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IGNORED

Hilfe bei Referat für Deutsch/POWI - Waffenrecht


Kalleman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe mich bei diesem Board angemeldet, da ich ein wenig Hilfe für ein POWI/Deutsch (gleicher Lehrer) Referat an der FOS Klasse 12 brauche.

Ich hab mir extra hier angemeldet und nicht irgendwo anders gefragt, da ich mir sicher bin hier kompetente Menschen anzutreffen, die mir richtige Informationen geben können anstelle von dem Wischi Waschi Halbwahrheiten, die man sonst überall her bekommt.

Um es grob zusammen zu Fassen:

Mein Referat behandelt im groben Rahmen die so genannten Amokläufe, welche in Erfurt und Emsdetten stattfanden.

Dabei kam immer wieder die Behauptung auf, dass unsere Waffengesetze "zu lasch" seien.

Ich möchte in einem Teil meines Referats diese Behauptungen entkräften und zeigen, dass wir sehr wohl sehr gründliche und sichere Regelungen haben.

Damit hatte ich bis jetzt kein Problem. Jedoch möchte ich jetzt trotz alledem noch weitere mögliche Verbesserungsvorschläge in mein Referat einarbeiten. (Es darf ja auch nicht zu einseitig sein ;) )

Um meine Idee zu verdeutlichen, stelle man sich bitte folgendes vor:

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen, kommt es natürlich immernoch vor, dass sich manche Leute (auch mit WBK) eine nicht registrierte Waffe besorgen.

(Auch wenns sinnlos und illegal ist... Trotzdem kommt es vor)

Diese Person besitzt nun eine illegale (nicht registrierte) Waffe.

Was ist nun, wenn diese Person nun doch ein schlechtes Gewissen bekommt und die Waffe "legal machen" will?

Hat diese Person die Möglichkeit die Waffe bei zuständiger Stelle zu registrieren, ohne Gefahr zu laufen sich selbst strafbar zu machen oder mit Sanktionen (zB: Beschlagnahmung obwohl er eine passende WBK hat) zu rechnen?

Wenn das (noch) nicht der Fall ist, wäre das doch eine gute Möglichkeit die Zahl der nicht registrierten Waffen in Deutschland weiter zu verringern und somit für noch mehr Sicherheit zu sorgen.

Zu der oben beschriebenen Thematik konnte ich aus den Gesetzestexten nicht schlau werden. Kann mich bitte jemand bezüglich dieser Sache aufklären?

Vielen Dank im Vorraus :)

Geschrieben

nach meinem kenntnisstand ist es momentan in deutschland nicht möglich eine (eigene) illegale waffe zu legalisieren ( mal von beschlagnahme und verwertung, d.h. verkauf an berechtigte abgesehen, aber davon hat derjenige ja dann auch nix, denn zum erwerb brauchts ja ne erwerbserlaubnis ).

es ist auch zu vermuten, dass es in der nächsten zeit keine amnestien geben wird. d.h. auch auf diesem wege ist in absehbarer zeit keine legalisierung möglich.

da auch berechtigte keine illegalen waffen erwerben können, kann die waffe von diesen auch nicht zurückerworben werden.

selbst bei erbschaft illegaler waffen ist ein weiterbesitz durch den erben nicht mehr möglich. (inwieweit da der "umweg" über einen berechtigten, wie z.B. im fall von fundwaffen, möglich ist, entzieht sichmeiner kenntnis)

generell und pauschal kann man nur sagen: illegal ist illegal, und ausser anmestie und erwerb auf verwertung kann ichmir keine möglichkeit vorstellen, dass die waffe legalisiert werden könnte.

hmmm, mehr fällt mir jetzt nicht ein.

..... meine spontanen gedanken zu diesem thema .....

gruß alzi

Geschrieben

Da gibt es eine Möglichkeit:

Der Opa hat irgend wann so ein Teil als es noch frei war gekauft und es dann im Safe deponiert. Jahre lang lag das dort und wurde nicht mehr benutzt. Opa hat einfach nicht mit bekommen, dass er nun diese Waffe anzumelden hat, vergessen.

Nun verstirbt der Opa und du als Erbe findest diese Waffe. Nun kannst du in den Besitz der Waffe kommen.

Natürlich könnte es auch die Oma sein oder eine Tante welche die Waffe selber mal geerbt hat und damals nicht angemeldet hatte.

Mehr will ich dazu nicht ausführen, da das Thema Erben hier im Forum sehr genau beschrieben wurde mit den ganzen neuen Vorschriften.

