Predator82 Posted December 18, 2008 Posted December 18, 2008 Über die Weihnachtsferien werde ich vorraussichtlich nach Vorarlberg zur Familie fahren und würde nicht ungern dann irgendwann mit meinem alten Herren auf den Schießstand gehen. Die Reise nach Vlbg wird wohl im Zug stattfinden, und dabei übers deutsche Eck verlaufen. Darf ich unter diesen Umständen (nur mit WBK ausgerüstet) die Waffe transportieren? Immerhin verläuft die Route über deutsches Hoheitsgebiet...
Guest Posted December 18, 2008 Posted December 18, 2008 Über die Weihnachtsferien werde ich vorraussichtlich nach Vorarlberg zur Familie fahren und würde nicht ungern dann irgendwann mit meinem alten Herren auf den Schießstand gehen. Die Reise nach Vlbg wird wohl im Zug stattfinden, und dabei übers deutsche Eck verlaufen. Darf ich unter diesen Umständen (nur mit WBK ausgerüstet) die Waffe transportieren? Immerhin verläuft die Route über deutsches Hoheitsgebiet... http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/I/I_...rig_001092.html Gilt aber nur für Bayerisches Hoheitsgebiet!
Predator82 Posted December 18, 2008 Author Posted December 18, 2008 http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/I/I_...rig_001092.html Gilt aber nur für Bayerisches Hoheitsgebiet! Trifft leider auf mich nicht zu, da ich nicht wie gefordert Mitglied in einem Schützenverein bin (Anmerkung: in AUT ist das zum Erwerb ja auch nicht notwendig), aber auch absolut nicht die Absicht habe, in Deutschland auszusteigen.
Martin Gritsch Posted December 19, 2008 Posted December 19, 2008 Über die Weihnachtsferien werde ich vorraussichtlich nach Vorarlberg zur Familie fahren und würde nicht ungern dann irgendwann mit meinem alten Herren auf den Schießstand gehen. Die Reise nach Vlbg wird wohl im Zug stattfinden, und dabei übers deutsche Eck verlaufen. Darf ich unter diesen Umständen (nur mit WBK ausgerüstet) die Waffe transportieren? Immerhin verläuft die Route über deutsches Hoheitsgebiet... rechtlich gesehen kommst du vermutlich um de EFWP nicht herum, egal wie klein das deutsche eck jetzt ist. deutsches stattsgebiet, deutsches recht, ist so. möglicherweise wäre es sinnvoll die frage mal ans deutsche waffenrecht zu stellken, ob es eine "erleichterte" möglichkeit zur reinen durchfuhr gibt da das ziel der verbringung ja nicht deutschland ist. das ist aus der kenntnis von österrieischiem recht heraus nicht zu beantworten. pragmatischerweise würde ich die paar minuten durchreise nicht überbewerten. verpack das ding einfach so in deinem gepäck, dass es nicht erkennbar ist was du da transportierst und fertig. vernünftig gedacht schadest/bedrohst/gefährdest du ja niemanden mehr nur weil die grenzziehung 1945 da etwas ungünstig war. lg Martin
Tyr13 Posted December 19, 2008 Posted December 19, 2008 EFWP wäre rein rechtlich gesehen notwendig. Gibt es da denn zweimal Grenzkontrolle ? Auch in D-Land: wo kein Kläger, da kein Richter.
reini Posted December 19, 2008 Posted December 19, 2008 Den Sachverhalt würde ich schriftlich klären. Beim Hauptzollamt Rosenheim anrufen und dann per Brief und schriftlichen Bescheid kären. Die Adresse gibt es bei Google. Gibt es noch die Transitzüge der ÖBB, die ohne Halt durchfahren? Früher wurden die Züge im Bahnhof Rosenheim von etlichen Uniformierten bewacht bis die Lok umgespannt wurde und der Zug wieder in Gegenrichtung ausgefahren ist. Später hat man die Strecken München-Salzburg und die Inntalstrecke mit einer Spange verbunden um diese Prozedur zu vermeiden. http://www.google.de/search?hl=de&sa=X...eim&spell=1
immortal Posted December 20, 2008 Posted December 20, 2008 Es gibt keine Ausnahmegenemigungen für das deutsche Eck! Entweder Mit den Auto von Salzburg nach Zell am See und über den Pass Thurn nach Kitzbühel oder gar nicht! Der EFWP nutzt dir auch nix weil du keine Einladung eines Deutschen Schützenvereines hast die die Einreise rechtfertigt. Nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter ist etwas gewagt,die kontrollieren recht viel im Deutschen Eck. Also wenn du mit den Zug fahrst dann bleibt dir nix anderes über als die Plempen zu Hause zu lassen. Leider.
bouffie Posted December 20, 2008 Posted December 20, 2008 EFP deckt auch die Durchreise ab. Wie wolltest Du denn sonst auf dem Landweg von Deutschland z.B. nach Spanien, nach Italien oder nach Ungarn kommen?
Predator82 Posted December 20, 2008 Author Posted December 20, 2008 Bevor ich den Aufwand treibe lasse ich es wohl wirklich besser sein. Danke jedenfalls für die Info.
bouffie Posted December 20, 2008 Posted December 20, 2008 Womit dann die Anti-Waffen-Bürokraten gewonnen hätten.
karlyman Posted December 28, 2008 Posted December 28, 2008 Es lebe das vereinigte Europa und seine vorgeblichen "Freiheiten"...
Kirrmeister Posted February 5, 2009 Posted February 5, 2009 Auch wenn es schon erledigt ist! Für die Durchfuhr braucht am entweder den europ. Feuerwaffenpass oder aber, wenn man nicht zu dem Personenkreis gehört, eine Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltung (LRA RO oder BGL). sofern es sich um die Korridorzüge von Kufstein nach Salzburg handelt, dann fahren die ohne Halt auf dt. Gebiet durch und werden auch nicht kontrolliert. Für die Kontrolle ist aber nicht der Zoll, sondern die BPOL zuständig gem. § 33 WaffG. Gruss Kirrmeister
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