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IGNORED

Deutscher kehrt nach DE zurück aber mit Waffen, die als Sportschütze nicht erlaubt sind


Eismann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Angenommen ich komme auf die Idee, wieder nach DE zurückzukehren. Momentan besitze ich ein Colt sporter m4 mit 11,5" lauf (vermutlich militärlauf).

Wie schaut da die Gesetzeslage aus?

Anm.: Vor knapp 6 Jahren, als ich noch in DE wohnte, war ich aktiver Sportschütze mit grüner WBK, jedoch nur mit Voreinträgen und ohne Besitz von Waffen.

Danke und Gruss

Alex

Geschrieben
Tu´s nicht! Allein schon wegen der Waffe :00000733:

Davon ab ist ein Colt M4 in Germanistan eine Kriegswaffe ;)

.

ja das der Erwerb in DE verboten ist, weiss ich. Aber da ich ja schon das Teil besitze, könnte es ja eine Ausnahmebewilligung geben. So in etwa wie früher bei Altbesitz, wenn ein neues WaffG in Kraft tritt.

Und der Colt ist sonst ein Sporter, also Zivilfertigung

Geschrieben

also das colt kannst du dir für die sportliche nutzung losgelöst eventueller schwierigkeiten (kriegswaffeneigenschaft, evtl. verbotene waffe bei zu leichter umbaubarkeit zu vollautomat) für die sportliche nutzung vergessen. die waffe wird wohl anscheinwaffe sein und bei der lauflänge unter 42cm (=16,75") ist sie vom schießsport ausgeschlossen => => kein bedürfnis.

sollte zudem noch eine verbotseigenschaft (nach waffg) gegeben sein: eine wie auch immer geartete ausnahmegenehmigung für dich persönlich für eine einzelne waffe wird es nicht geben. ist eine waffe verboten - bestandsvermehrung wird ausdrücklich nicht genehmigt - kriegst du als privatperson diese nicht ins land. fertig.

Geschrieben

Es ist einfach nur noch Sinnentleert.

Welcher Mensch kommt auf solch perfide Ideen, eine Waffe, die als ziviler Ha gebaut wurde, aber einen milit. Lauf hat zu verbieten?

Es kommt immer das selbe vorne raus.

Perfide ist ebenso, dass meine Glock17 eine Militärpistole, aus militärischer Fertigung, mit militärischem Lauf ist.

Wenn es nach den Geistesakrobaten ginge, dann müsste man quasi einen Glock17 Klon bauen, mit Lothar Walter Lauf :rolleyes:

Ich werde das nie verstehen, nie!

Nicht all zu ernst nehmen bitte.

Geschrieben

@PE90: Daß ein Schweizer das Deutsche WaffG versteht, erwartet nun wirklich niemand. Wir verstehen da ja selbst nicht alles. Aber daß es hier in Deutschland feine Unterschiede zwischen halbautomatischen Lang- und Kurzwaffen, speziell denen militärischer Abkunft gibt, hat sich bis in die Eidgenossenschaft herumgesprochen, oder?

@Eismann: Du erwartest nicht ernsthaft, daß Dir jemand hier eine Ausnahmebewilligung für den Altbesitz in der Schweiz erworbener Waffen, die hierzulande verboten sind, gibt? Vgl. den Thread des deutschstämmigen Sheriffs aus Denver in Colorado, der an eine Rückkehr in die alte Heimat denkt und gerne seine privat beschafften Dienstwaffen mitnehmen möchte. Auch ihm konnte hier in WO niemand eine positive Antwort geben.

Grüße, Jake C.

Geschrieben

Genau: es sind "Feinheiten" die wir nicht verstehen.

Ich nenne diese "Feinheiten" schlicht Bevormundung und Gängelung durch den Amtsschimmel (möglichst wenig Waffen unters Volk).

Warum soll er das nicht "erwarten"?

Nachbohren bis es klappt und fertig.

Wer nicht tätig wird, der kann auch nichts erreichen.

War hier nicht einmal einer, der keine Ruhe gab bis er schliesslich sein PE90 importieren und sportlich schiessen durfte ;)

Ein Bekannter von mir macht sich jetzt auch dran ein PE90 zu importieren. Ich halte euch auf dem Laufenden wenn es hierzu Neuigkeiten gibt.

Alles geht!

Geschrieben

naja, ich hab damit ja schon gerechnet.. war eh nur ne frage, was wäre wenn... zum glück hab ichs nicht vor (zumindest nicht für die nächsten jahre)

@pe90 ... diesen fall gabs wirklich?

Geschrieben

@pe90 ... diesen fall gabs wirklich?

