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IGNORED

Schreckschusswaffe ohne PTB von D nach A verkaufen


PeterHinsberg

Empfohlene Beiträge

Moin!

Ich habe ein kleines Problem:

Ich habe auf egun eine Schreckschusswaffe ohne "PTB" verkauft.

Der Käufer kommt aus Österreich.

Der zuständige Sachbearbeiter in D sagt, er braucht einen Nachweis darüber, dass die Waffe in A frei erwerbbar ist.

In D muss die Waffe aufgrund des fehlenden PTB-Zeichens in eine WBK eingetragen werden.

Die Zuständige Behörde in A sagt dem Käufer (sinngemäß) "Eine Bescheinigung können wir nicht ausstellen, das steht doch schon im Gesetzbuch."

Jetzt habe ich mal das Waffengesetz von A gewälzt:

http://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/bgbl/1997_i_012.pdf

Dort steht nichts über PTB Waffen oder Schreckschusswaffen im Allgemeinen, nach §1 werden Schreckschusswaffen nach meinem Verständnis zwar erfasst (wenn auch nicht namentlich), nach §2 ist eine Schreckschusswaffe allerdings keine Schusswaffe, und alle restlichen §§ handeln von Schusswaffen.

Kann man die freie Erwerbbarkeit noch näher bezeichnen oder ist hier Schluss und ich muss vom Sachbearbeiter in D verlangen dass er selbständig denkt?

Gruß und Dankeschön,

Peter

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Da nicht im WaffG angeführt, auch keine Schusswaffe. Daher frei zu erwerben.

Stimmt so nicht ganz.

SSW sind in Österreich sehr wohl "Waffen"(vom threadstarter richtig aus dem § 1 rausgelesen) fallen daher auch unter das Waffengesetz aber keine "Schußwaffen", weshalb sie wie alle anderen Waffen die nicht verbotene Waffen oder Schußwaffen sind frei ab 18 ohne Registrierung, Erfassung oder sonst was erwerbbar sind.

Daher auch die Auskunft der Behörde. Was soll sie eine Bestätigung über etwas ausstellen, daß sich aus dem WaffG 1996 ohnehin ergibt?

und ich muss vom Sachbearbeiter in D verlangen dass er selbständig denkt?

Wäre für alle Sachbearbeiter wünschenswert. Er soll doch einfach zum Hörer greifen oder per e-mail im BMI anfragen, wenn er es nicht glaubt.

edit: PTB oder nicht ist vollkommen egal, ändert überhaupt nichts.

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Ich habe auf egun eine Schreckschusswaffe ohne "PTB" verkauft.

(...)

In D muss die Waffe aufgrund des fehlenden PTB-Zeichens in eine WBK eingetragen werden.

Aha. In welche Art von WBK denn, bzw. wie wurde die denn bisher besessen? Schreckschuß ohne PTB-Stempel hat doch bei den meisten Sachbearbeitern das frühere Schreckgespenst "starkes Luftgewehr über 7,5 Joule" abgelöst, das man schwieriger bekam als eine .308-Büchse.

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Was soll sie eine Bestätigung über etwas ausstellen, daß sich aus dem WaffG 1996 ohnehin ergibt?

Genau das ist es.

Deutsche Behörden kapieren das aber nicht. Sie verlangen auch Bestätigungen für hier vorhandene Selbstverständlichkeiten, womit sich UNSERE Behörden wieder schwer tun.

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Genau das ist es.

Deutsche Behörden kapieren das aber nicht. Sie verlangen auch Bestätigungen für hier vorhandene Selbstverständlichkeiten, womit sich UNSERE Behörden wieder schwer tun.

Glaub mir, es ist umgekehrt oft nicht anders.

Wobei UNSERE Behörden gegen meist kleine Gebühr oder sogar kostenlos bestätigen, das für den entsprechenden Gegenstand im Geltungsberieich des deuteschen WaffG keine Erlaubniss erfoderlich ist.

