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IGNORED

Verhalten gegenüber Behörde


Mopsi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Vom Verband habe ich noch nie etwas gebraucht.

Auch meine erste KW lief ohne.

welches Waffenrecht wird denn bei Dir angewendet.

Das Deutsche kanns ja wohl nicht sein.

Servus

Geschrieben
Vom Verband habe ich noch nie etwas gebraucht.

Auch meine erste KW lief ohne.

Ist es vielleicht schon so lange her, dass damals die Befürwortung noch vom Verein kam? Die Zeiten sind lange vorbei.

Jürgen

Geschrieben
wenn es nur den einen gibt und Du noch keine weiteren Erfahrungen mit dem hast, dann würde ich - auch wenn es nervt - erst mal den Ball flach halten und den ersten persönlichen Termin abwarten. Wir sind alle nur Menschen - auch Sachbearbeiter (man kann es kaum glauben) und "Shit happens". Es ist bei ihm im Moment vielleicht der Wurm drin und das normalisiert sich, wenn die Erkältungszeit vorbei ist. Ich empfehle einfach nur, daß Du ihm eine Chance gibst. Vielleicht ist er ein ganz umgänglicher netter Typ.

Und daß seine Kollegen da nicht vorgreifen wollen kann man ggf. auch verstehen. Anscheinend ist es wohl eine kleine Behörde/Stadt ? Bei Waffenangelegenheiten sind da die Kompetenzen wahrscheinlich so geregelt.

Ich habe meinem SB eine Chance gegeben, auch wenn es terminlich für Berufstätige nicht sooo toll ist. Wir haben einen Termin abgekaspert per Telefon und er hatte dann auch wirklich Zeit und wir konnten und gegenseitig "beschnuppern". Ist für die Mitarbeiter/innen auf den Ordnungsbehörden ja auch nicht so einfach. Da kommt ein "neuer" und will scharfe Schusswaffen (und das in Deutschland). Jedenfalls verstehen wir uns mittlerweile prima und er weiß, daß ich kein "Hallodri" bin. Gleichzeitig weiß ich, daß er - im Rahmen der Vorschriften - auch auf mich zukommt.

Also gib ihm eine Chance und vielleicht geht das dann bei der 2. Waffe schon viel schneller und per Post.

Gruß,

OLEEver

(der mit seinem SB "per Du" ist und ihn als kompetenten Ansprechpartner schätzt)

Hallo OLEEver,

Dein Beitrag hebt sich wohltuend von der üblichen "Motzerei" ab und verrät ein gehöriges Maß an menschlicher Reife.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Ich habe vor ca. 5 Wochen eine grüne WBK beantragt.

......Hat jemand damit Erfahrung?

Das Problem ist, dass manchmal nur ein Mitarbeiter geschult ist, ist der dann krank.... Wir (ich auch) hatten hier auch diesen Fall, bis der Neue geschult war..., das führte dann dazu, das sich praktisch alle waffenrechtliche Genehmigungen um mind. 1/4 Jahr verzögerten. Was mich dann letztes Jahr in die 2/6 Regelung rutschen lies. Inzwischen läuft es aber wieder. Raten kann man da nicht viel, nur entweder abwarten oder 1 Stelle höher. Hier wäre das dann der Landkreis.

Geschrieben
Ist es vielleicht schon so lange her, dass damals die Befürwortung noch vom Verein kam? Die Zeiten sind lange vorbei.

Jürgen

Ist etwa ein Jahr her.

§8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze.

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1.besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2.die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1.Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2.Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Wo steht da, daß ich ein Schriftstück vom Verband brauche um mein Bedürfnis geltend zu machen?

Geschrieben

§ 14 WaffG

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)

Unterabschnitt 3 (Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen)

(1) .........

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Geschrieben

Und warum können dann auch verbandslose Schützen Waffen beantragen?

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Das kann ich auch anhand meines Schießbuches und anhand der Sportordnung, nach der ich schießen will, glaubhaft machen, dafür brauche ich keinen Verband.

Geschrieben

Ich finde es faszinierend, daß bei Ker Waffenrechtliche Erlaubnisse auf Grundlage des §8 (offenbar :huh:, oder ???) ausgestellt werden/wurden. Bei meiner Behörde kann ich mir das überhaupt gar niemals nicht vorstellen.

