Zum Inhalt springen
IGNORED

Munition verschlossen?


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Also bleiben wir einmal bei der Ausgangsfrage: Munition wird in Plastiktüte auf dem Beifahrersitz im PKW transportiert. Stell dir folgende Situation vor: Es kommt im Straßenverkehr zu einem Unfall oder einem harten Ausweichmanöver, weil jemand oder ein Tier über die Straße läuft oder einem die Vorfahrt genommen wird usw. Also Standardsituationen, die täglich passieren können. Infolgedessen fliegt die Munition lose auf der Straße umher, so dass Dritte oder Kinder diese sie an sich nehmen können. Ein Kind spielt damit und verletzt sich dabei schwer.

So, jetzt kommt die Sache deswegen vor einen Richter. Wenn ich Richter wäre, wäre der Mun-Besitzer *dran*, weil er seine Mun nicht hinreichend gesichert hat und es durchaus vorhersehbar ist, dass es im Straßenverkehr zu solchen Situationen wie Unfällen oder Ausweichmanövern kommen kann, bei denen man die Kontrolle über den Wagen verliert. Und wenn ich Sachbearbeiter bei der Polizei wäre, würde ich deshalb auch einen Widerruf der WBK in Erwägung ziehen.

Ja, @Raphael63, unser allseits beliebter Querdenker, bringt wieder Aspekte in die Diskussion, an die wir alle nicht gedacht haben, die deswegen aber zunächst, nur weil sie dümmlich erscheinen, einmal nicht so abgetan werden sollten. Also sollten wir uns mit diesem Beitrag auseinandersetzen und den lieben @Raphal ernst nehmen.

Nach langem Überlegen komme ich zu folgendem Schluss:

1. Entgegen der Darstellung von @raphael war die Ausgangsfrage eine andere. Nämlich die, wie der Transport von Munition zum Schießstand waffenrechtskonform geregelt ist.

2. Rechtsnormen, wie das Waffengesetz können niemals alle Eventualitäten einbeziehen oder definitiv beinhalten.

3. @raphael hat Angst vor dem Leben, der Umwelt, vor Waffen und Munition und zwar in so einem Umfang, dass er professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollte. Vermutlich hat er auch eine gespaltene Persönlichkeit, heute auch schizophrenie genannt.

Warum? Das will ich gerne aufzeigen:

@raphael schrieb: "Infolgedessen fliegt die Munition lose auf der Straße umher, so dass Dritte oder Kinder diese sie an sich nehmen können."

Für Raphael gibt es ausser Dritten noch einen weitere Dimension von "anderen Menschen" - nämlich Kinder und siehe weiter oben auch noch Tiere. Nun liegt es mir natürlich fern, nicht nur wegen dieses Beitrag, ihm deswegen eine gewisse Affinität zu den genannten anzudichten.

@raphael schrieb: "So, jetzt kommt die Sache deswegen vor einen Richter. Wenn ich Richter wäre, wäre der Mun-Besitzer *dran*..."

So! Nun lässt @raphael die Hosen runter. Als neuer Richter "Gnadenlos" und "Hirnlos" würde er den unschuldig verunfallten Sportschützen/Jäger trotzdem belangen. Das es hier jeder Rechtsgrundlage fehlt, ist egal - Hauptsache der Waffenbesitzer ist verurteilt.

@raphael schrieb: "Und wenn ich Sachbearbeiter bei der Polizei wäre, würde ich deshalb auch einen Widerruf der WBK in Erwägung ziehen." SB bei der Polizei? Hast du nicht irgend was hier im Forum durcheinandergebracht?

Na dann ist es mal gut, das es immer noch eine Gewaltenteilung in DE gibt und du nicht zu den drei "staatstragenden" Säulen gehörst. Kein Mensch weiss, was du sonst noch für Maßnahmen in Erwägung ziehen würdest.

Nun will ich dich aber nicht desavoiren, sondern es interessiert mich brennend, und wahrscheinlich andere in diesem Forum auch, wie du Waffen und Munition transportierst - natürlich nur sofern du eines von beidem legal besitzt!

Gruss

SWJ

Geschrieben
Der Thread gleitet jetzt ins Persönliche ab. Da es nicht mehr ums Waffenrecht geht, ist das Thema für mich beendet.

Eigentlich schade.

Schwacher Abgang....... :huh:

Gruß Habakuk

Geschrieben

Also mal ganz ehrlich, die Antwort zur Ausgangsfrage wurde doch schon zig mal gegeben.

Und Raphael63,

ich stimme Habakuk zu, das ist ein eher schwacher und beleidigter Abgang.

