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IGNORED

Waffenlagerung


-Bach-

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich wollte einmal wissen, ob ich mein Gewehr, sobald ich es habe im Keller verstauen kann?

Es ist ein Gemeinschaftskeller, der in ein Abteil pro Wohnungsbesitzer eingeteilt ist. Klar, einfach so dürfte ich es nicht hinstellen, da es ja nicht ausreichend gesichert wäre.. Doch wenn ich einen versperrbaren Waffenschrank hinstelle, könnte ich es schon lagern, oder?

Geschrieben

Hallo,

Im Keller ist es in der Regel oftmals zu feucht. Ich habe auch einmal kurze Zeit zwei Gewehre dort gelagert aber diese nach 2 Wochen schnell wieder woanders hin verfrachtet. So viel konnte ich garnicht ölen, belüften und entfeuchten wie die Flugrost ansetzten.

Gemäß Waffengesetz muss die Waffe vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein.

Gruß Georg

Geschrieben
Hi,

ich wollte einmal wissen, ob ich mein Gewehr, sobald ich es habe im Keller verstauen kann?

Es ist ein Gemeinschaftskeller, der in ein Abteil pro Wohnungsbesitzer eingeteilt ist. Klar, einfach so dürfte ich es nicht hinstellen, da es ja nicht ausreichend gesichert wäre.. Doch wenn ich einen versperrbaren Waffenschrank hinstelle, könnte ich es schon lagern, oder?

Um wie Radio Eriwan zu antworten: im Prinzip ja. Im Gesetzestext steht nur, dass die Waffe dem Zugriff von Unberechtigten entzogen sein muss, und das ist durch einen versperrbaren Waffenschrank unzweifelhaft gegeben.

Aber: im Fall des Falles (Diebstahl des Gewehres aus dem Keller durch Aufbrechen oder den Abtransport des Waffenschranks) koennte es doch sein, dass ein staatlicher Buerokrat auf dumme Gedanken kommt: ist ein Kellerabteil nicht doch weniger sicher als eine Wohnung? Haben im Keller nicht doch mehr Leute Zugang als in Deiner Wohnung? Ist die Tuer des Kellerabteils nicht doch weniger sicher als Deine Wohnungstuer?

Diese Probleme kann man sich ersparen, wenn auf eine Lagerung des Gewehrs im Kellerabteil verzichtet.

Trenck

Geschrieben

Ich habe fast perfekte match langwaffen im betonierten keller gehabt, die besten brünierungen halten das nicht aus, die besten schäfte miefen einfach nur. keller absolut nicht. dann eher überprüfen, ob man nicht selber ein einbauschränkchen mit a oder b zulassung bauen kann. für profis ein unmöglicher gedanke, für mich aber durchaus eine überlegung wert. ein flachschrank in den schlafzimmerschrank eingepasst oder was auch immer. ich habe zur zeit einen quasi nicht geheizten, aber sonst klimatisierten raum mit betondecke als waka. das klappt gut, die niedriege temperatur schadet wohl nicht.

Geschrieben
..... einbauschränkchen mit a oder b zulassung bauen kann. .....

Schon mal gemerkt, daß Du in der Austriaken-Ecke bist ?

Hier interessieren irgendwelche Einstufungen von Schränken niemand.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Also, wenn ich mir jetzt eine Box aus Alu baue, oder bauen lasse. Eine die mit einem Schloss zu verschließen ist. Und diese Box in ein Kellerabteil stelle, welches ebenfalls verschließbar ist(aber die tür ist aus holzstäben-also man kann als kleines kind sogar durchgreifen), ist das dann sicher, oder nicht?

Geschrieben
Also, wenn ich mir jetzt eine Box aus Alu baue, oder bauen lasse. Eine die mit einem Schloss zu verschließen ist. Und diese Box in ein Kellerabteil stelle, welches ebenfalls verschließbar ist(aber die tür ist aus holzstäben-also man kann als kleines kind sogar durchgreifen), ist das dann sicher, oder nicht?

Oh Mannnnn tus doch einfach siehst dann schon was rauskommt wenn die knarren weg sind <_<

Geschrieben

Naja, so schlimm ist das nicht. Eingebrochen ist bei uns im Keller noch nie worden, und vielleicht nagle ich eine aluplatte vor mein Kellerabteil, damit man als Kind nicht durchgreifen kann.. Würde es dann rechtlich gesehen ok sein?

bzw. Was müsste ich noch machen, damit es rechtlich sicher ist?

