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IGNORED

Wer kann Helfen? Stiftzünd-Pistole!?


olivetti

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Hallo an alle Mitglieder!

Bin neu hier und habe gleich eine Frage an Euch!

Habe mal eine Frage zu einer Stiftzündpistole!

Braucht man für so eine Pistole eine EWB???

Gruß Oli

post-27910-1221483428_thumb.jpg

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Ja

Hallo!

Das ging ja mal richtig schnell mit einer Antwort :rolleyes: .

Also muß man einen Waffenschein dafür haben!

Welchen Waffenschein benötigt man dafür???

Es gibt doch verschiedene Scheine!

Gruß Olaf

Posted
Hallo!

Das ging ja mal richtig schnell mit einer Antwort :rolleyes: .

Also muß man einen Waffenschein dafür haben!

Welchen Waffenschein benötigt man dafür???

Es gibt doch verschiedene Scheine!

Gruß Olaf

Wäre schön wenn du mal schreiben würdest aus welchem Land du kommst :gutidee:

D-Land hat andere Gesetze als Ösi-Land und CH ist in dem Sinne für D das Paradies :rolleyes:

Und da das Forum international ist :gutidee:

B01

Posted
Wäre schön wenn du mal schreiben würdest aus welchem Land du kommst :gutidee:

D-Land hat andere Gesetze als Ösi-Land und CH ist in dem Sinne für D das Paradies :rolleyes:

Und da das Forum international ist :gutidee:

B01

Deutschland :eclipsee_gold_cup:

Posted
Deutschland :eclipsee_gold_cup:

waffenschein brauchst du nicht.

ein waffenschein genehmigt das führen der waffe (gibt es aber nur für gefährdete personen).

eine grüne Waffen Besitz Karte für halbautomaten und kurzwaffen

eine gelbe Waffen Besitz Karte für einzellader

eine rote Waffen Besitz Karte für Sammlerwafen (Sammler)

ist nur ne schnelle zusammenfassung, du brauchst also eine wbk, allerdings gibt es die auch nicht so nebenbei und die waffe kannst du auch nicht ganz so einfach eintragen lassen. wenn du was zum thema wbk wissen willst, nutz bitte die suchfunktion.

achso, und mit antworten geht es hier immer schnell. <_<:rolleyes:

grüße

K-D-W

Posted
ein waffenschein genehmigt das geladenen führen der waffe (gibt es aber nur für gefährdete personen).

Es gibt keinen Tatbestand, der sich "geladenes Führen" nennt.

Für das Führen einer Waffe ist es vollkommen unerheblich, ob sie geladen, teilgeladen bzw. unterladen oder ungeladen ist.

Daher möge der TE bitte nicht dem Gedanken verfallen, mit diesem Artefakt in der Gegend umherzuwandern...

(wobei das auch gar nicht das primäre Problem sein dürfte).

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waffenschein brauchst du nicht.

ein waffenschein genehmigt das geladenen führen der waffe (gibt es aber nur für gefährdete personen).

eine grüne Waffen Besitz Karte für halbautomaten und kurzwaffen

eine gelbe Waffen Besitz Karte für einzellader

eine rote Waffen Besitz Karte für Sammlerwafen (Sammler)

ist nur ne schnelle zusammenfassung, du brauchst also eine wbk, allerdings gibt es die auch nicht so nebenbei und die waffe kannst du auch nicht ganz so einfach eintragen lassen. wenn du was zum thema wbk wissen willst, nutz bitte die suchfunktion.

achso, und mit antworten geht es hier immer schnell. <_<:rolleyes:

grüße

K-D-W

Super schnell :00000733:

Also brauche ich eine Waffenbesitzkarte für diese Pistole!

Gut,dann werde ich mich mal etwas schlauer machen <_< unter der Suche: WBK

Vielen Dank :rolleyes:

Gruß Oli

Posted
Es gibt keinen Tatbestand, der sich "geladenes Führen" nennt.

Für das Führen einer Waffe ist es vollkommen unerheblich, ob sie geladen, teilgeladen bzw. unterladen oder ungeladen ist.

Daher möge der TE bitte nicht dem Gedanken verfallen, mit diesem Artefakt in der Gegend umherzuwandern...

(wobei das auch gar nicht das primäre Problem sein dürfte).

tut mir leid, kleiner fehler. habs aber gleich verbessert.

grüße

K-D-W

Posted

Für

'die Pistole' brauchst du eine WBK. Dabei, Du scheinst ein echter Neuling zu sein. Stelle doch mal plz die Links von dem Teil gesamt und dem Zeichen auf de Waffe Hier ins Board. Das Ding sieht eher wie eine Flinte aus..

Greetz, Tom

Btw, ich hoffe du bist unter nem Pseudonym unterwegs. Ansonsten stehen bald die Kollegen in Grün vor der Tür.

Suche hier mal unter Dachbodenfund, und suche Dir bei Bedarf nen Büchser (Büchsenmacher/ Waffenladen), dort kannst Du das Teil

a) nem Brechtigtem Übergeben,

B) zur ner Deko/ Salut umbauen lassen...

Greetz, Tom

Posted
Für

'die Pistole' brauchst du eine WBK. Dabei, Du scheinst ein echter Neuling zu sein. Stelle doch mal plz die Links von dem Teil gesamt und dem Zeichen auf de Waffe Hier ins Board. Das Ding sieht eher wie eine Flinte aus..