Fakt ist, im Waffenrecht steht nirgend geschrieben, wie Munition zu transportieren ist!

Das einzige, was geregelt wird, ist der Transport von Waffen und da war der Gesetzestext doch in etwa so:

...die Waffe getrennt vond er Munition verschlossen

Bedeutet im Klartext, die Waffe muß in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, der einen schnellen Zugriff verhindert.

Also Waffe in einen Koffer, der abgeschlossen werden kann, Range Bag mit kleinen Vorhängeschlössern an den Reißverschlüssen, o.ä.

Was nun die Munition angeht, on Plastiktüte, Koffer, Munitionskiste oder Jackentasche, das wird im Waffenrecht nicht geregelt.

Natürlich kann man sich alle möglichen Szenarien zusammenstricken, nur bringt das nicht viel.

Was würdest Du denn machen, wenn die Munition im Kofferraum in einem kleinen Tresor (B Würfel oder besser) transportiert würde.

Es passiert ein Auffahrunfall (dir fährt einer hinten rein) und der Tresort wird dadurch so beschädigt dass die Munition frei zugänglich ist.

Wärst du nun der Richter, würdest Du da auch gegen den Schützen sein und sagen die Munition war nicht hinreichend gesichert?

Ich denke mal NEIN!

Gleiches wäre bei der Plastiktüte. Selbst wenn diese auf dem Beifahrersitz liegen würde.

Auf der anderen Seite, gibt es den normalen Menschenverstand.

Wenn ich zu meinem BüMa gehe, um Munition zu kaufen, nehme ich meist meinen Zubehörkoffer oder eine Munitionskiste mit. Aber beide sind bei mir nicht abschließbar. Ist aber besser, als in einer Tüte.. :D !

Ich würde sogar soweit gehen und sagen, wenn ein Sportschütze (Jäger mal aussen vor gelassen) seine Munition in einer Plastiktüte zum Schießstand transportiert, sollte ihm das Bedürnis aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit abgesprochen werden. Denn soviel Verstand sollte jeder Schütze haben.

Aber das ist meine persönliche Meinung dazu.

Aber, wie mehrfach in diesem Thread und in diesem Posting erwähnt, ist der Transport von Munition so nicht im Waffenrecht geregelt.

Geschrieben
Das einzige, was geregelt wird, ist der Transport von Waffen und da war der Gesetzestext doch in etwa so:

Nein, das war in etwa der Gesetzestext zur Lagerung, zum Transport gibt es Gesetzlich nicht einmal die Forderung nach einer Trennung von der Waffe. Das kann höchstens aus der Forderung "Nicht Schußbereit" für die Waffe abgeleitet werden.

Geschrieben

In der Plastiktüte Munition zu transportieren sollte lediglich ein provokante Formulierung sein.

Sieht nämlich ein bischen asozial aus, wenn man so durch die Gegend rennt.

Meine Frage zielte letztlich darauf ab, ob denn nun mein neuer Beretta Rucksack http://forum.waffen-online.de/index.php?ac...st&id=17858

ausser am KW-Fach auch noch am Munitionsfach ein Schlösschen braucht - und dies ist wohl nicht nötig.

Somit kann ich auf dem Weg zum Schießstand den Rucksack mit der KW im abgeschlossenen Seitenfach, der Munition im lediglich mit Reissverschluss zugezippten Hauptfach, bedenkenlos auf den Beifahrersitz stellen.

Danke an alle für die konstruktiven Gedankengänge

IMI

Geschrieben
Ich würde sogar soweit gehen und sagen, wenn ein Sportschütze (Jäger mal aussen vor gelassen) seine Munition in einer Plastiktüte zum Schießstand transportiert, sollte ihm das Bedürnis aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit abgesprochen werden. Denn soviel Verstand sollte jeder Schütze haben.

Aber das ist meine persönliche Meinung dazu.

:gaga: Geht's noch?

Geschrieben

@ cdab,

wie ich geschrieben habe, ist nur meine persönliche Meinung.

Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewustsein ist ja eine der Bestandteile für die Erlangung einer WBK.

Rein theoretisch, wäre es auch möglich, wenn der Antragsteller in den Augen des SB`s eine Volleule ist und geistig nicht Zuverlässig zu sein scheint, die Erteilung einer WBK aus dem Grund auch zu verweigern.

Aber wohl nur theoretisch.

Ich habe mir aber auch weiterhin Gedanken gemacht.

