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IGNORED

Anonymer Anruf= Enteignung?


d.casull

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Geschrieben

Ich bin nicht der Meinung, dass mich das an etwas erinnert. Das Problem an der Sache ist mehr, dass die Vorgehensweise der Polizei einfach nur, wie viele Dienste vom Staat, nicht rechtmässig gebraucht werden. Einfacher Missbrauch von jedem, von allem.

Ich hatte auch schonmal so eine Stürmung im Büro, allerdings haben die meine Kollegen im Büro verschreckt, weniger mich. Ich habe einen harmonischen Namen, kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass ich etwas missbrauche. Nach der Stürmung hat noch das komplette Polizeirevier bei mir getagt, haben mir erklärt, dass ein Anlieger gemeldet hätte, dass ich mit Soldaten respektive vermutlich mit Kriegswaffen umgehe. So richtig wurde nicht geklärt, wer die Anzeige gemacht hat.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich nicht mehr als eine 45er, die gut verwahrt im Tresor des Schützenvereins aufbewahrt wurde.

Auf jedenfall, habe ich keine Aussage machen müssen, weil der Vorwurf unsinnig gewesen ist.

Heute habe ich eine Nachbarin, die non stop rumwettert. Der kann auch keiner erklären, dass Waffenreinigen mit einer Holzdecke ohne eingesetzten Verschluss ungefährlich ist. Also habe ich mir eine WaKa eingerichtet. Ich kann zu sowas nichts sagen, ausser, dass mir das ziemlich Suspenkt vorkommt, vorallem die respektive blumige Elternschaft selber. Die vieleicht dreijährige Tochter hustet völlig Codeinfrei mehr als 5 Std. durch die Nacht. Auf Nachfrage, soll das eine Bronchitis sein.

Prinzipiell würde ich meinen, dass die gut überwachten Schützen im Anzeigefall einfach nur befragt werden sollten. Allerdings ist das nicht mein Fell, das ich hinhalten müsste. Es ist nachweislich nicht davon auszugehen, dass die etwas falsch machen oder etwas falsches machen. Ein durchgeknallter Anrufer, vermutlich ungeschulter Raucher, ist viel Suspekter.

Geschrieben
Aber es waren wohl einige ganz eifrige wieder mal live vor Ort.

Das kann man in dem Fall wirklich unterschreiben...und die können noch von Glück reden, daß sie es nicht mit dem falschen gemacht haben.

Geschrieben

1. Es gibt keine anonymen Anzeigen.

2. §164 Strafgesetzbuch-> sofort Anzeige erstatten und nicht einen Zentimeter zurückweichen. Wer anderen durch Lügen

schadet, benötigt ein wenig Strafe um wieder klar denken zu können.

3. Die Beschlagnahme von Dingen aufgrund von "anonymen" Anzeigen verhindern. Entweder es gibt eine richterliche Anordnung, bzw. eine rechtliche Grundlage, d.h. Ermittlungen der Statsanwaltschaft. Einfach mal so mitnehmen ist nicht, bei Anwendung oder Androhung von Gewalt->Strafanzeigen gegen die Beamten. Bei "anonymen" Anzeigen wird das Eis für die Wichtigtuer dann ganz schnell dünn.

4. Ausdauernd sein. Nichts.gefallen lassen! Schon gar keine Beschwichtigungen(Anzeige fallen lassen etc.) annehmen. Wenn sich einer von denen daneben benommen hat, immer auf eine Bestrafung hin drängen(=Anzeige). Wir sind Bürger und keine Untertanen. Wer uns Rechte nehmen will, der wird dafür gezwiebelt. :diablo:

Geschrieben
1. Es gibt keine anonymen Anzeigen.

Meinetwegen- im juristischen Sinn falsch formuliert.

Keine juristisch definierte "Anzeige", aber ein Anruf, auch anonym, genügt und da braucht's keine richterliche Genehmigung, da mit der pflaumenweichen Ausrede: "Gefahr im Zug"- oder heißt es:

"Gefahr in Verzug"? das Recht auf die Schnelle umgebogen wird.

Der legale Waffenbesitzer hat da immer die Arschkarte und seine Bude wird erstmal gestürmt.

Wenn er Glück hat, wird vorher geläutet.

Geschrieben
3. Die Beschlagnahme von Dingen aufgrund von "anonymen" Anzeigen verhindern.

Wie denn verhindern?

