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IGNORED

Erben WBK


Gottfried Tabor

Empfohlene Beiträge

Ich habe Waffen geerbt; waren nur ein paar Jagdwaffen und Kurzwaffen. Also die wurden in eine normale grüne WBK eingetragen.

Ist sogar noch was frei; da werde ich mir mal irgendwelche anderen Gewehre von nem Geschäft eintragen lassen.

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Ich habe Waffen geerbt; waren nur ein paar Jagdwaffen und Kurzwaffen. Also die wurden in eine normale grüne WBK eingetragen.

Ist sogar noch was frei; da werde ich mir mal irgendwelche anderen Gewehre von nem Geschäft eintragen lassen.

Du bist Jäger , unterliegst damit nicht dem 2/6 Problem .

Interessant aber , daß es auch Kurzwaffen waren.

Da ist doch bei Jägers normalerweise nicht viel drin .

WAS bzw. WIEVIEL hast Du an Gebühren bezahlt ?

Gruß

G.T.

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Du bist Jäger , unterliegst damit nicht dem 2/6 Problem .

Interessant aber , daß es auch Kurzwaffen waren.

Da ist doch bei Jägers normalerweise nicht viel drin .

WAS bzw. WIEVIEL hast Du an Gebühren bezahlt ?

Gruß

G.T.

Bin aber auch Sportschütze (und Jäger).

Zu zahlen war irgendein Pauschalbetrag, so um die 30 Euro.

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bei der ausstellung einer Erben-WBK ( WBK in Erbfolge ) wird in der regel einmalig die ausstellung einer "grünen" WBK berechnet, ist ja auch nur ein vorgang ( Verwaltungsakt). die einträge für die einzelnen waffen werden nicht extra berechnet. hierbei wird aber kein munitionserwerb eingetragen.

und im erbfall (Erwerb in Erbfolge) greift 2/6 nicht.

gruß alzi

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bei der ausstellung einer Erben-WBK ( WBK in Erbfolge ) wird in der regel einmalig die ausstellung einer "grünen" WBK berechnet, ist ja auch nur ein vorgang ( Verwaltungsakt). die einträge für die einzelnen waffen werden nicht extra berechnet. hierbei wird aber kein munitionserwerb eingetragen.

und im erbfall (Erwerb in Erbfolge) greift 2/6 nicht.

gruß alzi

Sehe ich es richtig , ist also der Erbfall sowohl vom Einzelbedürfnisnachweis ("Sie haben schon zwei Kurzwaffen , also müssen Sie die Geerbten verkaufen")

wie auch vom 2/6 Kontingent frei .

Klingt vernünftig .

Soweit mir bekannt ist , wird bei ohnehin Berechtigten auch keine Blockierung erforderlich .

Mun Erwerb ist für bereits Berechtigte mit gutem Bestand und WL sowieso kein Thema.

Somit stünde einer Nutzung also weder praktisch noch rechtlich was im Wege .

Danke für die Antworten

Gruß

G.T.

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Sehe ich es richtig , ist also der Erbfall sowohl vom Einzelbedürfnisnachweis ("Sie haben schon zwei Kurzwaffen , also müssen Sie die Geerbten verkaufen")

wie auch vom 2/6 Kontingent frei .

Klingt vernünftig .

Soweit mir bekannt ist , wird bei ohnehin Berechtigten auch keine Blockierung erforderlich .

Mun Erwerb ist für bereits Berechtigte mit gutem Bestand und WL sowieso kein Thema.

Somit stünde einer Nutzung also weder praktisch noch rechtlich was im Wege .

Danke für die Antworten

Gruß

G.T.

In allen Punkten erreicht der Kandidat 100%ige Zustimmung! :eclipsee_gold_cup:

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Und diese 25,56 € gelten, egal ob eine Waffe, oder 8 in die WBK eingetragen werden, stimmts?

ja! und dies sollte ebenso gelten auch wenn mehr als 8 waffen in die Erben-WBK(s) eingetragen werden sollen (1 Verwaltungsakt).

gruß alzi

Edith hasst tippfehler!

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