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IGNORED

Waffe verloren - und dann?


Gast

Empfohlene Beiträge

Die Fragestellung ist doch ganz einfach:

Das Wort heißt "verlieren" und die Antwort dürfte sehr einfach sein:

Waffe verloren- Zuverlässigkeit verloren, heißt, ab sofort geht nur noch Skateboard-Fahren.

-Mit Sicherheit in "D".

Ich wette, DIESEN Angelhaken, den der Schütze/Jäger den Behörden selber liefert, wird die Behörde auch benutzen-

mit erwähnter Auswirkung!

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Die Fragestellung ist doch ganz einfach:

Das Wort heißt "verlieren" und die Antwort dürfte sehr einfach sein:

Waffe verloren- Zuverlässigkeit verloren, heißt, ab sofort geht nur noch Skateboard-Fahren.

-Mit Sicherheit in "D".

Ich wette, DIESEN Angelhaken, den der Schütze/Jäger den Behörden selber liefert, wird die Behörde auch benutzen-

mit erwähnter Auswirkung!

Sag ich doch!

Verlieren geht gar nicht.

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...und dann war da noch der Rechtsanwalt, der seine Waffe im Handschuhfach ließ und dann seinen Wagen bei der Polizei als aus dem Parkhaus gestohlen melden mußte - samt Handschuhfachinhalt. Es gibt kaum was Peinliches - oder doch: ein paar Tage später festzustellen, daß der Wagen noch im Parkhaus stand, an der alten Stelle, nur auf einem anderen Stockwerk.

Das hat wohl einen derartigen Schock ausgelöst, daß er seither andere Großkaliber-Schützen (und ganze Verbände, auch seinen ehemaligen eigenen) panisch bei den Behörden anzuschwärzen versucht. :peinlich::angry2:

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Spätestens ein paar Monate (oder Jahre) später kommen dann ein paar nette Uniformträger - und verhaften den Waffenhandelsprofi dann wegen Beihilfe zum Mord in soundso vielen Fällen, vielleicht noch Raub, Entführung und was auch immer.

Ja, man ist für jede mit der Waffe begangenen Straftat wegen Beihilfe dran ..... toll, was ?!

Ja so ist es. Die Dinger tauchen immer irgendwo auf. Leider.

Also Frage an den Threadstarter: Wo "verloren" oder vergessen? Schnell handeln!

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Ich kenne einen Fall, da wurde vor Jahren bei einem unserer Vereinsmitglieder in sein Haus eingebrochen und der Waffenschrank geknackt.

So wie ich gehört habe, hat die Versicherung hat den Schaden ersetzt und der Kollege hat sich neue Waffen gekauft.

Ganz einfach!

---

Tom

Stimmt schon, Ist auch ohne Probleme möglich.

NUR: wenn du zum Bleistift Kurzwaffen in einem A-Schrank aufbewahrst und dann wird bei dir eingebrochen, der Schrank gewaltsam geöffnet und die Waffen geklaut, wirst du sicher Ärger bekommen. Es gibt Vorschriften welche Art und Anzahl von welchen Waffen in welcher Art von Behältnis mit welcher Sicherheitsstufe gelagert werden dürfen.

Grüße

Johnny

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Stimmt schon, Ist auch ohne Probleme möglich.

NUR: wenn du zum Bleistift Kurzwaffen in einem A-Schrank aufbewahrst und dann wird bei dir eingebrochen, der Schrank gewaltsam geöffnet und die Waffen geklaut, wirst du sicher Ärger bekommen. Es gibt Vorschriften welche Art und Anzahl von welchen Waffen in welcher Art von Behältnis mit welcher Sicherheitsstufe gelagert werden dürfen.

Grüße

Johnny

Ja ist schon klar.

Die Sache liegt aber schon etliche Jahre zurück. Ich glaube, damals gab es noch keine Aufbewahrungsvorschriften. Der bestohlene Kollege meinte auch, hätte er die Waffen versteckt aufbewahrt wären sie wohl nicht gestohlen worden. Aber so ein Waffenschrank lädt förmlich dazu ein, ihn aufzumachen, was selbst bei einem "0" Schrank wohl kein wirkliches Problem darstellt. Sei’s drum, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften genügen, dass ich im Falle eines Falles den Verlust ersetzt bekomme und ich mir neue Waffen kaufen kann, soll es mir Recht sein. Was ist aber mit meinen Erbwaffen, wenn die gestohlen werden?

Bekomme ich neben dem Geld von der Versicherung auch die Einträge in meine WBK damit ich mir Neue kaufen kann?

:confused:

---

Tom

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Ja ist schon klar.

