Zum Inhalt springen
IGNORED

Was braucht man um HK416 zu schießen


solidsnake

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Also interessiere mich ein bisschen für waffen und wollte gerne wissen.

Was braucht ma um mal just for fun mit der zivilen HK416 variante auf eine zielscheibe zu schießen?

MFG

Solid Snake

Geschrieben
Hi Also interessiere mich ein bisschen für waffen und wollte gerne wissen.

Was braucht ma um mal just for fun mit der zivilen HK416 variante auf eine zielscheibe zu schießen?

MFG

Solid Snake

Wenn Du mit der "Zivilen HK416" die "HK MR223 meinst....... nicht viel, eine WBK mit Voreintrag (Sportschütze) bzw. einen Jagdschein und ca. 2400 Euro

Oder eben einen der sowas hat und Dich mal damit schießen läßt. Es sind ja schon einige glückliche MR223-Besitzer hier.... sollte also nicht unmöglich sein!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Wenn Du mit der "Zivilen HK416" die "HK MR223 meinst....... nicht viel, eine WBK mit Voreintrag (Sportschütze) bzw. einen Jagdschein und ca. 2400 Euro

Oder eben einen der sowas hat und Dich mal damit schießen läßt. Es sind ja schon einige glückliche MR223-Besitzer hier.... sollte also nicht unmöglich sein!

Gruß

Hunter

Ja die HK MR223 meine ich was kostet denn ein Jagdschein und braucht man dafür ein Jadgrevir?

erlaubt der Jagdschein auch das benutzen von schießplätzen?

Geschrieben

Besitzen oder einfach mal schießen?

Um einfach mal so in einem Verein damit zu schießen reicht es aus, dass du 16 Jahre oder älter bist (14-16 geht auch mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten).

Edit: Auf "Antworten" klicken und dann einen Kaffee holen ist zu langsam...

Geschrieben

1. Es gibt die Möglichkeit im Profil anzugeben wo man her kommt.

2. Es gibt hier im Forum einen "Vorstellthread". Dann weiß man mit wem man es zu tun hat.

3. Es gibt viele Vereine die für Anfänger Vereinswaffen zur Verfügung haben. Nicht unbedingt ein MR223 aber durchaus Selbstladelangwaffen.

4. Es gibt hier einige User die ein MR223 besitzen und dich vielleicht einladen einmal damit zu schießen. Aber ohne zu wissen wo du herkommst...

Geschrieben
Ja die HK MR223 meine ich was kostet denn ein Jagdschein und braucht man dafür ein Jadgrevir?

erlaubt der Jagdschein auch das benutzen von schießplätzen?

Ich schätze mal zur Zeit ca. 2500-3000 Euro (Kurs mit Prüfung) der Jagdschein selbst (Bayern) für 3 Jahre 150 € + ca. 70 € Versicherung.

Mit dem Jagdschein hast du die Berechtigung zum Erwerb von zwei Kurzwaffen und beliebig vielen Langwaffen!

Ein Jagdrevier brauchst Du nicht und Schießstände darfst du auch benutzen (kostet aber Standgebühr)

Gruß

Hunter

Geschrieben

Entschuldigung wie man im profil sieht habe ich mich hier vor mehreren Jahren mal angemeldet.

Habe dann das Forum vergessen und bin jetzt erst wieder darauf gestoßen als ich in meinem e-mail postfach gewühlt habe.

Da denkt man erstmal nicht an die vorstellung.

So eillig habe ich es auch nicht wollte es nur einmal wissen.

Zu info

Also

männlich

17 Jahre werde im frühjahr 18

komme aus NRW

Schüler gehe aber im Sommer in die Lehre

Geschrieben
@Hunter

danke für die info

Ist aber ziemlich teuer

Wie lange dauert es den Jadgschein zu machen?

Wie lange kann man den verlängern?

Zu 1

Jagdschein Kompact Kurs dauert 2 Wochen. Kostet dann aber bissle mehr ca. 4000€

Der Normale Kurs der von den jeweiligen Kreisjägerschaften angebotet wird dauert ca. ein halbes Jahr.