In dem von mir geschilderten Fall mußte sich der Waffenbesitzer entfernt vom Safe an die Wand stellen.

Selbst den Schlüssel durfte er nicht öffnenderweise selbst benutzen.

Was hätte er da verhindern können?

Seine Waffen wurden erstmal alle mitgenommen und -wie von mir geschildert- erst mit anwaltlicher Hilfe wieder rausgerückt.

Der Betroffene ist (sage das nur um den finanziellen Hintergrund zu beleuchten) selbständiger Unternehmer, hat ein gesundes Einkommen und konnte sich einen 1A Anwalt leisten.

Und da den Tatsachen entsprechend, der Betroffene hat im nachhinein Zunder gegeben (anwaltlich) und der Übereifrige, der unberechtigt die überzogene Aktion angeleiert hat, ist nicht mehr auf seiner Dienststelle.

Zumindest nicht in der alten Funktion tätig.

Was zum Schluß führt:

ZUNÄCHST hat jeder (legale) Waffenbesitzer erst mal die Schnauze zu halten und die behördliche Prozedur zu erdulden.

Ob rechtens oder nicht- aufgedröselt wird erst im Nachhinein.

Geschrieben

Und was soll passieren wenn du dich weigerst? Dadurch erhöhen die Amts-Versager empfindlich ihren Wetteinsatz.

Einfacher Fall: Schlüssel für Waffenschränke im zahlenschlossgeschützten Tresor. Du rückst die Kombination nicht heraus.

Der Schlüssel lässt sich nur unter Gewaltanwendung/Sachbeschädigung beschaffen.

Man zwing die Beamten zu weiteren Rechtsbrüchen.

Das Problem für die Beamten ist nämlich, daß sie im Grunde auf "Vorschuss" handeln. "Gefahr" im Verzug bedeutet letztenendes, das ein Richter hinterher bestätigen muss, daß der Vorgang nicht rechtswidrig war. So etwas macht man nicht einfach mal so und sagt hinterher "Ups, haben wir uns aber geirrt. Macht ja nix." Denn der Richter wird sagen:

"Macht sehr wohl etwas. Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil....".

Es ist im Grunde wie balancieren auf einem Drahtseil, nur dass dieses erst noch gespannt werden muss.

Ein Polizist/ Beamter kann nicht einfach mit gezückter Waffe in die Tankstelle spazieren und dort das Wechselgeld "beschlagnahmen" und hinterher behaupten, daß "irgenwie" Gefahr im Verzug war. Er wird wie ein gewöhnlicher Krimineller behandelt, vermutlich sogar noch härter angefasst. Es ist dann Schlicht ein bewaffneter Raubüberfall.

Ich würde in so einem Fall mindestens 3 Anzeigen Stellen, worauf ich die Papenheimer vorher auch hinweisen würde:

Bewaffneter Raubüberfall

Nötigung

Bedrohung mit einer Schusswaffe.

Sollte der Richter hinterher festellen, daß keine Gefahr im Verzug war, siehts für die Wichtigtuer dann ziemlich schlecht aus. Der ominöse "Mixter-X" am Telephon wird ihn nämlich nicht interessieren.

Einen solch massiven Eingriff in die Grundrechte aufgrund eines anonymen Anrufes wird kein Richter tolerieren. Bei "Gefahr im Verzug" müssen schon handfeste Beweise vorliegen.

Und nu bitte nicht mit " ABER es sind doch Beamten..." kommen. Gerade die haben sich penibel an die Gesetze zu halten.

ZUNÄCHST hat jeder (legale) Waffenbesitzer erst mal die Schnauze zu halten und die behördliche Prozedur zu erdulden. Ob rechtens oder nicht- aufgedröselt wird erst im Nachhinein.

Schnauze halten? Du vielleicht, ich sicher nicht. Ich habe nämlich Grundrechte. Und je früher das die Amtschimmel begreifen und sich die Situation wieder normalisiert, desto besser.

Wie es bei dir mit den Grundrechten aussieht, weiß ich nicht, vermutlich verzichtest du freiwillig darauf. Und genau das ist das Problem.

Geschrieben
...

Bewaffneter Raubüberfall

Nötigung

Bedrohung mit einer Schusswaffe.

...

Wie es bei dir mit den Grundrechten aussieht, weiß ich nicht, vermutlich verzichtest du freiwillig darauf. Und genau das ist das Problem.

