5v3n Posted January 22, 2009 Posted January 22, 2009 Hallo zusammen ich glaube ich bin etwas dumm oder einfach zu blöde das zu finden aber wo steht bitte das ich als sportschütze 25 sein muss um gk waffen zu beantragen und wenn jünger dann MPU??? Bitte nicht einfach nur bla bla das es so ist sondern bitte ne vernünftige antwort am liebsten mitt quellen angabe! danke schonmal 5V
Guest Posted January 22, 2009 Posted January 22, 2009 Hallo zusammen ich glaube ich bin etwas dumm oder einfach zu blöde das zu finden aber wo steht bitte das ich als sportschütze 25 sein muss um gk waffen zu beantragen und wenn jünger dann MPU???Bitte nicht einfach nur bla bla das es so ist sondern bitte ne vernünftige antwort am liebsten mitt quellen angabe! danke schonmal 5V WaffG §6 § 6 Persönliche Eignung ............................................................ (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.
5v3n Posted January 22, 2009 Author Posted January 22, 2009 Alles klar danke dann weiss isch ja jetzt bescheid nur das hatte mich jetzt mit §14Abs1 Satz 2 etwas durcheinander gebracht., Danke für die fixe antwort!
Sachbearbeiter Posted January 23, 2009 Posted January 23, 2009 Für Jäger gilt das übrigens auch nicht.
5v3n Posted February 2, 2009 Author Posted February 2, 2009 Also sollte ich es als sportschütze drauf ankommen lassen und auf die 21jahre aus §14 pochen weil es für jäger ja nicht gilt was ja nicht in dem § drin steht? sonder der ist ja auf alle algemein geschrieben sehe ich jedenfalls so! da steht ja nicht 25 für sportschützen... sondern nur 25..???
Col. Hahti Posted February 2, 2009 Posted February 2, 2009 Also sollte ich es als sportschütze drauf ankommen lassen und auf die 21jahre aus §14 pochen weil es für jäger ja nicht gilt was ja nicht in dem § drin steht? sonder der ist ja auf alle algemein geschrieben sehe ich jedenfalls so! da steht ja nicht 25 für sportschützen... sondern nur 25..??? Nein. § 4 Absatz 1 WaffG sagt: Unter 18 geht gar nichts (Ausnahmen möglich). § 14 Absatz 1 WaffG sagt: Bei Sportschützen geht unter 21 nichts außer Kleinkaliber und Flinte. Ab 21 geht alles. § 6 Absatz 3 WaffG sagt: Bei allen Antragstellern unter 25 muss eine MPU vorgelegt werden. § 13 Absatz 2 Satz 1 WaffG sagt: Das mit der MPU gilt nicht für Jäger. Also: Für Jäger ab 18 alles, für Sportschützen ab 18 KK + Flinte, ab 21 alles andere, bis 25 aber nur mit MPU. Die Ungleichbehandlung von Jägern und Sportschützen ist in der Tat ein Problem. Du könntest gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde Deines Vertrauens nach Vorverfahren Anfechtungsklage erheben mit dem Argument, die Ungleichbehandlung der Jäger und Sportschützen im WaffG und im BJagdG sei nicht gerechtfertigt und verstoße daher gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Absatz 1 GG. Nach Ausschöpfung des Verwaltungsrechtswegs kannst Du dann Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erheben. Aber: Bis das entschieden ist, bist Du 30.
Commerzgandalf Posted February 3, 2009 Posted February 3, 2009 Und am ende kommt raus das Jäger auch 25 Jahre sein müssen um GK zu kaufen.
Tupperwarefan Posted February 3, 2009 Posted February 3, 2009 Und am ende kommt raus das Jäger auch 25 Jahre sein müssen um GK zu kaufen. Tja... Dann bleibt den Jungs wohl nicht anderes über als das Wild mit ner .22er "vollzupumpen". (Alle zwei Schuß aber bitte nachladen, ja!?) Vor einiger Zeit gab es in der DWJ einen Artikel mit dem Titel "Sturmreif". Da ging es darum, inwiefern das WaffG überhauptnoch die Grundideen unseres Rechtsstaates in sich trägt...
tar Posted February 3, 2009 Posted February 3, 2009 Bei der Novelle krähten die Medien ja herum "was erlaube Schäuble!!" als die Grenze _mit_ MPU wieder auf 18 Jahre gesenkt werden sollte und auch FDPs Westerwelle zweifelte an seinem akuten Geisteszustand...
Dynamite Harry Posted February 3, 2009 Posted February 3, 2009 ...Vor einiger Zeit gab es in der DWJ einen Artikel mit dem Titel "Sturmreif". Da ging es darum, inwiefern das WaffG überhauptnoch die Grundideen unseres Rechtsstaates in sich trägt... Kannst Du den Artikel hier mal verlinken, DWJ lese ich nicht, würde mich aber interessieren. mfg Ralf
Tupperwarefan Posted February 4, 2009 Posted February 4, 2009 Kannst Du den Artikel hier mal verlinken, DWJ lese ich nicht, würde mich aber interessieren.mfg Ralf Verlinken ist gut. Ich kann Dir gerne mal das Exemplar zuschicken...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.