AlexD Posted October 20, 2008 Posted October 20, 2008 Folgende Situation: Ein Jäger möchte sich zur ruhe Setzen (altersbedingt), und seine Waffen verkaufen. Er möchte aber am liebsten alle zusammen los werden. Für Büchse und KW sollte das in Ordnung gehen. Nun ist aber eine Kipplaufflinte mit im Sortiment. Nun meine Fragen: 1. Wie bekommt man als Sportschütze dafür ein Bedürfnis? (Skeet und Trap sind in meiner Gegend eher nicht möglich) 2. Gibt es andere Disziplinen für Kipplaufflinten? ( Bin im DSB, BDS noch nicht) 3. Bekommen so ein Teil nur Jäger oder halt Skeet oder Trap Schützen? Danke für eure Hilfe Gruß AlexD
Guest Posted October 20, 2008 Posted October 20, 2008 Ist doch Sch...egal, obs das in Deiner Gegend gibt. Gibts die Disziplin in Deinem Verband? Wenn ja, ists auf neue Gelbe ok. Wie siehts aber in der Sache mit der idiotischen 2/6er Regel aus?
hexoplast75 Posted October 20, 2008 Posted October 20, 2008 Es ist auch egal ob es eine Disziplin in deinem Verband gibt. Nimm deine gelbe WBK, und lass es eintragen!
Kimber-Desert-Warrior Posted October 20, 2008 Posted October 20, 2008 Es ist auch egal ob es eine Disziplin in deinem Verband gibt. Nimm deine gelbe WBK, und lass es eintragen! Genau, es sind ja Einzellader. Du musst halt nur auf die 2/6-Regelung achten. Wenn er also mehr als zwei Waffen hat (wahrscheinlich), kannst du nicht alle auf einmal eintragen lassen. Aber wenn du einen Waffenhändler oder Büchsenmacher kennst, könnte er dir die ja auch zwischenlagern. Grüße Johnny
PaleRider Posted October 22, 2008 Posted October 22, 2008 die Nachfrage nach dem Nachweis eines Schießstandes sollte man sich aber schon gefallen lassen. (wenn Herrgott SB diese stellt)
Dagobert Posted October 22, 2008 Posted October 22, 2008 die Nachfrage nach dem Nachweis eines Schießstandes sollte man sich aber schon gefallen lassen. (wenn Herrgott SB diese stellt) Die gibt es doch Deutschlandweit??
Kimber-Desert-Warrior Posted October 22, 2008 Posted October 22, 2008 die Nachfrage nach dem Nachweis eines Schießstandes sollte man sich aber schon gefallen lassen. (wenn Herrgott SB diese stellt) Da dürfte es aber auch kein Problem geben. Man braucht ja nur nachzuweisen, dass es einen Schießstand in der Umgebung gibt, wo man diese auch schießen kann. Und ich sage mal, sooo schwer sollte das eigentlich nicht sein. Ich kenne hier in der Region auf Anhieb mindestens drei, auf denen es möglich ist. Grüße Johnny
AlexD Posted October 22, 2008 Author Posted October 22, 2008 an die 2/6 "Regel" hatte ich noch gar nicht gedacht. Na ja, werde dann mal zum Händler gehen und um Lagerung Bitten. Mit dem Stand für die Flinte sollte das kein Problem sein, werde mich mal kümmern und schaun was der SB dazu meint. Gruß AlexD
Duncan Posted October 22, 2008 Posted October 22, 2008 wie sieht's aus 2 zu übernehmen und eintragen zu lassen und den Rest via §12 Abs. 1 Nr. 1 b ) WaffG vorübergehend aufbewahren bis er sie endlich eintragen lassen darf ???
xcalibur Posted October 22, 2008 Posted October 22, 2008 wie sieht's aus 2 zu übernehmen und eintragen zu lassen und den Rest via §12 Abs. 1 Nr. 1 b ) WaffG vorübergehend aufbewahren bis er sie endlich eintragen lassen darf ??? es gibt sonderfälle, in denen die 2/6 regel nicht zur anwendung kommen muss. erbschaft könnte solch ein sonderfall sein. kläre das bitte mit deinem sachbearbeiter. aus erfahrung kann ich sagen, dass da schon etwas zu machen ist grüße
Duncan Posted October 22, 2008 Posted October 22, 2008 es gibt sonderfälle, in denen die 2/6 regel nicht zur anwendung kommen muss. erbschaft könnte solch ein sonderfall sein. kläre das bitte mit deinem sachbearbeiter. aus erfahrung kann ich sagen, dass da schon etwas zu machen istgrüße ich bin nicht der ursprüngliche Fragesteller! - mich tangiert die 2/6 regel nicht im Geringsten - war nur ne Idee wie man das eventl. realisieren könnte und wenn ich das recht verstehe wollte der Jäger als Überlasser noch nicht vererben, weil er die dazu notwendige Vorbedingung noch nicht erfüllen möchte.
Sachbearbeiter Posted October 22, 2008 Posted October 22, 2008 2/6 gilt nur in Bezug auf Bedürfnis nach § 14 WaffG. Sonst nicht !
ThomasFHH Posted October 22, 2008 Posted October 22, 2008 2/6 gilt nur in Bezug auf Bedürfnis nach § 14 WaffG. Sonst nicht ! Und wie passt das mit 2/6 für Gelb zusammen? Vom Bedürfnis für gelbe WBK-Erstausstellung mal abgesehen.
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