Beim "Schweren Raub" wird es wie auch beim einfachen Raub beim Nachweis der Absicht der rechtwidrigen Aneignung scheitern. Bei der o.g. Unterschlagung bedarf es nicht der Absicht der Rechtswidrigkeit. ;)

Geschrieben
...

Ich würde in so einem Fall mindestens 3 Anzeigen Stellen, worauf ich die Papenheimer vorher auch hinweisen würde:

Bewaffneter Raubüberfall

Nötigung

Bedrohung mit einer Schusswaffe.

Als Willenserklärung OK. Aber ob der Staatsanwalt aufgrund Deiner Anzeige auch ermittelt, bleibt weitgehend ihm selbst überlassen. Wie die Realität sich dann entwickelt, hängt davon ab.

*andereerfahrungenhab*

Gruß vom

Loch

Geschrieben

Ich kann Leute absolut nicht leiden, die meinen dass sie jedermann wegen irgendetwas anzeigen müssen.

Leider hat sich das seit dem Internet und der Existenz von Internetwachen verschlimmert und die anonymen Anzeigen häufen sich.

Manch Schlauer kann ja jetzt sagen, man kann ja die IP Adresse feststellen. Haha, was ist mit den Internetcafes und 20 und mehr Rechnern?

Eigentlich ist der Werdegang bei anonymen Anzeigen ja so, dass sie kommentarlos der Staatsanwaltschaft übersandt werden, wenn man den Anzeigenerstatter nicht aus der Anoymität holen kann und keine gegenwärtige Gefahr im Verzug vorliegt.

Bei Gefahr in Verzug ist jede Ermittlungsperson (früher Hilfsbeamter der StA) zur Anordnung einer Durchsuchung bei Gefahr im Verzug befugt.

Er muß dies dann gemäß den Vorausetzung im Kommentar zur StPO begründen. Wenn er das kann, tut er das auch, die Maßstäbe sind dazu hoch angelegt.

Z.B.:

1. anonyme Anzeige, Herr M. macht dies und das, ab an die StA

2. anonyme Anzeige, Herr M. hat eine Waffe in der Hand und will jemand erschießen = Gefahr im Verzug und sofortiger

Handlungsbedarf!

- Weigerung den Tresor zu öffnen ist unschädlich, wird aufgebrochen, die Kosten trägt immer in der Regel der Ver-

dächtige/Beschuldigte, hätte die Maßnahme ja abwenden können

- richterliche Bestätigung nur bei Beschlagnahme mit Widerspruch innerhalb 3 Tage

- alle Anzeigen gegen die Beamten werden an die StA abverfügt und als Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet

3. alle anderen anonymen Anzeigen z. B. verst. WaffG, soll eine Waffe haben, werden hier nur mit richterlichen Beschluß

vollzogen, kenne keinen Fall, wo es keinen Beschluß gab, sogar in einem Fall, wo ich darauf hingewiesen habe,

dass von einer Durchsuchung abgesehen werden sollte, weil andere Tatsachen gegen einen Verdacht sprachen,

kam ein Beschluß, da ja auch in entlastender Hinsicht durchsucht wird.

Übrigens ein geschulter Beamter wird sich auch nicht scheuen einen Rechtsanwalt wegen Störung der Ermittlungshandlungen während der Maßnahme vorübergehend festzusetzen, soll schon vorgekommen sein.

Mußte ich bisher nicht tun, habe dann mit dem Anwalt daneben gestanden und einen Plausch geführt und die Handlungen beobachtet.

Will hier keine Handlungsanleitungen geben, sondern nur aufzeigen, wie das Leben spielt.

Recht haben und Recht bekommen, sind 2 verschiedene Seiten im Leben, die meisten hier werden bestimmt mehrere Lieder darüber singen können.

Der Beamte, der die Maßnahme angeordnet hat, wird sie auch durchziehen, alles andere wäre Quatsch.

Widerstand wird er in jedem Fall brechen, das ist seine Aufgabe.

In einer entspannten Situation und beide Gegenüber kooperieren, läuft es auch besser.

Beide kennen sich nicht und der Beamte wird immer von einer Gefahrensituation ausgehen.

Will keinen Streit vom Zaun brechen, aber nach 37 Dienstjahren habe ich schon einiges erlebt und zwar auf beiden Seiten Deutschlands.

Nichts für Ungut!