Geschrieben

Ich glaube nicht, dass Du den Jagdschein bestehen wirst, wenn Du ihn nur machen willst um ne geile Knarre zu besitzen. Aber lies Dich mal hier ein, vielleicht entdeckst Du ja Deine Liebe zum Wald und den Rehlein.

Zu deinen Fragen:

1. kommt auf Dein Budget und Deine Intelligenz an, so zwischen 4 Wochen (Jagdschule Crashkurs, teuer) und einem Jahr, wenn Du mal wo durchfällst auch länger.

2. Bis Du es satt hast, Pleite bist, tot umfällst, für verrückt erklärt, oder zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wirst.

Geschrieben
Wie lange kann man den verlängern?

Die Prüfung gilt ein Leben lang.... den Schein kann man Jährlich oder alle drei Jahre verlängern lassen (Ablaufdatum ist jeweils der 31. März, das Ende des Jagdjahres)

Wichtig: Wird der Jagdschein nicht verlängert verliert man im Regelfall auch dass Bedürfniss für die Waffen

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ich glaube nicht, dass Du den Jagdschein bestehen wirst, wenn Du ihn nur machen willst um ne geile Knarre zu besitzen.

Kann man nicht pauschal sagen..... ich kenne viele Jagdscheininhaber die den Kurs nur wegen der "geilen Knarren die ein Sportschütze nicht bekommt" gemacht haben.....

Allerdings haben auch einige die nichts mit Jagd und Natur am Hut hatten plötzlich Gefallen daran gefunden und sind heute Vollblutjäger! Andere wiederum.. die Jahrelang im Wald lebten haben die Jagd nun ganz aufgegeben!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Wichtig: Wird der Jagdschein nicht verlängert verliert man im Regelfall auch dass Bedürfniss für die Waffen

stimmt nicht, du kannst ihn ja immer wieder verlängern! also auch mal aussetzen!

nur darfst du dann keine mun mehr erwerben/besitzen! und keine waffen "neu" erwerben!

wenn du dann wieder verlängerst ist alles wieder beim alten!

Geschrieben
Zu 1

Jagdschein Kompact Kurs dauert 2 Wochen. Kostet dann aber bissle mehr ca. 4000€

Ist das von Bundeskand zu Bundesland sooo unterschiedlich?

"Jagdschule Emsland" im letzten Jahr noch 1250-2000 (Studenten, Schüler -> bis hin zum "normalen" Menschen :) )

Geschrieben

Vergangenen Sept. hat ein Freund die Prüfung dort abgelegt. Ich meine es noch in Erinnerung zu haben, dass er was von zwo-acht erwähnte. Aber Hans hat ab und zu kurzfristig freie Plätze, die dann billiger aufzufüllen sind.

Hans kenne ich persöhnlich, denn er hat mal die Vertretung für einen ausgefallenen Dozenten in einer Kreisjägerschaft übernommen, als ich den Kurs dort besuchte.

Er ist übrigens in ein neues Schulungsgebäude gezogen und hat mächtig um- und ausgebaut.

Geschrieben
stimmt nicht, du kannst ihn ja immer wieder verlängern! also auch mal aussetzen!

:rolleyes: Darauf würde ich mich nicht verlassen...... das Thema wurde zum Beispiel aktuell in der Pirsch 1/2009 behandelt.. und das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteil vom 5.8.2008, Az.: 11 K 4350/07, Jagdrechtliche Entscheidungen Bd. XV, Kap. XVII Nr. 172) hat hier schon mal eine Richtung vorgegeben!

Gruß

Hunter

Geschrieben
:rolleyes: Darauf würde ich mich nicht verlassen...... das Thema wurde zum Beispiel aktuell in der Pirsch 1/2009 behandelt.. und das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteil vom 5.8.2008, Az.: 11 K 4350/07, Jagdrechtliche Entscheidungen Bd. XV, Kap. XVII Nr. 172) hat hier schon mal eine Richtung vorgegeben!

Gruß

Hunter

bei uns haben die "ruhenden" Jäger ohne gültigen JJ auch Schreiben der Behörde bekommen....-----> JJ lösen oder Waffen weg

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.