Geschrieben
..... meine spontanen gedanken zu diesem thema .....

Hhm,

meine spontanen Gedanken gehen bei diesem Thema eher in Richtung

Cola und Chips....

Geschrieben

cola und chips und ein lachen waren auch meine ersten gedanken und reaktionen.

ABER man sollte nicht all sowas gleich ins lächerliche ziehen.

trolls sind nicht nur jene, die vermeidlich blöde fragen stellen mit der absicht zu provozieren.. sondern auch jene, die hinter allem einen troll vermuten ;)

die themenwahl find ich perönlich sehr gut. wann ist abgabetermin?

Geschrieben
Wenn das (noch) nicht der Fall ist, wäre das doch eine gute Möglichkeit die Zahl der nicht registrierten Waffen in Deutschland weiter zu verringern und somit für noch mehr Sicherheit zu sorgen.

Da haben wir schon einfach einmal einen falschen Ansatz. Die Tatsache ob eine Waffe registriert oder nicht registriert ist traegt weder zur inneren Sicherheit noch zu irgend etwas anderem bei. Es bedeutet nur, das ein paar ineinandergreifende Stuecke aus Metall mit einer Seriennummer versehen sind und diese Tatsache in irgend einem Register steht. Eine Vielzahl der sog. illegalen Waffen in D sind Altbestaende aus Zeiten als KK's noch legal waren oder Erinnerungsstuecke aus den Kriegen. Die einzige Gefahr die davon ausgeht ist i.d.R. dass sie beim Aufraeumen des Kellers oder Dachbodens Opa auf den Fuss fallen koennten.

Wenn man Sicherheit haben will, muss man entweder so viel Polizei haben, dass diese bei jeder Straftat rechtzeitig eingreifen koennen oder man muss den Buergern auch ermoeglichen, Artikel 2 Abs 2 GG warzunehmen und sich gegen Angriffe zu verteidigen.

Was kann man effektiv gegen "Amoklaeufer" waffenrechtlich unternehmen? Eigentlich nix. Das Einzige was man wirklich unternehmen koennte ist jedem Buerger die Moeglichkeit zu geben einen derartigen Vorfall zu unterbinden in dem er zurueckschiessen kann. Einen entsprechenden Vergleich kann man gerne international ziehen.

- Deutschland: Schiesserei an Schulen, Lehrer stellt sich deeskalierend vor die Klasse und zwingt damit den Schuetzen ein paar Schuesse extra abzugeben.

- USA: Schiesserei an Uni, waffenfreie Zone, die Studenten koennen nur wegrennen.

- Indonesien: Terroranschlag, selbst eingreifende Polizisten werden aufgrund der schlechten Ausruestung nicht Herr der Lage

- Israel: Mehrere Anschlaege von Arabern, die versuchen in Menschenmengen zu schiessen. Der Grossteil der Angriffe wird durch einfache Buerger beendet, bevor es zu hunderten von Opfern kommt.

Fazit: Wer es sich in den Kopf gesetzt hat, mit einer Schusswaffe Angst und Schrecken zu verbreiten wird vielleicht durch strenge Waffengesetze ein paar Wochen zurueckgeworfen und muss erst zum Bahnhof in die naechst groessere Stadt fahren um die Waffe zu erstehen, aber aufgehalten wird derjenige selten. Es ist auch zu bedenken, dass der bisher gravierenste Angriff auf Zivilisten in D mit einem selbstgebauten Flammenwerfer und einer Lanze ausgefuehrt wurde (Koelln, 1964). Verhindern kann man diese Taten kaum ausser durch wirkliche gesellschaftliche Aenderungen, die zugrundeliegenden Faktoren beeinflussen (und nicht wieder behaupten Computerspiele sind das absolute Uebel, das ist auch nur ein Symptom). Das einzige, was man wirklich schnell aendern kann, ist die Auswirkungen solcher Handlungen zu minimieren. Das erste waere hierbei sicherzustellen, dass man effektiv Widerstand leisten kann - und das heisst Waffen ins Volk und auch verdeckt getragen.

Hier einmal einer der wenigen Artikel der internationalen Presse, die das Problem ohne eine linke Brille betrachten.

