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IGNORED

Kopie der WBK


bullpup

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Geschrieben

Vorsicht bei Farbkopien.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...-strafbar-sein/

9.1.2009

Ausweiskopien können strafbar sein

Wer vorsorglich nur Kopien seiner Papiere mitnimmt, lebt möglicherweise gefährlich. [...] Die Frau hatte Farbkopien ihres Führerscheins, Fahrzeugscheins und Personausweises gemacht und diese in Plastik einschweißen lassen.

Urkundenfälschung, meinten Polizisten bei einer Verkehrskontrolle. [...]

Geschrieben

Was ist eigentlich so schwer daran, seine Originaldokumente mitzufuehren?

Die Kreativitaet und der Aufwand, den manche treiben, um ihre Originale zu schonen, ist ja bald groesser, als der fuer die einmal in 100 Jahren noetige Verlustanzeige plus Ersatzausstellung, wenn doch mal die Brieftasche geklaut wird.

Selbst wenn die Urkundenfaelschung wegfaellt, bleibt ein vorsaetzliches nichtmitfuehren. Das allein schon kommt teurer, als versehentliches Vergessen, was meist per kostenloser Ermahnung und Vorzeigen der Pappe einen Tag spaeter auf dem Revier erledigt wird.

Geschrieben
Was ist eigentlich so schwer daran, seine Originaldokumente mitzufuehren?

...

Die verständliche Angst vieler Menschen vor der geringen technischen Haltbarkeit heutiger Ausweisdokumente. :bad:

Als Perso-Verweigerer weiß ich, wovon ich rede. Mein nicht einmal 27 Monate alter Pass sieht jetzt schon schlimmer aus, als sein Vorgänger jemals aussah. :icon13::angry2::icon13:

Einfach nur teurer technischer Schrott. :peinlich:

Geschrieben
"Meinen" darf ein Büttel gern und den lieben Tag lang... Zum einen fehlt es am Vorsatz, und auch der objektive Tatbestand "zur Täuschung" fehlt. Somit: "Spannen Sie ein und lernen Sie, guter Mann" - das wäre die richtig Antwort, wenn man damit auch wieder knapp an weiteren Tatbeständen vorbeigeleitet ;-)

Aha, es wird wieder Halbwissen unters Volk gestreut! Der "Büttel", mein Herr, zeigt an und ermittelt GRUNDSÄTZLICH erst mal auf Verdacht, um die formell und von Amts wegen pflichtgemäß erstellte "VERDACHTS-" Anzeige dann entweder (im Idealfall in Hinsicht auf die subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmale) zu beweisen oder eben als VERDACHTS-Anzeige der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung (Anklage oder Einstellung) vorzulegen! Den Ärger, sei es wie es will, hat der VERDÄCHTIGTE Bürger aber erst mal an der Hacke - ODER?

Was Du da machst, ist trügerische Sicherheit verbreiten! Man sollte - wenn man schon eine gewisse Grundbildung auf einem Gebiet aufweist - auch auf die drohenden Gefahren hinweisen!!! Du kannst Dir sonst dessen Dank sicher sein, der Deine Meinung im guten Glauben übernimmt und dann doch erst mal als Beschuldigter auf die Polizei geladen wird!

Ansonsten halte ich es wie z.B. Schaffer: warum nicht das Original-Dokument oder einfach eine Schwarz-Weiß-Kopie? Gut: drohender Verlust, Diebstahl, usw... Irgendwo akzeptable Argumente. Beschädigung - naja... Habe es noch nie fetig gebracht, meinen Perso zu schrotten, und den habe ich jeden Tag bei mir! Muss man halt ein wenig drauf aufpassen! Sollte aber der Poli mit der S/W-Kopie nicht zufrieden sein, ist er es auch nicht mit einer Farbkopie!

Gruß, Doc

Geschrieben

Doc - gib`s auf. Manche wolles es nie begreifen - andere brauchen noch länger. Es ist in letzter Zeit sehr auffällig, dass von irgendwelchen D****n verbreitetes gefährliches Halbwissen von den Usern als "Recht" oder "Gesetz" oder "Höchstrichterliche Entscheidung" angesehen werden. Ich hab mir das gegenschreiben nahezu abgewöhnt. Wie gut die WSK-Ausbildungen sind, sieht man auch an solchen Themen, deren Problematik eigendlich jedem seit dem Führerschein geläufig sein sollte. Wer dann noch ab und an ZeitungEN liest, müsste informiert sein.

