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IGNORED

Besuch vom Ordnungsamt


Python

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Geschrieben

Ich kanns trotzdem nicht glauben das ich das fotografieren auf meinem Grund und Boden nicht untersagen kann/darf.

Ich bin der Meinung das sowas ( wie eine Hausdurchsuchung) richterlich angeordnet werden muss.

Ich lass mich gerne eines besseren Belehren...

Geschrieben
Ich kanns trotzdem nicht glauben das ich das fotografieren auf meinem Grund und Boden nicht untersagen kann/darf.

Ich bin der Meinung das sowas ( wie eine Hausdurchsuchung) richterlich angeordnet werden muss.

Ich lass mich gerne eines besseren Belehren...

Wie willst du verhindern (und nach welchen Grundlagen) dass z.B. ein Fußgänger Bilder deines Gartens macht? Bitten, es zu unterlassen, kannst du ihn. Macht er es trotzdem - tja. Sobald DU allerding mit abgebildet wirst - da hast du wiederum gute Karten.

Geschrieben
Ich kanns trotzdem nicht glauben das ich das fotografieren auf meinem Grund und Boden nicht untersagen kann/darf.

AUF Deinem Grund und Boden kannst Du verbieten, aber nicht vor oder über Deinem Grund und Boden.

Geschrieben
AUF Deinem Grund und Boden kannst Du verbieten, aber nicht vor oder über Deinem Grund und Boden.

Richtig - so wollte ich es eigentlich ausdrücken. Manchmal ist langsamer schreiben doch besser.

Geschrieben
Ich kanns trotzdem nicht glauben das ich das fotografieren auf meinem Grund und Boden nicht untersagen kann/darf.

Ich bin der Meinung das sowas ( wie eine Hausdurchsuchung) richterlich angeordnet werden muss.

Ich lass mich gerne eines besseren Belehren...

Hallo,

das Fotografieren Deines Grund und Bodens von der Straße aus kannst Du mit Sicherheit nicht verhindern, wohl aber die Fotos AUF Deinem Grundstück. Es gibt genügend Liegenschaften, die von den Straßen aus nicht einsehbar sind, wenn Du dann jemandem Zutritt zu Deinem Grundstück gewährst, müsstest Du Ihm VORHER das Fotografieren explizit untersagen.

Wenn er dann doch knipsen will, sollte er schon mit staatlicher Unterstützung auftauchen.

Bitte nicht verkehrt verstehen, ich bin mit Sicherheit kein Beamten-Hasser, aber einem Typen, der ungefragt mein Grundstück betritt, Fotos macht und dumme Fragen stellt, ohne mir vorher zu sagen, was er eigentlich von mir will, würde ich schon Beine machen.

Und das ganze Szenario hat mit Waffenbesitz eigentlich gar nichts zu tun.

mfg

Ralf

Geschrieben
Ich kanns trotzdem nicht glauben das ich das fotografieren auf meinem Grund und Boden nicht untersagen kann/darf.

Ich bin der Meinung das sowas ( wie eine Hausdurchsuchung) richterlich angeordnet werden muss.

Ich lass mich gerne eines besseren Belehren...

Auf den letzten Satz bezogen:

Besser: laß dich eines Schlechteren belehren.

Die Verfahren/Möglichkeiten unseres Rechtsstaates sind diffiziler, feiner, geschickter und nicht auf den ersten Blick so offensichtlich, grobschlächtig wie in den ehemaligen alten, jetzt "neuen" Bundesländern- dennoch ebenso wirksam und für den Einzelnen (auch ebenso) so gut wie unabwendbar.

---auch wenn hier einzelne Behördenvertreter das nicht wahrhaben wollen.

Die Methoden sind verfeinert worden, das Ergebnis/ die Wirkung ist dieselbe.

Geschrieben

davon abgesehen sind angestellte des katasteramtes jederzeit berechtigt auch ohne ankündigung dein grundstück zu betreten und fotos zu machen oder das grundstück zu vermessen um es mit den vorhandenen unterlagen abzugleichen und veränderungen dahingehend anzupassen!

Geschrieben
Auf den letzten Satz bezogen:

...

Die Verfahren/Möglichkeiten unseres Rechtsstaates sind diffiziler, feiner, geschickter und nicht auf den ersten Blick so offensichtlich, grobschlächtig wie in den ehemaligen alten, jetzt "neuen" Bundesländern- dennoch ebenso wirksam und für den Einzelnen (auch ebenso) so gut wie unabwendbar.

