asshof Posted December 1, 2008 Posted December 1, 2008 Brauch bitte ´ne Auskunft!!!!!!! Durch ein Problem mit meinem rechten Arm will jetzt das LA ein fachärztliches Gutachten (??) wegen sachgemäßem Umgang (§6 Abs. 2 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) Kann mir mal jemand sagen, wer mir da weiterhelfen kann (Bitte). Meine Frau ist auch im Verein und hat Sachkunde, aber ich darf natürlich nicht einfach überschreiben - lt. Amt kann ich die Waffen nur vererben und dafür zu sterben hab ich noch keine Lust. Also, bitte gebt uns doch mal nen Tip. Danke Euch
@ddi Posted December 1, 2008 Posted December 1, 2008 Auch wenn es mich nichts angeht: Wie hat das Amt von deinem Gebrechen erfahren? Gruß @ddi
ThomasFHH Posted December 1, 2008 Posted December 1, 2008 Wenn Deine Frau eine WBK hat, müsstest Du die Waffen zumindest zur Lagerung überlassen können. Ansonsten würde ich einfach einen Hausarzt fragen, wer solche Gutachten erstellt. Orthopäde? § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;
Morti Posted December 1, 2008 Posted December 1, 2008 Hallo asshof, Durch ein Problem mit meinem rechten Arm will jetzt das LA ein fachärztliches Gutachten (??) wegen sachgemäßem Umgang (§6 Abs. 2 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG)Kann mir mal jemand sagen, wer mir da weiterhelfen kann (Bitte). Bist du aufgrund deines Problems nicht ohnehin schon in fachärztlicher Behandlung? Ansonsten würde ich den Hausarzt um eine Überweisung bitten. Meine Frau ist auch im Verein und hat Sachkunde, aber ich darf natürlich nicht einfach überschreiben - lt. Amt kann ich die Waffen nur vererben und dafür zu sterben hab ich noch keine Lust.Also, bitte gebt uns doch mal nen Tip. Danke Euch Stimmt, "vererben" zu Lebzeiten geht nicht, dieses Problem kenne ich. Wenn deine Frau aber im Verein ist und Sachkunde hat, sollte sie doch nach regelmäßigem Training eine WBK beantragen können. Dann kannst du ihr die Waffen schenken. Gruß Morti
Guest Posted December 1, 2008 Posted December 1, 2008 Hallo asshoff! Hört sich ja nicht gut an. Welcher Facharzt dir ein Gutachten erstellen kann, besser noch, dir auch wirklich mit der Erkrankung helfen kann, hätte dir ein Hausarzt wohl schon längst gesagt, scheint eine neue Erkrankung zu sein? - Keine volle Bewegungsmöglichkeit = Orthopäde, - unwillkürliche, von dir nicht gesteuerte Bewegungen, also Tremor u.ä. = Neurologe. Viel Glück und gute Besserung.
HangMan69 Posted December 1, 2008 Posted December 1, 2008 weise denen nach das du auch mit dem linken arm schiesen kannst und die sache hat sich erledigt!
schall+rauch Posted December 1, 2008 Posted December 1, 2008 weise denen nach das du auch mit dem linken arm schiesen kannst und die sache hat sich erledigt! ein vereinskamerad hatte vor einigen jahren wg. eines unfalls nur noch zwei finger an seiner rechten(schuss-) hand. er hat begonnen, mit seiner linken hand zu schießen und das ohne fachärztliches gutachten. wen geht es etwas an, mit welcher hand ich meinem hobby nachgehe??? gute besserung s+r
Tauschi Posted December 1, 2008 Posted December 1, 2008 weise denen nach das du auch mit dem linken arm schiesen kannst und die sache hat sich erledigt!
XP-100 Posted December 1, 2008 Posted December 1, 2008 Ich habe so den Verdacht, daß der Fredstarter seiner Frau die Waffen übertragen wollte und deshalb selbst beim LA angefragt hatte...
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