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IGNORED

garnicht lustig: Ex-Ehefrau rückt KW's nicht raus


Horst2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

kniffelige (und knuffelige, weil für die Einen belustigend, für die Anderen jedoch toternst) Rechtsfrage in der Verwandschaft. Älteres Ehepaar. Sie läßt sich scheiden und nimmt über Nacht alles Greifbare mit, auch die in ihre WBK eingetragenen Kurzwaffen mit (wenig) Munition.

Relevante Fakten:

- er hat sich als Jäger vor dem WaffG 1976 kräftig mit Kurzwaffen eingedeckt. SIE hat hat finanziell "mitgeholfen", was er zugibt. Schriftliche Nachweise bestehen nicht mehr. Außer der Tatsache, daß nur ER die KW auf JJS gekauft haben kann.

- aus Dank dafür hat er vier der KW doppelt eintragen lassen, also sowohl auf seine, als auch auf eine separate WBK für sie. Hat man damals oft gemacht, weil die WBK's nur fünf Jahre gelten sollten, und man sich das Erbenprivileg sichern wollte.

- Nun rückt sie die KW nicht heraus mit der Begründung: "Ich habe sie bezahlt, und sie gehören rechtmäßig mir" (gemeint ist eigene WBK). Er habe die KW damals an sie "verkauft", so laute ein mündlicher Vertrag.

Klarer (und von ihrer Seite verständlicher) Standpunkt.

Wenn da nicht das Waffenrecht als auch die feine, aber wesentliche Unterscheidung zwischen "Besitz" und "Eigentum" wäre.

Klar, daß es eigentlich nur um's Geld geht. Sie lehnt trotzdem ab und will die Sachen behalten, selbst um deren Zerstörung willen. Um ihn "nachhaltig" zu ärgern. Sie ist weder Schützin noch Jägerin; verabscheut die Geräte eher.

Was kann ER also tun? Mit möglichst wenig Pulverdampf und gegenseitigen Wunden.

1. "Anfrage" (nicht Anzeige) an ihr neues Ordnungsamt, ihr ihre WBK zu entziehen, weil ja ein Bedürfnis nach altem und neuen WaffG 2003 nicht vorliegt ? Mit der Auflage, die Sachen an den - "glaubhaft" gemachten - Eigentümer per Frist zurückzugeben. Denn es kann auch nach aktueller WaffVwV die WBK widerrufen werden, wenn kein Bedürfnis besteht.

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser...e=0081_2D06#h59

Siehe dort unter § 45:

45.3.2 In den Fällen, in denen ein Bedürfnis dauerhaft wegfällt, kann dann, wenn keine Mängel bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung bestehen, aus besonderen Gründen vom Widerruf der Erlaubnis abgesehen werden.

Der Regelfall ist also der Zwang zur Veräußerung bei Wegfall des Bedürfnisses (?).

Dagegen spräche höchstens die Regelung nach § 58 "Altbesitz".

2. einfach den Gerichtsvollzieher hinschicken?

Denn das Eigentum kann ja von IHM zumindest "glaubhaft" gemacht werden, evtl per eidesstattlicher Erklärung. Wäre auch die beste Möglichkeit, schnell an die Geräte heranzukommen. BEVOR diese mal eben per Schraubstock "behandelt" werden mit Resulttat: Schrottwert.

Allerdings wird ein Gerichtsvollzieher m.W. nur per "Titel" = gerichtlichem, schriftlichem Beschluß tätig (?).

3. langwierige zivilrechtliche Auseinandersetzung:

Besitz gegen Eigentum. Klar, daß dann vorher entspr. schriftliche Aufforderungen erfolgen müssen. Auch, um die Kosten der Gegenseite aufzubrummen. Allerdings: siehe Schraubstock oben. Was wiederum Zores auslöst.Und auch die Waffen nicht wiederbeschaffbar sind!

Ist im vorliegenden Fall der Besitz gegen Eigentum überhaupt eindeutig?

4. Zwangs- und Sofortmaßnahme durch polizeiliche Hausdurchsuchung:

Und letztlich allein dadurch Sicherung der Gegenstände im "heilen" Zustand. Also Anzeige wegen illegalen Munitions-Besitzes und nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung (B-Tresor). --> Zuverlässigkeit weg --> WBK weg.

Garnicht so einfach, wenn Rache vor Vernunft gestellt wird...

"Reden" ist nicht mehr. ER will nur seine Sachen heil zurück. Würde auch eine marktgerechte Entschädigung bezahlen (egun-Preise x 1,5). Will ihr keinesfalls Verletzungen zufügen. Und am liebsten die Staatsgewalt da ganz raushalten.

Ich habe einstweilen zugesagt, die Sache mal hier unter Fachleuten zu posten.

Besten Dank!

