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IGNORED

Unklare Rechtslage


Krico

Empfohlene Beiträge

Heute schreibe ich zum ersten mal in einem Forum, ab und zu habe ich hier hereingeschaut und bin von den fachlichen

Qualitäten der Mitglieder überzeugt.

Ich möchte mich mit einem Thema an Euch wenden, welches mir zu schaffen macht und mir sachkundige Hilfe fehlt.

Im Februar 08 bekam ich meine grüne Waffenbesitzkarte zum dem Erwerb von Pistolen 4mm R .

(Bitte nicht lachen, ich will auch nichts anderes)

Da ich ein Edelstahlfreak bin, kaufte ich eine TAURUS -Pistole in 9 mm Para und einen COLT mit 2 Läufen in 9mm Para

und 45 ACP.

Die Waffen wurden zu einer Büchsenmacherei in Norddeutschland versand.

Zusage des Meisters : Umbau kein Problem.

Die Aufträge wurden von mir jeweils schriftlich vergeben.

Der Büchsenmacher vertröstete mich vom Mai bis heute, mittlerweile habe ich Ihn schriftlich angemahnt.

Bei einem Besuch bei meinem zuständigen Sachbearbeiter in NRW ,dem ich Geschichte mit dem Büchsenmacher

erzählte, musste ich erfahren, das es z. Zt. ein Problem gibt mit Umbauten von ehemals "scharfen Waffen" auf

Spielzeug-Kaliber.

Der Sachbearbeiter machte einen Politiker verantwortlich, der keine klare Regelung geschaffen habe und Er selbst

ein Problem damit hätte, sollte ich von dem Büma meine Waffen bekommen, Diese in meine WBK einzutragen.

Ich weis nun wirklich nicht, was ich von alledem halten soll ?

Klagen ?, Jau sofort, gegen wen oder was ?

Hat jemand einen Rat für mich ?

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Hallo Krico,

zunächst mal herzlich Willkommen hier. Bei deinem Problem wird dir aber leider niemand helfen können. Die Gesetzesänderung vom 01.04.2008 bezgl. umgebauter Originalwaffen ist wirklich sehr schwammig/ unterschiedlich auslegbar.

" Konvertierte Waffen " sollen wie die Ursprungswaffe behandelt werden. Gedacht hatte man das für die LEP Waffen, die bedürfnissfreien 4mm Waffen sind aber auch " konvertierte Waffen. Da man für diese aber schon lange eine WBK incl Sachkunde und Tresor zur Aufbewahrung braucht, ist die Anwendung des Gesetzes auf die 4mm Waffen eigentlich nonsens.

Ich selbst besitze auch noch 2 4mm Waffen, mein Bruder ebenfalls. Alle sind, neben " richtigen Waffen " , in unseren WBK`s eingetragen. Anfragen an unseren Sachbearbeiter bezgl. dieser Waffen konnten noch nicht beantwortet werden. Neueste Auskunft des SB von gestern : Er hätte jetzt die Gesetzestexte vorliegen und ende dieser, späääätestens Anfang nächster Woche wäre die Sache geklärt.Der Hammer ist ja, das die Meldefrist für " konvertierte Waffen " am 30.09. ausgelaufen ist. Am 06.10. war die Umsetzung noch nicht mal bekannt.Na ja, das Gesetz gilt ja auch erst seid 01.04.2008 . Und was er da für obskure neue Getzestexte von wem auch immer bekommen hat lasse ich mal dahingestellt. Es können aber im Saarland keine anderen sein, als in anderen Bundesländern. Sollte man meinen, da das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist. Aber ich bin mal gespannt.

Wie es jetzt mit deinen Waffen ausieht, musst du mir " deinem SB " aushandeln, Ich weiß nur, das die mir bekannten Umbauer in 4mm ( CDS Ehrenreich, Bellmann( gut, im Gefängniss könnte er das sowieso nicht mehr ) und Berty keine Waffen mehr umbauen.

ironie an / Wieder ein Glasklares Gesetz, das jeder versteht und natürlich von allen Behörden gleich umgesetzt wird / ironie aus.

