@ddi Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Hallo Leute, fällt ein Rattanstock unter das Waffenführverbot. Für alle Interessierten: Rattanstöcke werden in den philippinschen Kampfkünsten als Klingensimulator benutzt! Bsp: Messer - Rattanstock in Dildolänge ( wahrscheinlich keine Hiebwaffe) Machete/ Schwert - Rattanstock ca. 90 cm Länge je nach Körpergröße Gruß @ddi
Ganymed Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Gibt es auch angespitzte Varianten die dann als Stichwaffe gelten könnten?
bouffie Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Willkommen in der Unsicherheit und Definitionsbereichen über die viele deutsche politische Entscheidungsträger nicht einmal nachdenken mögen. Wenn sie nur als Simulatoren für Waffen benutzt werden ohne selbstständig die Waffendefinitionen der Anlage 1 des WaffG zuerfüllen, werden es keine Waffen sein. Aber sicher kannst Du Dir nicht sein, wie es nachher die Vollzugsbeamten, die Staatsanwaltschaft oder gar der Richter sehen wird.
uwewittenburg Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Es ist eine Trainingswaffe und entscheidend wäre der Sinn/Zweck des Mitführens, also wieder einmal der Ermessensspielraum des jeweils einschreitenden Beamten. Ein Tischbein ist auch keine Waffe, ich kann es jedoch auch als Waffe präparieren und nutzen. Dem Lehrer, der behauptet, dass das sein Zeigestock ist, wird man es wohl glauben. Einem Glatzkopf, der dieses Ding geschultert durch Kreuzberg trägt, wohl eher nicht! Ich würde es aber nicht ausprobieren wollen und mich dann auf eine Diskussion einlassen, dass dies ja nur eine Trainingswaffe sei, das wird den jeweiligen Beamten nicht beeindrucken.
Messerjocke2000 Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 fällt ein Rattanstock unter das Waffenführverbot.Ich sag mal: Kommt ganz drauf an.Rattanstöcke werden in den philippinschen Kampfkünsten als Klingensimulator benutzt! Unter anderem und nicht immer...Messer - Rattanstock in Dildolänge ( wahrscheinlich keine Hiebwaffe) Also, für den Kubotan/Nervenstock/Tessen/Yawara/Dulu-Dulu Sperrelement gibt es einen Bescheid vom BKA: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...170_kubotan.pdf KEINE Waffe. Machete/ Schwert - Rattanstock ca. 90 cm Länge je nach Körpergröße Da komm es mMn auf den Kontext an. Ein Spazier- oder Wanderstock ist keine Waffe. Ein Schlagstock dann schon. Eigentlich ziemlich behämmert, ist ja trotzdem bloss ein Stock... Kilian
Guest Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 ...Ich würde es aber nicht ausprobieren wollen und mich dann auf eine Diskussion einlassen, dass dies ja nur eine Trainingswaffe sei, das wird den jeweiligen Beamten nicht beeindrucken. Soso, dann rennen ja seit Jahren kriminelle Kendo-Sportler mit ihrem Shinai durch die Gegend...
uwewittenburg Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Soso, dann rennen ja seit Jahren kriminelle Kendo-Sportler mit ihrem Shinai durch die Gegend... Wenn dann höchstens ab dem 01.04.2008 als der § 42a WaffG eingeführt wurde. Es ist doch ein schwertähnliches Sportgerät und Sportler haben überlicherweise eine Sporttasche und ein Fahrzeug. Ich habe hier noch niemanden damit so durch die Gegend rennen sehen und kenne auch keinen Fall, dass dieses je beschlagnahmt wurde. Möchte aber wetten, dass das auch noch kommt.
Guest Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Na mit dem Datum hast du ja recht. Aber sonst? Ich habe nur mal ein paar jugendliche Kendoka kennengelernt, die fuhren immer mit der S-Bahn, und das Shinai außen an der Sporttasche befestigt weil länger als eine übliche Sporttasche.
Ganymed Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 ...Es ist eine Trainingswaffe und entscheidend wäre der Sinn/Zweck des Mitführens... Also wenn Du Dich zur Wahl stellst hast Du sofort meine Stimme. Das würde unser Waffengesetz extrem vereinfachen. Dann habe ich nur noch Trainingswaffen oder Jagdwaffen je nachdem wohin ich unterwegs bin.
uwewittenburg Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Naja, pflichtgemäßes Ermessen bei OWI's heißt doch, dass man prüft, ob sie zum Sport unterwegs sind, oder wohin sonst.
bouffie Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Also es bleibt schwierig und hängt faktisch im wesentlichen vom Bediensteten vor Ort ab. Hat er/sie einen guten Tag oder einfach keine Lust 'ne Owi-Anzeige zu machen und Du wirkst wenigstens tolerabel vertrauenswürdig und verantwortungsbewußt, wird Deine Begründung akzeptiert und es nur ein nettes Gespräch werden.
