger, der sich mit einem gültigen Personalausweis ausweist.

Selber erlebt.

Geschrieben
Der Paketfahrer !?

http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set...dc=257577406520

So eine Sendungsvervolgung hatte ich bisher noch nie.

DHL hat jetzt ihre Nachforschung eingestellt. Der Händler hat anscheinend auch als normales Paket (versichert bis 500 Euro) verschickt.

Ich bin mal gespannt, wie es weiter geht.

Also normalerweise sieht die Paketverfolgung völlig anders aus. Da ist eine Historie über den groben Lauf der Sendung zu sehen.

Geschrieben
Also normalerweise sieht die Paketverfolgung völlig anders aus. Da ist eine Historie über den groben Lauf der Sendung zu sehen.

Genau, aber hier ist außer dem abholen der Sendung durch den Paketfahrer noch nichts passiert (seit 10.12.2008).

Wenn ihr schnell klickt, seht ihr hier:

http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set...dc=201222084157

wie die Paketverfolgung normalerweise aussieht.

Heute abgeholt.

Geschrieben

Meine Meinung: diese Geschichte sieht aus wie ein Diebstahl, oder?

Ein Paketfahrer holte beim Gewerbekunden Waffengeschäft eine Sendung ab, kleines handliches Paket, ca. 1200 Gramm schwer. Und über diese Paketabholung hinaus ist offensichtlich nichts weiter geschehen, wie man ja bei der Sensungsverfolgung im Inet sehen kann.

Da sollten sich die Strafverfolger bestimmt für interessieren.

Und welcher Paketfahrer damals diese Tour gefahren ist, ist bestimmt ermittelbar.

Ich persönlich würde, auch aus eigenem Interesse, mit dem nächsen Schritt nicht mehr lange warten....

(nur meine Meinung)

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