Geschrieben
Also im endeffekt wird jedem wegen irgend eim Schrieb im Internet die Bude aufgeräumt. :wub:

Im Prinzip schon, aber mit Einschränkungen.

Erscheint der "Schrieb" glaubhaft und derjenige ist mit Gewaltdelikten registriert, dann das volle Programm:

SEK, Sprengstoffsuchhund.

Habe ich Zweifel und vermute Nachbarschaftsstreitigkeiten o. ä., dann lasse ich mir schon etwas sanfteres einfallen und die Bude bleibt sauber.

Wie schon gesagt, wie man miteinander klar kommt.

Muß man sich eben etwas einfallen lassen, dass derjenige die Tür öffnet, hat man aber mit der Zeit drauf.

Hatte mal einen Haftbefehl zu vollstrecken und derjenige hatte sich in einer Diplomatenwohnung versteckt.

Habe mir einen Kittel angezogen, an der Tür geklingelt und einen Schraubendreher in der Hand gehalten und gefragt, ob er mir bei der Reparatur des Fahrstuhles helfen kann und habe ihm den Schraubendreher in die Hand gedrückt.

Der nette Kerl war auch so hilfsbereit und hat die Diplomatenwohnung verlassen.

Bin eben ein Freund von von gewaltfreien Einsätzen!

Geschrieben
Habe ich Zweifel und vermute Nachbarschaftsstreitigkeiten o. ä., dann lasse ich mir schon etwas sanfteres einfallen und die Bude bleibt sauber.
3. alle anderen anonymen Anzeigen z. B. verst. WaffG, soll eine Waffe haben, werden hier nur mit richterlichen Beschluß

vollzogen, kenne keinen Fall, wo es keinen Beschluß gab, sogar in einem Fall, wo ich darauf hingewiesen habe,

dass von einer Durchsuchung abgesehen werden sollte, weil andere Tatsachen gegen einen Verdacht sprachen,

kam ein Beschluß, da ja auch in entlastender Hinsicht durchsucht wird.

Ich halte das für alles schon sehr für nicht mehr sehr rechtsstaatlich. Wenn ohne vernüftige Beweisführung ein Eingriff in die Grundrechte eines Bürgers(Artikel 13) gemacht werden.

Wenn eigentlich die meisten Richter denken der(PVB) hat schon ein Grund warum der durchsuchen will passt schon. Das ist jetzt aber Persönliche Erfahrung von mir.

Naja und bei den meisten hier kommt dann doch eh das volle Programm der hat ja Waffen, ok ne reine Weste aber er hat doch Waffen.

Geschrieben

Darum kümmert euch um Eure Nachbarn und putzt nicht Eure Waffen demonstrativ im Garten, auch wenn's nicht verboten ist.

Hatte schon einmal etwas dazu geschrieben.

Wenns dem Nachbarn nicht paßt, greift er schon mal zu solchen Mitteln.

Oder die ehemalige Freundin, oder Freund, oder der damalige nette Skatkumpel, dem noch das Geld geschuldet wird.

Die ganze Palette war schon dabei.

Ich enthalte mich aber der persönlichen Wertung. Ich sage nur, in der ehemaligen DDR gab es solchen Blödsinn nicht!

Ach ja, wir hatten ja kein Internet und die meisten hatten kein Telefon!

Geschrieben
Also sind wir quasi vogelfrei!?

"de jure" nicht, aber sehr wohl "de facto" !

(wenn Du, wie ich vermute, unter "wir" die legalen Waffenbesitzer verstehst)

Geschrieben

Mußt nach Bayern ziehen.

Dort werden meines bescheidenen Wissens anonyme Anzeigen nicht verfolgt. Hab ich schriftlich....

Zum 2ten wird sich kaum ein Richter zu nem Beschluß hinreißen lassen, wenn Anonymus anruft.

Folglich war da mit Sicherheit noch was anderes, was uns hoffentlich vorenthalten wird.

Hab jetzt nicht alle Scheißhausparolen gelesen, sonst müßt ich mich aufregen....

Aufgrund der wohl nachweislich etwas voreingenommenden Haltung des Threadstarters kann man hier getrost Wind aus der Sache nehmen. Da ist mind. die Hälfte überzogen, wenn nicht erfunden. Auf dem ganzen Weg des dubiosen Informationsaustausches ist wohl einiges aus dem Ruder gelaufen.