Geschrieben

rechtlich ok heist ja nicht unbedingt allgemein ok

es ist sicher rechtlich ok wenn die waffen sicher vor unbefugten aufbewahrt werden

woh immer das auch ist

aber wenn sie weg sind weils vielleicht doch nicht so sicher war wie angenommen

oder eben einfach gelegenheit diebe macht dann schauts anderst aus

warum legst du dir nicht einen kleinen waffenschrank um 200 teuro zu und stellst ihn in die whg

ins abstellkammerl der wie bei mir den schrank einfach im kleiderschrank und fertig

Geschrieben

Das ist das Problem.. Meine Eltern verbieten mir, die Waffe auch nur eine Sekunde in die Wohnung zu bringen.. "Bei (ungeladenen) Waffen kann ja alles mögliche passieren" -_-

Geschrieben
Das ist das Problem.. Meine Eltern verbieten mir, die Waffe auch nur eine Sekunde in die Wohnung zu bringen.. "Bei (ungeladenen) Waffen kann ja alles mögliche passieren" -_-

deine Eltern ??

wie alt bistn du überhaupt ?

und vescuh sie doch zu überzeugen

ansonsten würde ich mir die waffenanschaffung einfach mal überdenken

Geschrieben

Ich hab ein bisschen Verständnis für deine Situation Bach, mir erging es ähnlich.

Nicht jeder wächst in einer "freien" Familie auf, wo der Schießsport akzeptiert wird.

Bei mir wurde das lange Boykottiert, schon bei meinem Interesse am Schießsport mit 16 Jahren.

Als ich 18 wurde, hab ich dann aber dann mir mein erstes luftdruck Gewehr gekauft und dann ein KK-Gewehr.

Der Protest meiner Eltern war eher subtil. OFt wurde gesagt: "so, jetzt hast bum bum gemacht, jetzt hast es ausprobiert. Jetzt kannst es ja wieder verkaufen".

Ich hab auf Stur gemacht. Jetzt hab ich ne WBK und spare auf meine Pistole. Ich hab auch 5 Sammlergewehre in einem Waffenschrank stehen im Keller bei meinen Eltern. In die Wohnung von meiner Freundin und ich passt er nicht rein.

Nicht jeder hat das Geld gleich auszuziehen (obwohl es natürlich schön wäre) - selbst als volljähriger unterliegt man schon irgendwie noch den Hausregeln der Eltern.

Allerdings halte ich eine sachliche Unterhaltung mit den Eltern für sinnvoll. Dabei musst du natürlich auch deine Verlässlichkeit bestätigen und zeigen, dass du gut mit Waffen umgehst. Vielleicht kannst du sie ja davon überzeugen, dass ein anständig versperrbarer Waffenschrank doch sicher ist.

Viel Glück,

Thomas

Geschrieben

Nein, ich habs ihnen schon versucht klarzumachen..

Aber anscheinend ist das Risiko bei einer ungeladenen, gesicherten Waffe in einem Waffenschrank auch noch zu groß -_-

Geschrieben
Nein, ich habs ihnen schon versucht klarzumachen..

Aber anscheinend ist das Risiko bei einer ungeladenen, gesicherten Waffe in einem Waffenschrank auch noch zu groß -_-

<_< Ähem... du möchtest die Waffe ungeladen und gesichert in den Waffenschrank stellen? Verstehe ich das richtig?

Varminter

Geschrieben

Moin,

wenn ich mir alle Beiträge hier so ansehe stelle ich fest,mit dem lesen können kann es nicht weit her sein bei den Beitragenden.

Sonst wäre aufgefallen das die Hälfte der Postings überflüssg und am Thema vorbei geht.

Oder,die andere Möglichkeit,man liest sich gern selbst weil sonst niemand zuhört.

Mit kopfschüttelnden Grüßen,Piet

Geschrieben
<_< Ähem... du möchtest die Waffe ungeladen und gesichert in den Waffenschrank stellen? Verstehe ich das richtig?

Varminter

Ich verstehe das eher so: "durch Verwahrung in einem versperrten Waffenschrank vor unberechtigtem Zugriff gesichert".

Aber, @ -Bach- : gegen dämliche, hoplophobe Eltern hilft kaum etwas, außer vielleicht ein guter Psychiater.

Nachtrag:

@ Peader / Piet (gespaltene Persönlichkeit):

worin besteht eigentlich DEIN sachlich fundierter Beitrag zu dem Thema, wenn Du schon andere bemängelst ?

Geschrieben

@ Peader / Piet (gespaltene Persönlichkeit):

worin besteht eigentlich DEIN sachlich fundierter Beitrag zu dem Thema, wenn Du schon andere bemängelst ?

