Gottfried Tabor Posted October 11, 2008 Posted October 11, 2008 Zwei kurze Fragen zum Thema : Wenn ich , als Berechtigter und WBK Besitzer , Waffen erbe , dann wird für diese Waffen wohl eine extra Erben WBK erstellt . Welche Gebühren fallen dafür an ? Werden diese Waffen in irgend einer Form auf meine 2/6 Erwerbsberechtigungen angerechnet ? Gruß G.T.
IMI Posted October 11, 2008 Posted October 11, 2008 Ich habe Waffen geerbt; waren nur ein paar Jagdwaffen und Kurzwaffen. Also die wurden in eine normale grüne WBK eingetragen. Ist sogar noch was frei; da werde ich mir mal irgendwelche anderen Gewehre von nem Geschäft eintragen lassen.
Gottfried Tabor Posted October 11, 2008 Author Posted October 11, 2008 Ich habe Waffen geerbt; waren nur ein paar Jagdwaffen und Kurzwaffen. Also die wurden in eine normale grüne WBK eingetragen.Ist sogar noch was frei; da werde ich mir mal irgendwelche anderen Gewehre von nem Geschäft eintragen lassen. Du bist Jäger , unterliegst damit nicht dem 2/6 Problem . Interessant aber , daß es auch Kurzwaffen waren. Da ist doch bei Jägers normalerweise nicht viel drin . WAS bzw. WIEVIEL hast Du an Gebühren bezahlt ? Gruß G.T.
IMI Posted October 11, 2008 Posted October 11, 2008 Du bist Jäger , unterliegst damit nicht dem 2/6 Problem .Interessant aber , daß es auch Kurzwaffen waren. Da ist doch bei Jägers normalerweise nicht viel drin . WAS bzw. WIEVIEL hast Du an Gebühren bezahlt ? Gruß G.T. Bin aber auch Sportschütze (und Jäger). Zu zahlen war irgendein Pauschalbetrag, so um die 30 Euro.
IMI Posted October 11, 2008 Posted October 11, 2008 Meine 3 Jagdkurzwaffen hatte ich zu dem Zeitpunkt schon . Und erben darf man ja soviele Kurzwaffen wie man will!
Tom H. Posted October 12, 2008 Posted October 12, 2008 Erbwaffen werden überhaupt keinem Kontingent zugerechnet! Trotzdem darf man sie als Jäger oder Sportschütze verwenden - und das ist sinnvoll und auch gut so! --- Tom
IMI Posted October 12, 2008 Posted October 12, 2008 Eben! Angenommen ich erbe eine Kurzwaffensammlung mit 400 Stück ( habe ich nicht, wie gesagt, einfach mal angenommen ), müsste ich ja sonst die nächsten 100 Jahre alle 6 Monate 2 eintragen lassen
alzi Posted October 12, 2008 Posted October 12, 2008 bei der ausstellung einer Erben-WBK ( WBK in Erbfolge ) wird in der regel einmalig die ausstellung einer "grünen" WBK berechnet, ist ja auch nur ein vorgang ( Verwaltungsakt). die einträge für die einzelnen waffen werden nicht extra berechnet. hierbei wird aber kein munitionserwerb eingetragen. und im erbfall (Erwerb in Erbfolge) greift 2/6 nicht. gruß alzi
Gottfried Tabor Posted October 12, 2008 Author Posted October 12, 2008 bei der ausstellung einer Erben-WBK ( WBK in Erbfolge ) wird in der regel einmalig die ausstellung einer "grünen" WBK berechnet, ist ja auch nur ein vorgang ( Verwaltungsakt). die einträge für die einzelnen waffen werden nicht extra berechnet. hierbei wird aber kein munitionserwerb eingetragen.und im erbfall (Erwerb in Erbfolge) greift 2/6 nicht. gruß alzi Sehe ich es richtig , ist also der Erbfall sowohl vom Einzelbedürfnisnachweis ("Sie haben schon zwei Kurzwaffen , also müssen Sie die Geerbten verkaufen") wie auch vom 2/6 Kontingent frei . Klingt vernünftig . Soweit mir bekannt ist , wird bei ohnehin Berechtigten auch keine Blockierung erforderlich . Mun Erwerb ist für bereits Berechtigte mit gutem Bestand und WL sowieso kein Thema. Somit stünde einer Nutzung also weder praktisch noch rechtlich was im Wege . Danke für die Antworten Gruß G.T.
IMI Posted October 12, 2008 Posted October 12, 2008 Sehe ich es richtig , ist also der Erbfall sowohl vom Einzelbedürfnisnachweis ("Sie haben schon zwei Kurzwaffen , also müssen Sie die Geerbten verkaufen")wie auch vom 2/6 Kontingent frei . Klingt vernünftig . Soweit mir bekannt ist , wird bei ohnehin Berechtigten auch keine Blockierung erforderlich . Mun Erwerb ist für bereits Berechtigte mit gutem Bestand und WL sowieso kein Thema. Somit stünde einer Nutzung also weder praktisch noch rechtlich was im Wege . Danke für die Antworten Gruß G.T. In allen Punkten erreicht der Kandidat 100%ige Zustimmung!
IMI Posted October 12, 2008 Posted October 12, 2008 Ich habe aber keine MEB für 6,35 mm und für 9 mm kurz
Olt d.R. Posted October 12, 2008 Posted October 12, 2008 Ich habe aber keine MEB für 6,35 mm und für 9 mm kurz Dann trenn' Dich doch von den Waffen... Und falls Du jemanden suchst, der in diesem Falle... Ich würde mich opfern!
Duncan Posted October 12, 2008 Posted October 12, 2008 ........ Ich würde mich opfern! Erbschleicher PS: hat einer von euch vor demnächst was zu vererben ??? - ich hätte da eben noch so ein paar KW-Wünsche.
JürgenS Posted October 12, 2008 Posted October 12, 2008 Ich habe aber keine MEB für 6,35 mm und für 9 mm kurz Darfst Du Dir die nicht wiederladen? Jürgen
IMI Posted October 12, 2008 Posted October 12, 2008 Lösungsansätze gäbe es sicher einige... Aber zum Wiederladen, was ich unbedingt in Zukunft machen möchte, habe ich bisher leider keine Zeit.
Sachbearbeiter Posted October 13, 2008 Posted October 13, 2008 Die Gebühr für die Ausstellung Erben-WBK ist die gleiche wie für die Ausstellung einer Jäger-WBK für Langwaffen (25,56 Euro), sofern die Behörde noch nach Abschnitt II Ziff. 7 der Anlage zur WaffKostV verfährt und kein eigenes Gebührenverzeichnis hat.
IMI Posted October 13, 2008 Posted October 13, 2008 Und diese 25,56 € gelten, egal ob eine Waffe, oder 8 in die WBK eingetragen werden, stimmts?
alzi Posted October 13, 2008 Posted October 13, 2008 Und diese 25,56 € gelten, egal ob eine Waffe, oder 8 in die WBK eingetragen werden, stimmts? ja! und dies sollte ebenso gelten auch wenn mehr als 8 waffen in die Erben-WBK(s) eingetragen werden sollen (1 Verwaltungsakt). gruß alzi Edith hasst tippfehler!
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