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IGNORED

Teilesatz KWKG


manefastguns

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sind beim diskutieren im Schützenkreis auf folgende Frage gestossen:

Besitz von Teilesätzen bzw. "wesentlichen Teilen einer Waffe":

ist der Erwerb oder Besitz des Griffstücks einer aktuellen Kriegswaffe (z. B. MP 5; G 36, SIG etc.) mit Dauerfeuereinrichtung legal oder unterliegen diese Teile dem KWKG ?

Geschrieben
Sind beim diskutieren im Schützenkreis auf folgende Frage gestossen:

Besitz von Teilesätzen bzw. "wesentlichen Teilen einer Waffe":

ist der Erwerb oder Besitz des Griffstücks einer aktuellen Kriegswaffe (z. B. MP 5; G 36, SIG etc.) mit Dauerfeuereinrichtung legal oder unterliegen diese Teile dem KWKG ?

Leider leider ist so ein Kernschrott NOCH legal in D-Land. Solange die zugehörige Waffe KEINE Kurzwaffe im Sinne des Waffengesetzes ist.

Geschrieben
Sind beim diskutieren im Schützenkreis auf folgende Frage gestossen:

Besitz von Teilesätzen bzw. "wesentlichen Teilen einer Waffe":

ist der Erwerb oder Besitz des Griffstücks einer aktuellen Kriegswaffe (z. B. MP 5; G 36, SIG etc.) mit Dauerfeuereinrichtung legal oder unterliegen diese Teile dem KWKG ?

Wenn das Griffstueck ein wesentliches Teil ist, ist es verboten, da eintragungspflichtig. Bei den meisten Langwaffen ist das Griffstueck aber kein wesentliches Teil und somit kannste Dir den ganzen Schrank damit vollstopfen. Gibt es ja auch auf EGUN zu kaufen.

Geschrieben
Wenn das Griffstueck ein wesentliches Teil ist, ist es verboten, da eintragungspflichtig. Bei den meisten Langwaffen ist das Griffstueck aber kein wesentliches Teil und somit kannste Dir den ganzen Schrank damit vollstopfen. Gibt es ja auch auf EGUN zu kaufen.

Was mir hierbei jedoch höchst merkwürdig erscheint, ist die Tatsache, dass es meiner Meinung nach ein Griffstück mit Dauerfeuereinrichtung z. B. für ein G 36 oder SIG Stgw so auf dem Markt nicht gibt und doch eigentlich nur über den Hersteller oder auf sonstigen "verschlungenen Pfaden" evtl. sogar illegal beschafft worden sein könnte.

Geschrieben
Was mir hierbei jedoch höchst merkwürdig erscheint, ist die Tatsache, dass es meiner Meinung nach ein Griffstück mit Dauerfeuereinrichtung z. B. für ein G 36 oder SIG Stgw so auf dem Markt nicht gibt und doch eigentlich nur über den Hersteller oder auf sonstigen "verschlungenen Pfaden" evtl. sogar illegal beschafft worden sein könnte.

Aber klar es werden nie alte Bestände verkauft ganz legal an lizenzierte Waffenhändler, die dann diese Waffe legal verwerten.

Es gibt selbst gewisse Waffen, wo man mehr als Kinorequisiten findet als in Kampfeinheiten

Joker

Geschrieben
dass es meiner Meinung nach ein Griffstück mit Dauerfeuereinrichtung z. B. für ein G 36 oder SIG Stgw so auf dem Markt nicht gibt

ääähhhh, du hast aber schon mal von sogenannten "deko-waffen" gehört?

da gibt es massenweise die von dir genannten waffen ganz legal als deko zu kaufen, und die haben dann auch die fa abzugseinheiten nebst passendem griffstück! auch einzeln sehr häufig zu erwerben, und vor allem legal!

solange es sich dabei um langwaffenteile handelt ist das z.zt. auch nix besonderes!