Wenn ich mich mit meinem Anwalt bespreche und wir kommen auf solche Themen gehen dem gerade im Bezug auf Kenntnisse über Verkehrsrechte und Pflichten uhnd bei den Waffenbesitzern regelmäßig die Hörner hoch. Er bittet immer häufiger zukünftige MAndanten sich andere Anwälte zu suchen, da er auf absolute Beratungsresistenz stösst.

Geschrieben

Hm, jetzt weiß ich nicht recht, was ich dazu sagen soll. Du hast wohl recht. Aber sowas kann man doch nicht unkommentiert stehen lassen, oder? Soviel LMAA-Gefühl, wie man manchmal bräuchte, bring ich einfach nicht auf die Reihe! Den Schaden von solchem und ähnlichen xxx haben doch DIE zu tragen, die das gutgläubig übernehmen! An und für sich gehört sich jeder Beitrag, der latent die Gefahr von Ungemach in sich trägt, mit einer entsprechenden Warnung oder so was wie einem "Haftungs- und Gewährleistungsausschluss" versehen!

Außerdem - das muss ich zugeben - hat mich dieses herabwürdigende "Büttel" persönlich gestört, verbunden mit dieser oberlehrerhaft-arroganten Formulierung "Spannen Sie ein und lernen Sie, guter Mann"! Olala! Da ist im wahren Leben schon mancher damit auf die Nase gefallen...

Ich werd aber weiter an mir und meinem dicken Fell arbeiten...

Doc

Geschrieben

Ich sage mir immer, die dürfen wählen, Kinder machen, Auto fahren, Waffen erwerben - da dürfen sie auch den ihrer Uneinsichtigkeit, Besserwisserei und Borniertheit entsprechenden "Rückschlag" einstecken. Meine alten Leute haben immer gesagt: " wer nicht hören will....(oder es ohne Ahnung trotzdem immer besser weiß)...

Dann mache ich meinen Koffer zu, wünsche einen guten Tag und freue mich über das lächeln der Bedienung die den Kaffee bringt. So einfach kann Leben sein.

Geschrieben

Wären die Herren denn bereit und in der Lage, Ihre Schelte auch mit Fakten zu unterlegen? Vom Ausgangsthema dieser amüsanten Beschimpfung (im übrigen will ich keine Kinder, das nur mal am Rande bemerkt) lese ich in Euren Kommentaren nichts - und sollte ich wirklich falsch liegen in meiner Auslegung, dann lerne ich gern dazu.

Deutlicher: Fakten - kein persönlich werdendes Gezicke.

Geschrieben

FAkt ist: Nur die ECHTEN Ausweispapiere im Original sind ok. Ich selbst werde wohl auf Grund meines Äußeren Erscheinungsbildes (längere Haare/Ohrring) besonders bei Fahrten im Raum Bayern öfters kontrolliert. Außer meinem Perso führe ich NUR Farbkopien, eingeschweißt/Laminiert, mit. Hatte durch mehrfachen Diebstahl der Originale u.a. bei Krankenhausaufenthalten zu viel Lauferei und Kosten.

Diese Kopien sind per Stempel als solche vor dem Laminieren gekennzeichnet worden - und zwar so, dass die relevanten Daten einwandfrei zu lesen sind.

Bisher hat jeder PB, von mir auf Nachfrage in einfachen und höflichen Worten aufgeklärt, mit dieser Erklärung zufrieden gegeben. Wenn dieser PB dann seine Abfrage gemacht hat konnte ich immer ohne großen Zeitverlust meine Fahrt fortsetzen. Vielleicht lag es aber auch daran, dass sie immer gemerkt haben, ich begegne keinem "Büttel" den ich belehren muss, sondern einem Menschen, der seine Arbeit verrichtet. Sehr oft bekam ich sogar neben einigen allgemeinen Worten noch eine Erklärung (die nicht nötig gewesen wäre) über den Grund der Anhalteaktion. U.a. wurde auch auf mein Äüßeres abgestellt i.V. mit dem gefahrenen Fahrzeug (DB oberhalb 200er). Und das finde ich in Ordnung.