Nur im Bemängeln.Ich mußte zu verschiedenen Schmarrn im WO mal Luft ablassen.

Ich bitte untertänigst um Schulligung wenn ich wem auf den nicht vorhandenen Schlips getreten haben sollte.

MfG Piet

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Diese Frage hört sich möglicherweise blöd an, aber was ist wenn im Haus (niemand zu Hause) eingebrochen wird und unter massiver Gewaltanwendung die Waffe sammt ihrem versperrten Behältnis abtransportiert wird?

Vor Säge (bei Holzmontage) oder gar einem elektrischen Meisel ist ja kaum etwas sicher...

Geschrieben
Diese Frage hört sich möglicherweise blöd an, aber was ist wenn im Haus (niemand zu Hause) eingebrochen wird und unter massiver Gewaltanwendung die Waffe sammt ihrem versperrten Behältnis abtransportiert wird?

Das nennt man dann Einbruch :rolleyes: - ich gehe aber davon aus dass das eher so gemeint war von wegen was man anschließend machen muss.

Nun, Polizei rufen, Liste aufstellen was gestohlen wurde und warten ob wieder was gefunden wird bzw. was die Ermittlungen ergeben. Wenn alles ordnungsgemäß war dann bezahlt es hoffentlich die Versicherung und du kannst wieder was neues kaufen gehen ..

Gruß Georg

Geschrieben
Das nennt man dann Einbruch :rolleyes: - ich gehe aber davon aus dass das eher so gemeint war von wegen was man anschließend machen muss.

Nun, Polizei rufen, Liste aufstellen was gestohlen wurde und warten ob wieder was gefunden wird bzw. was die Ermittlungen ergeben. Wenn alles ordnungsgemäß war dann bezahlt es hoffentlich die Versicherung und du kannst wieder was neues kaufen gehen ..

Gruß Georg

Ich meinte damit eigentlich, wenn ich einen Möbeltresor habe, und dort ist die Waffe eingesperrt, was passiert dann wenn bei einem Einbruch der ganze Tresor gestohlen wird?

Also wo steht eigentlich, was "sicher verwahrt" bedeutet?

Denn ich kann den Tresor einmauern (übertrieben gesagt) und trotzdem kann man ihn im gesamten abtransportieren, alles eine Frage von Werkzeug und Gewalt...

Geschrieben
Ich meinte damit eigentlich, wenn ich einen Möbeltresor habe, und dort ist die Waffe eingesperrt, was passiert dann wenn bei einem Einbruch der ganze Tresor gestohlen wird?

Also wo steht eigentlich, was "sicher verwahrt" bedeutet?

Denn ich kann den Tresor einmauern (übertrieben gesagt) und trotzdem kann man ihn im gesamten abtransportieren, alles eine Frage von Werkzeug und Gewalt...

Eine Schusswaffe muss gegen die Aneignung durch unberechtigte Dritte hinreichend gesichert sein. Dazu zählen Kinder, Familienmitglieder ohne WBK, sowie fallweise anwesende Personen (Putzfrau, Handwerker, etc.). Die Waffe muss sich also in einem verschlossenen Behältnis befinden, das nicht sozusagen im Vorbeigehen geöffnet oder weggetragen werden kann. Eindeutige Grenzen gibt es hier nicht, im Fall der Fälle ist viel Ermessenssache dabei. Ein alter Kasten mit einem Schloss, das ein Jugendlicher mit einer Büroklammer öffnen kann, oder ein nicht befestigter kleiner Möbeltresor mit einem Gewicht von weniger als 10kg, würde ich als nicht ausreichend gesichert bezeichnen. Wenn der Möbeltresor aber befestigt ist, und entsprechende kriminelle Energie notwendig ist, um ihn zu entfernen, passt es.

Wie gesagt, es gibt eine Grauzone. Ist trotzdem besser als eine exakte Definition wie in DE: dort geht gar nichts unter einem (großen) Tresor.

Trenck

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hätte auch ne Frage zu dem Thema, wäre die Waffe auch "sicher verwahrt" wenn man :

a)deren Verschluss wegsperrt (Repetierbüchse),

b)die Waffe durch ein Abzugsschloss versperrt oder

c) in einem Waffenkoffer mit Schloss unterbringt?

Habe mein Gewehr zur Zeit in einem versperrbaren kasten, der aber gemeinsam mit ein paar anderen älteren Möbeln bald entsorgt wird und ich eine Übergangslösung bräuchte da ich noch nicht genau weiß wies mit den neuen Möbeln und Waffenschrank aussieht/ausgeht.

mfg

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