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IGNORED

Kal. 4mm lang RZ


Dammit Olli

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Geschrieben

Moin!

in einer eGun Auktion wird ein Derringer im "Kaliber 4mm lang RZ" angeboten.

Was ist das für ein Kaliber? Und wie sieht die rechtliche Lage zum Erwerb einer solchen Waffe aus?

Vielen Dank und viele Grüße

Olli

Geschrieben

Es Handelt sich um eine kleine Randfeuerpatrone, 4mm Rundkugel als Lang. Es gibt Sie auch kurz. Mann brauch dafür einen Eintrag, WBK.

Die 4mmLg hat auf die größe bezogen richtig Leistung.

Grüße

6...

Geschrieben
Es Handelt sich um eine kleine Randfeuerpatrone, 4mm Rundkugel als Lang. Es gibt Sie auch kurz. Mann brauch dafür einen Eintrag, WBK.

Die 4mmLg hat auf die größe bezogen richtig Leistung.

Grüße

6...

Ich denke mal, dass der Derringer einen Lauf hat, der kürzer als 3" ist, bekommt man den dann trotzdem als Sportschütze ?? (§6 Abs.1 AWaffV)

Geschrieben

Ich habe so ein Teil. Allerdings die Version mit dem F und der PTB Nummer. Also Energie < 7,5 Joule. Wie beim 4mmM20 Kaliber. Die Originären 4mm , mit F und PTB gekennzeichneten , Waffen sind weiterhin Bedürfnisfrei nach Voreintrag von jedem mit Sachkunde und sauberem Führungszeugnis zu erwerben. Bei diesem Derringer ist die Reduzierung der Energie, die normale 4mmRZ bringt wesentlich mehr als die Erlaubten 7,5 Joule, durch eine kleine Bohrung zwischen den Patronenlagern erreicht. Ein Teil der Energie geht also durch den 2. Lauf beim Schuss verloren ( Sollte man aber immer mal wieder Reinigen, nicht das die Bohrung verstopft ).

Da ein Derringer schon immer ein" Kindheitstraum "von mir war und ich ihn sonst als Sportschütze nie bekommen könnte , habe ich ihn halt als 4mm Waffe geholt.

IMG_4663.JPG

Hat mich vor 2 Jahren mit insgesamt ca 450 Schuss Munition bei Egun 45 Euro gekostet :00000733:

Aber wichtig ist der Voreintrag UND das F .

Greetz

Peter

Geschrieben
Danke für die Antworten, genau so Ding ist das, gibt es dafür auch irgenwo Munition?

.

.

.

An Deiner Stelle waere ich vorsichtig mit Munition. Es gibt immer wieder Lieferprobleme von RWS. Anscheinend wir einmal eine Charge hergestellt und danach gewartet bis sie sich komplett abverkauft hat, so dass einzelne Haendler nicht mehr nachbestellen koennen. I.d.R. trifft dies zuerst die Huelsen, danach die Munition mit gesetzter Kugel No.4

Geschrieben
An Deiner Stelle waere ich vorsichtig mit Munition. Es gibt immer wieder Lieferprobleme von RWS. Anscheinend wir einmal eine Charge hergestellt und danach gewartet bis sie sich komplett abverkauft hat, so dass einzelne Haendler nicht mehr nachbestellen koennen. I.d.R. trifft dies zuerst die Huelsen, danach die Munition mit gesetzter Kugel No.4

4mm RZ lang ist aber die No.7

V

Geschrieben
4mm RZ lang ist aber die No.7

V

Tschuldigung, Fehler meinerseits..... ich bestell nie die RZ mit Kugel sondern immer nur die Huelsen. Deshalb die kleine Verwirrung.

Frage ist aber auch: Ich kenne keinen Zimmerstutzen, bei dem die No.7 passable Ergebnisse bringt, insofern auch kein Wunder das die Vorgeladenen eigentlich immer verfuegbar sind.

Geschrieben

Diese Waffen sind bedürfnisfrei, da sie unter 7,5 Joule Geschossenergie haben. Wenn man sie sportlich eingesetzt werden sollen, dann müssen sie natürlich bei Kurzwaffen über 3 Zoll Lauflänge haben. Aber zum Spaßschießen ist es egal. Wobei die Munition zum Sportschießen viel zu teuer ist. Das hunderter Pack z.B. 4mmM20 kostet rund 25 Euro. Dafür kann man auch ordentliches GK schießen.