Geschrieben
Hallo,

kniffelige (und knuffelige, weil für die Einen belustigend, für die Anderen jedoch toternst) Rechtsfrage in der Verwandschaft. Älteres Ehepaar. Sie läßt sich scheiden und nimmt über Nacht alles Greifbare mit, auch die in ihre WBK eingetragenen Kurzwaffen mit (wenig) Munition.

Klarer (und von ihrer Seite verständlicher) Standpunkt.

Wenn da nicht das Waffenrecht als auch die feine, aber wesentliche Unterscheidung zwischen "Besitz" und "Eigentum" wäre.

Klar, daß es eigentlich nur um's Geld geht. Sie lehnt trotzdem ab und will die Sachen behalten, selbst um deren Zerstörung willen. Um ihn "nachhaltig" zu ärgern. Sie ist weder Schützin noch Jägerin; verabscheut die Geräte eher.

übliches Verhalten

1. "Anfrage" (nicht Anzeige) an ihr neues Ordnungsamt, ihr ihre WBK zu entziehen, weil ja ein Bedürfnis nach altem und neuen WaffG 2003 nicht vorliegt ? Mit der Auflage, die Sachen an den - "glaubhaft" gemachten - Eigentümer per Frist zurückzugeben. Denn es kann auch nach aktueller WaffVwV die WBK widerrufen werden, wenn kein Bedürfnis besteht.

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser...e=0081_2D06#h59

Siehe dort unter § 45:

45.3.2 In den Fällen, in denen ein Bedürfnis dauerhaft wegfällt, kann dann, wenn keine Mängel bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung bestehen, aus besonderen Gründen vom Widerruf der Erlaubnis abgesehen werden.

Der Regelfall ist also der Zwang zur Veräußerung bei Wegfall des Bedürfnisses (?).

Dagegen spräche höchstens die Regelung nach § 58 "Altbesitz".

so ists richtig wer kein Bedürfnis hat soll auch keine Waffen haben, man sollte auch gleich die Frage stellen ob der Ehemann ein Bedürfnis für so viele Waffen hat?

Zudem hat er ja bei der Erschleichung des Doppeleintrags dargelegt, dass er selbst auch unzuverlässig ist.

Besondere Gründe wenn die Waffen über 30 Jahre im Besitz waren ohne das die WBK-Inhaberin auffällig wurde. :peinlich:

Ich habe einstweilen zugesagt, die Sache mal hier unter Fachleuten zu posten.

Wir sind also ein Forum für Juristen, Schwerpunkt Familienrecht.

Sorry, aber hier geht es überhaupt nicht um Waffenrecht, sondern nur um einen üblichen Rosenkrieg und da braucht er sicher keinen Fachmann für Waffenrecht.

Karl

Geschrieben

mal abgesehen davon das trotz wegfallendem Bedürfniss (sollte man sie bei der Behörde anschwärzen) noch lange kein Wegfall am Eigentum besteht. Nur weil Ihr das Bedürfniss fehlt kann man im Umkehrschluss nicht daraus deuten das Er die Waffen bekommt. Bei Entzug der WBK können die Waffen immer noch einem Berechtigten überlassen oder veräußert werden (falls Sie das nicht ohnehin schon sind...). Das mit dem Anschwärzen würde ich also lieber lassen sonst läuft es getreu dem Motto: Wer andern eine Grube gräbt, braucht ein Grubengrabgerät (oder so ähnlich :) ).

Gruß,

Thomas

P.S. Das beste ist den hochgekochten Ärger runterzuschlucken, es wie ein Mann zu nehmen und die Trennung sauber über den Tisch zu bringen (falls dies überhaupt noch möglich ist, gehören natürlich auch immer 2 dazu). Bei einem Rosenkrieg mit anschwärzen, Polizei vorbeischicken..... werden am Ende beide die Verlierer sein. Hat hier nicht mal jemand was geschrieben das eine Ex-Frau von Bedrohung eines Waffenbesitzers gesprochen hat? Die Polizeiaktion würde das klingeln eines Gerichtsvollziehers bei weitem in den Schatten stellen.... ;)

Geschrieben

Das ist der Punkt. Gerade wenn er sowieso genug KW besitzt auf seine WBK - Klappe halten und machen lassen. Gibt am wenigsten Ärger und Probleme - und ärgert wegen nicht Erreichen des Ziels (Ärger für den Mann) die Frau um so mehr.

Jeder der ähnliche Erfahrungen (Scheidung/Trennung) unter bösem Stern hinter sich hat, wird zustimmen dass hier alles nur verschlimmbessert werden kann, wenn jetzt noch ein (nicht billiger) Anwalt/Gerichtsvollzieher/Behörde involviert wird.

Treffer einstecken, Zähne zusammen beißen und lächeln...