---auch wenn hier einzelne Behördenvertreter das nicht wahrhaben wollen.

Die Methoden sind verfeinert worden, das Ergebnis/ die Wirkung ist dieselbe.

Übersetzt Du mir bitte mal die unterstrichene Passage, da habe ich Verständnisschwierigkeiten.

mfg

Ralf

Geschrieben
davon abgesehen sind angestellte des katasteramtes jederzeit berechtigt auch ohne ankündigung dein grundstück zu betreten und fotos zu machen oder das grundstück zu vermessen um es mit den vorhandenen unterlagen abzugleichen und veränderungen dahingehend anzupassen!

Wo hast Du diese Weisheit her ???

Eine gesetzliche Grundlage dafür würde mich brennend interessieren.

mfg

Ralf

Geschrieben

...dann lest doch um Himmels willen mal die Ordnungsgesetze eures Bundeslandes! Das sollte man als Bürger tun. Und schaut auch gleich in die Kreis-/Stadt- und Gemeindordnungen sowie in die entsprechenden Landesrechtlichen Ermächtigungen/Erlasse, durch deren Vorhandensein und Inhalt den Ordnungen quasi "Gesetzeskraft" verliehen wird. Die Ermächtigung der Länder, diese Verordnungen zu erlassen, wiederum findet man in den entsprechenden Bundesgesetzen. Das allen wohl bestens bekannte Beispiel dafür ist das WaffG.

Der Bund erlässt ein Gesetz, ermächtigt die Länder dazu, eigene Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Diese werden dann auf dem Wege der Erlasse/Verordnungen umgesetzt und die Vollmachten zum Teil auf andere, nachgeordnete Institutionen übertragen.

Gerade im Bereich des Ordnungsrechtes sollte doch allen, z.B. durch die völlig von den strafrechtlichen Würdigungen befreiten Betrachtungen der Zuverlässigkeit durch die Ordnungsbehörden, das beste Beispiel vor Augen stehen.

Geschrieben
Übersetzt Du mir bitte mal die unterstrichene Passage, da habe ich Verständnisschwierigkeiten.

mfg

Ralf

Bitte sehr: Zitat: Die Verfahren/Möglichkeiten unseres Rechtsstaates sind diffiziler, feiner, geschickter und nicht auf den ersten Blick so offensichtlich, grobschlächtig wie in den ehemaligen alten, jetzt "neuen" Bundesländern- dennoch ebenso wirksam und für den Einzelnen (auch ebenso) so gut wie unabwendbar.

Erstens: ich bin ein "Wessi" (kann es nicht verständlicher reduzieren.)

Zweitens: Ich habe (immer noch sympathische) Verwandte im "Osten".

Habe selber die arroganten Maßregelungen bei Besuchen dortselbst jahrelang über mich ergehen lassen müssen.

Das meinte ich mit einerseits "grobschlächtig", weil nicht entschuldigungebedürftig seitens des "alten" DDR-Systems.

Andererseits hier bei "uns", was Behördenallmächtigkeit angeht und Wehrlosigkeit des "West"-Bürgers.

Das geht von der "geschützten" Wohnung (wehe du bist Waffenbesitzer!) bis zur Wehrlosigkeit bei behördlich geplanten Maßnahmen wir Flugplatzerweiterungen, Kohleabbauerweiterungen, AKW-Endlager usw.

Hier werden solche Aktionen "feiner" und endgültig durchgezogen.

Proteste der Betroffenen oder Superanwälte verpuffen ins Leere und haben nur aufschiebende, aber nicht blockierende Wirkung.

Die Geschichte beweist es.

Habe ich mich erweiternd und verständlich ausgedrückt?

Ebenfalls:

MfG!

Geschrieben
Außerdem schränkt der Art 13 GG nicht die Beweissicherung außerhalb der Wohnung zur Gefahrenabwehr nach Ordnungsrecht ein - oder? Im Gegensatz zum StGB ist hier nicht von befriedetem Besitztum, sondern explizit von der WOHNUNG die Rede.

Was übrigens auch noch zu unterscheiden ist: bei Betriebsgrundstücken und -gebäuden (auch die sind ja Privateigentum) sind die behördlichen Betretungsrechte (aus verschiedenen Rechtsgrundlagen heraus) deutlich weitgehender als bei rein "privat genutzten" Liegenschaften. Denn letztere genießen den Schutz des genannten GG-Artikels, erstere nicht.

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