Wenn man es ganz nüchtern betrachtet, spielt es eigentlich überhaupt keine Rolle in was für einem Behlätnis der Schütze die Munition transportiert, in Falle eines Unfalls mit dem Auto oder Motorrad, würde kaum ein normales Behältnis der Wucht eines Aufpralls oder der Stauchung im Kofferraum standhalten.

Gleiches trifft auf die Waffe zu.

Selbst ein B-Würfel nicht.

Von daher revidiere ich meinen Kommentar von vorhin.

Geschrieben
Wenn man es ganz nüchtern betrachtet, spielt es eigentlich überhaupt keine Rolle in was für einem Behlätnis der Schütze die Munition transportiert, in Falle eines Unfalls mit dem Auto oder Motorrad, würde kaum ein normales Behältnis der Wucht eines Aufpralls oder der Stauchung im Kofferraum standhalten.

Darum geht es! Das Behältnis ist völlig egal, solange ich es nicht verliere und auf "wichtige" Dinge passe ich auf, egal ob die sich im Rucksack, Plastiktüte, ... befinden und egal ob es sich dabei um Munition, Reisepass, Wertgegenstände oder sonstwas handelt.

Geschrieben
Von daher revidiere ich meinen Kommentar von vorhin.

Respekt!

Anzumerken ist vielleicht auch noch, das Alditüten auch weit seltener gestohlen werden als z.B. Alukoffer. Hochwertige Koffer haben meist hochwertigen Inhalt, so etwas zieht Diebe somit magisch an. Und wenn der Koffer an der Unfallstelle (oder sonst wo) ganz verschwindet, wird das Schloss auch niemanden länger als 5 Sekunden und 2 Hammerschläge aufhalten.

Geschrieben
Der Thread gleitet jetzt ins Persönliche ab. Da es nicht mehr ums Waffenrecht geht, ist das Thema für mich beendet.

Schade! Das war nicht meine Absicht. Aber so bleibst Du natürlich elegant die Antwort schuldig, wie du selber Munition transportierst.

Ich würde sogar soweit gehen und sagen, wenn ein Sportschütze (Jäger mal aussen vor gelassen) seine Munition in einer Plastiktüte zum Schießstand transportiert, sollte ihm das Bedürnis aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit abgesprochen werden. Denn soviel Verstand sollte jeder Schütze haben.

Aber das ist meine persönliche Meinung dazu.

Aber, wie mehrfach in diesem Thread und in diesem Posting erwähnt, ist der Transport von Munition so nicht im Waffenrecht geregelt.

Natürlich ist der Transport von Munition im Wafenrecht geregelt - eben dahingehen, dass es jedem selber überlassen ist, wie er die Munition transportiert. Es muss nicht immer alles explizit geschrieben sein, auch eine Weglassung kann eine juristische Regelung sein.

In der Plastiktüte Munition zu transportieren sollte lediglich ein provokante Formulierung sein.

Sieht nämlich ein bischen asozial aus, wenn man so durch die Gegend rennt.

Ich finde es sieht jetzt nicht besonders asozial aus mit einer D&G Tüte durch die Gegend zu laufen. Eine unifarbene Tüte in braun, würde ich allerdings jetzt nicht empfehlen, weil dann jeder gleich weiss, dass man auch noch im Sexshop war.

Respekt!

Anzumerken ist vielleicht auch noch, das Alditüten auch weit seltener gestohlen werden als z.B. Alukoffer. Hochwertige Koffer haben meist hochwertigen Inhalt, so etwas zieht Diebe somit magisch an. Und wenn der Koffer an der Unfallstelle (oder sonst wo) ganz verschwindet, wird das Schloss auch niemanden länger als 5 Sekunden und 2 Hammerschläge aufhalten.

Ob ich Munition von zu Hause zum Schießstand transportiere oder vom Waffengeschäft nach Hause, ist rechtlich gesehen die gleiche Sachlage. Und hier ist es in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle so, dass Munition in Tüten (Plastik oder Papier) verpackt und so dem Kunden mitgegeben wird.

Grüße

SWJ

  • 6 Monate später...
Geschrieben
Hier im Forum wurde einmal ein Fall geschildert, in dem jemand Munition in einer Plastiktüte im Bus transportiert hat und die Munition prompt abhanden kam. Dies hat soweit ich mich erinnere zum Widerruf der Erlaubnis geführt.

Hallo Raphael63,

die Munition, von der Du schreibst, ist nicht "abhanden gekommen" - man hat sie einfach liegen gelassen.

Die Wuppertaler Stadtwerke haben sie dann der Polizei übergeben, bei der der Besitzer sie dann wieder

abholen wollte (aber nicht bekam).

MfG

Pirol 2

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.