Weder musste ich einen "Büttel belehren" noch habe ich bisher auch nur einmal die entsprechend vorgesehene Verwarnung zahlen müssen.

Es kommt immer darauf an, wie man den Leuten begegnet.

Eins ist aber gewiss: Wenn ich meine, einen "Büttel" belehren und ihm zeigen zu müssen wo Bartel den Most holt, dann werden zumindest meine Bekannten bei der Polizei wissen, wie man so einem freundlichen Mitmenschen begegnet und wie man sich äußert. Spätestens dann wird der mit solidem Halbwissen ausgesattete Kämpfer für seine Rechte sehr schnell merken, dass jeder Ruf in den Wald ein Echo erzeugt. Sein Anwalt wird ihn gern durch mehrer Instanzen vertreten.

Bedenken sollten alle Experten auch, dass der PB diese Aktionen im Dienst macht, jeder Termin, sei es mit Anwalt oder vor Gericht, jede Anhörung usw. des "Büttelbelehrers" laufen aber in dessen (bezahlter) Zeit. Die Fahrtkosten (PB fährt im Dienstwagen vor) zahlt auch der Osterhase, ärgern wird sich niemand. Der PB sowieso nicht, gehört bei ihm zum Alltag.

Also: Was will uns der "Büttelbelehrer" sagen? Soll jetzt jeder sich selbst das Leben schwer machen obwohl er ganz klar gegen bestehende Vorschriften verstößt?

Ich gewinne in letzter Zeit immer mehr den Eindruck, dass der eine oder andere aus Prinzip bei jeder Aktion der Polizei oder anderer Behörden erstmal seine "Rechte" demonstrieren und den anderen Beteiligten klarmachen muss, mit wem sie es zu tun haben. Und dass sie schließlich von ihm bezahlt werden. Dies ist mitnichten so, aber auch das begreifen einige nie.

Was mich aber immer wundert: Brüllen tun viele - aber tatsächlich den Instanzenweg beschreiten - da sieht es dann dünn aus. Ich habe keine Probleme mit Behörden, aber wenn es sein muss, DANN und nur dann, geht es rund. Dann muss man sich aber auch über Konsequenzen klar sein. Ein Rechtsstreit mit Behörden dauert (mit den entsprechenden Kosten behaftet) schon mal etwas länger. Bei mir jetzt aktuell in einem Fall -4- Jahre. Ende offen. DA kann man dann seine Rechte vertreten. Alles andere ist Kinderkram und stänkern um des stänkern willens.

Geschrieben
Wären die Herren denn bereit und in der Lage, Ihre Schelte auch mit Fakten zu unterlegen? Vom Ausgangsthema dieser amüsanten Beschimpfung (im übrigen will ich keine Kinder, das nur mal am Rande bemerkt) lese ich in Euren Kommentaren nichts - und sollte ich wirklich falsch liegen in meiner Auslegung, dann lerne ich gern dazu.

Deutlicher: Fakten - kein persönlich werdendes Gezicke.

Die Fakten wurden ja schon am Anfang dargestellt: Farbkopien von amtlichen Dokumenten bringen die Gefahr von strafrechtlicher Verfolgung mit sich! Was soll man noch mehr DAZU schreiben? Der Kommentar meinerseits bezog sich nur auf Deine Äußerung - war ja auch nicht gerade sehr qualifiziert, "stichhaltig" schon gar nicht, oder? Der Rest ist doch gesagt...!

Gruß, Doc

Geschrieben
Die Fakten wurden ja schon am Anfang dargestellt: Farbkopien von amtlichen Dokumenten bringen die Gefahr von strafrechtlicher Verfolgung mit sich! Was soll man noch mehr DAZU schreiben? Der Kommentar meinerseits bezog sich nur auf Deine Äußerung - war ja auch nicht gerade sehr qualifiziert, "stichhaltig" schon gar nicht, oder? Der Rest ist doch gesagt...!

Gruß, Doc

Dann sind wir ja alle gar nicht so weit auseinander.

Zum einen kommt es bei der Kommunikation immer auf Sender und Empfänger an - ein Büttel wird wie ein Büttel behandelt, ein sich korrekt verhaltender Mensch auf ebensolche Weise.

Den Stempel "Kopie" habe ich ebenfalls auf meinen unbeglaubigten Kopien. Auch hier also Kongruenz.

