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IGNORED

Ist das Kaliber mit Hülsenlänge unter 40 Repetierer für Sportschützen zulässig?


fragender

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Geschrieben

Hallo,

ich hatte garde eine Diskussion mit einem Waffenhändler, der behauptete, daß Kaliber mit Hülsenlänge unter 40 grundsätzlich für Sportschützen verboten wären - egal ob Halbautomat oder Repetierer.

Im Waffenrecht von Okt. 2003 finde ich jedoch nur folgenden Eintrag dazu:

"Vom Schießsport ausgeschlossene Waffen

Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:...

2. Halbautomatische Schusswaffen die in ihrer äußeren Form nach den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen...

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40mm beträgt..."

Dieser Passus bezieht sich doch nur auf Halbautomaten, also nicht auf Repetierer.

Der Händler meinte das wuurde seit 2003 schon zweimal geändert und nun wären auch Repetierer für Sportschützen bei Hülsenlänge unter 40 nicht mehr zugelassen.

Das angeblich geänderte Gesetz konnte er mir aber nicht zeigen.

Die Waffenbehörde meinte ihnen wäre dazu für Repetierer auch nichts bekannt.

Was stimmt nun?

Darf ein Sportschütze einen Repetierer bspw. im Kaliber 7,62x39 auf neue gelbe WBK erwerben oder nicht?

Gruß

Geschrieben

:021:

Der wollte Dir wohl etwas anderes verkaufen. ;)

Selbst halbautomatische Gewehre in einem Kaliber mit weniger als 40mm Hülsenlange dürfen sportlich geschossen werden, wenn zu dem Gewehr optisch das vollautomatische Kriegswaffenpendant im Sinne des KWKG fehlt.

Geschrieben

Die Beschränkung gilt nur für Selbstladegewehre mit "bösen" Erscheinungsbild, also solche, die im Erscheinungsbild einer modernen Kriegswaffe sind.

Simonov, Stg.44-Klons in 8x33, etc. sind verwendbar. Auf Einzellader und Repetierer ist die Bestimmung ohnenhin nicht anwendbar.

Geschrieben
Die Beschränkung gilt nur für Selbstladegewehre mit "bösen" Erscheinungsbild, also solche, die im Erscheinungsbild einer modernen Kriegswaffe sind.

Simonov, Stg.44-Klons in 8x33, etc. sind verwendbar. Auf Einzellader und Repetierer ist die Bestimmung ohnenhin nicht anwendbar.

Kann man das irgendwo definitiv nachlesen, damit ich es dem Händler unter die Nase reiben kann?

Der beharrt darauf, daß die Formulierung von Okt. 2003 heute nicht mehr gelten würde, da das angeblich schon zweimal geändert worden wäre.

Wo finde ich im Internet die neueste Version dieses Paragrafen?

Gruß

Geschrieben
Kann man das irgendwo definitiv nachlesen, damit ich es dem Händler unter die Nase reiben kann?

Ja:

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

( 1 ) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer

vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes

über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

B ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen)

oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter

beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn

Patronen hat.

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2

Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes

Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in

national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen

handelt.

(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das

Bundeskriminalamt.

Link zu aktueller Juris-Gesetzesdatenbank:

http://bundesrecht.juris.de/awaffv/index.html

Der beharrt darauf, daß die Formulierung von Okt. 2003 heute nicht mehr gelten würde, da das angeblich schon zweimal geändert worden wäre.

Dann soll er das doch mal schriftlich belegen.

Geschrieben
Kann man das irgendwo definitiv nachlesen, damit ich es dem Händler unter die Nase reiben kann?

Der beharrt darauf, daß die Formulierung von Okt. 2003 heute nicht mehr gelten würde, da das angeblich schon zweimal geändert worden wäre.

Wo finde ich im Internet die neueste Version dieses Paragrafen?

Gruß

Schau mal beim BdMP nach. Ich habe mal die Gemehmigung des BKA für die Molot Vepr - Selbstlader 7,62x39 - rausgesucht. :D Wir schießen selbst damit seit letztem Jahr. :eclipsee_gold_cup:

http://www.bdmp.de/praesidium/waffenrecht/Molot-Vepr-K.pdf

Ich hoffe, es hilft weiter.

Gruß, Willi

Geschrieben
Kann man das irgendwo definitiv nachlesen, damit ich es dem Händler unter die Nase reiben kann?

Der beharrt darauf, daß die Formulierung von Okt. 2003 heute nicht mehr gelten würde, da das angeblich schon zweimal geändert worden wäre.

...

Der will Dir unbedingt etwas anderes verkaufen oder habt Ihr gewettet?