Und bei dem "Betrug" Vorwurf fehlt doch irgendwie die Täuschung. Man kann ja wirklich aufrichtig und ehrlich der Meinung sein, die Voraussetzungen für einen Voreintrag lägen vor. (aufgrund §8 und Haben-Wollen :00000733: )

Wenn der Kunde auf dem Amt dann einen Antrag stellt, läuft doch nur der Film vom Verwaltungsakt: formal und inhaltlich prüfen, entscheiden, Vorhang. Wenn der Verwaltungsakt dann hinterher widerrufen werden sollte, kann ich mir lebhaft vorstellen, daß der Schütze plötzlich Vorwürfe gemacht bekommt. Aber im Prinzip muss doch gelten, die Verantwortung trägt derjenige, der die Entscheidung treffen kann.

Bin gespannt wie ein Flitzebogen, wie die Geschichte weitergeht. Berichte bitte...

Geschrieben
Und bei dem "Betrug" Vorwurf fehlt doch irgendwie die Täuschung.

wenn mann wüsste was er dem vertreter des sb gesagt hat.................................

Geschrieben

Wie schon gesagt, ich habe ihn direkt gefragt, ob er mir einen Voreintrag für eine SLB ausstellt.

Nachdem ich ihm dann die grüne WBK erklärt habe, sagte er, daß er mir den Eintrag in die bereits bestehende WBK eintragen würde.

Geschrieben

ist doch nicht so wild , wenn du nicht weist was du machen sollst wenn er dir auf der spur ist ...

jeden sonntag kommt denke war auf kabel das zeugs mit den auswanderern da kannst du dir schon mal infos holen :00000733:

Geschrieben
Schön wärs; mein Behörde handhabt dies ja auch so.

Es gibt aber auch Behörden, die verweigern sich der Postvariante; nehmen keine Eintragungen und Austragungen vor, wenn die Unterlagen auf dem Postweg zu ihnen kommen.

Termine gibts auch keine. Also äusserst unfreundlich für Berufstätige die nicht einfach mal so zwischendurch ihren Bleistift für ein paar Stunden fallen lassen können...

Soso, Behörden die den Postweg verweigern. Und das hat sich "IMI" gefallen lassen? Ziemlich unglaubwürdig!

Wenig glaubhafte Behauptung.

Carcano

Sehe ich auch so!

Vorsichtig ausgedrückt, Herr Kollege.

Was machen diese Ämter mit ihrer Post? Altpapier? Reißwolf? Sonnenwendfeuer? smiley_emoticons_confusednew.gif

IMI, da hast Du was missverstanden, glaub' ich.

Nein, die machen auch keine Termine!

Wo steht da, daß ich ein Schriftstück vom Verband brauche um mein Bedürfnis geltend zu machen?

Sachbearbeiter verarschen oder anschwärzen kommt ganz gut - ist ein riesen Spass! Druck machen, weil die gewünschte WBK nicht nach 14 Tagen da ist, das kommt wirklich gut an. Am besten gleich beim Vorgesetzten oder per Dienstaufsichtsbeschwerde. Da haben die SB´s eine richtige Freude daran. Da braucht es keinen strengeren Waffengesetze, nur rücksichtslose Schützen und Jäger und schon ist die positive Einstellung beim SB zunichte gemacht - der nachfolgende Antragsteller freut sich dann auch. Und schon hat der SB seinen schlechten Ruf weg. Denkt mal jemand daran, wie es einem selber gehen würde, wenn man so unter Druck gesetzt würde? Der Arbeitsalltag in vielen Behörden, die für die Waffenangelegenheiten zuständig sind, sieht heute nämlich leider anders aus. In dem für mich zuständigen LRA waren es noch vor fünf Jahren ein Referatsleiter mit 5 Mitarbeitern, nach der Umstrukturierung hat der selbe Referatsleiter noch 1,5 Mitarbeiter. Und da dauert es einfach etwas länger.

Gruss

SWJ

Geschrieben
Ich war die Tage beim Ordnungsamt und wollte meinen Kann er dann den Voreintrag zurückziehen

Kann er. Ich bin gespannt, wie die Sache (falls wirklich so geschehen) letztlich ausgeht. Bitte halte uns auf dem Laufenden!

Geschrieben

Ist wirklich so geschehen.

Ich werde die Tage dann noch mal zum Amt gehen und meinen SB darauf ansprechen und versuchen das mit ihm zu klären.

Geschrieben
Dann habe ich versucht diesen Termin zu bekommen.

Einmal ist Herr X im Urlaub, dann ist Herr X im Außendienst, und nun ist Herr X krank, keiner kann mir sagen wie lange.

Hat jemand damit Erfahrung?

