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Kipplaufflinte als Sportschütze?


AlexD

Empfohlene Beiträge

Folgende Situation:

Ein Jäger möchte sich zur ruhe Setzen (altersbedingt), und seine Waffen verkaufen. Er möchte aber am liebsten alle zusammen los werden. Für Büchse und KW sollte das in Ordnung gehen. Nun ist aber eine Kipplaufflinte mit im Sortiment. Nun meine Fragen:

1. Wie bekommt man als Sportschütze dafür ein Bedürfnis? (Skeet und Trap sind in meiner Gegend eher nicht möglich)

2. Gibt es andere Disziplinen für Kipplaufflinten? ( Bin im DSB, BDS noch nicht)

3. Bekommen so ein Teil nur Jäger oder halt Skeet oder Trap Schützen?

Danke für eure Hilfe

Gruß AlexD

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Ist doch Sch...egal, obs das in Deiner Gegend gibt.

Gibts die Disziplin in Deinem Verband?

Wenn ja, ists auf neue Gelbe ok.

Wie siehts aber in der Sache mit der idiotischen 2/6er Regel aus?

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Es ist auch egal ob es eine Disziplin in deinem Verband gibt. Nimm deine gelbe WBK, und lass es eintragen!

Genau, es sind ja Einzellader. Du musst halt nur auf die 2/6-Regelung achten. Wenn er also mehr als zwei Waffen hat (wahrscheinlich), kannst du nicht alle auf einmal eintragen lassen. Aber wenn du einen Waffenhändler oder Büchsenmacher kennst, könnte er dir die ja auch zwischenlagern. :gutidee:

Grüße

Johnny

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die Nachfrage nach dem Nachweis eines Schießstandes sollte man sich aber schon gefallen lassen. (wenn Herrgott SB diese stellt)

Da dürfte es aber auch kein Problem geben. Man braucht ja nur nachzuweisen, dass es einen Schießstand in der Umgebung gibt, wo man diese auch schießen kann. Und ich sage mal, sooo schwer sollte das eigentlich nicht sein. Ich kenne hier in der Region auf Anhieb mindestens drei, auf denen es möglich ist.

Grüße

Johnny

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an die 2/6 "Regel" hatte ich noch gar nicht gedacht. :traurig_16: Na ja, werde dann mal zum Händler gehen und um Lagerung Bitten.

Mit dem Stand für die Flinte sollte das kein Problem sein, werde mich mal kümmern und schaun was der SB dazu meint.

Gruß AlexD

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wie sieht's aus 2 zu übernehmen und eintragen zu lassen und den Rest via §12 Abs. 1 Nr. 1 b ) WaffG vorübergehend aufbewahren bis er sie endlich eintragen lassen darf ??? :rolleyes:

es gibt sonderfälle, in denen die 2/6 regel nicht zur anwendung kommen muss. erbschaft könnte solch ein sonderfall sein. kläre das bitte mit deinem sachbearbeiter. aus erfahrung kann ich sagen, dass da schon etwas zu machen ist

grüße

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es gibt sonderfälle, in denen die 2/6 regel nicht zur anwendung kommen muss. erbschaft könnte solch ein sonderfall sein. kläre das bitte mit deinem sachbearbeiter. aus erfahrung kann ich sagen, dass da schon etwas zu machen ist

grüße

ich bin nicht der ursprüngliche Fragesteller! - mich tangiert die 2/6 regel nicht im Geringsten - war nur ne Idee wie man das eventl. realisieren könnte und wenn ich das recht verstehe wollte der Jäger als Überlasser noch nicht vererben, weil er die dazu notwendige Vorbedingung noch nicht erfüllen möchte. :o

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