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IGNORED

Frage zum Bedürfniss Kurzwaffe


Matt45

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebe WO Gemeinde :)

Es geht um folgendes: ich schieße seit ca. 2 Jahren KK Gewehr.

Seit ca. einem Jahr schieße ich nun auch KK Pistole.

Ich möchte mir nun eine KK Pistole zulegen, jedoch schieße ich diese Disziplin noch nicht lange

genug (Bedürfnisnachweis).

Meine Frage ist nun folgende:

Kann ich mit dem Nachweis das ich Gewehr (Langwaffe) schieße,

eine Pistole (Kurzwaffe) beantragen??

Sind ja beides "scharfe" Waffen.

Danke für eure Antworten.

Geschrieben
Hallo liebe WO Gemeinde :)

Es geht um folgendes: ich schieße seit ca. 2 Jahren KK Gewehr.

Seit ca. einem Jahr schieße ich nun auch KK Pistole.

Hi Matt45,

ein Jahr reicht doch fürs Bedürfnis.

Ansonsten kommt es sehr auf den Verband an.

Grundsätzlich gilt:

Nach 12 Monaten Langwaffentraining gibt es kein Bed. für eine Kurzwaffe.

Du musst ein Training mit der Art Waffe nachweisen, die Du beantragen willst.

Manche Verbände schreiben sogar Kalibergleichheit vor.

Der Gesetzgeber wusste schon, warum er die Befugnis der Bedürfnisvergabe an die Verbände abgegeben hat. :00000733:

Nichts ist härter zu den Schützen, als die Schützen selbst :peinlich:

Servus

Geschrieben
Nach 12 Monaten Langwaffentraining gibt es kein Bed. für eine Kurzwaffe.

Du musst ein Training mit der Art Waffe nachweisen, die Du beantragen willst.

Also das habe ich in anders in Erinnerung: Zumindest der Rheinische Schützenbund (DSB) verlangt soetwas nicht. Es reicht, 12 Moante mit Erlaubnispflichtigen Waffen geschossen zu haben, egal ob Kurz- oder Langwaffe, egal welches Kaliber.

Geschrieben
Also das habe ich in anders in Erinnerung: Zumindest der Rheinische Schützenbund (DSB) verlangt soetwas nicht. Es reicht, 12 Moante mit Erlaubnispflichtigen Waffen geschossen zu haben, egal ob Kurz- oder Langwaffe, egal welches Kaliber.

wer lesen kann ist klar im Vorteil !

Ich schrieb, daß das stark abhängig ist vom Verband.

Servus

Geschrieben

wie tantalus schon geschrieben hat: das gesetz fordert es nicht, wohl aber verlangen viele verbände mehr als gesetzlich vorgeschrieben ist.

gruß alzi

Geschrieben
wie tantalus schon geschrieben hat: das gesetz fordert es nicht, wohl aber verlangen viele verbände mehr als gesetzlich vorgeschrieben ist.

gruß alzi

Hi alzi,

genau das ist das Problem.

Deshalb auch meine Bemerkung zur Bedürfnisvergabe durch die Verbände.

Servus

Geschrieben
Deshalb auch meine Bemerkung zur Bedürfnisvergabe durch die Verbände.

hab ich auch so verstanden, wie du es gemeint hast.... die wissen schon warum sie das den verbänden überlassen haben!...... wie man sieht, mit erfolg!

gruß alzi

Geschrieben
hab ich auch so verstanden, wie du es gemeint hast.... die wissen schon warum sie das den verbänden überlassen haben!...... wie man sieht, mit erfolg!

gruß alzi

Genau !

Servus

Geschrieben

Ohne jetzt hier bashen zu wollen, mkay ? kommt es außer auf Gesetzeslage (danach wäre ein Bedürfnis idr zu befürworten, weil ja alle gesetzlich geforderten Kriterien: Regelmäßiges Training und Verbands/Vereinszugehörigkeit erfüllt sind) auf die Handhabung des Verbands (eher unwichtig, außer BDMP) und des LANDES-Verbands an. Und auf die Verantwortlichen vor Ort (Kreis-Schützenmeister, Vereinsleitung/Sportwart).