London Times

Zusaetzlich hier noch ein paar recherchierte Fakten fuer Argumentationen mit Lehrern:

gunfacts.info

Du kannst auch ganz einfach in Deinem Referat fragen, ob es nicht sinnvoll waere, das Verletzen und Toeten anderer Menschen zu verbieten..... ach Moment, das ist ja bereits verboten. Wenn man dafuer schon Gesetz und ein Strafmass hat, wie waere es dann damit, das durchzusetzen, statt den Rest der Bevoelkerung zu Schafen zu machen?

Fuer den Fall dass die Frage aufkommt, wo man denn die Grenze fuer das ansetzen sollte, was der Staat seinen Buergern erlaubt: In welchen Laendern und wann wurden noch gleich Panzer eingesetzt um Demonstrationen und zivilen Ungehorsam zu unterdruecken? (Tipp: 17. Juni 1953 in einem Teil Deutschlands)

Meines Erachtens geht die Regierungsgewalt immer noch vom Volk aus und das Volk sollte auch die Mittel haben diese durchzusetzen. Das heist im Extremfall, das die Bevoelkerung auch die Armee daran hindern koennen muss, eine Diktatur aufzubauen oder zu unterstuetzen - und um zu ermoeglichen gehoert alles, was die UN als "small arms" definiert (alles was von der Infantrie genutzt werden kann) in Privathaende. Ja, ich meine einschliesslich Panzer- und Flugabwehr!

In einem solchen Staat wuerde wirklich einmal alle Macht vom Volke ausgehen und das Gewaltmonopol des Staates (was nur eine Theorie und kein Teil unseres GG ist) wuerde wirklich bei denen liegen, die den Staat ausmachen - bei den Buergern.

Geschrieben

Wow so schnell 2 Antworten!

Und nein ich trolle nicht. Das ist alles sehr ernst gemeint. Hab extra versucht sachlich zu formulieren, damit hier nicht der Eindruck entsteht. Ging wohl bisl schief... :/

Abgabetermin ist der 17.12. Frau Lehrerin will sich wohl nicht stressen und die Referate in den Ferien durchlesen...

Nur nochmal, damit ich das wirklich richtig verstanden habe:

Ich habe hier 2 Aussagen:

1. alzi: Illegal erworbene Waffen können NICHT legalisiert werden. (ohne Nachteile für den Besitzer)

2. sportgoofy: Wenn ich Opas alte Flinte aufm Speicher finde, dann kann ich diese anmelden und behalten, sofern ich die passende WBK habe.

Was stimmt nun? Oder ist beides richtig?

Wenn beides stimmen sollte, dann hab ich es so verstanden:

Neue Waffen die nicht registriert sind können nicht legalisiert werden, jedoch alte Waffen kann ich legalisieren, sofern ich den Behörden klar machen kann, dass das Teil aufm Speicher lag und wohl meinem Opa gehörte. (was bei einer alten Waffe glaubhaft ist, bei einer neuen nicht.)

Richtig?

PS: Vll sollte ich anmerken, dass ich nicht von verbotenen Waffen spreche, sondern eigentlich legal Erwerbaren, die jedoch illegalerweise nicht registriert eingeführt wurden oder wie die Leute sonst an so Zeug kommen.

Das ist wichtig, da ich ja nach Lösungen suche, um Menschen, die einen Fehler gemacht haben wieder in die Legalität zu bringen. (Und nicht illegale Waffen legal zu machen.)

Edit @ Boule:

Deine Ausführungen mögen durchaus stimmen. Jedoch glaub ich kaum, dass ich damit den gewünschten Effekt bei meiner Lererin erreiche. (Nämlich eine gute Note. ;) )

Zudem ist das Thema Waffenrecht nur ein Teil meiner Ausarbeitung. Wenn ich deine Ausführungen einbauen würde, würde das jedoch zu sehr ausufern. Ich hab unter anderem noch die Sache von wegen "Killerspiele", und soziale Hintergründe, Mobbing etc usw drin. Ich beleuchte die Angelegenheit also aus vielen Winkeln.

Wenn ich mal ein Referat rein übers Waffenrecht schreibe (was ich kaum glaub. Das lässt die Schule und der "Lehrplan" nicht zu"), dann komm ich auf dich zurück ;)

Geschrieben
......Hat diese Person die Möglichkeit die Waffe bei zuständiger Stelle zu registrieren, ohne Gefahr zu laufen sich selbst strafbar zu machen oder mit Sanktionen (zB: Beschlagnahmung obwohl er eine passende WBK hat) zu rechnen....

Definitiv NEIN. Im Rahmender Abschaffung des Erbenprivilegs. Fiel auch diese Möglichkeit.

