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IGNORED

Darf man auf eGon das schreiben......?


Government71

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Geschrieben

Hallo Leute,

für eine Jagdfreundin, die auswandert verkaufe ich auf eGon 4 Waffen mit dem Hinweis "Im Auftrage einer Jagdfreundin kommt zu Auktion...."

Darf ich das so schreiben oder impliziert das, daß ich mit Waffen Handel treibe, obwohl die Dame einfach nur nicht den Zugang zu eGon hat bzw. sich damit selbst nicht auskennt ?

Ich habe weder die Waffen im Besitz, noch habe ich finanziellen Vorteil davon.

Ich wurde von einem Mitglied auf eGon angeschrieben und entsprechend "informiert".

Bitte um kurze Hilfe, damit ich reagieren kann.

Danke,

Govt

Geschrieben

Mach es dir einfach und rechtlich sauber - setz dich mit deiner Jagdfreundin gemeinsam vor den Rechner, lass deine Jagdfreundin ihre Waffen selbst bei egun verkaufen und du unterstützt sie nur bei der computertechnischen Umsetzung des Ganzen. ;)

Geschrieben

War das Ziel des Handeltreibens nicht immer noch der Gewinn?

Würde mich da nicht verrückt machen lassen.

"Lass die Leute reden und hör einfach nicht zu..."

Geschrieben
War das Ziel des Handeltreibens nicht immer noch der Gewinn?

Würde mich da nicht verrückt machen lassen.

"Lass die Leute reden und hör einfach nicht zu..."

:icon14: Guter Tipp :icon14:

Manche Leute können sich doch wegen jedem Sche.. aufregen.

Geschrieben
gewiss nicht bei 4 geweheren!

oder doch :o ?

Oder doch!

Erlaubnispflichtiger Waffenhandel setzt KEINE Gewinnerzielungabsicht voraus.

Auch wenn Du unentgeldlich Waffen auf egun anbietest die Dir nicht gehören benötigst du ne §21.1.

Geschrieben
Oder doch!

Erlaubnispflichtiger Waffenhandel setzt KEINE Gewinnerzielungabsicht voraus.

Auch wenn Du unentgeldlich Waffen auf egun anbietest die Dir nicht gehören benötigst du ne §21.1.

ja, mir ist ein Fall bekannt....den hat das LKA "besucht"................und der stand dann auch vorm Richter

Geschrieben

Wie siehts im umgekehrten Fall aus?

Wenn ich im Auftrag Waffen kaufe?

Die Rechnung aber auf jemand anders ausstellen lasse?

Oder Die Rechnung auf mich lautet, aber die Waffe in jemand anders WBK eingetragen wird?

Geschrieben

Wenn du eine Waffe vom Händler für jemand anderes mitbringst, der keine Zeit hat o.ä. seine bestellte und bereits bezahlte Waffe abzuholen die auf dessen WBK eingetragen wird ist das reiner Transport.

Illegaler Waffenhandel wirds wenn die Rechnung auf Dich leutet, Du die Waffe bezahlst und diese dann an eine weitere Person weitergibst.

Geschrieben
War das Ziel des Handeltreibens nicht immer noch der Gewinn?

Würde mich da nicht verrückt machen lassen.

"Lass die Leute reden und hör einfach nicht zu..."

Die Gewinerziehlungsabsicht ist nur steuerrechtlich von Bedeutung. Das Waffengesetz ist eine andere Baustelle, also schicke nicht Leute mit solchem Halbwissen ins offene Messer.

Geschrieben

:wos_armee_044: Jawoll Sir!

Ich versteh´s zwar noch nicht, aber vielleicht kannst Du noch erklären wie Waffenhandel denn nun definiert ist?

Wenn ich´s nicht weiß und Du schon dann würde ich gerne ein wenig mehr haben als nur Deine Zurechtweisung Jennerwein.

Geschrieben

Dazu bitte auch die Übersetzung, was man denn nun im privaten Rahmen handeln darf, ohne im Verdacht des (gewerblichen) Waffenhandels zu kommen.

Geschrieben
Dazu bitte auch die Übersetzung, was man denn nun im privaten Rahmen handeln darf, ohne im Verdacht des (gewerblichen) Waffenhandels zu kommen.

Gar nichts, was nicht in Deiner WBK steht.

Sammelbestellungen von Munition sind im übrigen ebenfalls nicht statthaft, auch wenn da Behörden (noch) wegsehen.

Geschrieben

Das heißt, als Privatperson darf ich auch alles wieder verkaufen, was in meiner WBK steht. Auch wenn es mehrere Waffen auf einmal sind?