Die Sache liegt aber schon etliche Jahre zurück. Ich glaube, damals gab es noch keine Aufbewahrungsvorschriften. Der bestohlene Kollege meinte auch, hätte er die Waffen versteckt aufbewahrt wären sie wohl nicht gestohlen worden. Aber so ein Waffenschrank lädt förmlich dazu ein, ihn aufzumachen, was selbst bei einem "0" Schrank wohl kein wirkliches Problem darstellt. Sei’s drum, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften genügen, dass ich im Falle eines Falles den Verlust ersetzt bekomme und ich mir neue Waffen kaufen kann, soll es mir Recht sein. Was ist aber mit meinen Erbwaffen, wenn die gestohlen werden?

Bekomme ich neben dem Geld von der Versicherung auch die Einträge in meine WBK damit ich mir Neue kaufen kann?

:confused:

---

Tom

Bzgl. der Erbwaffen - NEIN (meine Meinung, da diese WBK ja nicht zum Kauf berechtigt, sondern nur zur Aufbewahrung der Erbwaffen). Das man auch einen 0-Schrank aufbekommt ist klar, es geht dabei allerdings auch um die Zeit, die es dauert, bis der Schrank offen ist. Und vorallem welche Werkzeuge man benötigt.

Grüße

Johnny

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Bzgl. der Erbwaffen - NEIN (meine Meinung, da diese WBK ja nicht zum Kauf berechtigt, sondern nur zur Aufbewahrung der Erbwaffen). Das man auch einen 0-Schrank aufbekommt ist klar, es geht dabei allerdings auch um die Zeit, die es dauert, bis der Schrank offen ist. Und vorallem welche Werkzeuge man benötigt.

Grüße

Johnny

Ich denke schon, dass man die Waffen wieder erwerben darf, wenn Erbwaffen geklaut wurden.

Wenn einem 16-jährigen sein geerbter Porsche (mit dem er ja auch nicht fahren darf) geklaut wird, bekommt er ja auch Ersatz!

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Ja so ist es. Die Dinger tauchen immer irgendwo auf. Leider.

Also Frage an den Threadstarter: Wo "verloren" oder vergessen? Schnell handeln!

Ich (Threadstarter) habe keine Waffe verloren. Ich wollte nur herausfinden was dann passiert. Hier gibt es aber statt der erwünschten / befürchteten Erfahrungsberichte nur Mutmaßungen.

Scheint also nicht so häufig vorzukommen. Gut so.

Hinnerk

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Ich (Threadstarter) habe keine Waffe verloren. Ich wollte nur herausfinden was dann passiert. Hier gibt es aber statt der erwünschten / befürchteten Erfahrungsberichte nur Mutmaßungen.

Scheint also nicht so häufig vorzukommen. Gut so.

Hinnerk

Zum Glück kommt das nicht so häufig vor. Ich weiss von einem Bekannten (Jäger), dass dessen Jagdfreund einen .357er Revolver im Schnee aus dem Holster verloren hat. Aber dank der Jagdhunde haben sie ihn nach einiger Zeit wiedergefunden.

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Ich denke schon, dass man die Waffen wieder erwerben darf, wenn Erbwaffen geklaut wurden.

Wenn einem 16-jährigen sein geerbter Porsche (mit dem er ja auch nicht fahren darf) geklaut wird, bekommt er ja auch Ersatz!

Nur kann der 16-jährige sich den Porsche dann ohne WBK kaufen. Du die Waffen auch?

Karl

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Ich denke schon, dass man die Waffen wieder erwerben darf, wenn Erbwaffen geklaut wurden.

Wenn einem 16-jährigen sein geerbter Porsche (mit dem er ja auch nicht fahren darf) geklaut wird, bekommt er ja auch Ersatz!

Wo ist da der Vergleich, Auto und Waffe ??

Ich glaube kaum, dass dir wenn dir erstmal eine Waffe geklaut wurde (von der Erben-WBK), dass du dann den Kauf einer neuen / anderen genehmigt bekommst, aber wir können ja mal die Antwort von jemandem abwarten, der es weiss. :gutidee:

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Willst Du damit sagen, der beklaute Erbe soll einfach wieder die gleichen Waffen erben? :eclipsee_gold_cup:

Für mein gestohlenes Auto habe ich von der Versicherung kein Auto sondern Geld bekommen, dafür kann ich problemlos ein Ersatzfahrzeug kaufen ohne Bedürfnisnachweis.

Bei einer Waffe könnte das anders aussehen wenn ich kein Bedürfnis mehr geltend machen kann.

Karl

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Für mein gestohlenes Auto habe ich von der Versicherung kein Auto sondern Geld bekommen, dafür kann ich problemlos ein Ersatzfahrzeug kaufen ohne Bedürfnisnachweis.

...

Karl

Was? Du bekamst für Dein gestohlenes Auto Geld, welches ohne Bedürfninachweis für ein Ersatzfahrzeug bestimmt war?

Da hätte ich mir aber lieber ein richtiges Auto gekauft und nicht ein Ersatzfahrzeug!

...

