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IGNORED

Bedürfniswegfall bei Nicht Teilnahme an Wettkämpfen


ToBo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

* Sch... neue Rechtschreibung! Schreibt man das jetzt wirklich mit 3 S, wie Schifffahrt? Sieht doch einfach bescheuert aus! :gaga:

Wie 3S .... Schisssahrt :confused::confused::confused:

undwech

:rotfl2: Ice Bear

Der´s auch nicht wusste

Geschrieben
Durchaus nachvollziehbar. Und einmal in drei Jahren nen Übungsschießen ist wirklich net zuviel verlangt.

Wenn ich mir manche Schießergebnisse von Jägern angucke tun mir die Viecher jetzt schon Leid.

Blödsinn!

Die meisten Jäger gehen eben immer dann auf den Schießstand, wenn was mit der Waffe nicht stimmt/die Schussleistung nachlässt. Und das siehst Du dann.

Geschrieben
......... Zudem sind viele Schützen auch Berufstätig (sonst könnten sich die meisten den Sport auch nicht leisten), und wollen dies auch bleiben.

So und nun mal so ein Beispiel, am Samstag den x.y ist VM, und ich hätte zu dem besagten Termin Rufbereitschaft (Sicherheitstechnik), wo dann eine Bank einen Fehlalarm hat. Für mich wär die Entscheidung einfach, ich müsste die VM sausen lassen, alles andere nicht denkbar (ich glaube kaum, das die dann bei der Bank anwesenden Polzeibeamten und Bankangestellten, Verständnis für meine VM hätten).

Und so kann es in der heutigen Zeit eigentlich kein Muss geben, sondern man sollte Freiwillig und gerne an Meisterschaften teilnehmen.

:appl::appl::appl:

Der erste der's kapiert hat.

Mfg Weini

Geschrieben
Hallo Experten,

vor kurzem wurde ich Zeuge folgenden Sachveraltes. Jung Schütze und frischer WBK-Grün Inhaber

wird von Vereinsvorstand (DSB) darauf hingewiesen, dass er an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen soll.

Bis dahin OK. Aber nun... Wenn er das nicht macht, bzw. er an keinen Wettkämpfen teilnimmt, würde sein

Bedürfnis verfallen und er müsste die Waffe wieder abgeben....

Nun gut.... Mir sind des öfteren schon seltsame Auslegungen des WaffG von Vorständen untergekommen,

doch da musste ich doch meine Senf abgeben.

1. Im Waffengesetz steht nix von Pflichtteilnahme an Wettkämpfen. Lediglich den Schießsport nachgehen und

das kann anhand des Schießbuches jederzeit kontrolliert werden.

2. Woher die Waffenbehörde denn wissen soll das der Schütze an keinem Wettkampf teilgenommen hat?

3. Selbst der Verband bekommt beim Bedürfnisantrag nur die Unterschrift des Vorstandes und Kopie des

Schießbuches. Da steht nix von Wettkämpfen.

Also im großen und ganzen ist das Müll was er dem Jungschützen erzählt hat. Hab ich ihm gesagt. War aber

vollkommen vergebens und ich habe das dann nach einer Weile aufgegeben und mir meinen Teil gedacht.

Grüße.

ToBo

Siehe

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis

zum Erwerb einer Waffe (gem. § 14 WaffG und § 8 WaffG)

Da steht --> Grund des Antrages:

Wir tragen da immer ein --> Zur Teilnahme an ordendliche Wettkämpfe

Läst du dieses Feld leer??

Wettkämpfe und regelmässiges Training sollte jeder Schütze machen.

Geschrieben
Blödsinn!

Die meisten Jäger gehen eben immer dann auf den Schießstand, wenn was mit der Waffe nicht stimmt/die Schussleistung nachlässt. Und das siehst Du dann.

Und dann nehmen Sie wie auf der Jagt 5 Schuss mit , und verlegen das Zugseil von unseren Stand.

Ne ist klar , es sind nicht alle Jäger so. :rolleyes:

Geschrieben
Und dann nehmen Sie wie auf der Jagt 5 Schuss mit , und verlegen das Zugseil von unseren Stand.

Ne ist klar , es sind nicht alle Jäger so. :rolleyes:

Was spricht gegen 5 Schuss?

7 Schuss beispielsweise reichen mir, um eine gebraucht erworbene Waffe mit einer neuen Laborierung neu einzuschießen.

Geschrieben
Siehe

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. § 14 WaffG und § 8 WaffG)

Da steht --> Grund des Antrages:

Wir tragen da immer ein --> Zur Teilnahme an ordendliche Wettkämpfe

Läst du dieses Feld leer?? Wettkämpfe und regelmässiges Training sollte jeder Schütze machen.

Im Bedürfnisantrag des RSB gibts das Feld, beim z.B. BSSB-Formular gibt es das nicht. Also trage ich nichts ein.

Geschrieben
Was spricht gegen 5 Schuss?

