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IGNORED

Erben WBK


Gottfried Tabor

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Zwei kurze Fragen zum Thema :

Wenn ich , als Berechtigter und WBK Besitzer , Waffen erbe ,

dann wird für diese Waffen wohl eine extra Erben WBK erstellt .

Welche Gebühren fallen dafür an ?

Werden diese Waffen in irgend einer Form auf meine 2/6 Erwerbsberechtigungen angerechnet ?

Gruß

G.T.

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Ich habe Waffen geerbt; waren nur ein paar Jagdwaffen und Kurzwaffen. Also die wurden in eine normale grüne WBK eingetragen.

Ist sogar noch was frei; da werde ich mir mal irgendwelche anderen Gewehre von nem Geschäft eintragen lassen.

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Ich habe Waffen geerbt; waren nur ein paar Jagdwaffen und Kurzwaffen. Also die wurden in eine normale grüne WBK eingetragen.

Ist sogar noch was frei; da werde ich mir mal irgendwelche anderen Gewehre von nem Geschäft eintragen lassen.

Du bist Jäger , unterliegst damit nicht dem 2/6 Problem .

Interessant aber , daß es auch Kurzwaffen waren.

Da ist doch bei Jägers normalerweise nicht viel drin .

WAS bzw. WIEVIEL hast Du an Gebühren bezahlt ?

Gruß

G.T.

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Du bist Jäger , unterliegst damit nicht dem 2/6 Problem .

Interessant aber , daß es auch Kurzwaffen waren.

Da ist doch bei Jägers normalerweise nicht viel drin .

WAS bzw. WIEVIEL hast Du an Gebühren bezahlt ?

Gruß

G.T.

Bin aber auch Sportschütze (und Jäger).

Zu zahlen war irgendein Pauschalbetrag, so um die 30 Euro.

Posted

Erbwaffen werden überhaupt keinem Kontingent zugerechnet!

Trotzdem darf man sie als Jäger oder Sportschütze verwenden - und das ist sinnvoll und auch gut so!

---

Tom

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Eben!

Angenommen ich erbe eine Kurzwaffensammlung mit 400 Stück ( habe ich nicht, wie gesagt, einfach mal angenommen ), müsste ich ja sonst die nächsten 100 Jahre alle 6 Monate 2 eintragen lassen :lol:

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bei der ausstellung einer Erben-WBK ( WBK in Erbfolge ) wird in der regel einmalig die ausstellung einer "grünen" WBK berechnet, ist ja auch nur ein vorgang ( Verwaltungsakt). die einträge für die einzelnen waffen werden nicht extra berechnet. hierbei wird aber kein munitionserwerb eingetragen.

und im erbfall (Erwerb in Erbfolge) greift 2/6 nicht.

gruß alzi

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bei der ausstellung einer Erben-WBK ( WBK in Erbfolge ) wird in der regel einmalig die ausstellung einer "grünen" WBK berechnet, ist ja auch nur ein vorgang ( Verwaltungsakt). die einträge für die einzelnen waffen werden nicht extra berechnet. hierbei wird aber kein munitionserwerb eingetragen.

und im erbfall (Erwerb in Erbfolge) greift 2/6 nicht.

gruß alzi

Sehe ich es richtig , ist also der Erbfall sowohl vom Einzelbedürfnisnachweis ("Sie haben schon zwei Kurzwaffen , also müssen Sie die Geerbten verkaufen")

wie auch vom 2/6 Kontingent frei .

Klingt vernünftig .

Soweit mir bekannt ist , wird bei ohnehin Berechtigten auch keine Blockierung erforderlich .

Mun Erwerb ist für bereits Berechtigte mit gutem Bestand und WL sowieso kein Thema.

Somit stünde einer Nutzung also weder praktisch noch rechtlich was im Wege .

Danke für die Antworten

Gruß

G.T.

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Sehe ich es richtig , ist also der Erbfall sowohl vom Einzelbedürfnisnachweis ("Sie haben schon zwei Kurzwaffen , also müssen Sie die Geerbten verkaufen")

wie auch vom 2/6 Kontingent frei .

Klingt vernünftig .

Soweit mir bekannt ist , wird bei ohnehin Berechtigten auch keine Blockierung erforderlich .

Mun Erwerb ist für bereits Berechtigte mit gutem Bestand und WL sowieso kein Thema.

Somit stünde einer Nutzung also weder praktisch noch rechtlich was im Wege .

Danke für die Antworten

Gruß

G.T.

In allen Punkten erreicht der Kandidat 100%ige Zustimmung! :eclipsee_gold_cup:

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Ich habe aber keine MEB für 6,35 mm und für 9 mm kurz :traurig_16:

Dann trenn' Dich doch von den Waffen...

Und falls Du jemanden suchst, der in diesem Falle...

Ich würde mich opfern! :rolleyes:

Posted
........

Ich würde mich opfern! :rolleyes:

Erbschleicher

PS: hat einer von euch vor demnächst was zu vererben ??? - ich hätte da eben noch so ein paar KW-Wünsche. :rolleyes:

Posted

Lösungsansätze gäbe es sicher einige...

Aber zum Wiederladen, was ich unbedingt in Zukunft machen möchte, habe ich bisher leider keine Zeit.

Posted

Die Gebühr für die Ausstellung Erben-WBK ist die gleiche wie für die Ausstellung einer Jäger-WBK für Langwaffen (25,56 Euro), sofern die Behörde noch nach Abschnitt II Ziff. 7 der Anlage zur WaffKostV verfährt und kein eigenes Gebührenverzeichnis hat.

Posted
Und diese 25,56 € gelten, egal ob eine Waffe, oder 8 in die WBK eingetragen werden, stimmts?

ja! und dies sollte ebenso gelten auch wenn mehr als 8 waffen in die Erben-WBK(s) eingetragen werden sollen (1 Verwaltungsakt).

gruß alzi

Edith hasst tippfehler!

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