Bei einer Waffe könnte das anders aussehen wenn ich kein Bedürfnis mehr geltend machen kann.

Karl

Ach herrje, warum kannst Du denn kein Bedürfnis mehr nachweisen? Das würde ich aber den SB nicht wissen lassen wollen...

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Hallo Kollegen,

was passiert eigentlich, wenn man eine auf WBK eingetragene Kurzwaffe verliert? Ich weiß das nicht sein kann, was nicht sein darf. Aber was ist wenn es doch mal "passiert"?

Darf man eine neue Waffe beschaffen? Verliert man die Zuverlässigkeit und muss womöglich andere Waffen abgeben?

Gab es da mal Fälle? Wie wurden diese gehandhabt?

Habe in der Suche nichts gefunden.

Gruß,

Hinnerk

Waffe verlieren :gaga::rotfl2:

Toller joke!

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Was? Du bekamst für Dein gestohlenes Auto Geld, welches ohne Bedürfninachweis für ein Ersatzfahrzeug bestimmt war?

Da hätte ich mir aber lieber ein richtiges Auto gekauft und nicht ein Ersatzfahrzeug!

Ach herrje, warum kannst Du denn kein Bedürfnis mehr nachweisen? Das würde ich aber den SB nicht wissen lassen wollen...

Ballermanns feinsinniger Humor. :eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

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Wenn Ihr so einen Quatsch schreibt, wird nächstes Jahr das WaffG nochmals geändert und zusätzlich zum Schloß wird dann ein sogen. Schlüsselfinder, der auf Pfiff reagiert, zur Pflicht. :traurig_16:

Sehr geehrte Damen und Herren von Armatix,

ich habe eine weitere Verbesserung ihres Systems erfunden:

In das Sicherungsgerät wird zusätzlich eine GPS-Ortungseinheit eingebaut, dadurch ist der Standort der Waffe jedezeit lokalisierbar.

Alle Recht an dem Waffenortungssystem liegen als Erfinder bei mir, ich würde Ihnen aber gegen eine gewisse Lizenzgebühr den Einbau in Ihre Produkt ermöglichen.

Zusätzlich wäre es zu überlegen ob die Bundesregierung nicht per Gesetz den Einbau eines solchen Ortungssystems (z.B. über RFID) nicht gründsätzlich zur Auflage machen sollte.

........................kurze Unterbrechung

.........vor meinem Haus stehen plötzlich seltsame Leute mit Fackeln in den Händen und nehmen drohende Haltung ein..........

post-116-1222429616.gif...............

VERBINDUNG UNTERBROCHEN;

VERBINDUNG UNTERBROCHEN;

VERBINDUNG UNTERBROCHEN;

VERBINDUNG UNTERBROCHEN.......................................

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Zitat aus dem Artikel:

"Zum Hergang der Panne kursieren unterschiedliche Versionen: Die Beamtin soll angegeben haben, dass entweder jemand beim Autotausch den Rucksack aus dem Kofferraum genommen oder beim Autowechsel am Straßenrand stehen gelassen habe. In Polizeikreisen gilt als wahrscheinlicher, dass der Kofferraum des PKW bis oben hin voll mit Einsatz-Utensilien für die Übung beladen war. Beim Losfahren könnte dann der Rucksack unbemerkt herausgerutscht sein, weil die Kofferraumhaube möglicherweise nicht vollständig verschlossen war."

Dann weiß man ja schon, was man dem Sb erzählen kann, falls "es" doch mal passiert... ;)

Hinnerk

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Zitat aus dem Artikel:

"Zum Hergang der Panne kursieren unterschiedliche Versionen: Die Beamtin soll angegeben haben, dass entweder jemand beim Autotausch den Rucksack aus dem Kofferraum genommen oder beim Autowechsel am Straßenrand stehen gelassen habe. In Polizeikreisen gilt als wahrscheinlicher, dass der Hinnerk

Ich will hier niemanden provozieren, aber eine Beamtin, die Ihre Dienstwaffe in einem Rucksack

führt braucht eigentlich auch keine Dienstwaffe.

Von dieser Geschichte wird man wahrscheinlich nichts mehr hören.

Die Beamtin wird eine neue Glock bekommen und sollte mit ihrer alten

Dienstwaffe was angestellt werden ist das ein Fall mehr in der Statistik Vergehen

mit Legalwaffen.

Als privater Legalwaffenbesitzer wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit alles weg.

Servus

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liebe sbine,

der Kofferraum war voll mit jagdutensilien, dann kamen noch die erlegten hirsche dazu...

wahrscheinlich hat der kofferraumdeckel nicht richtig verriegelt. leider lag ganz oben auf mein rucksack mit der kurzwaffe...

deshalb habe ich meine desert eagle irgendwo auf der bundesstraße, zwischen jagdrevier und zu hause verloren.

krieg ich jetzt ne neue ?

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