Geschrieben

griffstücke unterliegen nie dem kwkg - das kennt als wesentliche teile nur lauf und verschluss.

allerdings hat das bka in einem feststellungsbescheid http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...fstuecke_mp.pdf klargestellt, dass griffstücke von dekokriegswaffen, deren lauflänge incl. verschluss unter 30cm und deren gesamtlänge unter 60cm beträgt (also beide kurzwaffenmerkmale müssen GLEICHZEITIG erfüllt sein), dem waffg unterliegen UND verbotene gegenstände sind.

in deinem beispiel wäre also das mp5-griffstück frei, das mp5k griffstück verbotene waffe...

Geschrieben

also die griffstücke selber sind leicht zu unterscheiden, die der "k" ist kürzer und hat eine andere befestigungsbohrung für die schulterstütze! die abzugseinheiten hingegen sind identisch! was wiederum die hirnrissigkeit dieser fassung darstellt, da bei der kw ja die abzugseinheit mit unter das ewb prinzip fallen würde und somit ein identischer waffenteil auf der einen seite völlig legal ab 18 frei zu erwerben wäre und im anderen fall eben nicht!

Geschrieben
... die hirnrissigkeit ...

dieser begriff im zusammenhang mit der waffengesetzgebung? hab ich ja noch nie gehört.

ich denke, insbesonder mit dem UND (d.h. nur verboten, wenn lauflänge+verschluss unter 30cm und gesamtlänge unter 60cm) ist keiner glücklich... in verbindung mit einem oder, wie man es sonst aus der anlage des waffg kennt, wäre immerhin die problematik der vollautoumbaubarkeit (wie damals bwt3) erledigt gewesen. wenn ein das austauschteil (griffstück) schon verbotene waffe ist, ist es egal, ob nach einbau eine verbotene waffe entsteht.

Geschrieben
ich denke, insbesonder mit dem UND (d.h. nur verboten, wenn lauflänge+verschluss unter 30cm und gesamtlänge unter 60cm) ist keiner glücklich

Na das würde ich so nicht verallgemeinern. Viele Deko-Waffen-Sammler sind bestimmt glücklich darüber.

Immerhin gibt es doch zahlreiche MPs, die zwar kürzer als 60 cm sind, aber deren Lauf&Verschluß länger als 30 cm sind.

Und somit wären diese weiterhin sammelbar.

Gruß

Hamster

Und bevor wieder jemand über die angeblichen "Schrott-Sammler" meckert: Auch Deko-Waffen sind sammelwürdig. Manches kann man eben nicht schußfähig haben.

Geschrieben

bevor das aus für die halbautomaten droht, bin ich jederzeit für eine höhere anforderung bei den dekos - sprich eine dauerhafte deaktivierung der funktion des griffstückes analog von verschluss und lauf.

damit keine missverständnisse entstehen: natürlich ist das meine ganz ureigene persönliche meinung aus der position heraus - und die aussage "alle nicht glücklich" bezog sich nur auf die reaktion meines persönlichen umfeldes (meine kontakte bei behörde, verein, etc.). dass als sammler von dekos (ich halte die übrigens ebenfalls für sammelwürdig, obwohl ich persönlich damit nie starten würde) so eine vorschrift zur deaktivierung geld und ärger kostet und damit kritisch gesehen wird, ist mir klar und stößt auf volles verständnis.

Geschrieben
Leider leider ist so ein Kernschrott NOCH legal in D-Land.

Hallo wagner79

du bettelst direkt nach einem neuen Verbot. Ich gehe mal davon aus, daß du keine Dekos hast und auch nicht zulegen willst. Deshalb können die Teile, deiner Meinung nach, verboten werden. Betrifft ja nicht dich.

Für alle: Es ist verboten, eine legal besessene Halbautowaffe in Vollauto umzuswitchen. Warum soll dieses Verbot mit noch einem Verbot verdoppelt werden?

Steven

Geschrieben
Leider leider ist so ein Kernschrott NOCH legal in D-Land.

Wird auch ganz sicher nicht verboten. Die Schadensersatzklagen des Handels gegen den Bund / Vebeg wollen die ganz sicher nicht heraufbeschwören. Das sind nicht nur ein paar hundert PSM / fiveseven pistolen oder einm paar zu kurze Pumpen, das suind hunderttausende Teile die alle legal über den Bund verkauft wurden.

Zumal es noch so manche MP2, MP5 und G3 Teilchen gibt die die loswerden wollen.

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