Ansonsten könnte es Ihm nämlich schon längst egal sein, was Du weißt.

Geschrieben
Der will Dir unbedingt etwas anderes verkaufen oder habt Ihr gewettet?

Ansonsten könnte es Ihm nämlich schon längst egal sein, was Du weißt.

Ja er wollte was anderes verkaufen und verwies auch gleich auf andere Waffen.

So wie ich das sehe, ist auch hier niemandem ein generelles Verbot von Kalibern unter 40mm für Sportschützen und Langwaffen bekannt.

Geschrieben
Ja er wollte was anderes verkaufen und verwies auch gleich auf andere Waffen.

Was wäre denn seiner Meinung besser und erlaubt für den SpoSchü? Was hatt'er vorgeschlagen?

Geschrieben
ich hatte garde eine Diskussion mit einem Waffenhändler, der behauptete, daß Kaliber mit Hülsenlänge unter 40 grundsätzlich für Sportschützen verboten wären - egal ob Halbautomat oder Repetierer.

...

Nach der Meinung des Händlers dürften dann ja Millionen

von KK-Schützen nicht mehr sportlich schiessen...

:shok:

:help:

Geschrieben
Er meinte nur, daß ich eben "was anderes" kaufen solle...

Jetzt schreibt er mir gerade, daß er mir die Waffe nur verkaufe wenn ich IHM eine schriftliche Bedürfnisbescheinigung meines Verbandes gebe.

Seit wann kann ein Waffenhäbdler eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes für einen Eintrag in die gelbe WBK verlangen?

Das ist doch alles Sache der Behörde!

Geschrieben
Anderer Händler. Problem gelöst.

Kann ein Händler überhaupt eine Bedürfnisbescheinigung des vErbandes für den Eintrag eines Repetierers in eine gültige gelbe WBK fordern?

Das geht den doch gar nichts an!

Geschrieben
Kann ein Händler überhaupt eine Bedürfnisbescheinigung des vErbandes für den Eintrag eines Repetierers in eine gültige gelbe WBK fordern?

Das geht den doch gar nichts an!

Der kann auch verlangen, dass Du 'nen Handstand machst. Du mußt Dich ja nicht darauf ein lassen.

Weder er noch Du unterliegen irgendeinem Kontrahierungszwang.

Selbst die "Geradezugrepetierer" in 7,62x39mm gibt es nicht nur von einem Händler (auch wenn ich persönlich die Zylinderverschlußrepetierer von CZ oder AIA für sportlich vermutlich effizienter hielte :AZZANGEL: )

Geschrieben
Jetzt schreibt er mir gerade, daß er mir die Waffe nur verkaufe wenn ich IHM eine schriftliche Bedürfnisbescheinigung meines Verbandes gebe.

Warum redest Du mit solchen Leuten überhaupt? Gebe dein Geld einfach woanders aus und alles wird gut.

Geschrieben
Warum redest Du mit solchen Leuten überhaupt? Gebe dein Geld einfach woanders aus und alles wird gut.

Es handelt sich hier immerhin um eine Filiale eines der größten deutschen Waffenhäuser...

Der kann auch verlangen, dass Du 'nen Handstand machst. Du mußt Dich ja nicht darauf ein lassen.

Weder er noch Du unterliegen irgendeinem Kontrahierungszwang.

Selbst die "Geradezugrepetierer" in 7,62x39mm gibt es nicht nur von einem Händler (auch wenn ich persönlich die Zylinderverschlußrepetierer von CZ oder AIA für sportlich vermutlich effizienter hielte :AZZANGEL: )

Aber gesetzlich vorgesehen ist doch sowas nicht - zudem bezweifle ich, ob er dazu überhaupt befugt ist sowas zu verlangen.

Geschrieben
Es handelt sich hier immerhin um eine Filiale eines der größten deutschen Waffenhäuser...

Aber gesetzlich vorgesehen ist doch sowas nicht - zudem bezweifle ich, ob er dazu überhaupt befugt ist sowas zu verlangen.

Du kannst doch auch verlangen, dass er Dir seinen Impfpass zeigt.

Nur zeigen muß er ihn Dir eben nicht.

Und wenn er das eben nicht tut, dann kaufst Du auch nichts bei ihm.

So einfach ist das. :blum:

Wer Dein Geld nicht haben will, der hat offensichtlich schon genug davon. :hi:

Geschrieben
Du kannst doch auch verlangen, dass er Dir seinen Impfpass zeigt.

Nur zeigen muß er ihn Dir eben nicht.

Und wenn er das eben nicht tut, dann kaufst Du auch nichts bei ihm.