Es gilt wer aus einem Nachlass Waffen erbt, konnte diese unter erleichterten Voraussetzungen besitzen (Erbenprivileg). Der Erbe hat binnen eines Monats die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der Kreispolizeibehörde zu beantragen. Dieses Erbenprivileg gilt allerdings nur noch für eine Übergangszeit bis zum 31.03.2008. Überlässt der Erbe erlaubnispflichtige Waffen anderen, hat er sich davon zu überzeugen, dass der andere zum Erwerb dieser Waffen berechtigt ist. Das Überlassen der Waffen ist der Behörde innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter vollständiger Angabe der Personalien des Erwerbers anzuzeigen.

Inzwischen muss die Waffe bereits in eine WBK, Waffenschein o.ä. eingetragen sein damit sie geerbt werden kann. Und dann muss die Waffe wenn sie keinem Berechtigten überlassen wird unbrauchbar oder mit einem Sicherungssystem unbrauchbar gemacht werden. Stichwort Amatrix.

Geschrieben

Dazu müte Opa erst einmal diese Waffe im Erbé erwähnt haben. Auf dem Speicher kann sie auch jeder andere versteckt haben, es fehlt dann sicher der Nachweis, dass sie Opa tatsächlich gehörte. In seinem Schrank sähe das schon anders aus.

Erst einmal wird die Waffe beschlagnahmt und beschossen, um herauszubekommen, dass sie nicht für eine andere Straftat verwendet wurde.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass Du Inhaber einer WBK bist und zum Erwerb von Schußwaffen berechtigt bist, dann prüft das Gericht oder der Staatsanwaltschaft in Absprache mit der zuständigen Waffenbehörde,nach Freigabe vom BKA, über die weitere Verwendung.

Sicherlich wirst Du nicht ohne weiteres in den Besitz dieser scharfen Schußwaffe gelangen, aber es gibt auch Ausnahmen, z. B. historischer Wert und Anbringung von Sicherungssystem die es noch nicht gibt.

Hüte Dich aber die Waffe einfach an Dich zu nehmen und zur nächsten Polizeistation zu laufen, dann bist Du nämlich schon nach dem WaffG der Erwerber der Waffe und hast sie dann auch noch verbotenen Weise geführt!

Also Polizei anrufen, die stellt das Ding sicher und dann über einen Anwalt Dein Erbe einklagen.

Könnte aber teuer werden, weiß nicht ob sich das ev. für einen verrosteten K 98 lohnen würde, den kannste auch billiger als Deko-Waffe (unbrauchbar gemachte Schußwaffe) selbst kaufen.

Geschrieben

Ok. Jetzt ist die Sache klar.

Illegal (egal wie) bleibt illegal und kann nur in Außnahmefällen wieder ERWORBEN werden.

Einerseits schade (für die Erben und Menschen, die sich entschieden haben Ihre Waffe zu melden) andererseits gut für mich, da ich nun nen passenden Verbesserungsvorschlag habe.

Um noch nen persönlichen Kommentar dazu abzugeben: Völliger Schwachsinn! Die meisten werden sich wohl vor ihrem Ableben nicht darum gekümmert haben, alles angemeldet zu haben und den Sohn nen WBK machen lassen. So verschwinden wohl viele Erb- und Erinnerungsstücke aus dem Familienbesitz...

Und das es keine Amnestie gibt finde ich auch unklug. Bei den Lichtensteiner Konten haben sie ja auch ne Amnestie ausgesprochen. Eine registrierte Waffe ist auf jeden Fall besser, als eine nicht erfasste. Egal wie sehr das nun mehr Sicherheit bringt oder nicht.

VIELEN DANK AN ALLE, DIE GEANTWORTET HABEN!

Ich werd mich ggf nochmal melden, falls irgendwo Unklarheiten auftauchen.

Geschrieben
Um es grob zusammen zu Fassen:

Mein Referat behandelt im groben Rahmen die so genannten Amokläufe, welche in Erfurt und Emsdetten stattfanden.

Dabei kam immer wieder die Behauptung auf, dass unsere Waffengesetze "zu lasch" seien.

Ich möchte in einem Teil meines Referats diese Behauptungen entkräften und zeigen, dass wir sehr wohl sehr gründliche und sichere Regelungen haben.