7 Schuss beispielsweise reichen mir, um eine gebraucht erworbene Waffe mit einer neuen Laborierung neu einzuschießen.

Ja aber es gibt Jäger die nur 5 Schuss Kaufen. :rolleyes:

Ob für die Jagd oder um das Gewehr einzuschießen.

Im Bedürfnisantrag des RSB gibts das Feld, beim z.B. BSSB-Formular gibt es das nicht.

Also trage ich nichts ein.

Ach so

Wenn's das nicht gibt , kann man auch nix eintragen.

Geschrieben
Läst du dieses Feld leer??

Ich für meinen Teil trage da ein "Sportliches Schießen nach der Sportordnung des BDMP e.V."

Das ist aber nur bei dem Antrag für den Voreintrag für die Polizei.

Beim BDMP selber muss man nur die Disziplin eintragen, nen anderen Grund wüsste ich auf Anhieb jetzt mal nicht. Aber hab jetz auch grad keinen Antrag zur Hand.

Geschrieben
Siehe

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis

zum Erwerb einer Waffe (gem. § 14 WaffG und § 8 WaffG)

Da steht --> Grund des Antrages:

Wir tragen da immer ein --> Zur Teilnahme an ordendliche Wettkämpfe

Da steht aber nicht 'Verpflichtet zur Teilnahme ...'

Ich nehme gerne an allen Wettkämpfen teil, wenn es sich mit dem Job und den Angelegenheiten der Familie vereinbaren lässt. Einen Zwang zur Teilnahme halte ich für :gaga:

Geschrieben
Darum ging es hier nicht. Die Praxis der Verbände, die Du hier beschreibst wurde auch schon erwähnt.

München? Wieso München?

Wo ist deine Message?

Gruß Tauschi

Weil wir hier in Bayern sind , BSSB, daher München....

Gruß

Geschrieben
Wieder mal einer der nicht verstehen will.

Es geht darum das Wettkämpfe nicht zu einer Pflicht werden sollten. Dann könnte mir echt der Spaß an der Sache vergehen. Man kann viel entspannter an die Sache heran gehen wenn es auf freiwilliger Basis bleibt.

Auch in deinem und meinem DSB sollte das so bleiben. :rolleyes:

Sind ja keine Pflicht, du hast ja ein Grundbedürfnis für 2 KW, aber wenns mehr werden sollen will halt so mancher Landessportleiter was sehen, und schließlich muss der ja auch das Bedürfnis vom Verband ausstellen....

Gruß

Geschrieben
Vollkommen richtig,

auch aus meiner Sicht. Ein Muss bedeutet auf jeden Falle, das Mitglieder abwandern. Zudem sind viele Schützen auch Berufstätig (sonst könnten sich die meisten den Sport auch nicht leisten), und wollen dies auch bleiben.

So und nun mal so ein Beispiel, am Samstag den x.y ist VM, und ich hätte zu dem besagten Termin Rufbereitschaft (Sicherheitstechnik), wo dann eine Bank einen Fehlalarm hat. Für mich wär die Entscheidung einfach, ich müsste die VM sausen lassen, alles andere nicht denkbar (ich glaube kaum, das die dann bei der Bank anwesenden Polzeibeamten und Bankangestellten, Verständnis für meine VM hätten).

Und so kann es in der heutigen Zeit eigentlich kein Muss geben, sondern man sollte Freiwillig und gerne an Meisterschaften teilnehmen.

Die VM interessier auch nicht die Bohne.... Beim BSSB musst du z.B. ab der 3. Kurzwaffe deine Teilnahmen an Wettkämpfen ÜBER Vereinsebene angeben.... Gau, Bezirk,.....

Gruß

Geschrieben
Die VM interessier auch nicht die Bohne.... Beim BSSB musst du z.B. ab der 3. Kurzwaffe deine Teilnahmen an Wettkämpfen ÜBER Vereinsebene angeben.... Gau, Bezirk,.....

Gruß

Seit wann?

Geschrieben
Siehe

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis

zum Erwerb einer Waffe (gem. § 14 WaffG und § 8 WaffG)

Da steht --> Grund des Antrages:

Wir tragen da immer ein --> Zur Teilnahme an ordendliche Wettkämpfe

Was ihr eintragt, ist eure Sache - Grund des Antrags wäre für mich: "Waffenerwerb für Disziplin

Läst du dieses Feld leer??

Wettkämpfe und regelmässiges Training sollte jeder Schütze machen.

"sollte", "könnte", "hätte" kann da gern stehen - aber nicht "soll", "muß" und so.

Geschrieben
Seit wann?

Hallo

ok, ich hab mich da geirrt, meine Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen und Meisterschaften musste ich zwar schon nachweisen

aber nur weil ich bereits eine .45 ACP habe und noch eine weitere beantragt habe.... Welche mir auch heute vom Verband bestätigt wurde :00000733:

Gruß DADDE

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