Geschrieben
Das heißt, als Privatperson darf ich auch alles wieder verkaufen, was in meiner WBK steht. Auch wenn es mehrere Waffen auf einmal sind?

Ja, aber nur bei WBK grün und gelb. Allerdings kannst Du Dich da tatsächlich ins Steuerpflichtige begeben.

Bei WBK rot Inhabern ist allerdings vorsicht geraten, wenn Waffen nur kurze Zeit gehalten werden. Also 50 Waffen kaufen, einen Monat halten und wieder verkaufen ist illegaler Waffenhandel.

Geschrieben
Waffenhandel treibt wer Waffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt.

Das is also gemeint.

Wenn es dabei auf eine Gewinnabsicht nicht ankommt dann wäre also auch jeder Schießstandbetreiber der irgendwo ne Pinwand hat mit dabei, denn damit vermittelt er ja auch.

Überzeugt mich noch nicht.

Sind das wirklich alle Tatbestandsmerkmale?

Geschrieben
Ja, aber nur bei WBK grün und gelb. Allerdings kannst Du Dich da tatsächlich ins Steuerpflichtige begeben.

Das Steuerproblem mal bei Seite, aber:

Bei WBK rot Inhabern ist allerdings vorsicht geraten, wenn Waffen nur kurze Zeit gehalten werden. Also 50 Waffen kaufen, einen Monat halten und wieder verkaufen ist illegaler Waffenhandel.

Mir fällt dazu gerade ein - was wäre, wenn jemand die waffenrechtliche Erlaubnis seitens der Behörde mit der Auflage entzogen werden würde, alle erlaubnispflichtigen Waffen in einem Zeitraum von X Monaten (keine Ahnung wie da die Fristen wären) an Berechtigte zu überlassen. Logisch, dass derjenige sie erst zu verkaufen versucht. Dann wäre es interessant, wenn derjenige Sammler oder Jäger mit einer großen Anzahl von Waffen wäre, die dann in einem relativ kurzen Zeitraum weg müssten.

Da kann das BKA dem doch keinen Vorwurf machen, wenn dieser sagen wir mal 100 Waffen auf einmal anbieten müsste, zumal das Überlassen an Berechtigte ja amtlich angeordnet wurde. Das würde ja insbesondere Sammler mit roter WBK betreffen, die sicherlich eine reichliche Anzahl von Waffen eingetragen haben.

Geschrieben
Mir fällt dazu gerade ein - was wäre, wenn jemand die waffenrechtliche Erlaubnis seitens der Behörde mit der Auflage entzogen werden würde, alle erlaubnispflichtigen Waffen in einem Zeitraum von X Monaten (keine Ahnung wie da die Fristen wären) an Berechtigte zu überlassen.

Das ist kein illegaler Waffenhandel.

Geschrieben
Mach es dir einfach und rechtlich sauber - setz dich mit deiner Jagdfreundin gemeinsam vor den Rechner, lass deine Jagdfreundin ihre Waffen selbst bei egun verkaufen und du unterstützt sie nur bei der computertechnischen Umsetzung des Ganzen. ;)

Etwas umständliche, aber rechtlich sauberste Lösung und allen anderen "Vielleicht- oder Wahrscheinlich-Lösungen" vorzuziehen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die "Freundin" die zu veräusenden Waffen einem BM/WH in Kommision überlässt und dieser die Waffen dann bei eGun einstellt (wird häufig so gemacht).

War das Ziel des Handeltreibens nicht immer noch der Gewinn?

Würde mich da nicht verrückt machen lassen.

"Lass die Leute reden und hör einfach nicht zu..."

Eine durchaus sympatische Antwort (lass die Leute reden ...) aber leider unrichtig in diesem Fall. Handeltreiben setzt waffenrechtlich gesehen keine Gewinnerzielung voraus. Steuerlich ist das ein anderes Thema.

Mir fällt dazu gerade ein - was wäre, wenn jemand die waffenrechtliche Erlaubnis seitens der Behörde mit der Auflage entzogen werden würde, alle erlaubnispflichtigen Waffen in einem Zeitraum von X Monaten (keine Ahnung wie da die Fristen wären) an Berechtigte zu überlassen. Logisch, dass derjenige sie erst zu verkaufen versucht. Dann wäre es interessant, wenn derjenige Sammler oder Jäger mit einer großen Anzahl von Waffen wäre, die dann in einem relativ kurzen Zeitraum weg müssten.

Da kann das BKA dem doch keinen Vorwurf machen, wenn dieser sagen wir mal 100 Waffen auf einmal anbieten müsste, zumal das Überlassen an Berechtigte ja amtlich angeordnet wurde. Das würde ja insbesondere Sammler mit roter WBK betreffen, die sicherlich eine reichliche Anzahl von Waffen eingetragen haben.