Für Dich ist der HSB wohl zuständig, welcher Kreis ? Vielleicht findet sich ja noch ein Ansprechpartner hier über WO. Dann könnte mal ausnahmsweise wirklich geholfen werden, statt nur Statuten und Gesetze wiederzukäuen.

Mast und Schotbruch

Geschrieben
Grundsätzlich gilt:

Nach 12 Monaten Langwaffentraining gibt es kein Bed. für eine Kurzwaffe.

Du musst ein Training mit der Art Waffe nachweisen, die Du beantragen willst.

Manche Verbände schreiben sogar Kalibergleichheit vor.

Das Wort "Grundsätzlich" erscheint mir falsch und bitte benenne Ross und Reiter!

BBF

Geschrieben
Das Wort "Grundsätzlich" erscheint mir falsch und bitte benenne Ross und Reiter!

BBF

Grundsätzlich HIER ( BSSB, München, Herr Furnier) muss ich einschränkend sagen.

Obiger Herr stellt kein Bed. aus, wenn Du z.B. innerhalb 12 Monaten 20 Termine

hast aber ein Monat keinen ( Urlaubsbedingt).

Begründung: Nicht regelmässig :gaga:

Nochmal von vorn anfangen .

Servus

Geschrieben
Also das habe ich in anders in Erinnerung: Zumindest der Rheinische Schützenbund (DSB) verlangt soetwas nicht. Es reicht, 12 Moante mit Erlaubnispflichtigen Waffen geschossen zu haben, egal ob Kurz- oder Langwaffe, egal welches Kaliber.

Der RSB verlangt aber auch die Angabe der erreichten Ringzahl in einer der Waffe entsprechenden Disziplin, zumindest beim Erstantrag KW. Somit muß man zumindest 1x mit einer KW geschossen haben :-)

Geschrieben

Okay :icon14: erst mal danke für die Antworten.

Ich sehe schon das es regional große Unterschiede gibt.

Ich wohne im Kreis Kassel (Nordhessen) vielleicht weiß ja jemand wie das dort gehandhabt wird.

Geschrieben

Man kann auch ein Jahr ausschließlich Lupi schießen und dann das Bedürfnis für eine .45ACP beantragen.

Wer will es ernsthaft verwehren?

Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung.

Mephisto0815

Geschrieben
Man kann auch ein Jahr ausschließlich Lupi schießen und dann das Bedürfnis für eine .45ACP beantragen.

Wer will es ernsthaft verwehren?

Mephisto0815

Wenn du eine WBK pflichtige Lupi hast ist das in Ordnung. :wub:

Ansonsten heißt es das du mit einer Erwerbscheinpflichtigen Waffe

geschossen haben mußt. Dabei ist das Kaliber und Lang- oder

Kurzwaffe uninterresant.

mfg Kellerassel

Geschrieben
wer lesen kann ist klar im Vorteil !

Ich schrieb, daß das stark abhängig ist vom Verband.

Servus

Kollege, Du schriebst:

Grundsätzlich gilt:

- und das ist falsch. Grundsätzlich gilt das nicht, das gilt maximal bei einigen obskuren Verbänden... Verbände mit einer einigermassen vernünftigen Bedürfnispolitik, wie z.B. RSB und BDS-LV4 gehören nicht dazu. Natürlich gibt es auch Kastratenverbände, die generell nur eine GK-KW befürworten, aber dann kann man sich (sportschützentechnisch) auch gleich einzementieren lassen...

Geschrieben
Natürlich gibt es auch Kastratenverbände, die generell nur eine GK-KW befürworten, aber dann kann man sich (sportschützentechnisch) auch gleich einzementieren lassen...

wenn du solch Behauptungen aufstellst, dann benenne sie beim Namen, damit jedem klar ist wo Probleme gibt und die Leute mit den Füßen abstimmen können. Wenn du dies nicht kannst oder willst, dann solltest du es nicht in den Raum stellen (meine persönliche Meinung).

BBF

Geschrieben

Bevor wieder mal auf den DSB eingeschlagen wird: DSB-Verein (Schützenverein Neumünster) im NDSB (Nord-Deutscher SB) hat keine derartig obskuren Gesetzesinterpretationen zu bieten. Gesetzliche Regelungen werden natürlich beachtet, darüber hinaus gibt es keine ausgedachten Anforderungen.