Damit hatte ich bis jetzt kein Problem. Jedoch möchte ich jetzt trotz alledem noch weitere mögliche Verbesserungsvorschläge in mein Referat einarbeiten. (Es darf ja auch nicht zu einseitig sein ;) )

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen, kommt es natürlich immernoch vor, dass sich manche Leute (auch mit WBK) eine nicht registrierte Waffe besorgen.

(Auch wenns sinnlos und illegal ist... Trotzdem kommt es vor)

Diese Person besitzt nun eine illegale (nicht registrierte) Waffe.

Was ist nun, wenn diese Person nun doch ein schlechtes Gewissen bekommt und die Waffe "legal machen" will?

Hat diese Person die Möglichkeit die Waffe bei zuständiger Stelle zu registrieren, ohne Gefahr zu laufen sich selbst strafbar zu machen oder mit Sanktionen (zB: Beschlagnahmung obwohl er eine passende WBK hat) zu rechnen?

Wenn das (noch) nicht der Fall ist, wäre das doch eine gute Möglichkeit die Zahl der nicht registrierten Waffen in Deutschland weiter zu verringern und somit für noch mehr Sicherheit zu sorgen.

Ich denke, die sog. "illegalen" Waffen speisen sich in der Masse aus der Zeit vor 1972, als der Erwerb von Langwaffen noch weitestgehend frei war, der von Kurzwaffen m.o.w. auch. Hier dürfte man folgende theoretische Szenarien unterscheiden können:

a) alte Jagdwaffen, die aus Desinteresse oder Nichtwissen nie jemand angemeldet hat. Sammlerstücke könnten auch mal aus Prinzip nicht angemeldet werden

b ) Kleinkaliber, denen man den Status eines besseren Luftgewehrs zubilligt(e), und bei denen nie die Notwendigkeit gesehen wurde, diese anzumelden

c) Flobert"waffen", die ja dem Gesetz nach als scharfe Feuerwaffen anzusehen sind und wegen mangelnder Ernstnahme auch nicht angemeldet wurden.

d) Echte, großkalibrige Waffen, die frei gekauft wurden und aus Mißtrauen dem Staate gegenüber aus Prinzip nicht angemeldet wurden (großkalibriger Revolver, 98er, 12er Schrotflinte). Der (nachvollziehbare) Gedankengang dürfte in etwa sein "Wenn der Staat von meinen Waffen weiß, wird er sie mir eines Tages wegnehmen."

e) Souvenirs aus dem letzten Krieg. Diese dürften wohl aus biologischen Gründen seltener werden.

f) Waffen, die zu verbrecherischen Zwecken gezielt illegal erworben wurden.

In aller Regel würde ich erwarten, die Kategorien a)-c) v.a. im ländlichen Raum anzutreffen. Das Gefährdungspotential hierdurch empfinde ich als nicht existent, da die Besitzer dieser "illegalen" Waffen in aller Regel sehr konservative Menschen sein dürften, die sich der Konsequenzen ihres Handelns bewußt sind, nur dem Gesetz nach eben kein "Bedürfnis" haben.

Bei d) - naja, der Klassiker ist der alte Herr, der mit einem 98er auf Nachbars Göre anlegt, die Äpfel klaut. Ist zu verurteilen. Liest man aber sehr selten.

e) Man hört ja immer wieder von der guten P38, die auch bei Hofschlachtungen Verwendung finden kann. So könnte man alte Pistolen ja wieder einer sinnvollen Nutzung zuführen. Auch dieses Szenario halte ich für weitgehend unkritisch. Eine alte PP als Familienerbstück, ein Pistole von den Russen,... Ohne Munition sind diese Dinger außerdem zu nichts gut.

f) Hier handelt es sich meiner Einschätzung nach i.d.R. um Feuerwaffen aus Bürgerkriegsgebieten (YU) oder allgemein Gebieten mit instabilen politischen Verhältnissen. Ich vermute, daß diese Art der Kriminalität sich verstärkt in bestimmten ethnischen / sozialen Gruppierungen wiederfinden dürfte. Gefühltes Gefährdungspotiential: Sehr hoch! Ein Stichwort in diesem Zusammenhang muß auch der Terrorismus sein.

Nun ist es leider so, daß sich unser Waffengesetz gegen das Szenario f) richtet. Die meist unbescholtenen Bürger, die in den Szenarien a)-e) vorkommt, aber über den gleichen Kamm schert. Dies empfinde ich persönlich als sehr problematisch. Außerdem: Warum ist ein Kleinkaliber oder ein Flobert ebenso eine scharfe Feuerwaffe wie eine .308? Bekanntermaßen wurde das Waffengesetz von 1972 auch unter dem Zeichen des deutschen Linksterrorismus gestaltet. Das wirkt immer noch nach.