Gruß Mopsi

Je nun- nirgendwo ist der "Kranken"stand so hoch wie im öffentlichen Dienst! (wie leid mir die geplagten Leuts tun).

Mein Hausarzt hat in äußerst kluger beruflicher Vorplanung seine Praxis in unmittelbarer Nähe des Rathauses eröffnet----

Wenn ich da mal (zum Arzt, nicht in's Rathaus) hin muß, heißt es terminlich: WARTEN, WARTEN, WARTEN.

Mache sich da Jeder seinen eigenen Reim draus.

MfG!

Geschrieben
Nach welchem § können denn jetzt eigentlich auch verbandslose Schützen Waffen beantragen?

Imho geht aus § 14 WaffG hervor, dass es nur für Schützen, die Mitglieder einer schießsportlichen Vereinigung sind, möglich ist, waffenrechtliche Erlaubnisse zu bekommen.

Gruss

SWJ

Geschrieben

Nach §8 WaffG:

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Verbandlose Schützen beantragen nach §8, Sportschützen in Verbänden nach §14 (Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen). Der Satz 2 stellt speziell geregelte Möglichkeiten des Bedürfnisnachweises dar. In allen anderen Fällen muss man halt das Bedürfnis auf andere Weise nachweisen.

Geschrieben

Um genau zu sein, stellt der Erwerbs-Ritus des §14 nur eine Sonderform des Paragraphen 8 dar. Und weil das im 14er so schön geregelt ist, braucht man sich keine Gedanken zu machen, wie denn der Sportschütze seine außerordentlichen Interessen gegenüber der Allgemeinheit begründen muss, und wie er die Eignung der gewünschten Waffe nachweist.

Geschrieben
Imho geht aus § 14 WaffG hervor, dass es nur für Schützen, die Mitglieder einer schießsportlichen Vereinigung sind, möglich ist, waffenrechtliche Erlaubnisse zu bekommen.

Gruss

SWJ

Eine "schießsportliche Vereinigung" kann vieles sein, zudem kann ich ja im DSB sein, und im BDS als Gastschütze SLB schießen, also bin ich ja in einer schießsportlichen Vereinigung und sogar in einem Verband, aber in keinem in dem SLB geschossen wird.

Die Frage ist jetzt nur, ob ich die SLB als verbandsloser Schütze beantragen kann, da die ja in keinem Verband bin, in dem diese Waffenart geschossen wird.

Zudem schreibst du das es nicht möglich ist als verbandsloser Schütze eine Waffe zu beantragen, was ja nicht richtig sein kann, da es diese Möglichkeit ja gibt.

Was für ein Interesse hätte der Gesetzgeber auch daran alle Sportschützen in Verbände zu zwingen?

Wird der §14 einfach ignoriert wenn nach §8 beantragt wird oder wie läuft das ab?

Geschrieben
Wird der §14 einfach ignoriert wenn nach §8 beantragt wird oder wie läuft das ab?

Das wird sicher ganz vom Sachbearbeiter abhängen- es gibt viele die sagen: "Hatten wir noch nicht, drum mach ich das nicht." oder so ähnlich. Weils eben nicht der Hauptweg ist.

Grundsätzlich wirst Du Schießen in regelmäßiger Form nachweisen müssen und eine vernünftige Begründung brauchen, diese evtl. ausgefeilter als ein Vereinsschütze.

Geschrieben
Das wird sicher ganz vom Sachbearbeiter abhängen- es gibt viele die sagen: "Hatten wir noch nicht, drum mach ich das nicht." oder so ähnlich. Weils eben nicht der Hauptweg ist.

Hallo Thorsten,

wenn es eine Spezialforschrift (hier: § 14 WaffG) gibt,

hat sie Vorrang vor der Allgemeinregelung des § 8 WaffG (lex specialis vor lex generalis).

MfG

Pirol 2

Geschrieben
wenn es eine Spezialforschrift (hier: § 14 WaffG) gibt,

hat sie Vorrang vor der Allgemeinregelung des § 8 WaffG (lex specialis vor lex generalis).

Schon, aber wie verhält es sich im genannten Fall? Vorrang klar, aber ist damit die Möglichkeit nach §8 ausgeschlossen (kann ich mir nicht vorstellen)? Dann hätte man sich den §8 sparen können.

Meiner Meinung nach müßte die Möglichkeit nach §8 sehr wohl bestehen, wenngleich sich wahrscheinlich die meisten Behörden erstmal spreizen werden, oder liege ich da falsch?

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