Da kann einem ja Angst und Bange werden, wieviele Demokratieguerilla hier mit Knarren rumlaufen.....

Da sind mir ja ein paar Steine und Mollis von Griechen schon lieber.... f065.gifc055.gif

Geschrieben
Da sind mir ja ein paar Steine und Mollis von Griechen schon lieber.... f065.gifc055.gif

Lass uns darüber reden, solange dein Auto nach dem nächsten Griechenlandurlaub noch warm ist.......... :P:lol:

Ansonsten: "viva Bavaria"..... auch wenn ich aus dem Land komme, in dem die Brezel noch ein schönes weisses Bierbäuchein hat, so wie's sich gehört.... nicht wie die bröselige Ware aus dem Osten(=Bayern :heuldoch: )

Geschrieben

Mußt nach Bayern ziehen.

Dort werden meines bescheidenen Wissens anonyme Anzeigen nicht verfolgt. Hab ich schriftlich....

Zum 2ten wird sich kaum ein Richter zu nem Beschluß hinreißen lassen, wenn Anonymus anruft.

Folglich war da mit Sicherheit noch was anderes, was uns hoffentlich vorenthalten wird.

Hab jetzt nicht alle Scheißhausparolen gelesen, sonst müßt ich mich aufregen....

Aufgrund der wohl nachweislich etwas voreingenommenden Haltung des Threadstarters kann man hier getrost Wind aus der Sache nehmen. Da ist mind. die Hälfte überzogen, wenn nicht erfunden............................

Hallo Leute...

Wohne hier in Bayern, Kreis Main Spessart und hab auch noch was:

Ein Mitglied unseres Vereins hat wohl seine Fäuste und auch seinen Wortschatz nicht ganz unter Kontrolle und hat sich mit einem Förster behängt, weil er mit seinem Auto durch den Wald fuhr..... egal.

Es kam zur Anzeige und auch zu einer Gerichtsverhandlung, wo er zu 65 Tagessätzen a 25 € verurteilt wurde. (Körperverletzung und Beleidigung glaube ich)

Besagter Schütze war Polizeibekannt, zwar noch nie Angezeigt worden aber halt immer da wenn irgendwo was war... das ganze war im Januar.

Also von Rechtswegen hätte er seine Zuverlässigkeit verloren aber das Landratsamt hat wohl nie eine Nachricht über die 65 Tagessätze bekommen...

Im Zuge Geistiger Umnachtung hat er dann im August eine Waffe beantragt und das Landratsamt dann auch eine Anfrage beim BKA oder wo auch immer eingeholt........ lol......

Letztendlich ist er seine Kanonen jetzt alle los....

Was ich eigentlich damit sagen will ist folgendews:

Bei uns im Verein hat er erzählt, der SB habe ihn angeschrieben er solle doch innerhalb 2 Wochen seine Waffen verkaufen oder an Besitzberechtigte übergeben....Was er angeblich auch gemacht hat....

Aber er könne ja dann in 5 Jahren wieder neu beantragen, was er auch machen will....

Sein Chef, der auch sein Vermieter ist, und einer meiner dicksten Kumpels hat mir dann mal den ECHTEN Verlauf geschildert:

Es kamen zwei Beamte in zivil zur Arbeitsstelle und nahmen ihn nach kurzem Gespräch mit dem Chef mit zu ihm nach hause, wo auch schon 2 Beamte in Uniform warteten. Die kompletten Waffen Munition usw. wurden sofort sichergestellt, was nun damit passiert weiß ich nicht, ist auch egal.

Nunja, jetzt muss er wohl 5 Jahre warten, bis es weiter geht.... wäre da nicht das jetzt noch ausstehende Verfahren wegen kleiner Bedrohungen und Handgreiflichkeiten die er sich bei der Sicherstellung geleistet hat, wovon er uns natürlich auch nichts erzählt hat. Aber das machen halt dann die Vereinskameraden die auf der Zuständigen Dienststelle ihre Brötchen verdienen... :peinlich:

Also lieber d.casull.....

Auch das was dir dein lieber Kollege alles erzählt muss nicht unbedingt die reine Wahrheit sein....

Siehe mein Schützenkollege...... Wenn einem was peinlich ist redet man das wohl schon gerne mal etwas harmlos.....

Ohne Vorgeschichte oder erhärteten Verdacht sicher keine solche Aktion.....

Kommt mir wirklich komisch vor....

Gruß

Dadde

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