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IGNORED

Führen von Softair unter 0,5 Joule?


ridingdownthecanyon

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Geschrieben

Servus, bin dabei mir für Karneval ein Han Solo Kostüm zusammenzustellen. :eclipsee_gold_cup:

Unter anderem trägt er in seinem Oberschenkelholster einen Blaster, welcher auf der Mauser C96 broomhandle basiert.

Jetzt hab ich bei egun eine billige Softair unter 0,5 Joule gefunden.

Ist es richtig, daß diese laut WaffG als Spielzeug gilt, und ich diese führen darf?

Weiterhin gibt es noch eine verbreitetere, wertigere Dekoversion. Wie sieht es mit der aus.

Danke im voraus

Geschrieben

Zu Fastnacht koennts unter "Brauchtum" fallen, ansonsten ists neuerdings gaanz poese. Siehe §42a WaffG

Geschrieben

Wäre ne Frage an die zuständige Behörde wert... immerhin kriegt man doch auch dort die Erlaubnis mit normalen Jagdflinten auf dem Friedhof Salut zu schießen, wenn ein Jagdkamerad beerdigt wird...

Auf ein "könnte unter Brauchtum fallen" würde ich meine waffenrechtlichen Erlaubnisse nicht bauen wollen...

Geschrieben

Oh jeh, ich habs mir fast gedacht. Den Anscheinsparagraphen kenn ich.

Hab gedacht, daß die Energie vielleicht noch einen Unterschied macht. Dann ist Deko ja fast noch schlimmer als so ein Plastikteil.

Wenn ich mir vorstelle, daß sogar diese kleinen Knallplättchendinger ja irgendwie irgendwelchen Vorbildern nachempfunden sind.

Wo ist die Grenze zwischen Spielzeug und Ernst? Ich nehme an, in dem Moment, wo man die Waffe für echt halten könnte, gell?

Ein Bekannter von mir geht immer als New Yorker Cop und hat nen Schlagstock dabei.

Ein anderer Freund war als Rucksacktourist im Jemen unterwegs, seitdem geht er immer als Großmufti mit einem originalen Monsterdolch um die Hüfte.

Vor ein paar Jahren ging ich als Zorro mit Degen.

Rechtlich sehr bedenklich. Selig sind die Unwissenden...und die ohne WBK.

Ich werd trotzdem den Sachbearbeiter mal anrufen. Aber ich kann mir doch nicht für sowas irgendeinen Eintrag abholen, oder eine Genehmigung erteilen lassen?

Dann bleibt das Holster eben leer. Will ja entspannt am Tresen stehen. Und ein bißchen flirten geht auch nur, ohne Angst zu haben, gleich verknackt zu werden.

Vielleicht gibt es ja noch andere Erfahrungsberichte.

Gruß

Geschrieben
Bei Karneval juckts doch keine Sau. Laufen auch haufenweise "Soldaten" rum, würd auch unter Mißbrauch von Titeln, Amtsbezeichnungen und Uniformen fallen.

Das würde ich aber nicht riskieren.

Gerätst du an den falschen....... :icon13:

Nachts ist auch keiner auf den Strassen , trotzdem beachte ich das Rotlicht an der Ampel, obwohl keiner da ist der sich drum kümmert.

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. zumindest nicht wenn ich eine Waffenrechtliche Erlaubnis hätte oder sowas kritisches wie Pilot oder so von Beruf wäre.

Geschrieben
Das würde ich aber nicht riskieren.

Gerätst du an den falschen....... :icon13:

Nachts ist auch keiner auf den Strassen , trotzdem beachte ich das Rotlicht an der Ampel, obwohl keiner da ist der sich drum kümmert.

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. zumindest nicht wenn ich eine Waffenrechtliche Erlaubnis hätte oder sowas kritisches wie Pilot oder so von Beruf wäre.

Darf ich die Softair eigentlich selber umfrickeln, ist ja keine beschossene bzw. eintragungspflichtige Waffe? Somit würde ich ja keine wesentlichen Teile verändern können (rechtlich). Ich hab gedacht, vielleicht könnte ich so einen silbernen Plastikkegel als futuristische Mündungsbremse auf die Mündung kleben? Geht dann schon fast in Richtung supersoaker (ihr wißt schon...die Wasserpistolen). Ist dann als Replik definitiv nicht mehr erkennbar. :rolleyes:

Geschrieben
Ein Bekannter von mir geht immer als New Yorker Cop und hat nen Schlagstock dabei.

Hat er auch verchromte Handschellen... und einen breiten Schnauzbart (hach...)?

(Ja, ich geb' zu, das war jetzt kein Sachbeitrag... :rolleyes: aber es ist auch spät...)

Geschrieben

Das Dumme ist nur, dass die Soft-Airs jetzt als Anscheinswaffen gelten!

Vor dem 01.04.06 waren noch die Übereinstimmungen zwischen inneren und äußeren Merkmale gefordert, was nun nicht mehr der Fall ist.

Sie fallen auch unter 0,5 Joule unter das Führverbot, wobei nun auch nicht mehr die Ausnahmeregeln zum Führen von Waffen gelten! (ist im § 42a WaffG nicht enthalten, somit gilt dies auch nicht für eine Erlaubnis des Inhabers des Hausrechts)

Wie ich von meiner Waffenbehörde weiß, werden für solche Teile keine Ausnahmen erteilt, da kein Bedürfnis nachgewiesen werden kann, bzw. nicht anerkannt wird!

Weiterhin ist das Führverbot auf öff. Veranstaltungen zu beachten, bleibt jedoch eine OWI und nicht strafverschärfend nach § 42 WaffG, als Ermesensspielraum des Beamten.

Macht keiner "Blödsinn" bzw. fällt nicht negativ auf, wird es keinen scheren, solange die Anscheinswaffen verschlossen hin und zurück transportiert werden!

Ich würd mir eher eine andere Kostümierung aussuchen, könnte ja sein, dass ein Wachtmeister "Wichtig" an der Veranstaltung teilnimmt und seine Kameraden zur Verstärkung anfordert!

Geschrieben

Also, wenn Karneval nicht unter Brauchtum fällt, weiss ich auch nicht, was drunterfällt.

Ich stelle mir gerade bildlich vor, wie in Köln oder Düsseldorf ein Beamter versucht, beim Zug alle knallpistolen einzusammeln... :00000733:

Kilian

Geschrieben
Also, wenn Karneval nicht unter Brauchtum fällt, weiss ich auch nicht, was drunterfällt.

Ich stelle mir gerade bildlich vor, wie in Köln oder Düsseldorf ein Beamter versucht, beim Zug alle knallpistolen einzusammeln... :00000733:

Kilian

Das Thema hatten wir doch schon.

Die Beamten dort sind ja an Karneval gewöhnt!

Auf den Ermessensspielraum bei OWI's hatte ich ja schon hingewiesen.

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