Greetz

Peter

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Hallo Krico,

zunächst mal herzlich Willkommen hier. Bei deinem Problem wird dir aber leider niemand helfen können. Die Gesetzesänderung vom 01.04.2008 bezgl. umgebauter Originalwaffen ist wirklich sehr schwammig/ unterschiedlich auslegbar.

" Konvertierte Waffen " sollen wie die Ursprungswaffe behandelt werden. Gedacht hatte man das für die LEP Waffen, die bedürfnissfreien 4mm Waffen sind aber auch " konvertierte Waffen. Da man für diese aber schon lange eine WBK incl Sachkunde und Tresor zur Aufbewahrung braucht, ist die Anwendung des Gesetzes auf die 4mm Waffen eigentlich nonsens.

Ich selbst besitze auch noch 2 4mm Waffen, mein Bruder ebenfalls. Alle sind, neben " richtigen Waffen " , in unseren WBK`s eingetragen. Anfragen an unseren Sachbearbeiter bezgl. dieser Waffen konnten noch nicht beantwortet werden. Neueste Auskunft des SB von gestern : Er hätte jetzt die Gesetzestexte vorliegen und ende dieser, späääätestens Anfang nächster Woche wäre die Sache geklärt.Der Hammer ist ja, das die Meldefrist für " konvertierte Waffen " am 30.09. ausgelaufen ist. Am 06.10. war die Umsetzung noch nicht mal bekannt.Na ja, das Gesetz gilt ja auch erst seid 01.04.2008 . Und was er da für obskure neue Getzestexte von wem auch immer bekommen hat lasse ich mal dahingestellt. Es können aber im Saarland keine anderen sein, als in anderen Bundesländern. Sollte man meinen, da das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist. Aber ich bin mal gespannt.

Wie es jetzt mit deinen Waffen ausieht, musst du mir " deinem SB " aushandeln, Ich weiß nur, das die mir bekannten Umbauer in 4mm ( CDS Ehrenreich, Bellmann( gut, im Gefängniss könnte er das sowieso nicht mehr ) und Berty keine Waffen mehr umbauen.

ironie an / Wieder ein Glasklares Gesetz, das jeder versteht und natürlich von allen Behörden gleich umgesetzt wird / ironie aus.

Greetz

Peter

Hallo PetMan,

herzlichen Dank für das Willkommen und Deine aufschlussreiche Antwort.

Der Büchsenmacher hat mich mit allen erdenklichen Ausreden hingehalten,zuviel Arbeit, Mitarbeiter ausgefallen,

Vorbereitung von Wettbewerbe, u.s.w. .

Vor 14 Tagen noch, fand Er auch, dass alles schon ein wenig lange hin sei und Er schnellstens, binnen einer Woche

liefern würde.

Nichts, keine Rückmeldung wie zugesagt,keine Lieferung.

Also Klage wegen Verschleppung und deren Konsequenzen !?

Die Aufträge sind vom 27.02. 08 und 03.04.08, sollte da Rückwirkend noch etwas drin sein ?

Ich glaube eher nicht !

Die Waffen haben ca.EUR 800 gekostet, was wird damit ?

Da ich nicht der Vereinsmeier bin( auch aus zeitlichen Gründen) bleibt mir wohl nur noch übrig ,eine

Sammler - WBK auf Stainless-Basis zu beantragen und einen auf Kulturhistorisch zu machen.

Die Kosten dafür könnte ich mit einem spitzfindigem Anwalt aus dem Büma und dem zuständigem

unwissendem Politer herausorgeln.

Ich bin noch Jung mit 51, spätestens mit 71 habe ich den Schein,der mir dann aus Altersgründen wegen der

dann wohl erneuerten Gesetzgebung kostenpflichtig entzogen wird.

Ralf

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Gast God of Hellfire
bleibt mir wohl nur noch übrig ,eine

Sammler - WBK auf Stainless-Basis zu beantragen und einen auf Kulturhistorisch zu machen.

Die Kosten dafür könnte ich mit einem spitzfindigem Anwalt aus dem Büma und dem zuständigem

unwissendem Politer herausorgeln.

Ich bin noch Jung mit 51, spätestens mit 71 habe ich den Schein,der mir dann aus Altersgründen wegen der

dann wohl erneuerten Gesetzgebung kostenpflichtig entzogen wird.

