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IGNORED

Verbotene Waffe


Tribun112

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also eine Eingangskontrolle habe ich noch nie so erlebt (Ausnahme: Konzerte--> Da willige ich aber ein).

Auslasskontollen habe ich schon einige "so oder so ähnlich" erlebt und bin noch nie gescheitert (sprich: Ich musste mich nie von einem Security-Menschen kontrollieren lassen).

Geschrieben

Hallo,

Also eine Eingangskontrolle habe ich noch nie so erlebt (Ausnahme: Konzerte--> Da willige ich aber ein).

Auslasskontollen habe ich schon einige "so oder so ähnlich" erlebt und bin noch nie gescheitert (sprich: Ich musste mich nie von einem Security-Menschen kontrollieren lassen).

netter Versuch! :rolleyes:

Hier ging es durchgängig um eine "Zugangskontrolle"!

Gruss Spa

Geschrieben
Wie oft lautete die Antwort: Du kommst hier nicht rein!?

Na und? Ich lasse mein Geld sowieso lieber in Etablissements, wo ich und dasselbige gern gesehen sind und entsprechend behandelt werden.

Viel mehr interessiert mich die Frage, aufgrund welcher Gesetzeslage mich ein Sicherheitsfuzzi festhalten könnte oder dürfte, wenn ich mich nicht durchsuchen lassen, ausweisen oder was abgeben will. Tätlicher Angriff? Freiheitsberaubung? Schließlich habe ich ja keine Straftat begangen. Genauso wie beim Kaufhausdetektiv. Wenn er mich wirklich beim Ladendiebstahl erwischt hat, kann er mich festhalten oder vorläufig festnehmen. Wenn er es nur glaubt und ich mich nicht durchsuchen lasse und auch nicht auf die Polizei warten will, was dann?

Bis denne!

Frank

Geschrieben

Hallo,

Na und? Ich lasse mein Geld sowieso lieber in Etablissements, wo ich und dasselbige gern gesehen sind und entsprechend behandelt werden.

Viel mehr interessiert mich die Frage, aufgrund welcher Gesetzeslage mich ein Sicherheitsfuzzi festhalten könnte oder dürfte, wenn ich mich nicht durchsuchen lassen, ausweisen oder was abgeben will. Tätlicher Angriff? Freiheitsberaubung? Schließlich habe ich ja keine Straftat begangen. Genauso wie beim Kaufhausdetektiv. Wenn er mich wirklich beim Ladendiebstahl erwischt hat, kann er mich festhalten oder vorläufig festnehmen. Wenn er es nur glaubt und ich mich nicht durchsuchen lasse und auch nicht auf die Polizei warten will, was dann?

Bis denne!

Frank

Keiner wird gezungen (hoffe ich doch sehr!) eine bestimmte hier angesprochenen Veranstaltung zu besuchen. Jeder soll dahin gehen, wo er sich wohlfühlt, aber Bedingung ist nun mal: Wiederholung: Die "Zugangsbestimmungen" legt der "Hausherr" fest; :rtfm:

Gruss Spa

Geschrieben
Wiederholung: Die "Zugangsbestimmungen" legt der "Hausherr" fest

Kein Problem und absolut ok. Darum ging meine Frage ja auch nicht.

Vielleicht habe ich mich nicht präzise ausgedrückt.

Also nochmal:

Was will/soll/darf die Sicherheitsträne machen, wenn sie meint - aus welchem windigen Grund auch immer - die Polizei rufen zu müssen und ich ihm schlichtweg sage:

"Nö, meine Zeit ist zu kostbar, ich mache den Sittich!".

Zu dem Szenario gehört, daß ich keine Straftat wie z.B. Ladendiebstahl begangen habe, die ein Festhalten bzw. eine vorläufige Festnahme rechtfertigt.

Bis denne!

Frank

Geschrieben

Hallo,

...

Also nochmal:

Was will/soll/darf die Sicherheitsträne machen, wenn sie meint - aus welchem windigen Grund auch immer - die Polizei rufen zu müssen und ich ihm schlichtweg sage:

"Nö, meine Zeit ist zu kostbar, ich mache den Sittich!".

Zu dem Szenario gehört, daß ich keine Straftat wie z.B. Ladendiebstahl begangen habe, die ein Festhalten bzw. eine vorläufige Festnahme rechtfertigt.

Bis denne!

Frank

Darum geht es doch garnicht!

Sonderen um:

Guten Tag,

ich möchte euch gerne eine Begebenheit aus unserem Herbsturlaub in Berlin erzählen.

