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IGNORED

Kontigent für Jäger?


speedhaus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich habe demächst vor den Jagdschein zu machen.

Und wollte Fragen ob mir jemand sagen kann ob das Kontigent von max. 2 Waffen je Halbjar auch für Jäger gilt? :confused:

Vielend Dank im Voraus.

MfG

SpeedhauS

Geschrieben

§13 WaffG zum "Erwerb und Besitz von Schußwaffen und Munition durch Jäger...."

da steht nix von 2/6!

2/6 wird in §14 erwähnt; "Erwerb und Besitz von Schußwaffen und Munition durch Sportschützen".

wird man dir aber während deiner Jägerausbildung wohl noch haarklein verklickern ;)

gruß alzi

Geschrieben

Danke für die schnellen Antworten!

Wieder ein wenig schlauer :mellow:

mich würde allerdings noch interessieren warum es dieses kontigent für Sportschützen gibt wenn den sowieso jede Waffe beantragt werden muss inkl. Verbandsbescheinigung?

Geschrieben
mich würde allerdings noch interessieren warum es dieses kontigent für Sportschützen gibt wenn den sowieso jede Waffe beantragt werden muss inkl. Verbandsbescheinigung?

Zum einen, weil für die gelbe eben nicht jedesmal ein Bedürfnis erforderlich ist, zum anderen, weil ein Schütze ja durchaus das Bedürfnis für mehrere Waffen habe (und bescheinigt bekommen) kann - die er dann aber nicht allesamt sofort erwerben darf. (Nein ich finde das nicht logisch, oder um mit der Maus zu sprechen: Klingt seltsam, ist aber so...)

Geschrieben
... warum es dieses kontigent für Sportschützen gibt ...

Weil man es für Jäger auch gern hätte, insbesondere mit Deckelung, aber sich bisher nicht an diese Frage herangewagt hat?

So kann man in ein paar Jahren etwas das sich für Sportschützen bewehrt hat auch für die Jäger übernehmen...

Geschrieben
Nein, gilt es nicht.

Du kannst Dir, wenn es die Brieftasche hergibt, gleich am ersten Tag 2-3 Kurzwaffen und beliebig viele Langwaffen kaufen.

IMI,

nein, die 2/6 Regelung gilt für Jagdscheinbesitzer nicht. Richtig!

Aber auch dem Jäger werden nur 2 Fangschußwaffen (Kurzwaffen) als generelles Bedürfnis eingeräumt.

Und die Kurzwaffen auch für den Jäger nur auf grüne mit Voreintrag.

Langwaffen dagegen auf Jagdschein ohne Begrenzung.

So viel wie eben Brieftasche dick.

Gruß

Rainer

Geschrieben

(2, eher ) 3 KW sind für Jäger normal:

Eine schwache, sagen wir mal 9 mm Para Waffe für den Fangschuss auf Rehwild, eine stärkere auf Sau und Rotwild und dann, als drittes, eine kleinkalibrige KW für die Fallenjagd.

Geschrieben
(2, eher ) 3 KW sind für Jäger normal:

Eine schwache, sagen wir mal 9 mm Para Waffe für den Fangschuss auf Rehwild, eine stärkere auf Sau und Rotwild und dann, als drittes, eine kleinkalibrige KW für die Fallenjagd.

aber 3 KW kann er sich nicht am ersten Tag kaufen, so wie du schreibst. Kein Sb in diesem Land, würde ihm unmittelbar nach Erhalt des Jagdscheins den Voreintrag für 3 KW in die WBK setzen.

Im übrigen soll es auch SB geben, die die WaffVwV ziemlich streng auslegen. Und dazu siehe mal:

13.2 Bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines nach § 15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz

entfällt die Bedürfnisprüfung bei der Erlaubniserteilung für den

Erwerb und Besitz von nach BJagdG nicht verbotenen Langwaffen und bis

zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen Munition. Diese Kurzwaffen

müssen nicht für den Fangschuss (Mündungsenergie der Geschosse mindestens

200 Joule, vgl. das Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d

BJagdG) zugelassen sein. Ein Bedürfnis für weitere Kurzwaffen (z. B. für

die Bau- und Fallenjagd, das jagdliche Übungsschießen) ist jeweils im

Einzelfall glaubhaft zu machen; zur Glaubhaftmachung können auch Stellungnahmen

des örtlichen Kreisjägermeisters, des Jagdberaters, des Landesjagdverbandes

oder einer sonstigen sachverständigen Stelle vorgelegt

werden.