Ralf

Ironie bitte kennzeichnen. Wenn es keine war: Vergiss das mit der SWBK auf "Stainless".

Sieh zu, daß Du die Waffen gut veräußert kriegst. Bis dahin können sie ja sicher bei dem Händler bleiben.

Nur meine Meinung, Ihr müsst sie nicht teilen.

Gruß

GOH

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Hallo PetMan,

herzlichen Dank für das Willkommen und Deine aufschlussreiche Antwort.

Der Büchsenmacher hat mich mit allen erdenklichen Ausreden hingehalten,zuviel Arbeit, Mitarbeiter ausgefallen,

Vorbereitung von Wettbewerbe, u.s.w. .

Vor 14 Tagen noch, fand Er auch, dass alles schon ein wenig lange hin sei und Er schnellstens, binnen einer Woche

liefern würde.

Nichts, keine Rückmeldung wie zugesagt,keine Lieferung.

Also Klage wegen Verschleppung und deren Konsequenzen !?

Die Aufträge sind vom 27.02. 08 und 03.04.08, sollte da Rückwirkend noch etwas drin sein ?

Ich glaube eher nicht !

Die Waffen haben ca.EUR 800 gekostet, was wird damit ?

Da ich nicht der Vereinsmeier bin( auch aus zeitlichen Gründen) bleibt mir wohl nur noch übrig ,eine

Sammler - WBK auf Stainless-Basis zu beantragen und einen auf Kulturhistorisch zu machen.

Die Kosten dafür könnte ich mit einem spitzfindigem Anwalt aus dem Büma und dem zuständigem

unwissendem Politer herausorgeln.

Ich bin noch Jung mit 51, spätestens mit 71 habe ich den Schein,der mir dann aus Altersgründen wegen der

dann wohl erneuerten Gesetzgebung kostenpflichtig entzogen wird.

Ralf

Zusatz:

Mein SB erklärte mir, das es jedem Bundesland freigestellt sei, das Gesetz auszulegen.

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Ironie bitte kennzeichnen. Wenn es keine war: Vergiss das mit der SWBK auf "Stainless".

Sieh zu, daß Du die Waffen gut veräußert kriegst. Bis dahin können sie ja sicher bei dem Händler bleiben.

Nur meine Meinung, Ihr müsst sie nicht teilen.

Gruß

GOH

Hallo GOH,

Du magst recht haben,

jedoch schau doch einmal auf de Rand eines 5 DM Stückes, Einigkeit und Recht und Freiheit, ist das mit dem EUR

abgeschafft worden ?

Als letzte Konsequenz alles abhaken ?

Würde mir sehr schwerfallen !

Das Recht eine solche Pistole zu besitzen möchte ich mir nicht unbedingt nehmen lassen !

(Ich sehe das Ding nur als "Kunstobjekt aus Edelstahl")

Nunja, die Freiheit liegt im Sterben und die Einigkeit wird auch schon vermisst.

MfG Ralf

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Gast God of Hellfire
Hallo GOH,

Du magst recht haben,

jedoch schau doch einmal auf de Rand eines 5 DM Stückes, Einigkeit und Recht und Freiheit, ist das mit dem EUR

abgeschafft worden ?

Als letzte Konsequenz alles abhaken ?

Was soll ich dazu jetzt sagen?

Glaubst Du an gesunden Menschenverstand in Behörden oder bei Politikern?

Kannst ja den Klageweg gehen. Evtl. wird es auch nicht die ins Auge gefassten 20 Jahre dauern, aber ich glaube nicht, daß Du in irgendeiner Weise Erfolg haben wirst.

Gruß

GOH

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Der Punkt, an dem ich ansetzen würde, wäre der/die Voreinträge. Sind diese vor dem neuen WaffG (also vor April 08) ausgestellt worden, dann sollte diese Erwerbserlaubnis (ohne die Einschränkungen durch neue Regelungen) wie jede andere auch ein Jahr gelten. Versuch mit deinem Sachbearbeiter darüber zu reden.