Guest Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Naja, pflichtgemäßes Ermessen bei OWI's heißt doch, dass man prüft, ob sie zum Sport unterwegs sind, oder wohin sonst. Hmm, bei angedrohten Bußgeldern bis zu 10.000 Euro und ohne vorliegendem Bußgeldkatalog, dürfte das Entschließungsermessen gegen Null tendieren. Und kompliziert wird es dann, wenn der einschreitende Beamte, in der Regel ein Polizist, nicht zugleich der zuständigen Ordnungsbehörde angehört.
karlyman Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Mein Gott, haben wir Probleme in diesem Land. (Verzeiht die Unsachlichkeit, aber manchmal ist es nicht zum Aushalten...)
Guest Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 fällt ein Rattanstock unter das Waffenführverbot. Ist das eine Aussage oder eine Frage? Messer - Rattanstock in Dildolänge ( wahrscheinlich keine Hiebwaffe) Was ist "Dildolänge"? Beschwerst Du Dich über ein unklares Waffengesetz und drückst Dich selber aus wie die Kinder in Ego-Shooter Foren? Geh doch einfach mal zu Deiner zuständigen Behörde und trage denen Dein Anliegen in dem o.a. Wortlaut vor. Die helfen sicher.
@ddi Posted December 16, 2008 Author Posted December 16, 2008 Ich vermute mal, dass die Stöcke nicht unter das Waffengesetz fallen, da Personen unter 18 Jahren diesen Sport nicht allein unter Gleichaltrigen ausüben dürften!
Guest Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Ich vermute mal, dass die Stöcke nicht unter das Waffengesetz fallen, da Personen unter 18 Jahren diesen Sport nicht allein unter Gleichaltrigen ausüben dürften! Weder Rattanstöcke (nur die Gepolsterten sind Trainingsgeräte) noch die Palmsticks (Handbreite Stöcke) sind vom Verbote erfasst. Solltest Du allerdings Eskrima betreiben. So könnte die Begründung die Wurfsterne erfasst gelten. .....Bei dem Gegenstand handelt es sich um eine Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 a WaffG. Der Gegenstand ist tragbar. Nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.1 WaffG sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.... Da es ja keine normalen Stöcke sind, sondern sie ja speziell für die Verwendung vorbereitet werden. Notwendig wäre also eine BKA Bescheid.
@ddi Posted December 16, 2008 Author Posted December 16, 2008 die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.... Sie sind ja nicht dazu bestimmt Verletzungen beizubringen, sondern um Partnerübungen o.ä. durchzuführen mit denen man den Messer / Schwertkampf simuliert!
Guest Posted December 16, 2008 Posted December 16, 2008 Sie sind ja nicht dazu bestimmt Verletzungen beizubringen, sondern um Partnerübungen o.ä. durchzuführen mit denen man den Messer / Schwertkampf simuliert! Wenn Du es sagst
@ddi Posted December 16, 2008 Author Posted December 16, 2008 Man kann natürlich auch Verletzungen beibringen, wenn man denn will und das gegenüber dies nicht verhindern kann!
uwewittenburg Posted December 17, 2008 Posted December 17, 2008 Ich kann auch jemandem mit einem Kugelschreiber verletzen, enweder ich steche mein Gegenüber, oder schreibe ein paar verletzende Worte auf!
Messerjocke2000 Posted December 17, 2008 Posted December 17, 2008 (nur die Gepolsterten sind Trainingsgeräte) Stimmt so nicht. Die Rattanstöcke SIND schon Trainingsgeräte, die je nach Stil entweder Klingenwaffen oder Hartholzstöcke ersetzen.Da es ja keine normalen Stöcke sind, sondern sie ja speziell für die Verwendung vorbereitet werden. Für die Verwendung als Trainingsgerät, ja. Auf dem Weg zum Training dürfte das dem Beamten auch zu vermitteln sein. Und zum Kubotan gibt es ja einen Bescheid. Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben aufgeführten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stosswaffe auszugehen. Und da geht es um einen Gegenstand, der eigentlich als Waffe hergestellt wird. Nicht als Trainingsgerät. Und ein einfacher Rattanstock soll eine Waffe sein? Eher nicht. Vor allem in der Sporttasche nicht. Kilian
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