Alle andere führt zum GAU

Geschrieben

Das Eigentum an den im Besitz der Frau befindlichen Waffen ist nicht eindeutig widerlegbar. Es liegen nur zwei mündliche, gegensätzliche Aussagen vor. Der "zunächst" waffenrechtlich legale Besitz durch die Frau, läßt auch eine Eigentumsvermutung zugunsten der Frau zu.

Da bleibt nur der Weg über die Zivilgerichtsbarkeit. Dieser dauert entsprechend und muss in diesem Fall nicht erfolgreich sein. Andere Maßnahmen, wie den Gerichtsvollzieher beauftragen, funktionieren hier nicht. Die angesprochenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, z.B. Sicherstellung bzw. Entzug der WBK, sind Sache der Behörden.

Einzige Möglichkeit um eine befürchtete Beschädigung/Zerstörung der Waffen zu verhindern, wäre eine Einstweilige Verfügung, nach der die Waffen z.B. einem Büma, bis zur endgültigen Entscheidung eines Gerichts über das Eigentum an den Waffen, übergeben werden. Dazu muss man dem Richter zumindest glaubhaft darlegen, dass die Waffen nicht Eigentum der Frau sind. Dazu reicht dann evtl. eine eidesstattliche Versicherung. Mit solch einem Titel, kann sich dann auch der GV auf die Socken machen.

Aber am Besten einen Fachanwalt aufsuchen!!! Sowas klärt man nämlich nicht mit zwei Sätzen...

Gruß

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Ich kann mich da nur Lobo anschließen: Schnauze halten und Schweine füttern.

Jegliche juristische Auseinandersetzung um ein paar "billige" Kurzwaffen kann schlafende Hunde wecken, die das Ganze zum ersten teurer und zum zweiten um einiges unangenehmer machen können.

Ich glaube nicht, daß ein Gerichtsvollzieher (sofern es überhaupt so weit kommt, daß der sich auf den Weg macht) ohne Polizeieskorte losgeht um Waffen abzuholen. Privatwaffen + Polizei = In der Regel Einbeziehung der Waffenbehörde.

Darüber sollte Dein Kumpel mal nachdenken.

Für mich klingt das wie der übliche Rosenkrieg. Der Begriff "Waffe" ist hier absolut ersetzbar mit "Die Kinder", "Der Hund", "Das Tafelsilber", "Die Möbel", "Die Aktien, ...

Gruß

GOH

PS

Auf dem Bedürfnisblödsinn würde ich nicht rumreiten. Wenn die Teile in ihrer WBK stehen und soweit legal besessen werden sollte man es einfach gut sein lassen. Für mich persönlich ist ein Bedürfnis gegeben wenn ein deutscher Bürger aus welchem Grund auch immer eine legale Waffe haben will.

Das "Bedürfnis" ist lediglich etwas, das nichtsnutzige Politiker sich ausgedacht haben um das Volk gegenüber staatlichem Unfug wehrlos zu halten.

Geschrieben

Wenn ich mich recht erinnere:

Solange keine Gütertrennung vereinbart wurde gehöhren alle während der Ehe angeschaften Dingen beiden Personen zu gleichen Teilen. das nennt man den sogennaten Zugewinn.

Bei einer Scheidung wird man den Zugewinn hälftig aufteilen, nicht jeden Gegenstand einzeln sondern halt das in Summe für beide das Gleiche rauskommt.

Wenn wer Mann bereits ein paar Waffen selbst behält, wird er schwerlich auch die anderen Beanspruchen können.

Aber ich bin nur Laie.

Geschrieben
Wenn ich mich recht erinnere:

Solange keine Gütertrennung vereinbart wurde gehöhren alle während der Ehe angeschaften Dingen beiden Personen zu gleichen Teilen. das nennt man den sogennaten Zugewinn.

Bei einer Scheidung wird man den Zugewinn hälftig aufteilen, nicht jeden Gegenstand einzeln sondern halt das in Summe für beide das Gleiche rauskommt.

Wenn wer Mann bereits ein paar Waffen selbst behält, wird er schwerlich auch die anderen Beanspruchen können.

Aber ich bin nur Laie.

Genau so wirds ausgehen. Mußte das leider schon am eigenen Leib erfahren. Er solls lieber akzeptieren bevor schlafende Hunde geweckt werden und am Ende gar der komplette Waffenbestand (per Scheidungsrichter) durch 2 geteilt wird, immerhin ist sie ja auch im Besitz einer WBK. Zum anderen könnte das Amt auch, wenn der Scheidungskrieg zu schmutzig wird auf Unzuverlässigkeit beider Parteien gehen und dann wäre alles futsch.

