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IGNORED

Von der Einlaufflinte zur Kurzwaffen


Kaputt

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Hallo,

von Sinn und Unsinn eines solchen Gerätes mal abgesehen:

Wenn man eine Einlaufflinte kürzt auf unter 60cm Gesamtlänge, hat man doch eigentlich eine "einläufige Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition", oder?

Also auf WBK gelb-neu möglich, wenn man eine entsprechende Diziplin in einem anerkannten Verband findet.

Sehe ich hier was falsch?

Grüße,

kaputt

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Na ja...

Wenn ich jemals mal Sachbearbeiter sein sollte tät ich sagen: Dat ise ne Flinte. Die krichste eh op dinge Jähle.. Drum lass dat schöne Ding doch janz.

Dir T/C Encore und Contender gibt's ja schon, nimm dafür einfach 'nen WL in 12/70... Ist Quatsch, aber: Was Dein Wille, das Dein Himmelreich.

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Hallo,

von Sinn und Unsinn eines solchen Gerätes mal abgesehen:

Wenn man eine Einlaufflinte kürzt auf unter 60cm Gesamtlänge, hat man doch eigentlich eine "einläufige Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition", oder?

Also auf WBK gelb-neu möglich, wenn man eine entsprechende Diziplin in einem anerkannten Verband findet.

Sehe ich hier was falsch?

Grüße,

kaputt

Die würde doch egal ob als LW oder KW immer auf die neue Gelbe kommen.

Und doch auch wenn sie 2 Läufe hat.

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aber für neu-gelb als einschüssige kurzwaffe, wirst wohl keine "flinten"-diszipin finden.

dann doch besser lang auf gelb und n kurzen wechsellauf. wenn ich meine vorposter da recht verstanden hab.

.... wobei... man soll ja die hoffnung nie aufgeben, und vllt gibts ja doch irgendwo einen disziplin die so ne kurzflinte nicht ausschließt.

gruß alzi

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Eben. Jede Waffe auf neu-Gelb muss in eine Disziplin passen. Es muss nur nicht die Sportordnung des eigenen Verbandes sein.

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aber für neu-gelb als einschüssige kurzwaffe, wirst wohl keine "flinten"-diszipin finden.

Es muss für einen Erwerb auf die Gelbe kein Bedürfnis haben. Nur vom Typ her muss es in das Schema des 14.4 passen. Täte es...

Ja, es gibt Sachbearbeiter, die eine Eintragung davon abhängig machen, ob man mit der Waffe auch Wettkämpfe irgendwo machen kann. Geht aber über das Gesetz hinaus.

Sinn im WaffG ? :lol:

Eine Glattlauf-Waffe für BDS Silhouette zu verwenden ist hirnrissig. Genauso als Pistole für "Präzision". Und die Sägerei tut einem irgendwie in der Seele weh. Zweckfreier Quatsch, aber legal. Warum sollte man sich einen seiner 4 Erwerbe im Jahr damit vernichten ? Desperado-Feeling ? So rein theoretisch ginge das vielleicht. Ist aber wirklich :gaga:

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Es muss für einen Erwerb auf die Gelbe kein Bedürfnis haben. Nur vom Typ her muss es in das Schema des 14.4 passen. Täte es...

Ja, es gibt Sachbearbeiter, die eine Eintragung davon abhängig machen, ob man mit der Waffe auch Wettkämpfe irgendwo machen kann. Geht aber über das Gesetz hinaus.

Sinn im WaffG ? :lol:

Eine Glattlauf-Waffe für BDS Silhouette zu verwenden ist hirnrissig. Genauso als Pistole für "Präzision". Und die Sägerei tut einem irgendwie in der Seele weh. Zweckfreier Quatsch, aber legal. Warum sollte man sich einen seiner 4 Erwerbe im Jahr damit vernichten ? Desperado-Feeling ? So rein theoretisch ginge das vielleicht. Ist aber wirklich :gaga:

da muss ich dir recht geben, es wäre zumindest wettbewerbstechnisch/sportlich unsinn mit sowas zu starten.

auch mit den sachbearbeitern geb ich dir recht.

aber ich kann mir im moment keine disziplin vorstellen in der diese waffe zugelassen wäre. es ist kein gewehr, es ist keine pistole. es ist noch immer eine flinte, das eben als kurzwaffe.

revolver/pistolen-disziplinen wirst damit nicht schießen können, ebensowenig langwaffen-disziplinen. und auch bei flintendisziplinen gibts doch vorgaben die verwendbaren waffen betreffend. irgendwo klemmts da doch dann immer..... mehrschüssigkeit.. lauflänge...kaliber.... schäftung......

in welcher disziplin, in welchem verband, nach welcher sportordnung dürfte man das teil schießen?.... nur dann gehts auf neu-gelb........ ob man tatsächlich wettkämpfe damit schießt ist ja unerheblich, die waffe muss nur in irgendeiner disziplin für den wettkampf zugelassen sein! ... daran hab ich ziemliche zweifel.

gibts irgendwo eine so "offene" disziplin?

gruß alzi

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gibts irgendwo eine so "offene" disziplin?

Nachschauen bringt: Nö, das woran ich gedacht habe: Silhouette und Präzi in "Freier Klasse" geht beides nicht. Ich lehne es hiermit ab, über den Unfug noch weiter nachzudenken.

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Die würde doch egal ob als LW oder KW immer auf die neue Gelbe kommen.

Und doch auch wenn sie 2 Läufe hat.

Geht nicht!

Die neue gelbe gilt für einschüssige Einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition.

Nachschauen bringt: Nö, das woran ich gedacht habe: Silhouette und Präzi in "Freier Klasse" geht beides nicht. Ich lehne es hiermit ab, über den Unfug noch weiter nachzudenken.

Sicher ist es Unfug.

Aber unser WaffG produziert doch diesen Unfug!

Anfang der 70-iger wurden mehrschüssige Perkusionswaffen unter WBK-Pflicht gestellt.

Was machte die Industrie?

Verkaufte die PR mit 5 zugeschweißten Trommelkammern.

Jetzt gibt es auf die neue gelbe: "mehrschüssige repetierer Langwaffen mit gezogenem Lauf"

Und plötzlich gibt es auch Vorderschaft - Repetierflinten mit gezogenem Lauf zu kaufen! :P

Kuriose Gesetze bringen auch kuriose Waffen hervor.

Oder:

Unsinnige Gesetze produzieren manchmal nützliche aber oft auch unsinnige Gedanken.

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@rainer: die Slugflinten mit den gezogenen Läufen (Büchsen Kaliber 12 & 20 usw.) gab es schon eine Weile vor der Änderung des Deutschen WaffG. Sie werden in den USA, in den dichter besiedelten Staaten, zur Rotwildjagd eingesetzt, in denen "richtige" Büchsen (z.B. in .30/06) nicht zugelassen sind, wg. deren großer Reichweite.

Just my 0,02 €, Jake C.

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Geht nicht!

Die neue gelbe gilt für einschüssige Einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition.

Nein,

kleiner Verschreiber:

es geht nicht, weil sie nur für einläufige Einzellader gilt...

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@rainer: die Slugflinten mit den gezogenen Läufen (Büchsen Kaliber 12 & 20 usw.) gab es schon eine Weile vor der Änderung des Deutschen WaffG. Sie werden in den USA, in den dichter besiedelten Staaten, zur Rotwildjagd eingesetzt, in denen "richtige" Büchsen (z.B. in .30/06) nicht zugelassen sind, wg. deren großer Reichweite.

Also doch Waffengesetzunsinn!

Gruß

Herbert

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