Vor einem Fahrstuhl in einem öffentlichen Gebäude wurde eine Sicherheitskontrolle von einem privaten Sicherheitsdienst durchgeführt.

Ich wurde nach ess- und trinkbarem sowie nach einem Taschenmesser gefragt.

Ich bejate dies denn, all diese Sachen befanden sich in meinem Rucksack. So übergab ich ihm diesen zur Aufbewahrung.

Der Sicherheitsmann wollte jedoch das Messer sehen. Ich öffnete den Rucksack und zeigte ihn mein EINHANDESSER.......

Darauf bezieht sich mein Beitrag.

Die Vermischung mit neuen und nachgeschobenen Vorgängen verfälschen den diskutierten Sachverhalt.

Gruss Spa

Geschrieben
Genau das stimmt eben nicht. Der Wortbestandteil "Verschluss" mag dazu verleiten, führt hier aber auf den falschen Weg.

Schon im Entwurf zur WaffVwV vom 27.01.2006 (damals stand im Gesetz zum Transport noch geschlossen) wurde in Ziff. 12.3.3.2 folgendes festgehalten:

Und wann hatte das JEMALS Rechtskraft? Verschlossen ist in Deutschland ein ziemlich genau definierter Begriff, und ein Reißverschluß erfüllt die Forderung nach Verschlossen in diversen Verpackungs und Eichvorschriften voll.

Aber wenn Du diese Meinung nicht teils, dann erklär mir bitte wie ich die etwa 10000 Vorhängeschlösser oder meinetwegen auch Kabelbinder von meinen Waffenhändlern einfordern kann, die mir seit Jahren Munition in verschlossenen Originalpackungen verkaufen.

Geschrieben

Morgen!

Was wäre, wenn man auf die Aufforderung, das Messer abzugeben einfach mit > Nöö < antwortet und dem Security klarmacht, dass man das Gebäude umgehend wieder verlässt. Darf er einen daran hindern ?

Gruß Old Sam

Geschrieben

Hallo,

Morgen!

Was wäre, wenn man auf die Aufforderung, das Messer abzugeben einfach mit > Nöö < antwortet und dem Security klarmacht, dass man das Gebäude umgehend wieder verlässt. Darf er einen daran hindern ?

Gruß Old Sam

das würde dann und wird jetzt komplizier, von wegen "Straftat" und § 127 StGB oder "festhalten" und Polizei übergeben, und ob bereits das Hausrecht ziehe, da die Grenze zum "Eigentum" überschritten ist usw. usw.!

Das sollten lieber "Rechtsgelehrte" beantworten. :help:

Aber die werden, wenn überhaupt, jetzt oder auch sagen, dass es sehr genau auf die tatsächliche Situation ankommt. :rtfm:

Gruss Spa

Geschrieben
Morgen!

Was wäre, wenn man auf die Aufforderung, das Messer abzugeben einfach mit > Nöö < antwortet und dem Security klarmacht, dass man das Gebäude umgehend wieder verlässt. Darf er einen daran hindern ?

Gruß Old Sam

Das wäre die nervenschonenste Lösung, aber für uns hier im Forum doch überhaupt nicht vorstellbar.

Hindern darf er ihn nicht, wenn er dann tatsächlich von einer Straftat ausging, ihn nach § 127 festgehalten hätte ware das eine neue Baustelle. (Freiheitsberaubung; Körperverletzung Notwehr Putativnotwehr...)

Karl

Geschrieben
Morgen!

Was wäre, wenn man auf die Aufforderung, das Messer abzugeben einfach mit > Nöö < antwortet und dem Security klarmacht, dass man das Gebäude umgehend wieder verlässt. Darf er einen daran hindern ?

Gruß Old Sam

Das kam für mich nicht in Frage denn er hatte das Messer ja in der Hand.

Folgedem hätte ich es ihm das der Hand nehmen müssen. Körperlich wäre ich sicherlich dazu in der Lage gewesen aber damit hätte ich

mit Sicherheit einen Tumult ausgelöst.

Ich habe mich zu jederzeit korrekt und höflich verhalten. Null aggression nach außen obwohl in mir alle Alarmlichter angingen.

Geschrieben

Hallo zusammen,

vielen Dank für zahlreichen und interessanten Antworten.

Ich fühle mich bestärkt in dem das ich die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.

Obwohl ich mir vorstellen kann das ein Rechtsanwalt wenig begeistert davon sein könnte wenn

man im Vorfeld eines Rechtshilfeersuchens einen "laienhaften" Brief schreibt, werde ich zunächst diesen Weg wählen.