Greetz, Tom

Btw, ich hoffe du bist unter nem Pseudonym unterwegs. Ansonsten stehen bald die Kollegen in Grün vor der Tür.

Suche hier mal unter Dachbodenfund, und suche Dir bei Bedarf nen Büchser (Büchsenmacher/ Waffenladen), dort kannst Du das Teil

a) nem Brechtigtem Übergeben,

B) zur ner Deko/ Salut umbauen lassen...

Greetz, Tom

Hallo!

Auf der Pistole steht nichts drauf!

Kein Zeichen,keine Nummer und auch keine Zahlen.

Flinte !!! Nee,keine Flinte!

Gruß Oli

Hallo!

Auf der Pistole steht nichts drauf!

Kein Zeichen,keine Nummer und auch keine Zahlen.

Flinte !!! Nee,keine Flinte!

Gruß Oli

Bild!

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Hallo!

Auf der Pistole steht nichts drauf!

Kein Zeichen,keine Nummer und auch keine Zahlen.

Flinte !!! Nee,keine Flinte!

Gruß Oli

Bild!

So,klappt das nun mit dem Foto?

Sieht nicht so aus!!!

Warum ist das Bild angeblich immer zu groß?

Speicher für Anhänge: 60.47KB von 100KB

Posted
So,klappt das nun mit dem Foto?

Sieht nicht so aus!!!

Warum ist das Bild angeblich immer zu groß?

Speicher für Anhänge: 60.47KB von 100KB

Kriege irgendwie die Fotos nicht geladen!!!

Aber ein Gewehr ist es nicht.

Die Pistole ist ca.22cm lang! Innendurchmesser - Lauf = 2x1cm!

Gruß Oli

Posted

Hallo olivetti

du hast da eine Waffe, die du legal gar nicht haben dürftest. Dafür wirst du keine WBK bekommen. Im Gegenteil. Wenn die Staatsmacht das mitbekommt, und davon ist auszugehen, das Forum ist schließlich öffentlich, wirst du bestraft.

Woher stammt das Teil? Bei einem Fund mußt du diesen anzeigen. Am besten beim zuständigen Sachbearbeiter der Waffenbehörde. Danach wird er dir die Auflage machen, die Waffe einem Berechtigten zu überlassen oder sie unbrauchbar zu machen. Ein Berechtigter wird dir etwas Geld dafür geben.

Auch wenn das Teil uralt ist und du keine Munition dafür hast und bekommst, ist es unerlaubter Waffenbesitz. Geh am besten mit der Waffe auf dem kürzesten Wag zu dem zuständigen Sachbearbeiter und zeige den Fund an. Danach kannst du weiter berichten.

Steven

Guest wagner79
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Super schnell :00000733:

Also brauche ich eine Waffenbesitzkarte für diese Pistole!

Nein, du brauchst eine Flex.

Das Ding in möglichst kleine Stücke sägen und ab in den Hausmüll oder in den nächsten Abfallcontainer.

Keine Probleme mehr.

Nur ein gutgemeinter Rat.

Posted
Nur ein gutgemeinter Rat.

Nein,

ein eher schlechter.

Der einzig richtige Ablauf:

§ 37

Anzeigepflichten

(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,

2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in

ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass

sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen

werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf

der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös

aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

D.h. die Waffe kann auf behördliche Anordnung entweder einem Berechtigten überlassen oder z.B. vom BM auf Deko umgebaut werden und du kannst sie wieder in Besitz nehmen.

Alles andere, auch selbst zerflexen, ist illegal.

Grüße

Robert

Posted
Nein,

ein eher schlechter.

Der einzig richtige Ablauf:

D.h. die Waffe kann auf behördliche Anordnung entweder einem Berechtigten überlassen oder z.B. vom BM auf Deko umgebaut werden und du kannst sie wieder in Besitz nehmen.

Alles andere, auch selbst zerflexen, ist illegal.

Grüße

Robert

Hallo!

Alles nicht so schlimm,wie es aussieht! Weil, es handelt sich hier wohl um eine reine Deko-Waffe :rolleyes:

Die ist aus Spritzguss und hat billige Federn zum spannen!

Gruß Oli

Posted
D.h. die Waffe kann auf behördliche Anordnung entweder einem Berechtigten überlassen oder z.B. vom BM auf Deko umgebaut werden und du kannst sie wieder in Besitz nehmen.

Sind Fälle bekannt, wo ein Finder ohne WBK für das Fundstück eine WBK bekommen hat?

(Nachdem es kriminaltechnisch untersucht wurde und die gesetzliche Wartezeit beim Fundamt abgelaufen war?)

Da § 37 eine kann-Bestimmung enthält, hätte der SB doch einen gewissen Spielraum - oder nicht?

Posted
Hallo!

Alles nicht so schlimm,wie es aussieht! Weil, es handelt sich hier wohl um eine reine Deko-Waffe :rolleyes:

Die ist aus Spritzguss und hat billige Federn zum spannen!

Gruß Oli

Das halte ich für einen Irrtum!

Von Waffen genau dieser Bauart habe ich mehr als eine; und keine davon ist eine "Spritzgussdekowaffe".

Sei so gut und halte uns hier nicht für blöde,

tu lieber das was ich dir empfohlen habe.

Grüße

Robert

Guest wagner79
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Ich hör schon das Singen der Flex oder ist es das Splittern der Eingangstür am frühen morgen :rolleyes:

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