Geschrieben
Solange keine Gütertrennung vereinbart wurde gehöhren alle während der Ehe angeschaften Dingen beiden Personen zu gleichen Teilen. das nennt man den sogennaten Zugewinn.

Nein - bei der Zugewinngemeinschaft gehört das, was der einzelne anschafft ihm. Der Zugewinn, der geteilt wird, entsteht durch Wertsteigerung der Dinge.

Beispiel: Sie erwirbt von ihrem Geld ein Haus für 200.000 Euro. Das Haus wird bei der Scheidung für 250.000 Euro verkauft. Der Zugewinn beträgt also 50.000 Euro. Sie erhält vom Erlös 225.000 Euro, er 25.000 Euro.

Geschrieben

Wenns nur so einfach wäre. Nur wers bezahlt hat zählt da nicht viel. Zum einen braucht man erstmal Nachweise, Belege. Die sind zum einen auch nicht immer eindeutig mit Namen versehen, zum anderen, bei vielen landen Rechnungen, Quittungen, etc. schon lange vor Ablauf in die Tonne. Kaum einer hebt sie evtl. sogar über Jahrzehnte vorrausschauend für eine evtl. Scheidung auf und läßt sie dafür bei jedem Einkauf noch namentlich auf sich ausstellen. Zum anderen wird da immer noch unterschieden zwischen der Anschaffung für persönlichen Bedarf oder für das gemeinsame Leben, auch sehr schwer vor jedem Richter zu differenzieren. Auch nahezu unmöglich nachzuweisen was mit in die Ehe eingebracht wurde. Bei meinen Eltern, Haus nachweislich von IHM über Jahrzehnte abbezahlt. Sie hat keinen Cent bezahlt. ER müßte vom Haus einen Großteil an sie abtreten im Scheidungsfall, da eine Anschaffung fürs gemeinsame Leben.

Der Hauskauf während der Ehe ist auf jeden Fall ein sehr schlechtes Beispiel. Der Zugewinn zählt eher auf das was in die Ehe eingebracht wurde, als das was in der Ehe investiert/angeschaft wurde.

Geschrieben
Nein - bei der Zugewinngemeinschaft gehört das, was der einzelne anschafft ihm. Der Zugewinn, der geteilt wird, entsteht durch Wertsteigerung der Dinge.

Beispiel: Sie erwirbt von ihrem Geld ein Haus für 200.000 Euro. Das Haus wird bei der Scheidung für 250.000 Euro verkauft. Der Zugewinn beträgt also 50.000 Euro. Sie erhält vom Erlös 225.000 Euro, er 25.000 Euro.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinnausgleich

Du hast im Prinzip recht. Aber, da sich in diesem Falle nicht belegen läßt, wer was bezahlt hat (der Threadstarter schreibt sogar eigentlich hat die Frau einen Teil der Waffen bezahlt), wird es wohl doch so laufen wie ich geschrieben habe.

Edit: ich wunder mich grad wie der Zugewinnausgleich funktionieren soll, wenn man ein Gemeinsames Konto hat????

und wie ist das, wenn die Frau kein Geld verdient sondern nur der Mann? Gehöhrt dann alles per se Ihm???

(OK das hat nix mit Waffenrecht zu tun)

Geschrieben

Also wer bei dieser Art Rosenkrieg überhaupt mitspielt, hat verloren.

Der einzige Hebel, mit dem man evtl. der Dame den Spass verdirbt, ist der Hinweis auf die Aufbewahrungs-Vorschriften. Kann SIE die Kniften im B-Tresor unterbringen ? Ansonsten ist der Besitz völlig legal und behördlich erlaubt, das Eigentum ist strittig und wäre vor Gericht zu klären. (Vergiss es..., der Richter sagt beiden: "kann man nicht entscheiden (Aussage-Aussage) also trefft Euch in der Mitte")

Ansonsten: Nur streiten über Dinge, die für's weitere Leben essentiell sind.

Geschrieben
Du hast im Prinzip recht. Aber, da sich in diesem Falle nicht belegen läßt, wer was bezahlt hat (der Threadstarter schreibt sogar eigentlich hat die Frau einen Teil der Waffen bezahlt), wird es wohl doch so laufen wie ich geschrieben habe.

Da Scheidungen immer eine äußerst unschöne Sache sind, die man von außen kaum beurteilen kann, wollte ich mich damit auch nur zur Theorie der Zugewinngemeinschaft äußern.

Edit: ich wunder mich grad wie der Zugewinnausgleich funktionieren soll, wenn man ein Gemeinsames Konto hat????

und wie ist das, wenn die Frau kein Geld verdient sondern nur der Mann? Gehöhrt dann alles per se Ihm???

(OK das hat nix mit Waffenrecht zu tun)

Ich glaube, dass da das Unterhaltsrecht viel wichtiger ist, als der Güterstand.

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