Das sollte eigentlich kein Problem sein; ich erwarte von dem normalen Sachbearbeiter nicht, dass er die "Waffengesetze weltweit" in der momentan aktuellen Fassung kennt. Außerdem gibt es innerhalb der EU dafür das bilaterale Formular, in dem das Einfuhrland vor der Verbringung eben einfach "erlaubnissfrei" einträgt.

Grüße

Robert

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Außerdem gibt es innerhalb der EU dafür das bilaterale Formular, in dem das Einfuhrland vor der Verbringung eben einfach "erlaubnissfrei" einträgt.

Dann darfst bei uns aber gleich auch mal 56 Euro ablegen, außerdem ist eine SSW ja keine Schußwaffe. Wäre wie wenn ich mir von der Behörde eine Verbringungserlaubnis für ein Glock Messer ausstellen lasse.

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Glaub mir, es ist umgekehrt oft nicht anders.

Wobei UNSERE Behörden gegen meist kleine Gebühr oder sogar kostenlos bestätigen, das für den entsprechenden Gegenstand im Geltungsberieich des deuteschen WaffG keine Erlaubniss erfoderlich ist.

Eben, Robert.

UNSERE Behörden wittern bei derlei Ansinnen ARBEIT, und das kommt gleich nach Hochverrat. Und wenn's nur ein 2-Zeiler mit einem Stempel darunter ist ... :angry2:

Was meinst Du, wie ich seinerzeit für die Ausstellung einer deutschen Jagdgastkarte darum raufen mußte, eine schriftliche Bestätigung dafür zu kriegen, daß ich über die hiesige Jagdkarte für den gesamteuropäischen Raum jagdhaftpflichtversichert wäre ... Dafür gab's und gibt's keinen Vordruck, also hätte sich einer über den Satzbau Gedanken machen müssen, und das war höchst unmoralisch. :rolleyes:

Gruß

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ich erwarte von dem normalen Sachbearbeiter nicht, dass er die "Waffengesetze weltweit" in der momentan aktuellen Fassung kennt.

Das würde ich doch auch sagen, zumal die Texte oft in englisch oder französisch geschrieben sind und eine Einschätzung aus fernen Landen fatal daneben kann, wenns noch irgendeine Verordnung oder Gesetzesänderung gibt, die der SB nicht im Netz gefunden hat. :rolleyes:

Zudem wird die Verbringung bei Schusswaffen der Kategorie B und C gemäß § 34 Abs. 4 WaffG über das BKA abgeglichen. Da sollte die Sache also schon Hand und Fuß haben...

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Moin!

Danke erstmal für die Antworten!

Der zuständige SB hat die Option eröffnet, dass er auch beim Amt in Ö anrufen kann um sich die freie Erwerbbarkeit bestätigen zu lassen.

Der Käufer muss mir halt nur die Telefonnummer schicken.

Dieser scheint übrigens etwas eingeschnappt zu sein und will aufgrund des "Aufwandes" jetzt vom Kauf zurücktreten.

(Nicht mit mir!)

Kann mir jemand die Telefonnummer der für Wien zuständigen Waffenrechtsbehörde nennen, am besten mit dem Namen der zuständigen Person?

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Der zuständige SB hat die Option eröffnet, dass er auch beim Amt in Ö anrufen kann um sich die freie Erwerbbarkeit bestätigen zu lassen.

Na also! Ist ja wirklich das Vernünftigste.

Zuständige Behörde ist Bundespolizeidirektion Wien, Administrationsbüro, Waffenreferat.

Nummer für die Polizeivermittlung in Wien wäre:

01/31310 müßte aus D also 0043/1/31310 sein. Mit der Nummer kommt man wie gesagt in die zentrale Vermittlung und wenn man Administrationsbüro/Waffenreferat verlangt sollten die einen weiterverbinden.

Zuständige Person zu nennen ist schwer, würde mal auf den Referatsleiter als Ansprechperson für solche "Grundsatzfragen" tippen.

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