Und noch ein Tip von mir: Du könntest mal das Deutsche und das Schweizer Waffenrecht kontrastieren. Letzteres ist bei weitem liberaler als unseres. Dennoch ist die Schweiz bekanntlich ein sauberes und sicheres Land. Warum? Die Identifikation mit dem Gemeinwesen ist um ein vielfaches höher. Und wo es keine Kriminellen und kein Gesindel gibt, dort erwarte ich nicht unbedingt Schußwaffenkriminalität (siehe Szenarien a)-e). Wenn sich Ghettos bilden und dann noch bewaffnen, ist das natürlich brandgefährlich! Insofern: It's a mind game!

P.S. Ich halte übrigens nichts von der Argumentation, wenn alle bewaffnet wären, könnte man ja zurückschießen, wenn der Amokläufer kommt. Ich bin gegen eine allgegenwärtige Bewaffnung im Alltag, ich könnte mir auch nicht vorstellen, jeden Tag eine Waffe spazierenzutragen und möchte eigentlich auch nicht, daß das andere Leute tun. JEDOCH: Am wichtigsten ist es, daß ein gesellschaftlicher Konsens besteht, dahingehend daß Menschen in UNSEREM Gemeinwesen (Wir sind das Volk, wo ist dieser Geist geblieben?) unter keinen Umständen durch Schußwaffen zu Schaden kommen dürfen. Bevor dieser Konsens nicht in den letzten Winkel unserer Gesellschaft gedrungen ist, auch in die Städte und Vorstädte, nach St. Pauli, ins Hasenbergl, nach Haslach und sonstwohin, gibt es gute Gründe für die Regelungen des bestehenden Waffengesetzes, auch wenn im Detail vieles zu ändern wäre.

Geschrieben
"sehr langer text"

:gutidee:

Sehr guter Gedankengang! Vor allem der Vergleich mit der Schweiz wird in mehrerer Hinsicht (nicht nur Waffentechnisch) sehr gut in mein Referat passen.

Da werd ich mich wohl ein wenig in Schweizer Recht einlesen.

Nurmal um was schnell abzusichern: Ich hab gehört, dass in der Schweiz, jeder der gedient hat, (s)eine Waffe mit nach Hause bekommt. Ab einem bestimmten Alter wird diese dann modifiziert, sodass nurnoch einzelne Schüsse abgegeben werden können.

Stimmt das, oder ist das nen Gerücht?

Wenn das der Fall ist, dann soll das mal kein Beweis sein, dass Waffen alleine noch keine Toten verursachen. Das ist ja quasi Volksbewaffung und trotzdem hab ich noch nicht von wegen "Amoklauf" (ich mag das Wort nicht. Amok bedeutet ich weis nichtmehr, was ich tu. Die Jungs aus Erfurt etc wussten aber sehr wohl was sie taten und planten dies auch ausgibig!) oder ständigen Schießereien gehört.

... Wenn ich so nachdenke: Ich glaub ich schreib den Waffenteil in meinem Referates um und nehme die Schweiz als Hautp-Gegenargument jeglicher Behauptung, dass Waffen im Privatbesitz die allgemeine Sicherheit erheblich gefärden würden.

DANKE gaertnerin!

Weitere Gedankengänge in diese Richtung sind ausdrücklich erwünscht :)

Geschrieben
Nurmal um was schnell abzusichern: Ich hab gehört, dass in der Schweiz, jeder der gedient hat, (s)eine Waffe mit nach Hause bekommt. Ab einem bestimmten Alter wird diese dann modifiziert, sodass nurnoch einzelne Schüsse abgegeben werden können.

Stimmt das, oder ist das nen Gerücht?

Wer dient - auch als Reservist - hat die Originalwaffe zu Hause (und hoffentlich auch die Muni, die es offiziell ja nicht mehr gibt). Wer aus dem Wehrdienst und dem Reservistendasein ausscheidet kann seine Waffe der Armee abkaufen. Diese wird dann so modifiziert, das nicht mehr vollautomatisch damit geschossen werden kann aber immer noch als Halbautomat funktioniert.