Geschrieben
Bevor wieder mal auf den DSB eingeschlagen wird: DSB-Verein (Schützenverein Neumünster) im NDSB (Nord-Deutscher SB) hat keine derartig obskuren Gesetzesinterpretationen zu bieten. Gesetzliche Regelungen werden natürlich beachtet, darüber hinaus gibt es keine ausgedachten Anforderungen.

Nicht doch (auf den DSB einschlagen), auch der DSB/PSSB machen so etwas nicht.

BBF

Geschrieben

Einfach dem zuständigen Landes-, sonstwas Schützenmeister, ein Email schicken, Deinen eigenen Schützenmeister im CC einkopieren und auf die verbindliche Antwrort warten.

Geschrieben

Wen ich das richtig verstanden habe, muß ich in einigen Verbänden ein Jahr mir eine Waffe leihen, evtl. auch noch im richtigen Kaliber, um ein Bedürfnis dafür zu erhalten???????

Bei einer KK-Pistole mag das ja noch gehen, die haben die meisten Vereine als Leihwaffe. Aber was ist wenn ich Magnumpistole schießen will? Da haben die meisten Stände nicht mal Munition auf Lager.

Wie einfach es doch ist die verteufelten Waffen zu reduzieren. Ich würde daraufhin sofort den Dachverband wechseln. Sehr zu empfehlen ist der LV 12 im BDS. Ich komme zwar aus Thüringen aber ich war zuerst in Sachsen Einzelmitglied. Bezahlbar und Kompetent. Ich schieße immernoch alle LM in Sachsen mit und habe 4 "VIER" SIG 210 zuzüglich einer DE und einer Hämmerli. Über ein Bedürfnis für eine 45ger denke ich zur Zeit nach. Probleme auf dem Amt habe ich noch keine bekommen, auch wenn ich sicher nicht die Regel bin.

Jemandem keine KK-Pistole zu genemigen, welcher schon lange KK-Gewehr schießt halte ich Schießsportpolitisch für sehr fragwürdig um nicht zu sagen kontraproduktiv.

Auch so manchem SB sollte man in höfflichen Worten mitteilen, daß eine Waffe nichts schlechtes ist. Sondern erst das dahinter fragwürdig sein kann.

Frieda

Geschrieben
Wen ich das richtig verstanden habe, muß ich in einigen Verbänden ein Jahr mir eine Waffe leihen, evtl. auch noch im richtigen Kaliber, um ein Bedürfnis dafür zu erhalten???????

Frieda

Das ist falsch verstanden worden, das dürfte der Verein auch gar nicht. Es ist explizit festgehalten, dass die "Dauerausleihe" für ein Jahr an Mitglieder, auch Neumitglieder, nicht zulässig ist.

Geschrieben

Frieda meinte bestimmt nicht "Dauerausleihe", sondern: ein Jahr lange immer die entsprechenden Waffen im entsprechenden Kaliber ausleihen. ;)

gruß alzi

Geschrieben
wenn du solch Behauptungen aufstellst, dann benenne sie beim Namen, damit jedem klar ist wo Probleme gibt und die Leute mit den Füßen abstimmen können. Wenn du dies nicht kannst oder willst, dann solltest du es nicht in den Raum stellen (meine persönliche Meinung).

BBF

Ich bin kein Mitglied, aber habe schon auf der Anlage der Isenberger Sportschützen in Hattingen geschossen, hier ein Zitat ihrer Homepage:

Es kann auch nicht außer Acht gelassen werden, dass sich der WSB, in einer Art "Selbstbeschränkung", die Reduzierung der Waffen zu eigen gemacht hat. In seiner Satzung beschränkt er ausdrücklich die Waffenbefürwortung auf eine Waffe, obwohl das Waffengesetz zwei Waffen als Grundkontingent vorsieht. Da ist der BDS anders ....

WSB ist der Westfaelische Schützenbund. Allerdings lese ich auf deren Seite nichts von einer solchen Einschränkung... Falls die Informationen auf der Isenberger Seite falsch oder veraltet sind, ziehe ich die Behauptung natürlich zurück :-)

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