Ein Bedürfnis des Inhabers eines Jagdscheines für den Erwerb einer dritten

Kurzwaffe ist dann nicht gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 anzuerkennen, wenn

es dem Jagdscheininhaber zuzumuten ist, sich von einer der zwei Kurzwaffen

zu trennen, die er auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 ohne gesonderten

Nachweis einer Bedarfslage in Besitz hat, weil diese wegen entsprechender

Einsatzmöglichkeit der anderen Kurzwaffe tatsächlich nicht

zur Jagdausübung nicht benötigt wird.

Es soll sogar Sb geben die etwas von der Jagd und dem Jagdrecht verstehen. So einfach, mal die dritte KW zur Fallenjagd zu beantragen ist das nicht mehr überall. Wer von denen, die angeblich, eine dritte KW zur Fallenjagd "bedürfen" haben den Befähigungsnachsweis, sprich Fallenjagdkurs gemacht und tatsächlich Fallen registrieren lassen. Dieses Prozedere bedarf es zumindest in BW, um mit der Falle jagen zu dürfen. Und wenn dies der Sb mal schnell abgleicht, dann schickt er dich nämlich mit deinem Empfehlungsschreiben des Kreisjägermeisters oder des LJV wieder nach Hause.

Gruss

SWJ

Geschrieben

SWJ,

Der Erfolg den man als Jäger hat, und wieviele Kurzwaffen, wenn es mehr als 2 sein sollen, man bekommt, hängt sicherlich stark vom jeweiligen SB und nicht zuletzt vom Antragsteller ab.

Letztlich sollte es auch am ersten Tag des ersten Jagdscheines möglich sein, sich gleich 3 KW voreintragen zu lassen.

Ich gebe Dir recht, dass das sicherlich nicht viele machen und bekommen.

Vielmehr sollte der Jagdschein auch nicht als "Waffenbeschaffungslizenz" gesehen werden, sonderen der jeweilige Jäger sollte in die Materie hineinwachsen!

Meine erste Jagd- Kurzwaffe, eine Desert Eagle, holte ich mir gleich mit 18.

Dann verspürte ich lange kein Bedürfnis nach einer weiteren KW. War ich doch auch glücklich mit der Desert Eagle.

Erst rund 12 Jahre später holte ich mir meine zweite Kurzwaffe - nen führigen 3 Zöller 357er Revolver. (Ich benötigte etwas führigeres, leichteres, auch im Gebirge)

Die dritte Jagd-Kurzwaffe holte ich mir dann 1 Jahr später, kurz nach Absolvierung meines Fallenjagdlehrganges.

Geschrieben
Meine erste Jagd- Kurzwaffe, eine Desert Eagle, holte ich mir gleich mit 18.

Dann verspürte ich lange kein Bedürfnis nach einer weiteren KW. War ich doch auch glücklich mit der Desert Eagle.

Erst rund 12 Jahre später holte ich mir meine zweite Kurzwaffe - nen führigen 3 Zöller 357er Revolver. (Ich benötigte etwas führigeres, leichteres, auch im Gebirge)

Die dritte Jagd-Kurzwaffe holte ich mir dann 1 Jahr später, kurz nach Absolvierung meines Fallenjagdlehrganges.

:icon14: In dieser Reihenfolge wird ein Sb einer dritten KW dann auch zustimmen, aber nicht drei Voreinträge zwei Tage nach dem Jagdschein.

Frohe Weihnachten

SWJ

Geschrieben
:icon14: In dieser Reihenfolge wird ein Sb einer dritten KW dann auch zustimmen, aber nicht drei Voreinträge zwei Tage nach dem Jagdschein.

SWJ

Hallo SWJ,

mit dieser "Bewertung" des angesprochenen Problems liegst Du absolut richtig.

Auch von mir frohe Weihnachten!

Pirol 2

Geschrieben
Hallo,

Ich habe demächst vor den Jagdschein zu machen.

Und wollte Fragen ob mir jemand sagen kann ob das Kontigent von max. 2 Waffen je Halbjar auch für Jäger gilt? :confused:

Vielend Dank im Voraus.

MfG

SpeedhauS

Hi,

wie die Vorschreiber schon erwähnt haben: Die dritte hängt vom SB und vom Zeitraum ab. Mein Vorschlag wäre aber eine gängige Pistole (P88 oder Cz75 in 9mm und dann für ein paar Hunnis ein Wechselsystem in 22 dazu. Soviel ich weiß, und bitte widersprecht, falls ich nicht recht habe, braucht man dazu keinen Voreintrag, sofern die Basiswaffe eingetragen ist.

Grüße

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