Der zweite Punkt ist das Kaliber. Ich kenne auch keine Umbauten zu 4mm R. Diese Munition hat über 7,5 Joule, und deshalb müssen Waffen durch diverse Maßnahmen (Entlastungsbohrungen/-schlitze) auf unter 7,5 Joule getrimmt werden. Bei original 4mm R Waffen gibt es häufig eine bedürfnissfreie Variante mit den "Löchern" und dem "F" im Fünfeck, sowie die starke Version. Diese braucht dann ein Bedürfniss wie eine große Waffe. Bei Umbauten nimmt man deshalb 4mm M20, weil hier die Munition selber schon unter 7,5 Joule hat. Und deshalb keine großen Basteleien beim Umbau nötig sind. Lauf einkleben oder einschweissen, Ladehülsen als Adapter vom Originalkaliber zu 4mm M20 dazu, fertig. Wie der Umbau bei deinen Waffen gehen soll kann ich mir nicht vorstellen.

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4mmRand ist mir im ersten Beitrag gar nicht aufgefallen. Stimmt aber was der Olt und hexoplast schreiben. Umbauten in 4mmRand habe ich auch noch keine gesehen, und ich habe mich ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Nur Originale in 4mmRand kenne ich mit F kennzeichnung, habe selber einen Derringer in diesem Kaliber. Der hat aber die angesprochene Entlastungsbohrung, um ihn unter 7,5 Joule zu bringen.

Da wurde wohl schon bei der beantragung der WBK ein Denkfehler gemacht.

Greetz

Peter

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M.E. hast Du mehrere Probleme:

1. Bei Deinen Voreinträgen, die sich ja auf 4mmR beziehen, bezweifle ich, dass ein

Umbau einer scharfen Waffe in dieses Kaliber überhaupt möglich ist. Es müssen, wie

oben bereits erwähnt, Entlastungsbohrungen eingearbeitet werden, die garantieren (!),

dass die Waffe unter 7,5 Joule bleibt. Die allgemein erhältlichen Einsatzläufe, nebst

Patronenlager und Adapterpatronen sind meines Wissens allesamt im Kal. 4mm M20 gehalten.

Evtl. hat Dein SB und Du da bei den Voreinträgen etwas verwechselt?

2. Der Eintrag von ehemals "scharfen" Umbauten ist ab dem 1.4. so gut wie nicht mehr

möglich. Vereinzelt akzeptieren Behörden noch Voreinträge, die vor diesem Datum erstellt

wurden, Dein SB hat aber schon so gut wie abgelehnt, wenn ich Deine Beiträge richtig

interpretiere.

3. Wenn Dein BüMa die Waffen jetzt umbaut (wie er das bei 4mm R auch immer hinbekommen

will) und Du die Waffen nicht eingetragen bekommst, hast Du werlosen Schrott erworben,

den Du noch nicht einmal in Besitz nehmen darfst, da der SB es ablehnt.

Mein Tipp: Rufe den BüMa schnellstmöglich an, er soll die Dinger ja nicht umbauen,

damit Du sie über ihn im Originalzustand wenigstens noch verkaufen kannst!

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Hallo Hyperdeaht,

ja,ich scheine auf dem falschen Trip zu sein.

Noch heute mache ich mit dem SB einen Termin und werde die Sache klären.

Normalerweise beschäftige ich mit mit Luftdruckwaffen und habe keinerlei Erfahrungen

in anderen Bereichen.

Mal schauen wie ich das hingebogen bekomme. ich halte Euch auf dem Laufendem.

Vielen Dank für die Ratschläge und die Beteiligung.

,

M.E. hast Du mehrere Probleme:

1. Bei Deinen Voreinträgen, die sich ja auf 4mmR beziehen, bezweifle ich, dass ein

Umbau einer scharfen Waffe in dieses Kaliber überhaupt möglich ist. Es müssen, wie

oben bereits erwähnt, Entlastungsbohrungen eingearbeitet werden, die garantieren (!),

dass die Waffe unter 7,5 Joule bleibt. Die allgemein erhältlichen Einsatzläufe, nebst

Patronenlager und Adapterpatronen sind meines Wissens allesamt im Kal. 4mm M20 gehalten.

Evtl. hat Dein SB und Du da bei den Voreinträgen etwas verwechselt?