Hier ist ein Verkauf über eGun oder über eine Anzeige in einem anderen Medium waffenrechtlich legitimiert. Bei größeren Mengen kann es aber durchaus zu behördlichen Nachfragen kommen. Das FA wird sich hier allerdings u.U. nicht nehmen lassen, zu prüfen ob hier auf einen evtl. Gewinn eine Steuerpflicht/Steuerschuld vorliegt - aber da war nicht die Frage.

Das Thema des Threads ist sehr interessant, weil ähnliches auch für Jagdfreunde gilt, die im Erbenfall mal schnell und unbürokratisch der Witwe des Jagdfreundes beim Verkauf der Waffen helfen will.

Gruss

SWJ

Geschrieben
Das is also gemeint.

Wenn es dabei auf eine Gewinnabsicht nicht ankommt dann wäre also auch jeder Schießstandbetreiber der irgendwo ne Pinwand hat mit dabei, denn damit vermittelt er ja auch.

Überzeugt mich noch nicht.

Sind das wirklich alle Tatbestandsmerkmale?

Der Schießstandsbetreiber vermittelt mit der Pinwand kein konkretes Geschäft, sondern er stellt nur eine Kommunikationsmöglichkeit zur Verfügung.

Wenn jemand auf Egon schreibt "Biete ich im Auftrag an." ist das konkretes wirtschaftliches Handeln. Die Behörden und Gerichte sehen das recht eng, ich wäre wirklich vorsichtig. Es sind schon Leute verknackt worden weil sie auf Egon regelmäßig Soft-Airs angeboten haben.

Unsinn es es ohnehin. Wenn ich lese "Biete ich für jemanden anders an.....", dann interpretiere ich das so: Der Anbieter baut bereits im Vorfeld Ausreden auf, warum ihm die Mängel an der Sache nicht bekannt waren. Ich biete auf solche Angebote niemals.

Geschrieben
...

Wenn jemand auf Egon schreibt "Biete ich im Auftrag an." ist das konkretes wirtschaftliches Handeln. Die Behörden und Gerichte sehen das recht eng, ich wäre wirklich vorsichtig.

...

hmm-1.gif Ah, konkretes wirtschaftliches Handeln - weil man einer der Vertragspartner des durch die Auktion zustande kommenden Vertrages ist.

So langsam versteh ich wie´s gemeint ist.

Gut zu wissen, ich hätte da auch gutgläubig für jemand anderen eingestellt. Und wenn ich zum eigenen Account überredet hätte dann höchstens um mir die Abwicklung künftiger "könntest nicht schnell nochmal..." - Fälle zu ersparen.

Geschrieben
Mach es dir einfach und rechtlich sauber - setz dich mit deiner Jagdfreundin gemeinsam vor den Rechner, lass deine Jagdfreundin ihre Waffen selbst bei egun verkaufen und du unterstützt sie nur bei der computertechnischen Umsetzung des Ganzen. ;)

Nur so ist es OK. Ohne das du Angst vor einer Abmahnung haben mußt.

Geschrieben
Eine andere Möglichkeit wäre, dass die "Freundin" die zu veräußernden Waffen einem BM/WH in Kommission überlässt und dieser die Waffen dann bei eGun einstellt (wird häufig so gemacht).

Das Thema "Kommissionswaffen" ist hierzulande schon seit mehr als drei Jahren out.

Die hiesige Ordnungsbehörde hat den Büchsenmacherfachbetrieben und Waffenhändlern in ihrem Zuständigkeitsbereich nämlich zur Auflage gemacht, dass diese die im Kundenauftrag zu veräußernden Waffen formal ankaufen müssen und in ihre Waffenhandelsbücher aufnehmen müssen. Die Waffenhandelsbücher sind jeweils zum 1. und 15. eines jeden Monats bei der Ordnungsbehörde vorzulegen. Die Behörde führt auch in unregelmässigen Abständen nicht angekündigte Bestandskontrollen bei den Betrieben und in den Läden und Werkstätten durch.

Zuvor konnten Kundenwaffen über ein Kommissions- oder Reparaturbuch zum Bestandsnachweis des Händlers geführt werden.

Das bedeutet jetzt für den Kunden, dass er seine Waffen mit durchschnittlich 50% Verlust gegenüber dem realen Handelswert veräussern muss, weil der Händler sie sonst nicht annimmt.

Das wiederum hat zur Folge, dass es bei den Händlern in unserer Region faktisch keine Kommissionswaffen mehr gibt. :icon13:

CM

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