Geschrieben
Wenn das der Fall ist, dann soll das mal kein Beweis sein, dass Waffen alleine noch keine Toten verursachen. Das ist ja quasi Volksbewaffung und trotzdem hab ich noch nicht von wegen "Amoklauf" (ich mag das Wort nicht. Amok bedeutet ich weis nichtmehr, was ich tu. Die Jungs aus Erfurt etc wussten aber sehr wohl was sie taten und planten dies auch ausgibig!) oder ständigen Schießereien gehört.

... Wenn ich so nachdenke: Ich glaub ich schreib den Waffenteil in meinem Referates um und nehme die Schweiz als Hautp-Gegenargument jeglicher Behauptung, dass Waffen im Privatbesitz die allgemeine Sicherheit erheblich gefärden würden.

Das gilt aber aus meiner Sicht eben nur, wenn sich alle ihrer Verantwortung bewußt sind. Ich würde dieses Denken in unserem Land v.a. in den Städten nicht als gegeben ansehen. Stell' Dir mal vor, jeder also wirklich JEDER könnte Schußwaffen erwerben. Und dann halte Dir die sog. "sozialen Brennpunkte" deutscher Großstädte vor Augen. Das paßt nicht zusammen.

Aber nur zur Erinnerung: Vor 1972 konnte jeder volljährige Deutsche in Deutschland Langwaffen frei und unregistriert erwerben, das Land ist auch nicht in Anarchie versunken. Ganz im Gegenteil haftet den 50er und frühen 60er Jahren der Ruf der Spießigkeit und Bürgerlichkeit an.

Wenn ich mich recht erinnere, wurde jedoch eine spektakuläre Geiselnahme (Stuttgart?) mit Kleinkaliberwaffen durchgeführt. Wenn Du es ganz fundiert haben willst, solltest Du versuchen, die Gesetzesbegründung zum WaffG von 1972, das die Grundstruktur für das heutige Waffengesetz schuf, zu beschaffen. Im Zweifel über eine Öffentlichkeitsstelle des Bundestages oder so, die können Dir bei solchen Anfragen helfen.

Geschrieben

Und nicht vergessen: Rechtsetzung ist der Ausgleich oftmals konträrer Interessenlagen. So auch in diesem Fall. Extrempositionen sind nicht konsensfähig, besonders auf diesem sensiblen Feld und werden immer Wunschdenken bleiben.

Soll heißen: Positioniere Dich nicht als Guru des freien Waffenbesitzes, dann bist Du unglaubwürdig. Ich denke mehr Verständnis dürfte über das Vorbringen detaillierter gut begründeter Einzelpositionen und das Entkräften pauschaler Vorurteile ("Das Waffengesetz ist viel zu lasch" "Jäger sind Lustmörder" "Sportschützen sind pervers" "Alle Jugendlichen, die im Schützenverein sind, träumen vom Amoklauf" "Der Erwerb von Jagdwaffen darf für unter 18-jährige nicht möglich sein" "Zivilpersonen brauchen keine Waffen") einzuwerben sein.

Lehrer sind ja in dieser Hinsicht oftmals Gutmenschen und lehnen Schußwaffen ab. Allerdings kam es eben gerade in Schulen immer wieder zu Schießereien, nicht nur in Erfurt. In Freising, z.B. marschierte auch einer in die FOS und erschoß den Rektor, einfach so. Solchen Zuständen darfst Du unter keinen Umständen das Wort reden.

Ansonsten kann ich nur noch raten, auf den äußerren Eindruck zu achten - Wie Du kommst gegangen, so wirst Du empfangen... Der Referent sollte daher lange schwarz gefärbte Haare, einen langen schwarzen Mantel und schwarze Lederstiefel tragen. Und nicht ein, zwei originalgetreue Repliken von Schnellfeuerwaffen vergessen, zu Anschauungszwecken :ninja: Bitte vorher prüfen, ob diese noch gesetzeskonform in die Schule befördert werden dürfen.

Geschrieben

Erstmal Danke an Boule für die Verbesserung. Von der breiten Masse bekommt man immer nur Halbwahrheiten zu hören. Vor allem bei solchen Themen.

Ja. Die sache ist sehr komplex. Wegen der Sache mit den Brennpunkten zum Beispiel:

Wenn man erstmal genauer hinschaut sieht man, dass gewisse Gesetzgebungen aufgrund anderer Missstände ( sss: ja, das ist neue Rechtschreibung...) enstehen, ohne diese zu lösen. Soll bedeuten, dass man viel tiefer greifen muss, bevor man andere viel offensichtlichere Dinge ändern kann.

