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IGNORED

MPU


5v3n

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Hallo zusammen ich glaube ich bin etwas dumm oder einfach zu blöde das zu finden aber wo steht bitte das ich als sportschütze 25 sein muss um gk waffen zu beantragen und wenn jünger dann MPU???

Bitte nicht einfach nur bla bla das es so ist sondern bitte ne vernünftige antwort am liebsten mitt quellen angabe! danke schonmal

5V

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Hallo zusammen ich glaube ich bin etwas dumm oder einfach zu blöde das zu finden aber wo steht bitte das ich als sportschütze 25 sein muss um gk waffen zu beantragen und wenn jünger dann MPU???

Bitte nicht einfach nur bla bla das es so ist sondern bitte ne vernünftige antwort am liebsten mitt quellen angabe! danke schonmal

5V

WaffG §6

§ 6 Persönliche Eignung

............................................................

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die

erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene

Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige

Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im

Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

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  • 2 Wochen später...

Also sollte ich es als sportschütze drauf ankommen lassen und auf die 21jahre aus §14 pochen weil es für jäger ja nicht gilt was ja nicht in dem § drin steht? sonder der ist ja auf alle algemein geschrieben sehe ich jedenfalls so! da steht ja nicht 25 für sportschützen... sondern nur 25..???

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Also sollte ich es als sportschütze drauf ankommen lassen und auf die 21jahre aus §14 pochen weil es für jäger ja nicht gilt was ja nicht in dem § drin steht? sonder der ist ja auf alle algemein geschrieben sehe ich jedenfalls so! da steht ja nicht 25 für sportschützen... sondern nur 25..???

Nein.

§ 4 Absatz 1 WaffG sagt: Unter 18 geht gar nichts (Ausnahmen möglich).

§ 14 Absatz 1 WaffG sagt: Bei Sportschützen geht unter 21 nichts außer Kleinkaliber und Flinte. Ab 21 geht alles.

§ 6 Absatz 3 WaffG sagt: Bei allen Antragstellern unter 25 muss eine MPU vorgelegt werden.

§ 13 Absatz 2 Satz 1 WaffG sagt: Das mit der MPU gilt nicht für Jäger.

Also: Für Jäger ab 18 alles, für Sportschützen ab 18 KK + Flinte, ab 21 alles andere, bis 25 aber nur mit MPU.

Die Ungleichbehandlung von Jägern und Sportschützen ist in der Tat ein Problem. Du könntest gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde Deines Vertrauens nach Vorverfahren Anfechtungsklage erheben mit dem Argument, die Ungleichbehandlung der Jäger und Sportschützen im WaffG und im BJagdG sei nicht gerechtfertigt und verstoße daher gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Absatz 1 GG. Nach Ausschöpfung des Verwaltungsrechtswegs kannst Du dann Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erheben.

Aber: Bis das entschieden ist, bist Du 30. smiley_emoticons_confusednew.gif

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Und am ende kommt raus das Jäger auch 25 Jahre sein müssen um GK zu kaufen.

Tja... Dann bleibt den Jungs wohl nicht anderes über als das Wild mit ner .22er "vollzupumpen". (Alle zwei Schuß aber bitte nachladen, ja!?) <_<

Vor einiger Zeit gab es in der DWJ einen Artikel mit dem Titel "Sturmreif". Da ging es darum, inwiefern das WaffG überhauptnoch die Grundideen unseres Rechtsstaates in sich trägt... :bad:

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