2. Der Eintrag von ehemals "scharfen" Umbauten ist ab dem 1.4. so gut wie nicht mehr

möglich. Vereinzelt akzeptieren Behörden noch Voreinträge, die vor diesem Datum erstellt

wurden, Dein SB hat aber schon so gut wie abgelehnt, wenn ich Deine Beiträge richtig

interpretiere.

3. Wenn Dein BüMa die Waffen jetzt umbaut (wie er das bei 4mm R auch immer hinbekommen

will) und Du die Waffen nicht eingetragen bekommst, hast Du werlosen Schrott erworben,

den Du noch nicht einmal in Besitz nehmen darfst, da der SB es ablehnt.

Mein Tipp: Rufe den BüMa schnellstmöglich an, er soll die Dinger ja nicht umbauen,

damit Du sie über ihn im Originalzustand wenigstens noch verkaufen kannst!

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Ja, es wäre nett, wenn Du mal den Ausgang der Sache hier posten würdest.

Eine Sache noch zu dem Umbaukaliber 4mmR: Ich nehme mal an, dass die Waffen, die Du

zum Umbau in Auftrag gegeben hast, Zentralzünder-Waffen sind. Der Umbau von ehemaligen

Zentralzündern in 4mm M20 ist leicht möglich, da die 4mm M20 ebenfalls Zetralzünderpatrönchen

sind. Die 4mm R sind jedoch Randzünder, daher müsste beim Umbau zusätzlich noch die

gesamte Schlagbolzenmechanik umgebaut werden. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass

bei den Voreinträgen etwas schiefgelaufen sein muss.

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Ja, es wäre nett, wenn Du mal den Ausgang der Sache hier posten würdest.

Eine Sache noch zu dem Umbaukaliber 4mmR: Ich nehme mal an, dass die Waffen, die Du

zum Umbau in Auftrag gegeben hast, Zentralzünder-Waffen sind. Der Umbau von ehemaligen

Zentralzündern in 4mm M20 ist leicht möglich, da die 4mm M20 ebenfalls Zetralzünderpatrönchen

sind. Die 4mm R sind jedoch Randzünder, daher müsste beim Umbau zusätzlich noch die

gesamte Schlagbolzenmechanik umgebaut werden. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass

bei den Voreinträgen etwas schiefgelaufen sein muss.

BESSERWISS:

So m.W. nicht ganz richtig:

Auch alleine mit einem Einsatzläufchen kann man aus zum Beispiel 9P-Waffen 4mmR schießen.

In dem Läufchen ist dann die Seele exzenrisch gelegen, so daß der Zentralfeuerschlagstift oder Hahn auf den Rand des kleinen Patrönchens trifft und zündet.

Gab es sowas nicht mal von einem deutschen Büxer ?

Weiß den Namen nicht mehr.

Allerdings bezweifle ich ebenso, daß solch eine Mimik zum dauerhaften Umbau einer GL-KW überhaupt zulässig wäre.

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Na gut, dann habe ich wieder etwas dazugelernt ;-)

Allerdings scheinen diese Einsatzläufe sehr selten zu sein, ich habe jedenfalls noch

keine Waffe gesehen, die auf diese Art (dauerhaft) umgebaut wurde. Es bleibt ja noch

das < 7,5 Joule Problem ...

Naja, mal sehen wie die Sache ausgeht.

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gibt kein 7,5J problem...... Wwenn er neue Voreinträge für 4mm R hat sind diese eben grundsätzlich über 7,5J.

Dann dürften sie aber nicht bedürfnissfrei sein, jedenfalls kaum bei Kurzwaffen. Zimmerstutzen mal aussen vor. Oder gibt es da auch ein pendant in Kurzwaffen ?

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Dann dürften sie aber nicht bedürfnissfrei sein, jedenfalls kaum bei Kurzwaffen. Zimmerstutzen mal aussen vor. Oder gibt es da auch ein pendant in Kurzwaffen ?

Ich habe nicht gesagt dass diese Bedürfnisfrei sind, ich sagte bei neuen Voreinträgen für 4mm Randfeuer ist 7,5J kein Thema.

Ob der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat steht da auf einem anderen Blatt.

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