Geschrieben
Diese Waffen sind bedürfnisfrei, da sie unter 7,5 Joule Geschossenergie haben. Wenn man sie sportlich eingesetzt werden sollen, dann müssen sie natürlich bei Kurzwaffen über 3 Zoll Lauflänge haben. Aber zum Spaßschießen ist es egal. Wobei die Munition zum Sportschießen viel zu teuer ist. Das hunderter Pack z.B. 4mmM20 kostet rund 25 Euro. Dafür kann man auch ordentliches GK schießen.

Das heißt, dass man dafür einen Voreintrag bekommt, aber kein Bedürfnis benötigt oder wie sehe ich das ?? Denn ganz frei verkäuflich sind die doch nicht - oder ??

Geschrieben

Richtig. Man geht zum Amt, stellt einen Antrag für eine WBK, mit einem (Vor-)Eintrag für z.B. Pistole 4mmM20 oder 4mm lang RZ. Dazu den Nachweis der Sachkunde, evtl. einen Nachweis für die sichere Affbewahrung. Nach etwas warten kann man die WBK abholen, und die Waffe kaufen.

Bei den Kalibern 4mm kurz/lang RZ und 6mm (Kaliber mit mehr als 7,5 Joule) wird meist die Auflage eingetragen, dass die Waffe das F im Fünfeck haben muss. Viele Waffen gibt es nämlich in der "F"-Version mit Entlastungsöffnungen oder anderen Maßnahmen, und in der scharfen Version mit über 7,5 Joule. Für die braucht man dann auch ein Bedürfnis.

Geschrieben
Richtig. Man geht zum Amt, stellt einen Antrag für eine WBK, mit einem (Vor-)Eintrag für z.B. Pistole 4mmM20 oder 4mm lang RZ. Dazu den Nachweis der Sachkunde, evtl. einen Nachweis für die sichere Affbewahrung. Nach etwas warten kann man die WBK abholen, und die Waffe kaufen.

Bei den Kalibern 4mm kurz/lang RZ und 6mm (Kaliber mit mehr als 7,5 Joule) wird meist die Auflage eingetragen, dass die Waffe das F im Fünfeck haben muss. Viele Waffen gibt es nämlich in der "F"-Version mit Entlastungsöffnungen oder anderen Maßnahmen, und in der scharfen Version mit über 7,5 Joule. Für die braucht man dann auch ein Bedürfnis.

Ahh ... Danke, das hat mir schonmal weitergeholfen. Damit ist wieder eine meiner Fragen abgehackt. @ hexoplast75: Danke

Geschrieben
evtl. einen Nachweis für die sichere Affbewahrung.

Das Eventuell kann man getrost weglassen. Ich wollte mal eine Sammlung von 30 Kurzwaffen in 4mm (konvertierte und so hergestellte gemischt) übernehmen - mein SB meinte, die Aufbewahrung müsse denen der "normalen" Kurzwaffen auf Grün entsprechen.

Ich habe dann von dem Vorhaben Abstand genommen. :traurig_16:

Geschrieben

Mit eventuell meinte ich dass mancher SB einen Nachweis für einen Tresor (Foto vom Typenschild, Rechnung) sehen will, ein anderer gibt sich zufrieden mit der Zusage dass die Waffen vorschriftsgemäß gelagert werden. Die Lagerung unterliegt den selben Vorschriften wie bei "großen" Waffen, also mindestens "A" für Langwaffen und "B" für Kurzwaffen.

Geschrieben
Das Eventuell kann man getrost weglassen. Ich wollte mal eine Sammlung von 30 Kurzwaffen in 4mm (konvertierte und so hergestellte gemischt) übernehmen - mein SB meinte, die Aufbewahrung müsse denen der "normalen" Kurzwaffen auf Grün entsprechen.

Ich habe dann von dem Vorhaben Abstand genommen. :traurig_16:

Daraus schließe ich, dass die 2/6 Regel für diese Waffen auch nicht gilt. :00000733:

Geschrieben
Daraus schließe ich, dass die 2/6 Regel für diese Waffen auch nicht gilt. :00000733:

Da denkst du richtig. Allerdings musste ich damals meinen Sb erst davon überzeugen, das dem so ist.

Greet

PetMan

Geschrieben
Den füttere ich mit der Hirtenberger 4mm. ..... Weiß aber nicht ob es die noch gibt.

Wird nicht mehr produziert, nur noch vereinzelt als Ladenhueter bei einigen BueMas als Restbestand oder unverschaemt teuer auf egun erhaeltlich.

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