Ich werde also der Betreiber ein paar Zeilen zukommen lassen, in dem ich den Sachverhalt darlege und diesen aufgeklärt haben möchte.

Danke, Tribun

Geschrieben
Das kam für mich nicht in Frage denn er hatte das Messer ja in der Hand.

Folgedem hätte ich es ihm das der Hand nehmen müssen. Körperlich wäre ich sicherlich dazu in der Lage gewesen aber damit hätte ich

mit Sicherheit einen Tumult ausgelöst.

Ich habe mich zu jederzeit korrekt und höflich verhalten. Null aggression nach außen obwohl in mir alle Alarmlichter angingen.

Hast Du den Messer zurückgefordert? wenn ja, dann hättest Du halt auf die Polizei warten müssen, oder zumindest nachher Anzeige erstatten sollen, wenn nein dann hast Du dich über den Tisch ziehen lassen, dann versuche wenigsten für das nächste mal zu lernen.

Karl

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo Leute,

mal eine Frage für mein besseres Verständnis. Wenn ich bei einem Einhandmesser, das schwer aufgeht den nippel an der Kline entferne und zum öffnen

fortan beide Hände brauche, ist das dann legal?

Gruß

Mad

Geschrieben

Also was hie rgeschrieben wurde war recht umfangreich und ich habe mir nict alles durchgelesen!

Der Knackpunkt ist, dass ich ein Objekt betrete und dass mir etwas abgenommen wird, was in diesem Objekt nicht geduldet wird und gemäß der Hausordnung nicht mitgeführt werden darf.

1. Der Sicherheitsdienst stellt den Gegenstand fest und sagt, hier nicht!

2. Er nimmt den Gegenstand ab und übergibt eine Quittung!

3. Nach Besuch der Einrichtung wird der Gegenstand wieder ausgehändigt. (wie früher das Schweizer Messer im Flugzeug)

4. Das Einbehalten und die Drohung mit der Polizei ist eine Nötigung und Unterschlagung.

5. Bei verbotenem Gegenstand hat er die Polizei zu verständigen, aber nicht das Recht den Gegenstand zu behalten!

Geschrieben
Hallo Leute,

mal eine Frage für mein besseres Verständnis. Wenn ich bei einem Einhandmesser, das schwer aufgeht den nippel an der Kline entferne und zum öffnen

fortan beide Hände brauche, ist das dann legal?

Gruß

Mad

Es ist dann ja keine Einhandmesser, sondern ein Zweihandmesser und bei einer Klingenlänge von bis zu 11,5 cm kannst Du damit machen was Du willst, außer jemanden zu verletzen!

Geschrieben
weil unter 12 cm...

Die gelten doch aber nur für feststehende Messer?? :confused:

"Zweihand"-Klappmesser können die reinsten Kurzschwerter sein, und können trotzdem geführt werden, denke ich?

Abgesehen von Klingenformen, die sie als Stichwaffen einordnen, versteht sich ....

Gruß

Sigges

Geschrieben
Wie kommst Du jetzt auf die 11,5 cm?

Weil bei 12 cm jemand mit einem nicht geeichten Lineal auch 12,1 cm ablesen könnte, ist es die sichere Variante. :rolleyes:

Die gelten doch aber nur für feststehende Messer?? :confused:

"Zweihand"-Klappmesser können die reinsten Kurzschwerter sein, und können trotzdem geführt werden, denke ich?

Abgesehen von Klingenformen, die sie als Stichwaffen einordnen, versteht sich ....

Gruß

Sigges

Stimmt genau, feststellbare Messer fallen nicht darunter, muß man aber nicht jedem auf die Nase binden! :traurig_16:

Geschrieben
Hallo zusammen,

vielen Dank für zahlreichen und interessanten Antworten.

Ich fühle mich bestärkt in dem das ich die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen.

Obwohl ich mir vorstellen kann das ein Rechtsanwalt wenig begeistert davon sein könnte wenn

man im Vorfeld eines Rechtshilfeersuchens einen "laienhaften" Brief schreibt, werde ich zunächst diesen Weg wählen.

Ich werde also der Betreiber ein paar Zeilen zukommen lassen, in dem ich den Sachverhalt darlege und diesen aufgeklärt haben möchte.

Danke, Tribun

Was ist denn nun aus der Sache geworden? Gibt es einen Zwischenstand? Hat der Betreiber geantwortet?

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