Moin,

soviel ich weis ist der Kollege auch oft im Forum und von Beruf Rechtsanwalt.

Meines wissens hat er das bis zur höchsten Instanz durchgefochten und gewonnen.

MfG Piet

Geschrieben
@pe90 ... diesen fall gabs wirklich?

Moin,

soviel ich weis ist der Kollege auch oft im Forum und von Beruf Rechtsanwalt.

Meines wissens hat er das bis zur höchsten Instanz durchgefochten und gewonnen.

MfG Piet

Carcano (stand im "Suche Anwalt Thread")

Geschrieben

Moin,

wie isses denn andersrum? Wenn ein Deutscher Sportschütze in die Schweiz emigriert, kann er dann seine Puffen relativ stressfrei mitnehmen?

Nur mal so aus Neugier, falls ich doch noch in der Schweiz um Asyl bitten werde :)

Gruß Tauschi

Geschrieben

Colt Sporter ist i.d.R. keine Kriegswaffe. Da gab es auch mal eine entsprechende Einstufung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ansonsten sollte es damit beim BKA auch keine zu großen Probleme geben, da der Sport relativ unbausicher ist. Allerdings kann dir das leider, außer mal das BKA, niemand garantieren. Heute muss man in D leider damit rechnen, dass sogar Bananen als verboten eingestuft werden können, falls es vorstellbar ist, dass sich die Schale automatisch schält.

Ich würde vorschlagen mal Kontakt mit dem BKA aufzunehmen, allerdings erzählen die auch jeden Tag was anderes, abhängig von dem Sachbearbeiter, der Uhrzeit und natürlich der Tageslaune.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Moin,

wie isses denn andersrum? Wenn ein Deutscher Sportschütze in die Schweiz emigriert, kann er dann seine Puffen relativ stressfrei mitnehmen?

Nur mal so aus Neugier, falls ich doch noch in der Schweiz um Asyl bitten werde :)

Gruß Tauschi

Umzugsgut, am CH-Zoll anmelden.

Umziehen wie ein Stück Möbel auch.

Bei der Kt. Polizei am Wohnort anmelden und fertig.

Waffenschrank oder Safe: deine Sache.

Besser ist ein Tresor auf alle Fälle und ratsam.

Achtung: Schengen!

Keine Ahnung was sich jetzt ändert?

Geschrieben
ja das der Erwerb in DE verboten ist, weiss ich. Aber da ich ja schon das Teil besitze, könnte es ja eine Ausnahmebewilligung geben. So in etwa wie früher bei Altbesitz, wenn ein neues WaffG in Kraft tritt.

Und der Colt ist sonst ein Sporter, also Zivilfertigung

Sobald Du Dich in Deustchland bewegst, gelten fuer Dich die deutschen Bestimmungen. Ergo kannst Du den Colt als Sportgeraet schonmal vergessen (Lauflaenge). Anders sieht es als Jaeger aus (da aber mal eventuelle Kriegswaffeneigenschaften und generell VA Problematik aussen vorgelassen).

Fakt ist nunmal, dass Du bei einer eventuellen Rueckkehr gewisse Huerden ueberspringen musst.

Geschrieben
Colt Sporter ist i.d.R. keine Kriegswaffe. Da gab es auch mal eine entsprechende Einstufung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ansonsten sollte es damit beim BKA auch keine zu großen Probleme geben, da der Sport relativ unbausicher ist. Allerdings kann dir das leider, außer mal das BKA, niemand garantieren. Heute muss man in D leider damit rechnen, dass sogar Bananen als verboten eingestuft werden können, falls es vorstellbar ist, dass sich die Schale automatisch schält.

Ich würde vorschlagen mal Kontakt mit dem BKA aufzunehmen, allerdings erzählen die auch jeden Tag was anderes, abhängig von dem Sachbearbeiter, der Uhrzeit und natürlich der Tageslaune.

aber selbst, wenn das alles klar geht: er hat kein bedürfnis, weil die waffe vom schießsport ausgeschlossen sein wird - wenn er denn überhaupt von seiner zuständigen behörde direkt einen voreintrag erhält...

Geschrieben
aber selbst, wenn das alles klar geht: er hat kein bedürfnis, weil die waffe vom schießsport ausgeschlossen sein wird - wenn er denn überhaupt von seiner zuständigen behörde direkt einen voreintrag erhält...

Na ja, man kann ja einen längeren Lauf reinbauen oder anscheinsverändernde Maßnahmen ergreifen. Daran wird es mal nicht scheitern.

Ansonsten ist man in D schon bemüht, alles so kompliziert wie möglich zu machen. Da macht uns keiner was vor.

Gruß

Makalu

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