Zum Inhalt springen
IGNORED

Schreckschusswaffe ohne PTB verkaufen


PeterHinsberg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Außerdem dürfte als auch schwierig sein, als Privatperson, die

nicht Hersteller der Waffe ist, eine PTB Zulassung zu bekommen... ( § 24, Abs. 5 WaffG )

Geschrieben

Richtig. Wenn es aber für eine Waffengattung bereits eine PTB-Zulassung gibt, darf auch der Hersteller die Bauartgleichheit bestätigen und damit wird die zuvor in der WBK eingetragene Waffe erlaubnisfrei.

Was das kostet und mit welchem Aufwand das verbunden ist, weiß ich leider nicht.

Geschrieben
Richtig. Wenn es aber für eine Waffengattung bereits eine PTB-Zulassung gibt, darf auch der Hersteller die Bauartgleichheit bestätigen und damit wird die zuvor in der WBK eingetragene Waffe erlaubnisfrei.

Was das kostet und mit welchem Aufwand das verbunden ist, weiß ich leider nicht.

Das ist ein guter Tipp, mal sehen was Reck dazu sagt.

Werde die Jungs mal anschreiben...

Geschrieben

Die PTB-Zulassung hat mit dem Beschuss nur indirekt etwas zu tun.

Die Zulassung beinhaltet z.B. die Stärke und Richtung des Gasstrahles, ist also in erster Linie bauartbedingt.

So gab es die Reck mit Ausschuss nach oben.

Röhm RG 6 ebenfalls.

Der 9 mm Arminius bekam sogar eine Art Gitter an die Mündung gesetzt.

Der Verkauf solcher Waffen ging daraufhin rapide zurück - sah ja nicht mehr echt aus.

Deshalb wurden die Veränderungen anderweitig vorgenommen: Der Lauf wurde innen so modifiziert, dass die gesetzlichen Bedingungen eingehalten wurden und von außen nicht mehr sichtbar waren.

Außerdem wurde so gebaut, dass ein "Scharfmachen" unmöglich werden sollte.

Trommeln wurden zum Lauf "versetzt" eingebaut.

Material geschwächt.

Hartmetallteile wurden so in den Lauf gesetzt, dass jeder Bohrer abrutschen musste.

Aber es gab damals schon begabte Bastler.

Ich besitze einen 9 mm NHM Kipplaufrevolver (Ganzstahl!!!) aus dieser Zeit. Der Lauf hat innen nur einen dünnen Stift und die Trommel fluchtet.

Ihr könnt ja mal raten, warum das Modell damals so sehr gefragt war.........

Er ist sehr gepflegt und fast wie neu.

Übrigens: Wer die alten Wallacefilme mit Joachim Fuchsberger kennt, der kann diese Waffe im Film sehen.

Es war Fuchsbergers "Dienstwaffe".

Musste ich natürlich haben.

Fühlte mich damals bärenstark mit dem Eisen.

Hatte 64 DM gekostet. Für einen Schüler war das viel Geld.

Wenn ihr mal zu Robert kommen solltet, der hat eine ganze Sammlung von "Scharfgemachten".

Da sind Stücke dabei, die einem Büchsenmacher zur Ehre gereicht hätten, so Robert.

Also: Nix mit Neubeschuss und dann PTB-Zulassung bekommen.

Die ganze Waffe müsste umgebaut werden um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen - und das lohnt sich ja wohl kaum.

Gruß Habakuk

Edit(h) meinte, ich sollte erwähnen, dass das Teil eingetragen ist. Mach ich's eben......

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wollte nur kurz noch mal klarstellen, dass es zumindest in NRW einen Erlass gibt (sog. Verwertungserlass), der besagt, dass bei entschädigungslosem Verzicht auf die Waffe(n) keine Austragungsgebühr fällig wird.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.