Und wenn ich jetzt noch einmal auf den fehlenden Vorsatz verweisen darf, sollte damit eigentlich die Sache mit der drohenden Gefahr einer Anzeige vom Tisch sein.

Geschrieben
Dann sind wir ja alle gar nicht so weit auseinander.

Zum einen kommt es bei der Kommunikation immer auf Sender und Empfänger an - ein Büttel wird wie ein Büttel behandelt, ein sich korrekt verhaltender Mensch auf ebensolche Weise.

Den Stempel "Kopie" habe ich ebenfalls auf meinen unbeglaubigten Kopien. Auch hier also Kongruenz.

Und wenn ich jetzt noch einmal auf den fehlenden Vorsatz verweisen darf, sollte damit eigentlich die Sache mit der drohenden Gefahr einer Anzeige vom Tisch sein.

Die "Täuschung im Rechtsverkehr" (§ 267 StGB entfällt doch bei genauer Lesart schon von vornherein wenn keinerlei Daten des EIGENEN Ausweispapieres verfäscht wurden. Es handelt sich also lediglich nicht um das (erforderliche) Originaldokument. Für dessen nicht-mitführen kann!! eine (auch kostenpflichtige) Verwarnung ausgesprochen werden. Da heir der Ermessensspielraum des Kontrollierenden greift, kommt es eben immer auf den Umgang miteinander an.

Geschrieben

Sei mir nicht böse, aber Du verstehst anscheinend echt den Unterschied zwischen "Anzeige", "Anklage" und den weiteren Stufen in einem Verfahren nicht! Anzeige durch den Polizisten/Büttel/wieauchimmer DROHT (Betonung darauf!!!) DIR BEIM VERDACHT EINER STRAFTAT IMMER! Der Verdacht einer Straftat MUSS grundsätzlich von Amts wegen verfolgt werden. Dazu verpflichtet den Beamten die StPO (§163)! Dann DROHT Dir eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft, deren Ermittlungspersonen (früher Hilfsbeamter) ein Polizist ist, usw...

Verrenn Dich doch bitte nicht so in Deiner subjektiven TB-Komponente! Die ist zwar wichtig, aber in der Regel nur zu ermitteln, wenn einer sich geständig zeigt! Wer das nicht tut, dem ist der sTB nicht ohne Weiteres nachzuweisen. Woher soll denn der Polizist auch gleich zuverlässig wissen, was Du Dir bei der Sache GEDACHT hast? Also muss er ermitteln! Weiterhin gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"! Nur, weil Du aus irgendwelchen Gründen vielleicht nicht weißt, dass ein bestimmtes Verhalten strafbar ist, berechtigt Dich dies nicht, eben solches Verhalten zu praktizieren! Zustimmung?

Es gibt ja auch die verschiedenen Abstufungen rund um den Vorsatz bis hin zur Fahrlässigkeit!

Nochmal kurz: Anzeige DROHT und PUNKT!

Wenn Du es genauer wissen willst oder immer noch anderer Meinung bist, kauf Dir einen StPO-Kommentar oder schau mal hier nach:

http://www.th-h.de/infos/jura/strafverfahren.php

Da kann man sich mal über Grundsätzliches informieren und Du wirst mir dann vielleicht Recht geben (müssen), dass dies genau dem entspricht, was ich gesagt habe!

Nun zieh Dein Fazit abschließend selbst, ob Farbkopien von amtlichen Dokumenten zu einer Anzeige führen können oder nicht! Mehr kann und will ich dazu nicht mehr sagen!

Sollte ich mich im Ton vergriffen haben, so tut mir das leid! Aber ich darf Dich zitieren:

Zum einen kommt es bei der Kommunikation immer auf Sender und Empfänger an - ein Büttel wird wie ein Büttel behandelt, ein sich korrekt verhaltender Mensch auf ebensolche Weise.

Gruß, Doc

Geschrieben

Und was wurde bislang vergessen? Sollte sich seit meinem Ausscheiden nichts grundlegendes Verändert haben, d.h. Fahrerlaubnisdaten sind jetzt überall rund um die Uhr abrufbar, dann wird die Kopie, egal ob als solche gekennzeichnet oder nicht, sichergestellt/beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt.