So einfach ist das. :blum:

Oder ich rede mal mit seinem Vorgesetzten ein Wörtchen - ich glaube nicht, daß es im Geschäftsinteresse liegt den Kunden alle möglichen Sachen abzuverlangen.

In Zukunft muß man noch ein Führungszeugnis, Schulzeugnisse, Ariernachweis :confused: usw. vorlegen...

So geht es schlicht nicht!

Geschrieben
Oder ich rede mal mit seinem Vorgesetzten ein Wörtchen - ich glaube nicht, daß es im Geschäftsinteresse liegt den Kunden alle möglichen Sachen abzuverlangen.

In Zukunft muß man noch ein Führungszeugnis, Schulzeugnisse, Ariernachweis :confused: usw. vorlegen...

So geht es schlicht nicht!

Was ich nicht verstehe...warum willst du mit aller Gewalt DA kaufen? Sich beim Vorgesetzten beschweren, das man doch bitte die Waffe kaufen kann??

Ich verstehs nicht?

Geschrieben

Grundsätzlich geht den Waffenhändler Dein Bedürfnis genau überhaupt nichts - aber schon gleich gar nichts an.

Du bist mit der (neuen) gelben WBK berechtigt, u.a. Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen zu erwerben. Diese Waffen sind - wenns bei IRGENDEINEM Verband eine Disziplin dafür gibt - auch zum sportlichen Schießen zugelassen, das mit den 40mm gilt nur für Halbautomaten, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe wecken. Den HA kriegst aber eh nicht auf die Gelbe, und auf der Grünen steht dann das Kaliber schon drauf...

So.

Eine Filiale der größten Deutschen Waffenhäuser ...

Mal wieder eine Kompetenzleuchte am Werk? :peinlich:

Man kann durchaus dem Chef/Filialleiter ja mal deutlich mitteilen, warum man jetzt sein Geld woanders hinträgt, weils der Mitarbeiter nicht haben wollte?

:heuldoch:

Geschrieben
Es handelt sich hier immerhin um eine Filiale eines der größten deutschen Waffenhäuser...

Äh, denke dran: Anstellung schützt vor Dummheit nicht. War's der Filialleiter ? Oder der Jäger-Betreuer ? Und ich vermute mal, aus nicht ganz fremder Perspektive, daß man in diesen großen Supermärkten für Jäger, Loden-Mode, englische Landhausjacken, Schuhe, Sportschützen und Wiederladebedarf (Reihenfolge !) eine tolle Sammlung von waffenrechtlichen Klöpsen zusammenstellen kann.

Aber gesetzlich vorgesehen ist doch sowas nicht - zudem bezweifle ich, ob er dazu überhaupt befugt ist sowas zu verlangen.

Korrekt. Den lieben Onkel vom Supermarkt darf nur interessieren:

- Hatt Er gedient ?

- Hatt Er Geld ?

- Hatt Er ERRRWERBSERLAUBNIS ? (WBK, JJ)

Dann: Kasse Bitte !

Geschrieben
Es handelt sich hier immerhin um eine Filiale eines der größten deutschen Waffenhäuser...

Aber gesetzlich vorgesehen ist doch sowas nicht - zudem bezweifle ich, ob er dazu überhaupt befugt ist sowas zu verlangen.

Welche Filiale stellt den sowas ein?

Wenn du dort unbedingt das Gewehr kaufen willst, dann verlange doch mal den Filialleiter. Dem hältst du den §6 wie er hier geschrieben wurde unter die Nase, und fragst ihn, ob er unbedingt will, dass du dein Geld woanders hinträgst.

Wenn der dann nicht einsieht, dass du dir mit der Gelben WBK (ist doch die neue, oder?) einen Repetierer kaufen darfst, (auch die 2/6 Regelung beachten) dann würde ich zumindest einen Bogen um den Laden machen. Ist zwar bitter, wenn du gerade ein bestimmtes Gewehr im Sinn hattest, aber es ist nunmal so, dass er nicht gezwungen werden kann, dir eine Waffe zu verkaufen, auch nicht bei Vorlage der WBK.

Geschrieben
Was ich nicht verstehe...warum willst du mit aller Gewalt DA kaufen? Sich beim Vorgesetzten beschweren, das man doch bitte die Waffe kaufen kann??

Ich verstehs nicht?

Also den Punkt mit dem Beschweren kann ich verstehen. :gutidee:

Aber der Umsatz wäre trotzdem bei einem ANDEREN GELANDET,

es sei denn, das Sonderangebot wäre aber auch soetwas von geil ... :AZZANGEL:

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