(Ja ich würd mich auch unwohl fühlen, wenn ich wüsste, dass gewisse Menschen Waffen frei kaufen können. Wobei... Irgendwie kommen so Menschen immer an etwas ran.)

Zu dem Auftreten: Ich verweigere mich schon seit langem irgendwelchen modischen Extremitäten. Und auch die Menschen, welche in der Vergangenheit offen ihre gesinnungen (Musik, Politik usw etc) "getragen" haben fangen an sich, das Metal aus dem Gesicht zu nehmen, die Hose hoch zu ziehen, die Haare ausm Gesicht zu kämmen usw, da auch der Letzte gemerkt hat, dass sowas bei einem Vorstellungsgespräch zu 90% eher kontraproduktiv ist. ^^

Zudem arbeite ich an einem schriftlichen Referat und keinen Vortrag. Ich les also nichts vor etc. ;)

Auch hab ich oben schon geschrieben. Allzu extrem will ich in keine Richtung tendieren. Allein schon aus dem Grund, dass ich ne gute Note will.

Lehrer sagen zwar oft, dass es bei Meinungen kein "Richting" und "Falsch" gibt. Aber jeder, der ein paar Jahre die Schulbank gedrückt hat wird sehr schnell bemerkt haben, dass dies natürlich nicht stimmt. Jeder Lehrer hat sein ganz persönliches richtig und falsch... ;)

Geschrieben
..... Mein Referat behandelt im groben Rahmen die so genannten Amokläufe, welche in Erfurt und Emsdetten stattfanden.

Dabei kam immer wieder die Behauptung auf, dass unsere Waffengesetze "zu lasch" seien.

Ich möchte in einem Teil meines Referats diese Behauptungen entkräften und zeigen, dass wir sehr wohl sehr gründliche und sichere Regelungen haben.

Ich möchte mal speziell auf diesen Satz eingehen:

Wenn das (damalige) Waffenrecht (WaffG) richtig und konsequent angewendet worden wäre, hätte es u. U. den Amoklauf von Erfurt gar nicht gegeben. Der Täter hatte für eine Kurzwaffe (eine Pistole) und eine BDF (Bockdoppelflinte) ein Bedürfnis von seinem Verein genehmigt bekommen. Die Kurzwaffe hat er von einem anderen Mitglied seines Vereins erworben, mit dem Voreintrag einer BDF ist er zum örtlichen Waffenhändler gegangen und wollte damit eine Repetierflinte erwerben. Die Firma hat daraufhin beim zuständigen Ordnungsamt angefragt, ob anstelle der BDF (eine Einzelladerwaffe mit zwei Läufen, Nachladen relativ umständlich im Gegensatz zu einer RF) eine Repetierflinte (RF=Mehrlader-Flinte mit Magazin und einem Lauf, Nachladen relativ schnell möglich) zulässig sei. Dies hat der zuständige Sachbearbeiter wohl befürwortet und daraufhin wurde dem späteren Täter die Repetierflinte ausgehändigt. Dies war grundlegender Fehler Nr. 1 bei der Geschichte.

Der zweite Fehler liegt darin, daß sich der zuständige Sachbearbeiter nicht um die Einhaltung der Meldefristen gekümmert hat. Nach der Überlassung der Pistole hatte der frühere Besitzer der Pistole das Ordnungsamt über den Verkauf informiert. Die Frist für die Anmeldung einer neu erworbenen Waffe bei der Behörde beträgt zwei Wochen. Weder die erworbene Pistole noch die Repetierflinte waren vom Täter bei der zuständigen Waffenbehörde angemeldet worden. Der Amoklauf fand rund ein halbes Jahr nach dem Erwerb der Waffen statt! Während dieser Zeit ist nichts unternommen worden! Normalerweise ist eine weite Überschreitung der Anmeldefrist (bei ein oder wenigen Tagen sagt meistens keiner was) schon Grund, die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers anzuzweifeln und entsprechend tätig zu werden (Einzug der Waffen etc.).

Das der Täter mit der Repetierflinte nicht richtig umgehen konnte und sie bei der Tat nicht einsetzen konnte, kann wohl nur als Glücksfall in der ganzen Katastrophe angesehen werden. Denn ansonsten hätte es u. U. noch mehr Opfer zu beklagen gegeben.

Ich weiß wohl, daß mein Sachbearbeiter beim Ordnungsamt hier vor Ort in einem gleich gelagerten Fall spätestens nach einer Anmahnung in der Angelegenheit dem Erwerber ganz derbe auf die Füße getreten wäre.

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