Den Führerschein mal vergessen und dafür ein Verwarnungsgeld zahlen ist die eine Sache. Wer Kopien mitführt und sich dann "Büttel-mäßig" aufführt, der hat in aller Regel Dreck am Stecken und lässt das Fahrzeug stehen.

Nach meiner Berufserfahrung wurde bei solchen Fällen spätestens in der folgenden Schicht in etwa 50% aller Fälle eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis fällig, weil der originale Lappen schon länger in amtlicher Verwahrung war.

Geschrieben

@ doc: ich nehme an, dein Post bezog sich auf die Ausführungen von "zum zweiten"??

Geschrieben
@ doc: ich nehme an, dein Post bezog sich auf die Ausführungen von "zum zweiten"??

@Lobo-s: Schon, ja! Hab ich wohl irgendwo was durcheinander gebracht?

@Reini: Dto.! Zwar die Hardcore-Variante, aber durchaus schon so vorgekommen. Mir ging es aber in der Sache primär um die strikte Verneinung einer möglichen Strafanzeige als solche!

Wenn es recht ist, soll es das für mich zu dem Thema gewesen sein.

Doc

Geschrieben

Bei Fahrzeugpapieren führe ich auch zT. nur Kopien mit, weil die Originale wirklich schnell unleserlich werden. Aber was soll an Plastic-Karten wie neuer Führerschein und BPA kaputt gehen? - WBK und/oder Waffenschein sind, ähnlich wie der Führerschein, Dokumente, deren Sinn gerade in der Einmaligkeit liegt. Andererseits dürfte man unter Vorlage einer zerfledderten Original-WBK in Minuten eine neue Ausfertigung bekommen können.

Ich bin generell für die Bezeichnung 'Polizei', 'Polizeibeamte' oder 'Polizisten', auch wenn häufiger Tatsachen die Annahme rechtfertigen :rolleyes: , daß sich einzelne Polizeibeamte in der Rolle des mittelalterlichen Büttels recht wohl fühlen.

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Z.B. DAS. (Führerschein zerbrochen)

Habe ich was dazu gelernt ...

Am besten, ich mache mir jetzt auch Fotokopien meiner EC-Karte und auch der Waffen ... könnte ja alles zerbrechen ... *jetztbefürcht* :confused:

lachende Grüße vom

Loch

Geschrieben

:gutidee: hola amigos,

macht euch das leben nicht so schwer...bei Kopien (egal ob WBK, Führerschein. Perso, oder andere Dokumente die nicht beglaubigt werden sollen) immer am oberen Rand

das Wort KOPIE ein paar mal deutlich schreiben und euch kann keiner wegen Urkundenfälschung dran kriegen. Und noch ein Tipp: Ämter und z. B. Pastore bzw. Schlichter/ Körperschaften des öffentlichen Rechts können auch beglaubigen, und es kostet meistens nix

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Jetzt mal unabhängig vom "Mitführen"

ich lege ALLE meine Karten und alle meine Ausweise usw. auf den Kopierer und mache davon ne s/w Kopie....

Wenn ich mal etwas verliere - geklaut wird - oder ichs grade nicht finde habe ich wenigstens alle Daten griffbereit zur Hand um ggf. sperren lassen, Verlust anzuzeigen oder was auch immer.

Auf dem Motorrad habe ich meist keinen Führerschein, Fahrzeugschein usw. dabei, aber alles in sw Kopie, schön in ner Tüte unter dem Sitz. (Natürlich nur wenn ich in D unterwegs bin - nicht im Ausland, da habe ich vorbildlich alles im Original dabei, einschließlich Erste Hilfe, Warnjacke usw. - Ihr kennt ja unsere südlichen Anliegerstaaten ,-)

Schützt zwar nicht vor Strafe, aber ich habe es einmal zeigen müssen und die waren damit zufrieden ...

Geschrieben

ich kopiere auch alles. führe orginale mit, aber wie r1806 sagt, geht was verloren, hab ich noch irgendwas zum vorweisen.

hat mir im ausland (türkei) auch schon geholfen, schneller wieder an meine papiere zu kommen, bzw was vorübergehendes ausgestellt bekommen um wieder heimfliegen zu können.

von meinen bootsführerscheinen habe ich auch kopien. denn wenn der mal verloren geht und man keinen nachweis darüber hat, dann ist der weg. ein saudummes system, kommt davon wenn das vereine und verbände regeln und nicht eine staatliche stelle.

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